Chancengleichheit für alle – Einsatzmöglichkeiten von Positiven Maßnahmen auf gesamtgesellschaftlicher Ebene

Diversity

 

von Katrin Wladasch

Dass Diskriminierung nicht mehr ganz zeitgemäß ist, hat sich mittlerweile herumgesprochen. In den letzten 10 Jahren hat sich das Selbstverständnis vieler Wirtschaftstreibender, dass sie sich in Ausübung ihrer vor allem im deutschsprachigen Raum hochgehaltenen Privatautonomie doch wohl aussuchen könnten, wen sie einstellen oder in ihre Lokale einlassen möchten, durchaus geändert. Mittlerweile wird es nicht mehr nur als Kavaliersdelikt angesehen, wenn diese Freiheit der Auswahl mit Diskriminierung verwechselt wird.

Darüber hinaus setzt sich auch zunehmend die Erkenntnis durch, dass eine Suche nach den besten Köpfen ebenso ein Umdenken erfordert wie die zunehmende Diversifizierung von KundInnengruppen. Rekrutierungsverfahren werden analysiert und adaptiert, gläsernen Decken nachgespürt, verdeckten Qualifikationen nachgegangen, Produkte für „neue“ KundInnengruppen maßgeschneidert. Kurz, die Wirtschaft versucht verstärkt, Barrieren und Benachteiligungen für bestimmte Gruppen zu reduzieren, weil die Erkenntnis durchgesickert ist, dass es gar nicht so wenige sind, die nicht dem „Normbild“ des typischen Beschäftigten bzw. der typischen Kundin entsprechen und dass es für den Geschäftserfolg nicht unerheblich ist, den Blick zu weiten und diese vielen „anderen“ in der Gesellschaft verstärkt zu berücksichtigen.

Das heißt aber noch lange nicht, dass alles „gut“ ist im Sinne einer chancengleichen Beteiligung von Menschen mit unterschiedlichen Gruppenzugehörigkeiten an der Gesellschaft. Denn da geht es um mehr als um den Arbeitsmarkt und um den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, da geht es auch um Partizipation an politischen Entscheidungsprozessen, um Beteiligung an medialer Berichterstattung, und damit um Beteiligung an der Gestaltung öffentlicher Meinung und erlebter Wirklichkeit, um Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung und zu gleichwertiger Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen und Wohnraum. Benachteiligte bzw. gesellschaftlich marginalisierte Gruppen sind nämlich nicht nur mit Hürden auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert, sie haben im Regelfall auch weniger Möglichkeiten zur Verfügung, Politik und öffentliche Meinung mit zu gestalten. Dies kann daran liegen, dass beispielsweise Menschen mit Behinderungen Wahlzettel nicht lesen oder nicht ins Wahllokal kommen können, MigrantInnen über keine Staatsbürgerschaft und damit über kein Wahlrecht verfügen oder daran, dass der Zugang zu relevanten Informationen für sozial benachteiligte oder bildungsschwächere Gruppen schwieriger ist. Vor allem aber stellen Minderheiten Gruppen dar, die als Nichtangehörige der Mehrheitsgesellschaft weniger gehört werden als andere.

Da sich auch und gerade auf gesamtgesellschaftlicher Ebene wenig „von selbst“ ändert, ein Verharren in gewohnten Strukturen hier sogar noch mehr verankert ist als in der durch ökonomische Interessen viel stärker geprägten Welt der Wirtschaft, kann der Einsatz von spezifischen Fördermaßnahmen erforderlich sein, um einen Wandel zu starten.

Förderung politischer Partizipation

Es gibt zunehmend Initiativen etablierter politischer Parteien, die gezielt Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch Menschen mit Behinderungen anwerben, um gesellschaftlicher Vielfalt zu entsprechen bzw. potentielle WählerInnen anzusprechen. Österreich hat in Linz eine erste schwarze Gemeinderätin, Deutschland in Niedersachsen eine erste muslimische Ministerin, Berlin einen schwulen Bürgermeister. Eine große Anzahl an VertreterInnen mit Minderheitenhintergrund ist in der Politik allerdings nicht auszumachen. Ein großer Andrang in die Politik ist aber ebenfalls nicht auszumachen. Fast alle Parteien haben Behinderten-, Integrations- und/oder MinderheitensprecherInnen und meist sind diese FunktionärInnen auch Angehörige einer Minderheitengruppe. Dabei hört sich dann aber die Repräsentanz auch schon auf, denn die Zuständigkeiten der ernannten Personen beschränken sich im Regelfall dann auch auf Themen der Integration, womit keinesfalls gewährleistet ist, dass Themen der Chancengleichheit im Sinne eines Mainstreaminggedankens in alle Politikbereiche einfließen.

