Zuwanderung und Integration – Das neue Gesicht Deutschlands

Von Mekonnen Mesghena

Am Anfang etwas Grundsätzliches: Die Überzeugung, daß allein ethnische, rassische oder religiöse Zugehörigkeit eine Identität bestimmen, ist ein fundamentaler Irrtum. Identität ist vielmehr das Ergebnis eines komplexen und dynamischen Mosaiks. Eine Identität lässt sich nicht wie ein alter Mantel bei der Einreise ins „Gastland“ bzw. in die neue Heimat an der Grenze ablegen. Genau so wenig kann eine Identität verordnet werden. Wer also Menschen – aus welchem Beweggrund auch immer – ins Land läßt, muß damit rechnen, daß Menschen mit vielschichtigen und zum Teil komplexen Identitäten hinzu kommen.

Allein aus diesem Grund muß jede Verleugnung der Differenz und Vielfalt von Identitäten und Kulturen – ob man nun für eine „multikulturelle Gesellschaft“ ist oder nicht – sowie jeder Versuch der kulturellen Vereinheitlichung zu einer verfehlten und kontraproduktiven Integration der Kulturen und Identitäten führen. Weil wir es mit kultureller und Identitätenvielfalt zu tun haben, müssen wir uns vor allem auf fundamentale, an den Menschenrechten orientierten Werte einigen, die eine bindende Kraft haben.

Die Auseinandersetzung um das zukünftige Gesellschaftsmodell beginnt aber schon auf der Begriffsebene. Die „Multikulturelle Gesellschaft“ – leider eine häufig mißverstandene Idee und in der Praxis nicht selten recht unterschiedlich interpretiert – ist nur ein Beispiel. Denn es existiert nicht ein allgemeingültiges „multikulturelles Modell“, auf das man verweisen könnte, um diese Idee generell für gescheitert oder gelungen erklären zu können. Es gibt mehrere unterschiedliche Modelle von Multikulturalität und alle haben ihre eigenen historischen Wurzeln. Beispiel Frankreich: Dort basiert Bürgerschaft auf dem jus soli, dem „Bodenrecht“. Französische BürgerInnen genießen, unabhängig von ihrer Herkunft, gleiche Rechte als Individuen, nicht als Minderheiten. Beispiel Australien und Kanada: Dort hat „Multikulturalität“ eine völlig andere historische Bedeutung, weil in diesen Gesellschaften stark marginalisierte einheimische Kulturen mit immigrierten, dominanten und konkurierenden Kulturen konfrontiert sind.

Als drittes Beispiel Deutschland, in dem bis vor kurzem das Blutrecht (jus sanguinis) über die Bürgerschaft dieses Landes entschied und so politisch und juristisch nur eine Parallelität von Kulturen, aber nicht eine identitätstiftende Vielfalt erwünscht war.

Eines sollte aber auf jeden Fall festgehalten werden: In Deutschland – sowohl in der Bevölkerung als auch in der Politik – wächst die Erkenntnis, daß Deutschland ein Einwanderungsland ist. Noch wichtiger: Die Politik und eine große Mehrheit der Bevölkerung (74 Prozent) erkennen Zuwanderung als ein notwendiges und unvermeidbares Phänomen an. Das Klima für ein Einwanderungsgesetz ist also geschaffen.

Ein Einwanderungsgesetz, das in einem ersten Schritt die verschiedenen Interessen berücksichtigt und Diskriminierung unterbindet, wäre ein guter Anfang. Doch ebenso wichtig ist die Akzeptanz der Pluralität von Kulturen und Identitäten. Dieser Schritt ist unvermeidbar für eine erfolgreiche Gestaltung des Zusammenlebens. Appelle allein bewirken nichts. Die Mehrheitsgesellschaft will sehen, daß sie durch „Vielfalt“ oder „Multikulturalität“ nicht „belastet“ wird. Die Minderheiten erwarten eine ehrlich gemeinte Teilhabe am gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Leben, von der nicht nur sie, sondern die gesamte Gesellschaft profitieren wird. Diese beiden Erwartungen in Gesetze und Konzepte zu übersetzen, ist Aufgabe der Politik.

 

Der Artikel erschien im Magazin der Heinrich-Böll-Stiftung, Heft 1/2001

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Magazin 1/2001 - Zuwanderung und Integration – Das neue Gesicht Deutschlands [pdf, 37 S., 316 KB]

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Mekonnen Mesghena leitet das Referat Migration, Citizenship und Interkulturelle Demokratie in der Heinrich-Böll-Stiftung.