Erster bundesweiter Integrationsindikatorenbericht: Erprobung des Indikatorensets

Erster bundesweiter Integrationsindikatorenbericht

von Dietrich Engels und Miriam Martin

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat im August 2008 die Arbeitsgemeinschaft des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG Köln) und des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB Berlin) mit der Erstellung des Ersten Integrationsindikatorenberichts beauftragt. Dieser Auftrag umfasste zwei Teile: Zum einen sollte ein Set von 100 Indikatoren, das im Vorfeld von einer Arbeitsgruppe von wissenschaftlichen ExpertInnen, StatistikerInnen, Verbänden und mehren Ministerien erstellt worden war, zur Beschreibung des Integrationsprozesses erprobt werden. Zum andern sollten im Zuge dieser ersten Berichterstellung die vorgeschlagenen Indikatoren auf ihre Eignung hin überprüft und für die weitere Berichterstattung revidiert werden.

Der erste Teil der Aufgabe wurde in Form eines deskriptiven Berichtes auf der Basis verfügbarer statistischer Daten bearbeitet. Die Überprüfung der Indikatorenliste, also der zweite Teil der Aufgabe, wurde unter anderem mittels multivariater Analysen in ausgewählten Themenbereichen bearbeitet, in denen überprüft wurde, inwieweit einzelne Indikatoren tatsächlich Integrationsfortschritte abbilden und nicht etwas anderes, wie z.B. Schicht- oder Bildungsunterschiede. Im Juni 2009 wurde der Erste Integrationsindikatorenbericht "Integration in Deutschland" veröffentlicht. [1]

Integrationsverständnis und Untersuchungsansatz

"Integration" meint, dass die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in allen gesellschaftlichen Bereichen die gleichen Teilhabechancen hat wie die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Integrationsfortschritte bemessen sich somit an der Angleichung der Lebensverhältnisse von Personen mit und ohne Migrationshintergrund. Empirisch lässt sich dies anhand von "Indikatoren" überprüfen, die anzeigen, wie sich gesellschaftliche Prozesse im Zeitverlauf entwickeln. (Glatzer /Zapf 1984) Diese müssen klar, einfach und eindeutig sein, um zu vergleichbaren Ergebnissen zu führen, und sie müssen unter Berücksichtigung verfügbarer Datenquellen umsetzbar sein (Berger-Schmitt / Jankowitsch 1999).

Die Untersuchung von Integrationsfortschritten im Ersten Integrationsindikatorenbericht sollte sich nicht nur auf einige Kernbereiche beschränken, sondern alle relevanten Bereiche der Lebenslage einbeziehen. Daher fiel das Indikatorenset mit 100 Indikatoren in 14 Bereichen sehr umfangreich aus. Diese Bereiche waren (1) Rechtsstatus, (2) Frühkindliche Bildung und Sprachförderung, (3) Bildung und (4) berufliche Ausbildung, (5) Arbeitsmarktintegration, (6) Soziale Integration und Einkommen, (7) Gesellschaftliche Integration und Beteiligung, (8) Wohnverhältnisse, (9) Gesundheit, (10) Demographie, (11) Mediennutzung, (12) Interkulturelle Öffnung der Verwaltung und der Sozialen Dienste, (13) Politik sowie (14) Kriminalität, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit.

Im Hinblick auf Integrationsfortschritte haben diese Bereiche unterschiedliches Gewicht: Während gleiche Teilhabechancen im Zugang zu Bildung, Einkommen und Erwerbstätigkeit im Zentrum des Integrationsprozesses stehen, hat ein Aspekt wie "Mediennutzung" eine eher untergeordnete Bedeutung. Solche Gewichtungsunterschiede werden erkennbar, wenn man die wechselseitige Bezogenheit dieser Bereiche durch ein Lebenslagen-Modell veranschaulicht (vgl. Weisser 1956). So steht für Personen im erwerbsfähigen Alter der Zugang zum Erwerbssystem im Zentrum der Lebenslage, da hierüber Einkommenserwerb und materieller Lebensstandard ermöglicht werden. Diese materielle Grundlage wirkt sich auf die Wohnqualität, aber auch auf kulturelle und gesellschaftliche Partizipation aus, die integrative Teilhabe auch außerhalb des Erwerbssystems ermöglicht.

