„Moderne Sklaverei“ als Begriff in der Öffentlichkeitsarbeit

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Postkarte "Moderne Sklaverei"

Der Verein Ban Ying arbeitet seit 25 Jahren als Berliner Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel. In diesem Vierteljahrhundert haben wir sehr viel Erfahrung in der Beratung von Betroffenen von Menschenhandel, in der Advocacy-Arbeit sowie auch in der Öffentlichkeitsarbeit gesammelt. Das Ziel unserer Öffentlichkeitsarbeit ist, Gesamtgesellschaft und Fachpublikum für die Problematik des Menschenhandels und ihre Auswirkung auf Betroffene zu sensibilisieren. Neben den Vorträgen und Interviews, die wir regelmäßig zu dem Thema halten und geben, haben wir seit 2005 auch mehrere Öffentlichkeitskampagnen durchgeführt. Bei diesen Kampagnen ist es uns besonders wichtig, Betroffene von Menschenhandel als entscheidungsfähige und schutzberechtigte Personen darzustellen. Unser unterstützender und menschenrechtsorientierter Ansatz, der auf den Schutz der Identität und auf die Interessen unserer Klientinnen achtet, ist der Grund dafür, warum wir bis heute immer – unter anderem auf unserer Webseite - auf fotografische Darstellungen verzichtet haben. In diesem Sinne benutzen wir auch in unserer Öffentlichkeitsarbeit den Begriff „Betroffene“ statt des Begriffes „Opfer“, da wir eine vereinfachende und paternalistische Reduzierung vermeiden möchten.

Um die Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit von Ban Ying e.V. zu verdeutlichen wird im Folgenden auf drei unserer Kampagnen eingegangen: „Freierkampagne“, „Moderne Sklaverei in Deutschland“ und die „Kampagne gegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“. Darauf folgend wird eine Analyse der Nutzung des Begriffs „moderne Sklaverei“ im Kontext des Menschenhandels vorgestellt, denn an ihm lässt sich besonders gut zeigen, wie sensibel in der Öffentlichkeitsarbeit mit Begrifflichkeiten umgegangen werden sollte.

Die „Freierkampagne“

Eine zentrale Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit waren für uns die Kampagnen gegen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung im Vorfeld und während der Fußball-WM 2006 in Deutschland. Verschiedene Organisationen, die tatsächlich oder vermeintlich gegen Menschenhandel in Deutschland arbeiteten, entwickelten unterschiedliche öffentlichkeitswirksame Aktivitäten, um über und für potentielle Betroffene aufzuklären (vgl. Schuster, Sülzle 2006: 3).

Angeheizt und befeuert wurden diese Unternehmungen durch eine mediale und politische Hysterie, die sich zu der Behauptung verstieg, dass 40.000 Frauen als „Zwangsprostituierte“ zur knapp sechswöchigen WM nach Deutschland verschleppt würden.

Politisch unbedeutend war diese ungeprüfte Zahl nicht. Sie führte national zu großen Aktivitäten auf polizeilicher und politischer Seite und international im Vorfeld der WM unter anderem dazu, dass der Ombudsmann für sexuelle Gleichstellung in Schweden öffentlich überlegte, dass die schwedische Fußballmannschaft in der WM-Endrunde nicht mitspielen solle und der deutsche Botschafter in den USA einen besorgten Brief der US-amerikanischen Regierung zugeschickt bekam ob der Prostitutionsverhältnisse in Deutschland (vgl. Deutschlandradio Kultur).

Die polizeilichen Auswertungen nach der WM ergaben, dass es keinen Anstieg von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung während der WM-Wochen gab. Dies ist auch insofern bemerkenswert, da es in dieser Zeit 22 verschiedene Kampagnen gab, um die Bevölkerung für die Situation von Betroffenen von Menschenhandel zu sensibilisieren (vgl. Schuster, Sülzle 2006: 3).

In diesem Zusammenhang entwickelte Ban Ying e.V. eine Sensibilisierungskampagne zum Thema Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung. Die „Freierkampagne“ wurde am 08.03.2006, dem internationalen Frauentag, der Öffentlichkeit vorgestellt und wird bis heute genutzt.

Die Freierkampagne basiert auf der Idee, dass nur ein Freier die Chance hat, ganz allein mit der potentiell Betroffenen von Menschenhandel im Kontakt zu sein und dass dies eine Gelegenheit sein kann, ihr unser Unterstützungsangebot zu vermitteln. Eine weitere Grundannahme ist, dass es den Freiern nicht gleichgültig ist, ob eine Sexarbeiterin ihre Dienste unter Zwang anbieten muss. Daher sollen die Freier durch unsere Kampagne für die mögliche Zwangslage der Sexarbeiterinnen sensibilisiert werden. Um „den“ Freier als Partner gewinnen zu können, wurde die Kernbotschaft der Kampagne „Prostitution ohne Zwang und Gewalt“ in eine eher ironische Plakataktion auf Herrentoiletten verpackt.

