Flüchtlingsfrauen - ihr langer Weg zur Chancengleichheit

Refugee woman from Syria
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Das Recht auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit bleibt besonders Flüchtlingsfrauen verwehrt

Von Fadia Foda und Monika Kadur
 

Im Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle 2007 sollte das Ziel verfolgt werden, allen Mitgliedern der europäischen Gesellschaften bewusst zu machen, dass sie ein Recht auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen haben. In diesem Kontext wird an dieser Stelle der Blick auf die Zielgruppe der Flüchtlingsfrauen bzw. Flüchtlinge gelenkt, die seit Jahren mehrfache Diskriminierungen erfahren.

Flüchtlinge werden in den europäischen Staaten in der Regel unter den Begriff Migrantinnen und Migranten subsumiert. Sie gehören jedoch zu jenen Menschen, die häufig aus ihrer Heimat sehr plötzlich und ohne Hab und Gut flüchten müssen. Ihre Anfangsphase im Aufnahmeland ist geprägt durch die Nachwirkungen von Verfolgung, Flucht und Traumatisierung. Orientierungslosigkeit in der neuen Gesellschaft, Sprachbarrieren und unzählige Behördengänge zur Aufenthalts- und Existenzsicherung bestimmen ihren Alltag.

Die endlose Warteschlange

Viele Flüchtlingsfrauen haben nach ihrer Einreise in Deutschland lange Wartenzeiten hinnehmen müssen, bis über ihren Asylantrag entschieden wurde. Bis zur Genehmigung von Aufenthalt und Erwerbstätigkeit vergehen so meist kostbare Jahre, in denen sie keine Möglichkeit haben, die Sprache zu erlernen1  und durch Erwerbstätigkeit an der Aufnahmegesellschaft zu partizipieren. Diese Situation ist für die Betroffenen erniedrigend, demotivierend und erzeugt eine ausgrenzende Wirkung; gleichzeitig beraubt sich die aufnehmende Gesellschaft eines Ressourcenreichtums. Ihr Leben während des Asylverfahrens ist bestimmt von der Hoffnung auf einen sicheren Aufenthalt - ein Ziel, das persönliche und existenzielle Sicherheit vermitteln soll. Eine Flüchtlingsfrau, ehemalige Sekretärin, schildert ihre Erfahrungen:

„Die Gesetze hier sind unglaublich hart. An vielen Stellen wird nicht auf die Würde der Menschen geachtet. Ist das möglich? Ich habe fünfzehn Jahre einen Bürgerkrieg erlebt und hier elf Jahre ohne Aufenthalt mit Arbeitsverbot gelebt. Diese elf Jahre beschränkten mein Leben, meine Entwicklung und beschädigten auch meine Zukunft.“

Während ihre mitgebrachten Qualifikationen und Fertigkeiten verkümmern, drängt der Staat sie in die Abhängigkeit von Transferleistungen. Auf diese Weise leistet es sich eine typische Arbeitsgesellschaft wie die unsrige, Flüchtlingsfrauen und -männer von Anfang zu marginalisieren und vom Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt auszuschließen.

Endlich Aufenthalt... und jetzt hinein ins Berufsleben... - aber wie?

Mit der Erteilung der ersehnten Aufenthaltserlaubnis haben Flüchtlingsfrauen und -männer, aber auch zahlreiche Migrant/innen, noch lange nicht alle rechtlichen und faktischen Barrieren überwunden, um tatsächlich auf dem ersten Arbeitsmarkt anzukommen. Durch die fehlende Identifikation der mitgebrachten Qualifikationen, Ressourcen und persönlichkeitsbezogenen Kompetenzen (hard und soft skills wie Mehrsprachigkeit, Kulturmittlerinnenfunktion etc.) werden die Betroffenen in der Regel als ungelernte Arbeitskräfte eingestuft, d.h. es findet von vorneherein ohne Überprüfung eine Degradierung ihrer beruflichen Kenntnisse statt. So wird selbst in Zeiten der Globalisierung die bei Flüchtlingsfrauen oft vorhandene Mehrsprachigkeit in unserer Gesellschaft nicht abgerufen. Die Vielfalt ihrer Sprachkenntnisse bleibt ungenutzt und ihre Möglichkeiten werden durch hiesige gesellschaftliche Anforderungen auf ein monolinguales Sprachumfeld eingeschränkt. Auch wird das vorhandene Bildungs- und Arbeitszeitpotenzial der Zielgruppe bei arbeitsmarktpolitischen Planungen bisher nicht bzw. bei weitem nicht ausreichend berücksichtigt.

