Neue Konzepte, alte Widersprüche: Der mühsame Weg zu einer Politik der Vielfalt

von Christian Horn

In den letzten Jahren sind verstärkt Konzepte wie „Intercultural Mainstreaming“ und „Diversity Management“ in die Diskussion über das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft eingebracht worden. Die konsequente interkulturelle Öffnung aller Institutionen beinhaltet allerdings mehr als das Verbot der Diskriminierung von Minderheiten. Es handelt sich um eine Querschnittsaufgabe, deren Umsetzung die vollständige Abkehr von der bestehenden deutschen Dominanzkultur bedeuten würde. Ob die Mehrheitsgesellschaft zu diesem Schritt bereit ist, bleibt abzuwarten.

Wie in allen Wissensgebieten haben auch im Migrationsbereich neue, meist aus dem englischsprachigen Raum kommende Begriffe Einzug gehalten. Das „Intercultural Mainstreaming“ ist eine politisch ausgerichtete Konzeption, die auf die interkulturelle Öffnung von staatlichen Institutionen zielt. Dem „Diversity Management“ liegt ebenfalls die Idee von der Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt zugrunde; als Strategie zur Unternehmensführung kommt es vor allem in der Wirtschaft zum Einsatz. Beide Methoden werden aber auch im Umfeld der Neuen Sozialen Bewegungen diskutiert.1

Intercultural Mainstreaming
Die Idee des Intercultural Mainstreamings knüpft an das „Gender Mainstreaming“ an, das auf Forderungen der internationalen Frauenbewegung zurückgeht. Ursprünglich war damit gemeint, dass bei allen politischen Entscheidungen die gesellschaftliche Situation von Frauen berücksichtigt werden soll - so das Fazit der vierten UN-Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking. Heute wird diese Strategie geschlechtsneutral gefasst, nämlich als Forderung nach gleichberechtigter politischer und sozialer Teilhabe aller Menschen, unabhängig vom biologischen Geschlecht und von der sexuellen Orientierung. Analog dazu hat sich seit den 1990er Jahren in den USA und in Großbritannien die Strategie des Intercultural Mainstreamings verbreitet, dem häufig die Methode der „positiven Diskriminierung“ („affirmative action“) mittels Quotenregelung für Minderheiten zugrunde lag.

Ausgangspunkt war hierbei die Einsicht, dass die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Migrationshintergrund gar nicht oder viel zu wenig bei politischen Entscheidungen und Gesetzesvorhaben berücksichtigt wird. Dementsprechend sollte es von nun an ein Regelwerk geben, das automatisch dafür sorgt, dass bei jeder Entscheidung die spezifischen Voraussetzungen, Lebensbedingungen und Orientierungen von Migrantinnen und Migranten einbezogen werden. Auf diese Weise sollte die bisherige, vermeintlich migrationsneutrale, in Wahrheit jedoch mehrheitszentrierte Sicht der gesellschaftlichen Realität abgelöst werden durch eine Perspektive, die allen in einem Land lebenden Menschen gerecht wird.

Um diese Querschnittsaufgabe in den Verwaltungen zu realisieren, müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden: Zunächst benötigt man ein Arbeitskonzept mit inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben, dessen Umsetzung durch Schulungen, Informations- und Evaluierungsveranstaltungen begleitet wird. Die Entscheidung für das Intercultural Mainstreaming muss von allen Ebenen mitgetragen und insbesondere von der Leitungsebene ausdrücklich unterstützt werden. Damit der Prozess vorangetrieben wird, ist es außerdem notwendig, den Anteil von Migrantinnen und Migranten, insbesondere in Entscheidungspositionen, deutlich zu erhöhen. Diese Strategie lässt sich auf viele gesellschaftliche Institutionen übertragen, von öffentlichen Einrichtungen (Behörden, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Rundfunkanstalten) über Wohlfahrtsverbände bis zu zivilgesellschaftlichen Initiativen und Kultur- oder Sportvereinen.