Vor allem MigrantInnen sind in der politischen Landschaft verhältnismäßig unsichtbar, obwohl sie in allen Gesellschaften und damit politischen Systemen eine große Gruppe darstellen. In Österreich macht der Anteil an Personen mit nicht österreichischer Herkunft fast ein Drittel der Gesamtbevölkerung aus, was sich bei den Abgeordneten im Nationalrat nicht widerspiegelt. Zu einem großen Teil liegt das auch daran, dass Parteien aus einem immer gleich bleibenden Reservoir an Nachwuchskräften schöpfen und dass für einen Aufstieg in einer politischen Partei im Regelfall ein verhaftet sein in Netzwerken erforderlich ist.

Diesem Umstand versucht ein MentorInnenprojekt in Österreich entgegenzuwirken. Ziel des Mentoringprojektes „MIMPOL – ImmigrantInnen machen Politik“ ist es, die politische Partizipation dieser großen Gruppe zu erhöhen, ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten zu erweitern und damit auch einen wesentlichen Beitrag zu mehr Inklusion zu leisten. MIMPOL richtet sich an ImmigrantInnen, die Lust auf politische Mitgestaltung haben (Mentees), PolitikerInnen mit Immigrationshintergrund und PolitikerInnen, die die politische Mitbestimmung von ImmigrantInnen fördern wollen (MentorInnen). MIMPOL möchte damit eine Partei und Community übergreifende Plattform zur Förderung der politischen Partizipation von ImmigrantInnen schaffen. Das Projekt hat in bisher zwei Durchgängen zahlreiche MentorInnenpartnerschaften geschaffen und diesen Prozess darüber hinaus mit gezielten Vorträgen, die einen Überblick über die politische Landschaft in Österreich schaffen sollten, Ausflügen in politische Institutionen, z.B. politische Akademien der Parteien, Bezirksrat, Gemeinderat, Parlament, unterstützt, um ImmigrantInnen näher an das politische Geschehen heranzubringen und ebenso eine Reflexion über die eigenen politischen Handlungskompetenzen und Spielräume anzuregen.

Erwähnenswert sind auch die unterschiedlichen Modelle zur Förderung politischer Mitbestimmung auf kommunaler Ebene. Sehr oft scheitern diese Beiräte oder Ausschüsse aber daran, dass die Bedingungen der Partizipation ebenso wie die Auswahlkriterien für Mitglieder dieser Gremien von MehrheitspolitikerInnen und/oder ExpertInnen ohne Involvierung von Zielgruppenangehörigen erstellt werden. Die Beteiligung bleibt gering und die Politik reagiert mit einem Rückzug in der Überzeugung ein Angebot gemacht zu haben, das von der Zielgruppe mangels Interesses nicht wahrgenommen wurde.

In Wien wurde im Juni 2010 eine Partizipationskonferenz veranstaltet, deren Ziel es war, unter Beteiligung von Angehörigen migrantischer Minderheiten ein Konzept für politische Partizipation zu erarbeiten. Dem vorangegangen war das Projekt der Wiener Integrationskonferenz, die als Beratungsorgan für die Wiener Stadtregierung in Fragen der Integration fungieren sollte und Mitentscheidungsbefugnisse bei Förderungen hatte. Ein Streichen der Fördermittel für die Institution der Wiener Integrationskonferenz führte zu ihrem de-facto Ende im Jahr 2009. Auch zu Zeiten ihres aktiven Bestehens gab es jedoch einige offenen Fragen bezüglich ihrer tatsächlichen Relevanz.

Entscheidende Fragen für die Qualität eines Partizipationsmechanismus, der tatsächlich als Positive Maßnahme qualifiziert werden könnte, wären:

  • Wer wählt aus, wer teilnahmeberechtigt ist?
  • Wer entscheidet, welche Themen zur Mitentscheidung vorgelegt werden?
  • Beschränken sich Mitentscheidungsbefugnisse auf so genannte „Integrationsthemen“ oder werden sie auf alle Politikbereiche ausgeweitet?
  • Welche Relevanz haben Entscheidungen des Partizipationsgremiums formal und real?
  • Ist die Institution ein taugliches Mittel, um bestehende Partizipationsbarrieren abzubauen?

