Zwischen interkultureller Öffnung und institutioneller Diskriminierung

von Elisabeth Gregull

Gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt ist wesentlich für erfolgreiche Partizipation und Chancengleichheit. Ob „Charta der Vielfalt" oder „Managing Diversity“ – Arbeitgeber_innen und Unternehmen bekennen sich zunehmend zum positiven Umgang mit Vielfalt. Allerdings muss sich noch viel ändern, um Institutionen und Organisationen zu öffnen.

Während die interkulturelle Öffnung zunehmend ein Teil von Integrationskonzepten wird und ist, taucht eine andere gesellschaftliche Wirklichkeit in den Konzepten kaum auf: die direkte Diskriminierung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und People of Color auf dem Arbeitsmarkt. Seit 2006 gibt es in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG. Es soll alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Hautfarbe, Alter, Behinderung, Religion oder sexueller Orientierung vor Diskriminierung schützen – auch auf dem Arbeitsmarkt.

Zwei Beispiele aus Berlin zeigen das Spannungsfeld zwischen interkultureller Öffnung und institutioneller Diskriminierung. Die Kampagne „Berlin braucht dich!“ wirbt erfolgreich Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst. Dagegen rückte die jüngste Debatte um das „Blackfacing“ und die Besetzungspraxis des Schlosspark-Theaters ein Thema ins öffentliche Bewusstsein, das häufig ausgeblendet wird: die Diskriminierung von Schwarzen Menschen und People of Color im Kulturbereich.

Elisabeth Gregull sprach mit Annemie Burkhardt, Koordinatorin von „Berlin braucht dich!“, Eren Ünsal, Leiterin der Berliner Antidiskriminierungsstelle, und der Schauspielerin Lara-Sophie Milagro über diese Themen.   

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