Beide Kernbereiche gesellschaftlicher Teilhabe stehen wiederum in engem Zusammenhang mit dem Bildungsstand: Die Zugangsvoraussetzungen zum Erwerbssystem sind durch den Rechtsstatus (Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis), Gesundheit (physische und psychische Leistungsfähigkeit) sowie durch Bildungsniveau (Sprachkompetenz, schulische und berufliche Bildungsabschlüsse) definiert. Die Zugangsvoraussetzungen zu zivilgesellschaftlicher und politischer Partizipation sind faktisch ähnlich, wenn auch nicht in gleicher Weise formalisiert.

Flankiert wird der Integrationsprozess durch familiale und soziale Netzwerke, die einerseits motivierend und unterstützend, andererseits aber auch hemmend wirken können (z.B. hinsichtlich der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung oder durch einengende traditionelle Normen).

Die hier skizzierten Zusammenhänge sind nicht als einfache Kausalbeziehungen, sondern als Wechselwirkungen zu verstehen; so kann etwa die Erwerbsarbeit auch Rückwirkungen auf die berufliche Qualifikation und auf den Gesundheitszustand haben.

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Abbildung 1

 

Für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ergeben sich jeweils unterschiedliche Konstellationen der Lebenslage. Für ältere Menschen rücken Aspekte der Gesundheit und familialer Unterstützung in den Vordergrund, während gleichzeitig Bildung und Erwerbsarbeit zunehmend an Bedeutung verlieren. Für die Bevölkerung mit Migrationshintergrund sind diese dagegen zentral, und der Rechtsstatus erhält für sie ein eigenständiges Gewicht, während er für die Gesamtbevölkerung in der Regel als unproblematisch vorausgesetzt werden kann.

Konzept des "Migrationshintergrunds" und Datengrundlagen

Die Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund ist weiter definiert als die der AusländerInnen, sie umfasst selbst eingewanderte AusländerInnen (1. Generation), in Deutschland geborene AusländerInnen (2. Generation), eingebürgerte ehemalige AusländerInnen, im Ausland geborene und selbst eingewanderte Deutsche (1. Generation) sowie deren Kinder (Deutsche mit Migrationshintergrund der 2. Generation). Ob diese Bevölkerungsgruppen in den einzelnen Lebenslagebereichen auch so differenziert dargestellt werden können, hängt von der jeweils verfügbaren Datenbasis ab.

Ein umfassendes Konzept von "Migrationshintergrund" wird seit 2005 im Mikrozensus umgesetzt. Der Mikrozensus ist mit einer Stichprobengröße von 1% der Bevölkerung die größte repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Mikrozensus werden Informationen über die Staatsangehörigkeit, das Geburtsland und ggf. die Einbürgerung der Befragungsperson (in einem erweiterten Umfang auch über deren beiden Elternteile) erhoben (Vgl. dazu Statistisches Bundesamt 2007). In Anbetracht dieser Differenziertheit und der stabilen Datenbasis eignet sich der Mikrozensus neben anderen amtlichen Statistiken in besonderer Weise als Grundlage des Integrationsmonitorings auf Bundesebene.

Da dieses differenzierte Konzept erst seit 2005 umgesetzt wird und während der Bearbeitungsphase die Daten des Mikrozensus bis zum Befragungsjahr 2007 verfügbar waren, ergibt sich daraus der Zeitabschnitt, den der Erste Integrationsindikatorenbericht in den Blick nimmt, nämlich die Jahre 2005, 2006 und 2007. Bereichsübergreifend wurden ergänzend zum Mikrozensus in einigen Fällen Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) hinzugezogen, die ebenfalls den Migrationshintergrund differenziert erfassen, allerdings mit einer deutlich kleineren Stichprobe von rd. 12.000 Haushalten.

Darüber hinaus wurden im Ersten Integrationsindikatorenbericht Daten der amtlichen Statistik aus den einzelnen Bereichen ausgewertet. Dazu gehören z.B. im Bereich Demografie und Rechtsstatus die Daten der amtlichen Bevölkerungsstatistik und des Ausländerzentralregisters, im Arbeitsmarktbereich die Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit und im Bereich Bildung Daten der Schulstatistik. [2] Weitere Statistiken und Forschungsergebnisse wurden hinzugezogen, die sich teilweise auch auf andere Zeitpunkte beziehen, dies sind etwa im Bereich Gesundheit die Daten des vom Robert-Koch-Institut durchgeführten Kinder- und Jugendsurveys (KiGGS), im Bereich Bildung Daten der PISA-Studie, im Bereich der Partizipation Daten des Freiwilligensurveys 2004 u.a.m.