Derzeit haben sich die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Brandenburg explizit für die kultursensible Wertschätzung von Menschen unterschiedlicher Herkunft ausgesprochen. In zahlreichen Kommunen wurden zudem Pläne ausgearbeitet, um das Intercultural Mainstreaming als Querschnittsaufgabe in den Verwaltungen zu etablieren. Unterschiedlich gehandhabt wird noch die Definition von Migrantinnen bzw. Migranten. Eine vergleichsweise fortgeschrittene Position nimmt das Integrationskonzept von Schleswig-Holstein ein, das alle Personen mit Migrationshintergrund einschließt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Rechtsstatus, ihrer Aufenthaltsdauer und ihrem Geburtsort.2  Insgesamt betrachtet kommen Flüchtlinge und Asylsuchende jedoch kaum in den Integrationspapieren von Ländern und Kommunen vor. Die umfassenden Integrationsversprechen werden meistens (so auch in Schleswig-Holstein) wieder eingeschränkt, wenn es um den Zugang von nicht bleibeberechtigten Flüchtlingen zu Integrationsangeboten geht.

Kritiker haben gegen das Intercultural Mainstreaming eingewandt, dass die Gefahr bestünde, Menschen mit Migrationshintergrund in kultureller, ethnischer, nationaler oder religiöser Hinsicht „festzulegen“, so dass sie nicht mehr als Individuen, sondern nur noch als Mitglieder einer bestimmten, vermeintlich homogenen Bevölkerungsgruppe wahrgenommen würden. Zudem sei die Kultur eines Herkunftslandes in den seltensten Fällen ein einheitliches, starres Gebilde, das sich auf bestimmte Eigenschaften eingrenzen lasse; insofern könnte das Intercultural Mainstreaming dazu beitragen, dass bestehende Vorurteile gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten weiter vertieft würden. Die Befürworter haben darauf entgegnet, dass die mangelnde Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund in den bundesdeutschen Institutionen eine Tatsache sei, die sich nur durch gezielte und regelmäßig zu evaluierende Prozesse verändern lasse.

Das Intercultural Mainstreaming biete einen Erfolg versprechenden Ansatz, um systematisch die Interessen und Anliegen aller hier lebenden Menschen an politischen und anderen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Eine Kompromissmöglichkeit zwischen diesen Positionen zeichnet sich ab, wenn man weder die kulturelle Prägung jedes Einzelnen vernachlässigt noch sie im Sinne eines starren Konzepts von kultureller Differenz verabsolutiert, sondern die Realitäten kultureller Mischungen und Brüche in den Lebensverhältnissen der Menschen zur Grundlage gesellschaftlichen und politischen Handelns macht. Der Soziologe Albert Scherr weist zudem darauf hin, dass „die sozialwissenschaftliche Diskussion es keineswegs nahe legt, Integrationsprozesse und Desintegrationsdynamiken exklusiv im Zusammenhang mit Migration zu thematisieren, sondern als ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, das auch Deutsche ohne Migrationshintergrund betrifft.“3

Diversity Management
Der Diversity-Ansatz stammt aus der Zeit der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung und wurde in Großunternehmen im englischsprachigen Raum weiterentwickelt. Dabei ging es zunächst um die Integration von Frauen oder von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt. Später wurden auch Menschen mit Migrationshintergrund in dieses Unternehmensführungskonzept einbezogen. Viele Betriebswirtschaftler sind der Ansicht, dass die gezielte Förderung von Heterogenität einen ökonomischen Vorteil nach sich ziehe, weil die Vermeidung von Diskriminierung und die aktive Verbesserung der Chancengerechtigkeit zu einer produktiven Gesamtatmosphäre in den Betrieben beitrage. Diversity Management toleriere nicht nur die individuelle Verschiedenheit der Mitarbeiter, sondern hebe diese im Sinne einer positiven Wertschätzung besonders hervor. Vor allem international tätige Konzerne wie Deutsche Bank, Ford oder Lufthansa haben in den letzten Jahren verschiedene Diversity-Management-Programme aufgelegt.

