Kommunales Integrationsmonitoring

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von Uschi Sorg

Im ersten Abschnitt dieses Artikels werden die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf Integrationsmonitoring in Deutschland und warum sich Länder, Bundesländer und Kommunen damit beschäftigen, dargestellt. Im zweiten Abschnitt vertieft dies mit der Beantwortung der Frage: Warum Integrationsmonitoring? Dem folgen die Voraussetzungen eines Integrationsmonitorings (Abschnitt 3) und Anforderungen an Indikatoren und Datenerfassung (Abschnitt 4). Da die Autorin der Broschüre Mitarbeiterin der Stelle für interkulturelle Arbeit der Landeshauptstadt München ist, flossen insbesondere Münchner Erfahrungen der Implementierung eines Integrationsmonitoring in die Veröffentlichung ein.

Integrationsmonitoring ein noch junges Instrument der Integrationspolitik

Sowohl auf europäischer Ebene (vgl. Eurocities 2008) als auch in den einzelnen Ländern der EU werden konzeptionelle Überlegungen zur Integrationsberichterstattung und dafür notwendiger Indikatorensysteme angestellt (Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration 2004: 403). Auch in Deutschland wird zunehmend der Bedarf von statistischen Daten erkannt, die Zuwanderungs- und Integrationsprozesse und deren Folgewirkungen abbilden (ebd.: 443). Zudem wird immer mehr die Notwendigkeit gesehen, Integrationspolitik als einen strategisch angelegten Prozess auf der Grundlage der Analyse der so erhobenen Daten zu begreifen.

Als erste Kommune in Deutschland legte die Landeshauptstadt Wiesbaden 2003 ein Integrationsmonitoring vor. Der Innovationszirkel „Wirkungsmessung in der Integrationsarbeit“ der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung) arbeitete unter der Beteiligung von 15 Kommunen auf der Grundlage des Wiesbadener Integrationsmonitoring an einem Indikatorenset für ein kommunales Integrationsmonitoring. Die Materialie erschien 2006, wurde an alle Kommunen verschickt und fungiert für viele als Grundlage für die Erarbeitung eines kommunalen Integrationsmonitorings. (Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 2007: 30).

Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration nahm 2005 – 2006 am Projekt „Indikatoren für die Zuwandererintegration“ teil, das vom EU-Finanzierungsprogramm „INTI – Integration von Drittstaatsangehörigen“ gefördert wurde (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales 2007). Die daraus entstandene Veröffentlichung „Indikatoren zur Messung von Integrationserfolgen“ gibt wichtige Hinweise für die Entwicklung eines kommunalen Integrationsmonitorings.

Deutlich wird, auf der kommunalen Ebene gibt es seit 2005 verstärkt Initiativen zur Installation eines kommunalen Integrationsmonitorings. Auf diese Vorarbeiten stützt sich u. a. das Indikatorenset mit 100 Indikatoren in 14 gesellschaftlichen Bereichen, das von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und mehreren Bundesministerien und unter Mitwirkung wissenschaftlicher Expertise 2008 erstellt wurde. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik wurde gemeinsam mit dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung beauftragt, dieses Indikatorenset zu erproben und einen ersten Integrationsindikatorenbericht zu erstellen sowie Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Indikatorensets und des Integrationsmonitorings zu erarbeiten (Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 2009). Auch die Länder streben an, ein Integrationsmonitoring zu installieren (IntMK 2009).

 

Warum Integrationsmonitoring?

Auf der Grundlage der im letzten Abschnitt dargestellten Entwicklungen stellt sich die Frage, warum man sich erst jetzt mit Integrationsmonitoring beschäftigt. Erst mit dem Zugeständnis, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist (Unabhängige Kommission „Zuwanderung“ 2001), setzt die Entwicklung einer strategisch angelegten Integrationspolitik ein. Dabei spielt die Erkenntnis, dass auch den Kommunen Integrationsdefizite hohe Kosten verursachen (Bertelmannstiftung 2007), eine Rolle. Darüber hinaus ist bekannt, dass der Bedarf von wissensintensiven Dienstleistungen steigen wird (Nikolai 2008). Es lässt sich absehen, dass dieser Bedarf aufgrund der demografischen Entwicklungen nicht gedeckt werden kann. Dies hat zur Folge, dass erhöhte Anstrengungen erforderlich sein werden, mehr Menschen gute Bildungschancen unabhängig von ihrer Herkunftsfamilie zu ermöglichen.

Mit der Einsicht in die Notwendigkeit von Integrationspolitik geht das Wissen einher, dass dies effektiv nur als strategisch angelegter Prozess möglich ist. Darauf werde ich im Abschnitt „Integrationsmonitoring muss Teil einer wirkungsorientierten kommunalen Integrationssteuerung sein“ eingehen. Dieses Vorgehen knüpft an der Verwaltungsreform, dem so genannten Neuen Steuerungsmodell an. Da seit Ende der 80ziger Jahre die Wirtschaftskrise anhält, wurde eine strukturelle Veränderung der kommunalen Verwaltung unabdingbar, damit das soziale Sicherungs- und Leistungssystem annähernd seine Zwecke erfüllen kann. Ziel ist Leistungssteigerung statt Größenwachstum und die Forderung, dass sich die Kommunalverwaltung von der Behörde zum politisch gesteuerten Dienstleistungsunternehmen weiterentwickelt (KGSt 1993: 7).