Mit der Partizipationskonferenz soll nunmehr ein neues Instrument geschaffen werden, das zumindest von den zu fördernden Gruppen selbst „designt“ werden soll. 140 VertreterInnen von Selbstorganisationen von MigrantInnen diskutierten unter anderem zu Fragen des Selbstverständnisses von Partizipation, über unterschiedliche Modelle der Partizipation (MigrantInnenbeiräte, Integrationsausschüsse, etc.) bzw. zur Erfolgsmessung.

Wichtig erscheint es dabei festzuhalten, dass es kein Modell für politische Partizipation geben kann, dass auf jeden nationalen, kommunalen Kontext anwendbar ist, sondern, dass es wohl einer Maßschneiderung unter Einbeziehung der jeweiligen ZielgruppenvertreterInnen bedarf, um tatsächliche Mitbestimmung zu gewährleisten. Denn nur wenn die Menschen das Gefühl haben, dass ihr Einsatz für politische Aktivitäten Sinn macht und Veränderungspotentiale mit sich bringt, werden sie sich aktiv beteiligen. Wenn dieses Gefühl nicht vermittelt werden kann, weil ein Mitbestimmungsmodell von oben herab installiert wird, braucht es nicht verwundern, wenn die Beteiligung zu wünschen übrig lässt.

Mediale Partizipation

Medien gehören zu den wichtigsten AkteurInnen einer politischen Landschaft. Die Art und Weise, wie Bericht erstattet wird, über wen bzw. über welche Gruppen und wer eine Stimme bekommt, hat großen Einfluss auf gesellschaftliche Abläufe, auf das Bild unterschiedlicher Gruppen in der Gesellschaft. Es macht einen Unterschied in der kollektiven Wahrnehmung aus, wenn in Kriminalfällen mit Zusätzen wie „gebürtiger  . . .“ operiert wird, welche Statistiken wie verwendet werden, um MigrantInnen entweder als SozialschmarotzerInnen oder als wesentliches Element der beitrags- und SteuerzahlerInnengemeinschaft erscheinen zu lassen. Medien schaffen Realitäten und haben diesbezüglich große Gestaltungsmacht. Und auch in den Medien ist der Anteil von MigrantInnen relativ gering, das liegt an mangelnden Seilschaften, an (vermuteten) Sprachdefiziten, an engen Erwartungshaltungen bezüglich der erforderlichen Ausbildungshintergründe, etc.

Für autochthone, als Minderheiten anerkannte Volksgruppen gibt es in Österreich das gesetzlich anerkannte Recht auf Partizipation und Medienberichterstattung. In der Realität sind diese Rechte allerdings nicht so umgesetzt, dass eine sichtbare Repräsentation in der öffentlichen Wahrnehmung verwirklicht wäre. Andere Minderheiten haben nicht einmal diese gesetzliche Basis zur Verfügung. Eine Förderung von Partizipation und Repräsentation ist aber ein wesentliches Instrument, um die Marginalisierung und Stereotypisierung unterrepräsentierter Bevölkerungsgruppen erfolgreich zu bekämpfen.

In Ungarn wurde ausgehend davon, dass Roma in den ungarischen Mainstreammedien lediglich Gegenstand negativer Berichterstattung waren und keinE einzigeR AngehörigeR der Minderheit der Roma beim öffentlichen ungarischen Fernsehen beschäftigt war, eine Initiative gestartet, die es fünf jungen Roma und Romnia ermöglicht, Praktika im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu absolvieren. Ziel der Initiative ist es, dass JournalistInnen mit Roma-Hintergrund Eingang in die Mainstreamberichterstattung erhalten und dazu beitragen können, den Blickwinkel der ungarischen Gesellschaft auf ihre Volksgruppe zu verändern. Entscheidend dabei ist, dass im Zuge des Praktikums alle Abteilungen durchlaufen werden und die PraktikantInnen explizit weder auf Minderheitenprogramme festgelegt noch zur Konzipierung solcher herangezogen werden.