Wie beim Intercultural Mainstreaming geht es beim Diversity Management um einen Perspektivenwechsel: weg von einer defizitorientierten Minderheitenpolitik, hin zu einer ressourcenorientierten Wertschätzung von gesellschaftlicher Vielfalt. Weitere Übereinstimmungen betreffen die Berücksichtigung verschiedener „Differenzlinien“ (wie Geschlecht, sexuelle Orientierung, Generation, körperliche und mentale Verfasstheit, Klassen- bzw. Milieuzugehörigkeit, Herkunft, Sprache, Kultur, Religion, Lebensstil etc.), die Einbeziehung aller Abteilungen einer Institution (Stichwort „Querschnittsaufgabe“), die Vorbildfunktion der Führungsebene für die Etablierung der Diversity-Management-Strategie, die Definition von Zielvereinbarungen und deren kontinuierliche Überprüfung sowie die Gewährung von Chancengerechtigkeit in allen Personalangelegenheiten (Einstellung, Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen, beruflicher Aufstieg, Entlassung).

Kritiker wenden gegen das Diversity Management ein, dass es sich dabei um ein neoliberales Managementkonzept handele, das Chancengerechtigkeit für alle Mitarbeiter herzustellen vorgebe, Vielfalt jedoch ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Gewinnmaximierung betrachte. Ähnlich wie bei den Themen „Umweltverträglichkeit“ oder „Nachhaltigkeit“ gehe es vielmehr darum, im Rahmen von Imagekampagnen ein positiv besetztes Menschenbild zu pflegen, um in der Öffentlichkeit als weltoffenes und zukunftsorientiertes Unternehmen wahrgenommen zu werden. Auf diese Weise werde die Wertschätzung von Toleranz, kultureller Vielfalt und Weltkultur auf marktgängige Medienformate reduziert. Dagegen erklären Befürworter des Diversity Managements, dass Wirtschaftsunternehmen, die sich dieser Thematik annähmen, „einen wichtigen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Diskussion um kulturelle Vielfalt“ leisten und einen Rückfall von politischen Entscheidungsträgern in „monokulturelle Zeiten“ verhindern würden.4  Zudem gebe es immer mehr gemeinnützige Organisationen, die Diversity Management erfolgreich praktizieren würden.5  So habe man bei Projekten wie Equal oder Xenos Einzelfördermaßnahmen durch solche ersetzt, die ganz bewusst die komplexen Zusammenhänge von mehrfacher Diskriminierung auf Grund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft oder Alter thematisierten.

Das Dauerthema „Integration“
Wenn man Intercultural Mainstreaming und Diversity Management als alle Lebensbereiche organisierende Prinzipien ernst nimmt, dann entsteht das utopische Bild einer Gesellschaft, in der die verschiedenen Interessen und Anliegen aller hier lebenden Menschen bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden, und zwar in allen gesellschaftlichen Teilsystemen. Langfristig gesehen könnte damit eine Alternative eröffnet werden zu dem jahrzehntelang vorherrschenden „leitkulturellen“ Zwang zur Assimilation an die deutsche Mehrheitsgesellschaft und daraus resultierenden Segregationseffekten. Voraussetzung dafür wäre die grundsätzliche Bereitschaft der Mehrheitsgesellschaft, Ressourcen und Macht zu teilen und partizipative Elemente systematisch in den politischen und administrativen Prozessen zu verankern. In einer solchen Diskussion müssten aber auch die politisch-ökonomischen Entwicklungen der letzten 20 Jahre berücksichtigt werden, also der Abbau staatlicher Leistungs- und Sicherungssysteme, die „Verschlankung“ des Staates, die Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen und die kontinuierliche Ökonomisierung der Lebensbereiche. Denn wenn die „neue Sensibilität“ für Vielfalt eine emanzipatorische Wirkung entfalten soll, darf sie nicht zur Regulierung einer immer individualistischer werdenden Gesellschaft instrumentalisiert werden.6