Diese Kampagne war unsere erste Umsetzung des Grundsatzes, die Betroffenen von Menschenhandel erreichen zu wollen, ohne sie medial als „Opfer“ zu inszenieren.

Die Kampagne „Moderne Sklaverei in Deutschland“

Unter dem Eindruck der stereotypen und nach unserer Meinung zum Teil diskriminierenden Kampagnen zur WM hat Ban Ying e.V. 2008 eine weitere Kampagne entwickelt: „Moderne Sklaverei in Deutschland“. Der Begriff der „modernen Sklaverei“ wurde in Anlehnung an Kevin Bales Begriff der „neuen Sklaverei“ gewählt (vgl. Bales 2001) und sollte darauf hinweisen, dass Menschenhandel die absolute Verfügungsgewalt über einen anderen Menschen bedeuten kann. Ban Ying e.V. beriet zu dieser Zeit Klientinnen, deren Zwangslagen so einer Situation - dass jemand absolut über sie verfügte - glichen. Dem Begriff der modernen Sklaverei wurden in dieser Kampagne jedoch die Gründe und Hoffnungen, die die Betroffenen uns für ihre Migrationsentscheidungen nannten, entgegengesetzt. Damit sollten die Betroffenen von Menschenhandel als entscheidungsfähige Subjekte hervorgehoben werden, die sie zumindest vor und nach Beendigung der sklavereiähnlichen Zwangslage waren.

Die Gründe für die Migration wurden auf Postkarten (Deutsch und Englisch) veröffentlicht und diese werden bis heute von uns verteilt.

Postkarte Moderne Sklaverei

Bei dieser Kampagne stellt sich die Frage, ob die Migrationsgründe der Betroffenen stark genug sind, um ein Gegengewicht zu dem effektvollen Begriff der „Sklaverei“ bilden zu können. Bevor jedoch auf diese Diskussion eingegangen wird, soll noch kurz die bisher letzte Kampagne von Ban Ying e.V. beschrieben werden.

Die „Kampagne gegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“

In unserer Beratungsarbeit stellten wir immer wieder fest, dass  beim Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung Menschen fast komplett aus der Öffentlichkeit verschwinden können - zum Beispiel in (diplomatischen) Privathaushalten oder Restaurantküchen. Dieses „Innewohnen“ führt dazu, dass die Möglichkeit der Verfügungsgewalt rapide ansteigt und gleichzeitig die Betroffenen durch Kampagnen kaum über ihre Rechte und Optionen aufgeklärt werden können.

Auf Grundlage dieser Situation hat Ban Ying e.V. die „Seifenkampagne“ konzipiert und 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Kampagne setzt sich zusammen aus Plakaten und kleinen Seifenschachteln, die als Give-aways konzipiert wurden, in denen unser Unterstützungsangebot in verschiedenen Sprachen „versteckt“ ist. Die Plakate, deren optisches Erscheinungsbild an Werbeplakaten für Seifen und Handys in den Herkunftsländern der Betroffenen angelehnt ist, stellen unser Unterstützungsangebot muttersprachlich vor. Diese Plakate wurden 2010 mit Motorrollern durch Stadtteile gefahren, in denen wir viele Hausangestellte vermuteten.

Über die Nutzung des Begriffes „moderne Sklaverei“

Als wir im Jahr 2008 unsere Kampagne „Moderne Sklaverei“ entwickelten, hatte der Begriff international große Verbreitung gewonnen. Seit 2007 gibt es beispielsweise bei der UN eine Sonderberichterstatterin zu zeitgenössischen Formen der Sklaverei (Special Rapporteur on contemporary forms of slavery). Im Folgenden werden wir über die Angemessenheit seiner Nutzung, im aktuellen Kontext unserer Arbeit gegen Menschenhandel in Deutschland, reflektieren. Dabei werden wir der Frage nachgehen, ob moderne Sklaverei und Menschenhandel in ihrer Bedeutung gleichgesetzt werden können.