Eine österreichische Initiative versucht JournalistInnen mit Migrationshintergrund den Weg in die österreichische Medienlandschaft zu erleichtern. In Kooperation mit einer Tageszeitung versucht M-Media, RedakteurInnen aus den migrantischen Communities in Österreich aktiv anzusprechen und zu einer redaktionellen Tätigkeit in einem Mainstream-Medium mit großer Reichweite zu motivieren. Auch in diesem Fall besteht ein wichtiges Element der Initiative darin, dass die Berichterstattung nicht auf Themen der Migration und Integration beschränkt ist, sondern dass die Artikel über alle Themenbereiche verstreut sind.

Auch hier scheint es also zu den Erfolgsfaktoren zu gehören, basierend auf der Erkenntnis eines Beteiligungsdefizits an der öffentlichen Meinungsbildung aktive Maßnahmen zu setzen, die mit Angehörigen der Zielgruppen erarbeitet werden und die sich nicht auf Bereiche beschränken, die von der Mehrheitsgesellschaft als relevant für die Zielgruppen empfunden werden.

Legitimität Positiver Maßnahmen

Bei allem „Good Will“, der den beschriebenen Maßnahmen zu Grunde liegt: ist es eigentlich legitim ausgewählten Gruppen ganz besonderes Gehör zu schenken im Rahmen der politischen Willensbildung, bzw. aktiv dafür Sorge zu tragen, dass ihr Zugang zu Medien gewährleistet ist? Ist das fair anderen gegenüber, die darauf beschränkt sind, sich darauf zu verlassen, dass ihre gewählten VolksvertreterInnen in ihrem Sinne Politik machen? Auch beim Einsatz von Positiven Maßnahmen auf gesellschaftlicher Ebene sollten Fragen der Tauglichkeit bzw. Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht außer Acht gelassen werden, um legitimiert werden zu können. Rein rechtlich ist der Einsatz von Fördermaßnahmen auf gesamtgesellschaftlicher Ebene unproblematisch. Die (EU-)rechtlichen Vorgaben machen zwar klar, dass Diskriminierungen generell unerwünscht und auf Ebene der Mitgliedstaaten zu bekämpfen sind, aber ein ausdrückliches Verbot für die erwähnten Bereiche enthalten sie nicht, daher bedarf es auch keiner Prüfung, ob bevorzugte Behandlungen den Kriterien einer Ausnahmeregelung entsprechen. Dennoch sollten die Vorgaben einer Verhältnismäßigkeitsprüfung Eingang in eine Maßnahmenentwicklung finden, um der Gefahr zu entgehen als ungerechtfertigte Sonderbehandlung eingestuft und von der Mehrheitsbevölkerung abgelehnt zu werden.

Dafür sind folgende Fragen relevant:

  • Liegt eine de-facto Ungleichheit vor?
  • Wurden klare Ziele festgelegt und entsprechen diese den Kriterien für Positive Maßnahmen (Beseitigung von Benachteiligungen und/oder Gewährleistung von Chancengleichheit)
  • Ist/sind die Maßnahme/n verhältnismäßig (tauglich, angemessen und notwendig) für die Zielerreichung?
  • Sind die Einsatzkriterien objektiv nachvollziehbar und transparent?

Wichtig ist daher festzuhalten, dass es bei Positiven Maßnahmen, in welchem Bereich auch immer, nie darum gehen sollte, Extrawürste für bestimmte, als marginalisiert abgestempelte Gruppen, zu kreieren, sondern darum, bestehende Barrieren, seien sie durch strukturelle Chancenungleichheiten oder durch Denkmuster in den Köpfen verankert, abzubauen, sie zu umschiffen und den Zielgruppen damit ähnliche Startpositionen wie Nichtmarginalisierten zu ermöglichen. Was die Einzelnen dann daraus machen, muss ihre Sache bleiben.

 

Literatur

Wladasch, Katrin/Liegl, Barbara (2009): Positive Maßnahmen. Ein Handbuch zur praxistauglichem Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von strukturellen Diskriminierungen und zur Herstellung von mehr Chancengleichheit. Download pdf Bild entfernt. 

 

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Katrin Wladasch ist Juristin, Politologin und Menschenrechtsexpertin mit den Schwerpunkten Anti-Diskriminierung, Diversity und Chancengleichheitspolitik. Sie ist Mitarbeiterin am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte sowie Lektorin an der Uni Wien.