Ob es eine Bereitschaft gibt, in diesem Sinne Ressourcen und Macht zu teilen, ist allerdings fraglich. Wenn man den derzeitigen „Integrationsdiskurs“ mit Integrationsgipfel, Islamkonferenz, nationalem Integrationsplan, „Charta der Vielfalt“-Initiative, „Europäischem Jahr des interkulturellen Dialogs“ und vielen anderen Aktivitäten verfolgt, drängt sich der Eindruck auf, dass es vor allem um die Selbstvergewisserung einer Mehrheitsgesellschaft geht, die nach jahrzehntelangen Versäumnissen in der Migrationspolitik nun zur Tagesordnung übergehen und sich in Sachen „Weltoffenheit“ ein gutes Zeugnis ausstellen will. Seit dem Memorandum des Ausländerbeauftragten Heinz Kühn von 1979 sind viele Seiten Papier mit Erklärungen zur Integrationspolitik bzw. zur interkulturellen Öffnung bedruckt worden.

Die Rede von der „Querschnittsaufgabe Integration“ ist inzwischen fester Bestandteil der migrationspolitischen Verlautbarungen von Regierung und Behörden geworden. Die endlose Beschäftigung mit dem Dauerthema Integration hat der Publizist Mark Terkessidis 2006 auf die schöne Formel „Und täglich grüßt das Integrationspapier“ gebracht. An wohlklingenden Absichtserklärungen herrscht kein Mangel, trotzdem kommt die politische und gesellschaftliche Gleichstellung von Migrantinnen und Migranten nicht voran, wie der „7. Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland“ von Staatsministerin Böhmer im Dezember 2007 erneut gezeigt hat. Auf dem „Migrant Policy Group Index“, der vom British Council und der Migrant Policy Group alle zwei Jahre für 27 europäische Länder sowie Kanada erstellt wird, nimmt Deutschland derzeit mit Platz 14 einen bescheidenen Platz im Mittelfeld ein - hinter Portugal, Belgien, Italien, Spanien, Slowenien und Luxemburg. Man möchte „ein bisschen Vielfalt“, ohne deshalb die monokulturelle Verfasstheit der bundesdeutschen Gesellschaft grundlegend zu verändern. Die Sozialwissenschaftler Hagen Kordes und Ülger Polat haben diese Konstellation als „Paradoxon zwischen faktischer interkultureller Verschließung bei gleichzeitigem Wunsch nach interkultureller Öffnung“ bezeichnet.7 

Abschottung statt Auseinandersetzung
Den Status quo in Sachen „Integration“ und „interkulturelle Öffnung“ könnte man als „defensive Modernisierung“ charakterisieren - das Thema wird immer wieder neu aufbereitet, schrittweise werden einige Verbesserungen eingeräumt und gleichzeitig gesetzliche Verschärfungen vorgenommen (wie zuletzt bei der Verabschiedung des „Richtlinienumsetzungsgesetzes“ im August 2007). Aber eine grundlegende Diskussion über die Beseitigung von Ungleichheit wird nicht vorangetrieben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum das defensive Beharren auf gesellschaftlich überholten Positionen, verbunden mit nur widerwillig vorgenommenen Reformschritten, seit vielen Jahren das vorherrschende Paradigma politischen Handelns in Deutschland ist, insbesondere im Bereich der Migration. Sind Ungleichheit, Desintegration und Ausgrenzung (nicht nur von Migrantinnen und Migranten) aus Sicht der meisten politischen Entscheidungsträger „funktional“ und damit erwünscht - sei es aus ökonomischen, ethnisch-traditionalistischen, „standortnationalistischen“ oder wahltaktisch-populistischen Motiven? Oder hat sich in den letzten Jahren in der „Mitte“ der Gesellschaft eine kulturalistische Denkweise verfestigt, der zufolge die „Identität“ der Mehrheitsbevölkerung nur durch Abgrenzung von den „Anderen“ bewahrt werden kann?