Nachrangigkeit beim Arbeitsmarktzugang, bestimmt durch die Form des Aufenthaltsstatus, und die immense Wartezeit bis zur Aufenthaltserteilung führen zu einem gravierenden Ressourcenverlust bei der Zielgruppe. So bleibt unabhängig von der Art des Aufenthaltstitels und der Arbeitsgenehmigung der praktische Arbeitsmarktzugang für die Mehrheit - auch anerkannter Flüchtlingsfrauen - versperrt. Außerdem bestehen bei den zuständigen Institutionen kaum Kenntnisse über die von der Zielgruppe in den verschiedenen Herkunftsländern erworbenen praktischen Qualifikationen und beruflichen Fertigkeiten.

Die rechtliche Gleichstellung und der uneingeschränkte Zugang von Flüchtlingsfrauen zu qualifikationsangemessenen Tätigkeiten auf dem hiesigen Arbeitsmarkt könnte zur Reduzierung ihrer hohen Arbeitslosenquote und zur eigenständigen Existenzsicherung - unabhängig von Unterstützungsleistungen - beitragen. Wichtig ist ebenfalls der sozialintegrative Aspekt, der in Industriegesellschaften häufig über die Partizipation am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt, indem viele Menschen im Arbeitsalltag Bestätigung, Akzeptanz und Anerkennung durch ihre Teilnahme am Arbeitsprozess erfahren - eine essentielle Voraussetzung auch für Flüchtlingsfrauen, um sich in der “neuen Heimat“ mit gleichen Chancen gesellschaftlich verankern zu können.

Herausforderung “Qualifikationstransfer“

Ein wesentliches Versäumnis stellt in der Praxis die mangelnde Berücksichtigung von Ressourcen und Qualifikationen dar. Hierzu gehört beispielsweise, dass Bildungs- und Berufsabschlüsse sowie Berufspraxis mehrheitlich nicht oder nicht gleichwertig anerkannt werden, eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Transfer solcher Kompetenzen. In der Folge erleben Flüchtlingsfrauen - selbst Hochqualifizierte und Graduierte - regelmäßig die Entwertung ihrer mitgebrachten und zertifizierten Qualifikationen.

Durch die hochgradige Fixierung des deutschen Arbeitsmarktes auf formal nachweisbare Qualifikationen und die fehlende Möglichkeit eines Qualifikationstransfers wird eine vergleichende Übertragung der beruflichen Qualifikationen bisher blockiert. Deshalb sind Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern gefordert, neue Modelle und Überprüfungsmechanismen zu entwickeln, um mitgebrachte Berufskenntnisse und -erfahrungen mit und ohne anerkanntes Zertifikat bzw. außerhalb formaler Systeme erworbene Qualifikationen einstufen und auch zertifizieren zu können.

Mit steigender Verflechtung globaler und europäischer Arbeitsmärkte muss Deutschland jedoch auch sein Anerkennungs- und Zertifizierungsverfahren fortzuentwickeln, um der internationalen Arbeitsmarktentwicklung Rechnung zu tragen. Hierfür stehen auch der Europäische und der Nationale Qualifikationsrahmen (EQR / NQR2 ) der Europäischen Union, mit dem zukünftigen Ziel, die allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme3  aller Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen - dabei gilt es, bei den Zielvorgaben, die Belange von Flüchtlingsfrauen bzw. Migrantinnen stärker zu berücksichtigen, weil die in Deutschland lebende Zielgruppe zu Europas Ressourcen - seinen Menschen und ihren Kompetenzen4  gehört.