Der im Juni 2009 veröffentlichte Erste Integrationsindikatorenbericht ist folgendermaßen aufgebaut:

A. Einleitung: Definitionen, Indikatoren, Datengrundlagen
B. Verlauf der Integration in Deutschland: Beschreibung der Indikatoren und Entwicklungstrends
C. Weiterführende Analyse: Sozialstrukturelle Analyse in sechs ausgewählten Bereichen
D. Empfehlungen zur Weiterentwicklung: Modifikation, Bündelung, Ergänzung der Indikatoren und der Datenbasis

Ausgewählte Ergebnisse

Stand und Verlauf der Integration

Was den Verlauf der Integration von Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland angeht, so lassen sich in einigen Bereichen Fortschritte feststellen, z.B. bei der Wirksamkeit integrationsbezogener Maßnahmen wie der Sprachförderung für Erwachsene und beim Rückgang der Anteile von ausländischen Jugendlichen ohne Schulabschluss von 17,5% auf 16% (Abbildung 2).

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Abbildung 2

Erfreulich sind auch die Integrationserfolge der 2. Generation (also der in Deutschland geborenen Personen mit Migrationshintergrund, aber ohne Migrationserfahrung), wie sie in der Angleichung der Quoten des bürgerschaftlichen Engagements und der Anteile ohne beruflichen Abschluss (vgl. Abbildung 3) zu beobachten sind.

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Abbildung 3

In vielen Bereichen besteht aber auch weiterhin ein teilweise erheblicher Integrationsbedarf. So liegt z.B. die Arbeitslosenquote von AusländerInnen nach wie vor deutlich über der der deutschen Erwerbsbevölkerung (vgl. Abbildung 4).

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Abbildung 4

Ebenso unbefriedigend ist die geringere Teilnahme von Kindern mit Migrationshintergrund an gesundheitlichen Vorsorgeuntersuchungen (vgl. Abbildung 5).

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Abbildung 5

Ergebnis weiterführender Analysen

Über diese deskriptiven Ergebnisse hinaus wurden in weiterführenden Analysen in den sechs Bereichen Bildung, Ausbildung, Arbeitsmarkt, Einkommen und Armut, gesellschaftliches Engagement sowie Gesundheit sozialstrukturelle Zusammenhänge untersucht. Methodisch wurden multivariate Verfahren (Regressionsanalysen) angewandt, um die Fragen beantworten zu können: Wie stellt sich ein Zusammenhang dar, wenn ein Indikator nur nach dem Migrationshintergrund analysiert wird? Und: Lässt sich dieser Zusammenhang durch andere Faktoren wie Alter, Geschlecht, Bildung, Einkommen etc. erklären? Diese Variablen wurden schrittweise in das Erklärungsmodell eingeführt, um den jeweils bewirkten Effekt beobachten zu können. Hier die Ergebnisse dieser Analysen in Kurzfassung:

Bildung/ Schultyp
Mädchen mit Migrationshintergrund der 2. Generation (d.h. ohne eigene Migrationserfahrung) unterscheiden sich hinsichtlich des Typs der besuchten Schule nicht wesentlich von deutschen Mädchen mit ähnlichem Einkommen und Bildungsabschluss der Eltern. Der Unterschied hinsichtlich des Schultyps, der bei Jungen der 2. Generation und Mädchen der 1. Generation im Vergleich zur gleichaltrigen Bevölkerung ohne Migrationshintergrund zu beobachten ist, wird durch die zu Hause gesprochene Sprache aufgeklärt. Bildungsunterschiede bei Jungen mit Migrationshintergrund der 1. Generation können durch die hinzugefügten sozialstrukturellen Merkmale nicht völlig aufgeklärt werden. Somit hängt die Wahl des besuchten Schultyps in der Regel nicht mit dem Migrationshintergrund zusammen mit Ausnahme männlicher Jugendlicher mit eigener Migrationserfahrung.

Erwerbsbeteiligung
Unter Berücksichtigung des Schulabschlusses und der Berufsausbildung weisen Männer mit Migrationshintergrund eine höhere Erwerbsbeteiligung auf als Männer ohne Migrationshintergrund. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Migrationshintergrund ohne eigene Migrationserfahrung (2. Generation) unterscheidet sich nicht von der der Frauen ohne Migrationshintergrund, wenn sozialstrukturelle Merkmale berücksichtigt werden. Bei Frauen mit Migrationshintergrund und eigener Migrationserfahrung (1. Generation) ist dagegen auch nach Kontrolle sozialstruktureller Merkmale eine geringere Erwerbsbeteiligung festzustellen.