Ein Schritt in die richtige Richtung könnte darin bestehen, dass die politische Klasse die historische Verantwortung für eine Politik übernimmt, die seit den 1950er Jahren zu einer sozial-ökonomischen „Unterschichtung“, zur systematischen Bildungsbenachteiligung und dem weitgehenden Ausschluss von politischen Mitwirkungsrechten von Menschen mit Migrationshintergrund geführt hat. Damit müsste eine Anerkennung für die Verdienste verbunden sein, die Migrantinnen und Migranten trotz widriger Rahmenbedingungen in West- und Ostdeutschland geleistet haben. Des Weiteren sollten - im Sinne des Intercultural Mainstreamings - Maßnahmen ergriffen werden, damit die fortwährende Aufspaltung in „wir“ und „sie“ endlich aus den Köpfen verschwinden kann. Wer hier geboren wurde, seit langer Zeit hier lebt oder Asyl bzw. Zuflucht in Deutschland sucht, gehört zu dieser Gesellschaft, unabhängig von seinem Herkunftsland und seinem kulturellen Hintergrund.

Trotz der fortschreitenden Aufspaltung der Gesellschaft in Inklusions- und Exklusionszonen bleibt zu hoffen, dass sich ein größeres Verständnis für soziale und kulturelle Vielfalt entwickeln und die Debatte über Migration, Integration und Partizipation in diesem Sinne weitergeführt wird.

Der Beitrag von Christian Horn wurde zuerst in der Zeitschrift "nah & fern" Das Kulturmagazin für Migration und Partizipation Nr. 38

Endnoten
Siehe dazu: Interkulturell denken und handeln. Theoretische Grundlagen und gesellschaftliche Praxis (hg. von Hans Nicklas/Burkhard Müller/Hagen Kordes, Bonn 2006), das Themenheft „Integration auf dem Prüfstand“ der Zeitschrift „Migration und Soziale Arbeit“ (02/2007) sowie das Dossier „Managing Diversity - Alle Chancen genutzt?“
MID-Website der Heinrich-Böll-Stiftung.
2 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (Hg.): Konzept der Landesregierung zur Integration von Migrantinnen und Migranten in Schleswig-Holstein vom Juni 2002, S. 3, Fußnote 1.
Scherr, Albert: Leitbilder in der politischen Debatte: Integration, Multikulturalismus und Diversity, in: Gesemann, Frank/Roland Roth (Hg.), Lokale Integrationspolitik in der Einwanderungsgesellschaft. Migration und Integration als Herausforderung von Kommunen, Wiesbaden 2008, [im Manuskript auf] S. 8 (erscheint in 2008).
4 Fick, Patrick: Interkulturelle Integration durch Diversity Management, MID-Website der Heinrich-Böll-Stiftung 
5  Siehe dazu: Perko, Gudrun/Leah Carola Czollek: „Diversity“ in außerökonomischen Kontexten: Bedingungen und Möglichkeiten der Umsetzung, in: Broden, Anne/Paul Mecheril (Hg.): Re-Präsentationen. Dynamiken der Migrationsgesellschaft, Düsseldorf 2007, S. 161-180.
6 Siehe dazu: Baran, Riza: Diversity. Was Sie schon immer darüber wissen wollten, aber nicht zu fragen wagten, in: Die Brücke. Forum für antirassistische Politik und Kultur (147/2008), S. 44-47.
7 Kordes, Hagen/Ülger Polat: Gegenläufige Entwicklungen in britischer, französischer und deutscher Sozialarbeit, in: Nicklas, Hans/Burkhard Müller/Hagen Kordes (Hg.): Interkulturell denken und handeln, S. 202-210, hier S. 206. Siehe dazu auch: Bommes, Michael: Einleitung: Migrations- und Integrationspolitik in Deutschland zwischen institutioneller Anpassung und Abwehr, in: ders./Werner Schiffauer (Hg.): Migrationsreport 2006, Frankfurt a. M./New York 2006, S. 9-29, hier S. 11.

 

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Christian Horn hat Germanistik und Geschichte studiert und in neuerer deutscher Literaturwissenschaft promoviert. Seit Januar 2006 ist er Redakteur des Kulturmagazins „nah & fern“ (von Loeper Literaturverlag, Karlsruhe).