Arbeitsförderung und Arbeitslosigkeit

Über die Zielgruppe liegen so gut wie keine Arbeitsmarktdaten vor. Folglich wurden bisher keine geeigneten Programme für eine zielgruppenorientierte Arbeitsmarktintegration entwickelt und die Mehrheit der Flüchtlingsfrauen bzw. Migrant/innen ist bis in die Gegenwart nicht signifikant auf dem ersten Arbeitsmarkt vertreten. Berufliche Fachkenntnisse, Arbeitserfahrungen und besondere Fähigkeiten werden bei Arbeitsmarktförderung und -vermittlung oder anknüpfenden Weiterbildungsmaßnahmen vielfach nicht zur Kenntnis genommen. Sie werden in den Bereichen Bildung, Weiterbildung sowie Vermittlung in der Arbeitsmarkthierarchie oft zugunsten anderer Gruppen verdrängt, weil sie in der Regel nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten können und auf der untersten Ebene eingeordnet werden. Soweit die Arbeitsvermittlung für sie tätig wird, vermittelt sie vorwiegend in unqualifizierte Tätigkeiten im Niedriglohn- oder Teilzeitsektor - Bereiche, in denen überwiegend nur Frauen tätig sind.

In der Regel sind niedrig entlohnte Beschäftigungen nicht geeignet, die Existenzsicherung für eine mehrköpfige Familie zu gewährleisten - somit bleibt die Abhängigkeit von Transferleistungen bestehen. Flüchtlingsfrauen bzw. Migrant/innen sind deshalb, obwohl häufig langjährig hier lebend, in starkem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Flüchtlingsfrauen mit einem auf Dauer angelegten Aufenthalt zwar Anspruch auf Arbeitsförderung haben, doch ihre gesetzlichen Ansprüche in der Praxis nicht verwirklichen können.

Mehrfachdiskriminierung in Arbeit und Gesellschaft

Als weitere Hindernisse beim Zugang zum Arbeitsmarkt sind strukturelle und direkte Formen von Diskriminierung zu verzeichnen, die häufig in mehrdimensionaler Form aufgrund der Nationalität, Ethnie, Hautfarbe, Religion und des Geschlechts hinzukommen. Diskriminierungserfahrungen auf struktureller sowie individueller Ebene vertiefen bei den Betroffenen das Gefühl der Unsicherheit und des Unerwünschtseins. Ablehnung in der Nachbarschaft wegen des äußeren Erscheinungsbildes oder Akzents und strukturelle Diskriminierung aufgrund des Status als Flüchtlinge, Sozialhilfeempfängerinnen und Frauen gehören zu den Erfahrungen im täglichen Alltag von Flüchtlingsfrauen und häufig auch von Migrantinnen.

Eine Flüchtlingsfrau, ehemalige Grundschullehrerin, weist auf die strukturelle, aber auch informelle Hindernisse hin: „Ich erhielt vom Jobcenter eine Arbeitsstelle bei einer Reinigungsfirma. Diese Arbeit entsprach nicht meinen Qualifikationen und Fähigkeiten - das ist eine Art von Erniedrigung. Dennoch war ich froh, diese Stelle zu erhalten, weil sie mich vom Bezug staatlicher Leistungen befreite und hier die Arbeitsplätze für Leute in unserem Alter, für Frauen und dazu Ausländerinnen sehr gering sind. - Nach langjährigen Erfahrungen bei der Arbeitssuche, habe ich den Eindruck, dass die meisten deutschen Arbeitgeber uns nicht gerne nehmen. Wir erhalten keine richtige Chance - leider ist es bis heute so.“

Flüchtlingsfrauen, die in ihrem Herkunftsland langjährig eine qualifizierte Tätigkeit ausgeübt haben, erleben in Deutschland eine Entwertung ihrer beruflichen Fachkenntnisse. Oft eingestuft als ungelernte Arbeitskräfte sind sie gezwungen, hier bei Null anzufangen. Eine Flüchtlingsfrau, mehrsprachig, diplomierte Geologin und mit Zusatzausbildung als Kosmetikerin, die hier als Reinigungskraft tätig ist, hält dies vor ihren Kindern verborgen, weil sie sich schämt und äußert: "Ich frage mich aber, warum werden die Kenntnisse, die ich habe, nicht anerkannt. Putztätigkeiten waren für mich der einzige Weg, hier zu arbeiten. Aber ich frage mich immer, ob das wahr ist oder ob ich nur in einen schlechten Alptraum geraten bin."