Arbeitslosigkeit
Die Unterschiede zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund bleiben für beide Generationen und beide Geschlechter auch nach Berücksichtigung des Schulabschlusses und der Berufsausbildung in ähnlichem Umfang bestehen. Dieser Zusammenhang konnte nicht durch sozialstrukturelle Merkmale erklärt werden.

Einkommensarmut
Nach Kontrolle der sozialstrukturellen Merkmale Alter, Bildung, Erwerbsstatus und Haushaltstyp bestand in der 2. Generation kein Zusammenhang mehr zwischen Armut und Migrationshintergrund, aber in der 1. Generation mit Migrationshintergrund bleibt dieser Zusammenhang bestehen.

Zivilgesellschaftliches Engagement
Personen mit Migrationshintergrund weisen geringere Engagementquoten auf. Dieser Befund bleibt auch bestehen, wenn nach Schulabschluss, Einkommen, Erwerbsstatus und Wohnbedingungen ermittelt wird. Lediglich bei Männern der 2. Generation (mit Migrationshintergrund, aber ohne eigene Migrationserfahrung) unterscheiden sich die Engagementquoten nicht mehr von Personen ohne Migrationshintergrund, wenn man Personen mit gleichen Werteinstellungen vergleicht.

Gesundheit/ Krankenquote
Insbesondere der Faktor "Alter" erklärt Unterschiede im Gesundheitszustand, aber auch Bildung und Erwerbsstatus tragen zur Erklärung bei, so dass nach Kontrolle dieser Faktoren kein Zusammenhang mehr zwischen Gesundheit und Migrationshintergrund besteht.

Fazit der Erprobung und Grenzen des Integrationsindikatorenberichts

Bei der ersten Erprobung des Indikatorensets sind zum einen Grenzen der Datenverfügbarkeit deutlich geworden, zum andern haben sich nicht alle ursprünglich vorgesehenen Indikatoren als geeignet erwiesen, Integrationsfortschritte abzubilden. Eine differenzierte Bewertung kommt zu dem Ergebnis einer Liste von 53 Indikatoren, die für die Fortführung des Integrationsmonitorings empfohlen werden. [3] Es wird insbesondere eine Bündelung der Indikatoren in den Bereichen zivilgesellschaftliche Partizipation, Gesundheit und interkulturelle Öffnung der Verwaltung sowie Politik angeregt. Dabei waren einerseits statistische oder methodische Gründe ausschlaggebend (z.B. Kovarianz mehrerer Indikatoren oder fehlende Datengrundlagen) und andererseits inhaltliche Kriterien wie die Aussagekraft eines Indikators in Bezug auf Integration. Aber auch eine Erweiterung des Indikatorensets wurde empfohlen, z.B. im Bereich der Inanspruchnahme von Gesundheitsprävention und Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit.

Darüber hinaus werden eine Weiterentwicklung amtlicher Statistiken in Richtung auf eine differenzierte Erfassung des Migrationshintergrunds sowie methodische Richtlinien für zukünftige Integrationsindikatorenberichte empfohlen.

Eine Grenze des Berichtes liegt in der praktischen Verwendbarkeit der Ergebnisse in konkreten Praxiszusammenhängen. Die differenzierten Daten des Mikrozensus und anderer Studien sind zwar auf Bundesebene aussagekräftig, aber nicht auf kommunaler Ebene auswertbar; gerade dort wurden aber viele Initiativen und Handlungskonzepte entwickelt. Eine regionalisierte Auswertung hätte nicht der Intention des Berichtes entsprochen, einen umfassenden Überblick zu bieten, und hätte zudem nicht zur Zuständigkeit des Auftraggebers gepasst. Der Bericht lässt sich aber als Aufforderung verstehen, mit Konzepten und Studien zum Integrationsmonitoring auf der Ebene der Länder und Kommunen daran anzuschließen und in diesem Kontext konkrete Handlungskonzepte auszuarbeiten (der Entwicklungsstand entsprechender Konzepte ist in den Ländern und Kommunen noch sehr uneinheitlich).