Das im Jahr 2000 unterschriebene UN-Palermo-Protokoll  (Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität) gibt eine eher vage Definition von Menschenhandel, in der dieser nicht als einzelnes, einmaliges Ereignis, sondern als ein Prozess, welcher im Laufe der Zeit und für Zwecke der Ausbeutung stattfindet, beschrieben wird. Das Konzept der Ausbeutung wurde hier explizit nicht definiert, doch wird gesagt, dass diese mindestens „die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen“ umfasst. In demselben Sinne fasst das Übereinkommen 197 des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels, welches 2012 von Deutschland ratifiziert wurde und am 1. April 2013 in der Bundesrepublik in Kraft trat, den Begriff der Ausbeutung. Auch in der EU-Richtlinie 2011/36 zur „Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer“ - welche bis heute trotz Fristablauf im April 2013 noch nicht von Deutschland umgesetzt wurde - werden Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken als eine der möglichen Ziele der Ausbeutung genannt. Hier werden allerdings zusätzlich Betteltätigkeiten und die Ausnutzung strafbarer Handlungen aufgelistet. Damit wird deutlich, dass im Kontext der für Deutschland relevanten internationalen rechtlichen Grundlagen über Menschenhandel Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken nicht als Synonym von Menschenhandel benutzt werden (wie manchmal in der öffentlichen Debatte suggeriert wird), sondern als eine von mehreren Formen der Ausbeutung einer gehandelten Person betrachtet werden.

Moderne Formen der Sklaverei

1999 beschrieb der US-Amerikanische Autor Kevin Bales „neue Sklaverei“ wie folgt:

„Kauft jemand heutzutage Sklaven, verlangt er keine Quittung oder Eigentumsurkunde, sondern erwirbt die Verfügungsmacht über einen anderen und setzt Gewalt ein, um diese aufrechtzuerhalten. Sklavenhalter genießen alle Vorteile der Inhaberschaft, ohne gesetzlich dazu berechtigt zu sein.“ (Bales 2001: 13) 

Inwiefern es im heutigen Kontext geeignet ist, Menschenhandel als moderne Sklaverei und Betroffene als Sklav_innen zu verstehen, ist eine Frage, mit der sich Autor_innen wie Julia O´Connell Davidson und Mike Dottridge auseinandersetzen.

In der historischen Perspektive wird die heutige Verwendung des Begriffs kritisch gesehen. Im Kontext des transatlantischen Sklavenhandels gab es nämlich seitens der Sklav_innen keine Entscheidung zu migrieren, sie wurden nicht gefragt. Personen, die heutzutage von Menschenhandel betroffen sind, haben oft Erfahrungen von Armut, Perspektivlosigkeit, Gewalt oder weitere Menschenrechtsverletzungen machen müssen und hoffen durch ihre Migrationsentscheidung in bessere Verhältnisse zu kommen. Das heißt, es wird eine Entscheidung zur Migration getroffen.

Es gibt außerdem einen grundlegenden rechtlichen Unterschied: Im Gegensatz zum transatlantischen Sklavenhandel wird heutzutage kein Mensch als Sklav_in in eine Gesellschaft gehandelt, in der Sklaverei rechtlich anerkannt ist (vgl. O´Connell Davidson 2008: 10).

Auch wenn wir vom historischen Kontext wegschauen und uns auf die Auslegung des Begriffs der modernen Sklaverei konzentrieren, stoßen wir bald auf problematische Aspekte. Im Diskurs der modernen Sklaverei wird Menschenhandel als ein profitables Geschäft dargestellt, in dem die betroffenen Personen zum Objekt („Sklav_innen“) reduziert werden. Dabei wird eher ignoriert, dass meistens hinter der Menschenhandelsgeschichte eine Entscheidung zur Migration stand, die möglicherweise auch eine Einwilligung der Schuldenaufnahme einschloss.

Weiterhin wird die Bezeichnung von Menschenhandel als moderne Sklaverei insofern als problematisch betrachtet, dass diese Menschenrechtsverletzung dermaßen extrem ist, dass einfach alles gemacht werden muss, um sie zu bekämpfen. In einer Welt, in der (Staats)Grenzen mehr und mehr kontrolliert werden, in der der Aufenthalt ohne legale Papiere kriminalisiert wird und in der restriktivere Maßnahmen zu Prostitution etabliert werden sollen, ist die Gefahr der Instrumentalisierung der „Sklaverei“ einfach sehr groß. Die Global Alliance Against Traffic in Women veröffentlichte vor einigen Jahren eine Studie über die menschenrechtlichen Kollateralschäden, die die im Kampf gegen den Menschenhandel ergriffenen Maßnahmen produzieren können („Collateral Damage. The Impact of Anti-Trafficking Measures on Human Rights around the World”, 2007).