Besonders betroffen von Diskriminierung und offenem Rassismus sind immer wieder Flüchtlingsfrauen und Migrantinnen mit dunkler Hautfarbe: „Ich habe keine Ahnung gehabt, wie hier das Leben ist. Ich würde sagen, die Menschen sind nicht alle gleich. Einige sind sehr nett, aber einige sind auch unsympathisch. Ich differenziere zwischen Unfreundlichkeit und Rassismus. Im Allgemeinen fühle ich mich hier nicht akzeptiert (Flüchtlingsfrau, ehemalige Büroangestellte).

Chancengleichheit in der Aufnahmegesellschaft

Trotz der eröffneten Diskussion zu den Themen Integration und besondere Förderung von Frauen mit Migrationshintergrund auf Regierungs- und Fachebene empfinden viele Flüchtlingsfrauen die Haltung der Mehrheitsgesellschaft an der Basis als ablehnend und fühlen sich häufig nicht akzeptiert. Neben ihren beruflichen sind auch ihre gesellschaftlichen Partizipationsmöglichkeiten aufgrund niedriger Einkommen gering. So bleiben ihre sozialen Umfeldkontakte auch nach Jahren eher auf die eigene Gemeinschaft beschränkt.

Viele von ihnen würden gerne ihre Qualifikationen und Fähigkeiten aktiv in die hiesige Gesellschaft einbringen und setzen auf eine stärkere Öffnung der Mehrheitsgesellschaft. Erwerbstätigkeit und eigenständige Existenzsicherung ist ihnen ein zentrales Anliegen. Für nicht wenige Flüchtlingsfrauen besteht erfolgreiche Teilhabe an der Gesellschaft im partnerschaftlichen Miteinander in allen Lebensbereichen. Eine Flüchtlingsfrau, ehemalige Lehrerin, äußert ihre Vorstellungen über das gesellschaftliches Zusammenleben: „Die Erwerbstätigkeit ist der einzige Weg zur Integration hier. Wenn wir die Chance auf einen Arbeitsplatz erhalten, kommen wir in Kontakt mit der deutschen Gesellschaft und können uns besser kennen lernen - das kann eine Bereicherung für beide Seiten sein. Die Deutschen lassen uns aber nicht näher kommen. Sie distanzieren sich von uns und verlangen gleichzeitig, dass wir uns integrieren sollen - aber mit wem bitte?“

Blick nach vorn

Die rechtliche Gleichstellung der Zielgruppe in allen Lebensbereichen der Gesellschaft gehört dringend auf die tagespolitische Agenda. Sie ist ein Gebot der Menschwürde, dem sich alle europäischen Staaten seit vielen Jahren verpflichtet haben.

In Zeiten des globalen Wandels und fortschreitender Transformationsprozesse bilden Vielfalt und Unterschiede den Ressourcenreichtum einer Gesellschaft. Flüchtlingsfrauen bzw. Flüchtlinge und Migrant/innen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland in diesen Veränderungsprozess mit einer Botschafterinnen- oder Botschafterfunktion einzubinden, ist nicht nur sinnvoll, sondern dürfte sich für zukünftige Entwicklungen als durchaus wertvoll erweisen. Deshalb bleibt das wichtigste Ziel für Flüchtlingsfrauen im Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle 2007:

• Tür öffnen für einen Qualifikationstransfer (Möglichkeiten modularer Anerkennung von Berufsabschlüssen und Verfahren zur Zertifizierung berufspraktischer Erfahrungen)
• Gleichberechtigte Beteiligung auf dem Arbeitsmarkt
• Qualifikationsangemessene Erwerbstätigkeit (Existenzsicherung)
• Einrichtung von Migration Points bei den Job Centern als Regeldienste (Identifikation fachlicher Qualifikationen, persönlichkeitsbezogener Kompetenzen, Sprachkenntnisse, Kooperation mit Arbeitsvermittlung, Erhebung von Berufs- und Arbeitsmarktdaten, Beschwerdestelle bei Diskriminierung, Sensibilisierung der Mitarbeitenden der Job Center für Gender- und Zielgruppenbelange)
• Empowerment und Beteiligung an gesellschaftlichen Diskussionsthemen
• Sensibilisierung aller Mitglieder der europäischen Gesellschaften für die Menschenrechte, insbesondere für die Wahrnehmung und Umsetzung der WSK-Rechte  (Sensibilisierung für Menschenwürde, Vielfalt, Nichtdiskriminierung)
• Breit gestreute Einrichtung von Begegnungs- und Dialogzentren (Dialog zur Anerkennung und Würdigung von Vielfalt, Förderung von Respekt und Toleranz, Abbau von Klischees, Vorurteilen und Halbwissen)
• Einbindung in Planung und Diskussion (Frauenförderprogramme)

So könnte ein Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft im Europäischen Jahr der Rechte 2007 für die Zielgruppe der Flüchtlingsfrauen aussehen. In diesem Sinne schließen wir uns der Aussage des EU-Kommissars für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit, Vladimír Špidla, an, dass „Europa sich um eine echte Gleichbehandlung im täglichen Leben bemühen muss“. Auch gilt es die Kernelemente des Jahres 2007 (Grundrechte, Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit) umzusetzen.
Hierzu gehört neben der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Anwendung und Durchsetzung der europäischen Antidiskriminierungsbestimmungen.

 

Endnoten

1 Die endlich seit 2005 bestehende Sprachförderung (Integrationskurs) ist ein erster richtiger Schritt - reicht jedoch für die Teilnahme am Erwerbsleben nicht aus.

2 Beide Qualifizierungsrahmen dienen dazu, normierte und anerkannte sowie informell erworbene Kompetenzen zu bündeln und miteinander in Beziehung zu setzen, d. h. der Nationale Qualifizierungsrahmen orientiert sich an Kompetenzen und beruflicher Handlungsfähigkeit und beschränkt sich nicht nur auf die Abbildung von Wissen und Bildungsabschlüssen.

3 Bericht des Rates (Bildung) an den Europäischen Rat Die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, Dok. 5980/01 vom 14. Februar 2001, Ziel 3, S. 14

4 Netzwerkarbeit verstärken: BIBB schließt Kooperationsvertrag mit Handwerkskammer Rheinhessen und Zukunftszentrum Tirol, Pressemitteilung 14/2006 vom 19.05.2006
Menschenrechte - nicht nur bürgerliche und politische, sondern Bewusstsein schaffen auch für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und die Unteilbarkeit aller dieser Rechte

Links und Literatur

  • Foda, Fadia, Monika Kadur, Studie Flüchtlingsfrauen - Verborgene Ressourcen, Hrsg. Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin, Juni 2005
  • Europäische Kommission, Beschäftigung, soziale Angelegenheiten & Chancengleichheit, 2007:  Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle Websites
  • Europäisches Informations-Zentrum (EIZ) Niedersachsen, 2007: Europäisches Jahr der Chancengleichheit,
  • Artikel, 2007 wird Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle, Quelle: PM EU Kommission IP/06/712 vom  01.06.06
    Stiftung Digitale Chancen
  • Europäische Union, Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) - Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft
  • Europäisches Parlament, Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle: 2007, Justiz und Inneres - 13-12-2005 - 01:12 (Das Parlament hat mit der Annahme des Berichts von Martine ROURE (SPE, FR) 50 Änderungen am Vorschlag der Kommission zum "Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle - (2007) Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft" vorgenommen).
     

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Fadia Foda ist Mitbegründerin der Hilfsorganisation „Popular Aid for Relief and Development, Libanon“. Monika Kadur ist aktiv in der Menschenrechts- und Flüchtlingsarbeit bei Amnesty International mit dem Arbeitsschwerpunkt Naher Osten.