Für kommunale Integrationskonzepte stellt sich die Frage, welche Datengrundlagen nutzbar sind. Ebenso wie bei einem Monitoring auf Bundesebene sind die statistischen Vollerhebungen durch Verwaltungsstatistik nutzbar, wie sie in Form der Arbeitsmarktstatistik, der Schulstatistik, der Sozialhilfe- und Jugendhilfestatistik sowie der Bevölkerungsstatistik vorliegen. Erweiterbar ist diese Basis ggf. durch die Ergebnisse von Schuleingangsuntersuchungen. Nicht nutzbar sind dagegen Stichproben wie der Mikrozensus (der verlässlich nur nach Ländern, aber in tieferer Gliederung nur noch eingeschränkt auswertbar ist) und Stichproben wie SOEP und EU-SILC, die unterhalb der Bundesebene allenfalls für wenige große Bundesländer nutzbar sind. Themenspezifische Befragungen wie der Freiwilligensurvey oder die PISA-Studie werden teilweise nach (größeren) Ländern differenziert, sind aber nicht tiefer auswertbar.

Für kommunale Integrationskonzepte sind daher weitere Daten zu erschließen, die z.B. im Kontext von Projekten wie "Integration durch Sport", Stadtteil- und Nachbarschaftsprojekten, Kinder- und Familienprojekten etc. als prozessproduzierte Daten erhoben werden; allerdings können solche Datenerhebungen sehr uneinheitlich sein, was mit einem hohen Aufwand der Aufbereitung verbunden ist.

Als Fazit der Erprobung im Rahmen des Ersten Integrationsindikatorenberichtes lässt sich festhalten:

  • Das Konzept "Migrationshintergrund" statt einer Beschränkung auf "Staatsangehörigkeit" hat sich bewährt.
  • Die thematische Breite des Ansatzes mit multiplen gesellschaftlichen Bereichen führt zu einem umfassenden Bild.
  • Der Verzicht auf eine Bündelung des Integrationserfolgs in einem "Index" ermöglicht eine differenzierte Darstellung der Befunde.
  • Multivariate, sozialstrukturelle Analysen lassen den Einfluss einzelner Faktoren im Kontext erkennen und vermitteln einen tieferen Einblick als eine oberflächliche Rückführung etwa auf Herkunftsländer.
  • Entwicklungen sollen über mehrere Jahre beobachtet werden, um Trends erkennen zu können. Dies konnte im ersten Bericht nur ansatzweise für die Jahre 2005 bis 2007 umgesetzt werden und ist auf eine Einlösung durch Fortführung der Berichterstattung angelegt.
  • Integrationsfortschritt ist als ein langfristiger Prozess zu sehen, der sich auf allen gesellschaftlichen Ebenen vollzieht und nur durch eine integrierte Kooperation mehrerer AkteurInnen erreicht werden kann.
  • Der Handlungsbezug des Integrationsmonitorings bleibt nicht auf die Bundesebene beschränkt, sondern ist auf eine Verzahnung mit Aktivitäten auf den Ebenen der Länder und Kommunen angewiesen.

 

Endnoten

(1) Der Bericht wurde im ISG von Dr. Dietrich Engels und Miriam Martin, im WZB von Prof. Dr. Ruud Koopmans und Dr. Rahim Hajji bearbeitet.

(2) Diese beiden Datenquellen unterscheiden derzeit nur zwischen Deutschen und AusländerInnen, zukünftig ist aber eine differenziertere Erfassung des Migrationshintergrunds vorgesehen.

(3) Siehe hierzu Teil D "Weiterentwicklung des Indikatorensets und des Integrationsmonitorings" sowie Anhang E.2 "Vollständige Indikatorenliste im Überblick" des Ersten Integrationsindikatorenberichtes.

Literatur

  • Berger-Schmitt, R.; Jankowitsch, B. (1999): Systems of Social Reporting: The State of the Art, Mannheim.
  • Glatzer, W.; Zapf, W. (1984): Lebensqualität in der Bundesrepublik, Frankfurt; Atkinson, T. et al. (2001): Indicators for Social Inclusion in the European Union, Brüssel.
  • Statistisches Bundesamt: Personen mit Migrationshintergrund - Auf dem Weg zu einer definitorischen Abgrenzung. In: Statistisches Bundesamt: Bevölkerung mit Migrationshintergrund - Ergebnisse des Mikrozensus 2007. Fachserie 1 R. 2.2, 2007.
  • Weisser, G. (1956): Artikel "Wirtschaft", in: W. Ziegenfuss (Hrsg.), Handbuch der Soziologie, Stuttgart 1956; Engels, D. (2008): Artikel "Lebenslagen" in: Maelicke, B. (Hg.), Lexikon der Sozialwirtschaft, Baden-Baden, S. 643-646.