Diesbezüglich und besonders im Hinblick auf die rechtliche Situation in UK, schreibt Mike Dottridge:

„Neben der Frage der legalen Terminologie hat die Benutzung des Begriffs moderne Sklaverei potentielle schädliche Konsequenzen für diejenigen Personen, die durch ein neues Gesetz eigentlich geschützt werden sollen. Das wesentliche Problem besteht darin, dass der Begriff ein solch extremes Ausbeutungsmaß impliziert, dass es aus der gewöhnlichen Arbeitswelt herausfällt. Es impliziert auch, dass eine solche Ausbeutung durch keine der Methoden, die traditionell zur Bekämpfung des Missbrauchs am Arbeitsplatz verwendet werden, wie Regulation, Arbeitsinspektionen und die Selbstorganisierung der Arbeitnehmer um sich vor Missbrauch zu schützen (sowie Gewerkschaften), gelöst werden kann.“ (Dottridge 2014, Übersetzung Ban Ying e.V.)

Durch die Beratungspraxis bei Ban Ying e.V. wissen wir, dass Ausbeutung in sehr unterschiedlichen Formen und Maßen stattfinden kann und dass Situationen von Menschenhandel, Knechtschaft und Zwangsarbeit eher Extremfälle des Missbrauchs darstellen. Wir beraten heute viele Frauen, die sich auf Grund der Perspektivlosigkeit im eigenen Land zur Migration entschieden haben und deren Rechte in Deutschland durch (extreme) Ausbeutung massiv verletzt werden. Doch selbst bei extremen Fällen der Ausbeutung berichten uns die Klientinnen, dass sich für sie der Schritt ins Ausland gelohnt hat, weil ihre Situation im Herkunftsland perspektivloser war. Als „Sklavinnen“ würden sich diese Klientinnen sicherlich nicht bezeichnen; jedoch würden sie sich einen besseren Rechtschutz in Deutschland wünschen. Daher muss sich eine effektive Bekämpfung des Menschenhandels auf die Problematik konzentrieren, wie Politikentscheidungen und nationale Gesetze Migrant_innen ohne Schutz lassen - und sie dadurch vulnerabel machen - und sich nicht von der Idee „wie schlimm Sklaverei ist“ ablenken lassen.

Was tun mit dem Begriff der „modernen Sklaverei“?

Es gibt im Menschenhandel Ausbeutungsfälle, die die absolute Verfügungsgewalt über einen anderen Menschen bedeuten können. Hier ist der Begriff der „modernen Sklaverei“ angemessen und sollte auch öffentlichkeitswirksam verwandt werden. Doch für eine differenzierte Öffentlichkeitsarbeit kann dieser Begriff auch hinderlich sein, weil er die anderen Fälle des Menschenhandels überdecken kann.

Daher ist es uns in unserer Öffentlichkeitsarbeit wichtig, dass wir

  • keine falsche Darstellung der Betroffenen vermitteln,
  • Aufklärung zur Zwangslage der Betroffenen bieten und
  • Betroffene als entscheidungsfähige Subjekte und nicht als „Opfer“ darstellen.

Teil unserer Öffentlichkeitsarbeit ist in diesem Zusammenhang auch der Hinweis, dass Migrant_innen anfällig für Ausbeutung, Misshandlung, Gewalt oder Menschenhandel sind aufgrund der globalen sozialen Ungleichheiten und als Effekt der restriktiven Migrations- und sozialen Gesetzgebungen. Alle Kampagnen zu „moderne Sklaverei“ sollten in diesen Kontext gesetzt werden.

 

Literatur

Bales, Kevin (2001): „Die neue Sklaverei“. Kunstmann: München.

Delcker, Janosch (2014): „Die Spur der 40.000“. http://www.deutschlandradiokultur.de/prostitution-die-spur-der-40-000.9…. Letzter Aufruf: 16.11.2014

Dottridge, Mike (2014): “Some implications of using the term “modern slavery””. http://thetraffickingresearchproject.wordpress.com/2014/02/28/some-impl…. Letzter Aufruf: 20.11.2014

EU Parlament/EU Rat (2011): Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer.

Europarat (2005): Übereinkommen 197 zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Global Alliance Against Traffic in Women (2007): „Collateral Damage. The Impact of Anti-Trafficking Measures on Human Rights around the World“. Selbstverlag: Bangkok.

O’Connell Davidson, Julia (2008): „Trafficking, Modern Slavery and the Human Security Agenda“, Human Security Journal, volume 6. SciencePo/CERI Program for Peace and Human Security: Paris.

O’Connell Davidson, Julia (2014): “The making of modern slavery: Whose interests are served by the new abolitionism?”. British Academy Review, Issue 24: London.

Schuster, Martina/Sülzle, Almut (2006): „Zwangsprostitution, Sexarbeit, Menschenhandel und die WM 2006“. Genderpool: Wien.

UNO (2000): Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.