Als Ziel von Integrationsmonitoring wird formuliert, Integrationserfolge und -defizite und damit die Wirkung von Integrationsmaßnahmen sichtbar zu machen. Diese Erkenntnisse bilden dann die Grundlagen für politische Entscheidungen (Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 2007: 22). Mit Hilfe des Integrationsmonitorings können Prioritäten überprüft und abgestimmt werden (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales 2007: 79 ff.).

Voraussetzungen eines Integrationsmonitorings

Ein verbindlicher Rahmen mit einer gemeinsamen Zielsetzung

Ein Integrationsmonitoring bedarf eines verbindlichen Rahmens wie der eines kommunalen, vom Stadtrat verabschiedeten Integrationskonzeptes, in dem definiert ist, welches Ziele der Integrationspolitik sind. Erst wenn die Ziele der Integrationspolitik definiert sind, können Indikatoren zur Messung von Integration gebildet werden.

Hierzu die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: „Der Erfolg von Maßnahmen bemisst sich an der gleichberechtigten Teilhabe von Migrantinnen und Migranten und dem Angleichen der Lebenslagen von Zugewanderten an die der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund" (2007: 22). Neben Chancengleichheit definiert das Interkulturelle Integrationskonzept der Landeshauptstadt München als Zielrichtung von Integration die Anerkennung von Vielfalt und die Förderung der in der Vielfalt liegenden Potentiale (2008: 12).

Wenn unter Integration als ein Prozess verstanden wird, für dessen Gelingen Eingewanderte wie Mitglieder der Aufnahmegesellschaft in gleicher Weise Verantwortung tragen (ebd.), bedarf es hierfür ebenfalls Indikatoren. Geht man von einem dynamischen Integrationsbegriff aus, der Veränderungsprozesse der Aufnahmegesellschaft beinhaltet, sind auch Annäherungsprozesse Gegenstand der Indikatorenbildung sein (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales 2007: 80f.).

Operationalisierung und Erfassung des Migrationshintergrundes

Warum ist es relevant Menschen mit Migrationshintergrund zu erfassen?

Integrationserfolge können nicht dokumentiert werden, wenn nur die Staatsangehörigkeit erfasst wird, da Deutsche mit Migrationshintergrund oft über bessere Bildungschancen und ein besseres Einkommen verfügen als AusländerInnen (vgl. Salentin & Wilkening 2003). Dazu kommt, dass der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund wesentlich höher liegt, als dies die „AusländerInnenzahlen“ ausweisen. Im Mikrozensus 2005 des Statistischen Bundesamtes wurde deshalb erstmals nicht nur die Staatsangehörigkeit sondern auch der Migrationshintergrund erhoben. 2005 betrug die Zahl der Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland 15,3 Mio. Davon machen Ausländerinnen und Ausländer mit 7,3 Mio. etwas weniger als die Hälfte aller Personen mit Migrationshintergrund aus. Deutsche mit Migrationshintergrund mit 8,0 Mio. stellen etwas mehr als die Hälfte (Statistisches Bundesamt 2009: 7).

Der Anteil der Personen mit deutschem Pass und Migrationshintergrund ist im Steigen begriffen, da z.B. Kinder ausländischer Eltern durch das seit dem 1. Januar 2000 geltende Staatsangehörigkeitsgesetz automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn ein Elternteil mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt (Topçu 2008: 29). Eine Integrationsberichterstattung nur nach der Staatsangehörigkeit verzerrt den Stand der Integration sowie der Integrationspolitik. Deshalb ist es sinnvoll den Migrationshintergrund zu erheben. Auf der anderen Seite birgt die Erfassung dieser Daten die Gefahr einer sozialen Stigmatisierung oder Diskriminierung. Man kann jedoch keine Aussagen über strukturelle Diskriminierungen treffen, wenn man diese Daten nicht erfasst (Söhn & Özcan 2005: 119ff.). Die Lösung dieses Spagats zwischen der Notwendigkeit von Zahlen und dem Datenschutz bzw. der Diskriminierung durch die Erhebung ist eine Herausforderung für alle, die sich damit beschäftigen.

Wie sollte man Menschen mit Migrationshintergrund erheben?

Zur Vorbereitung einer allgemeinen, aktuellen und ständigen Bereitstellung der entsprechend benötigten Daten und um die notwendige Datenerfassung und deren Rahmenbedingungen zu klären, gab die Landeshauptstadt München 2006 das Gutachten „Menschen mit Migrationshintergrund. Datenerfassung für die Integrationsberichterstattung“ in Auftrag (Diefenbach & Weiß 2006). Die Gutachterinnen „plädieren dafür, neben rechtlichen Kategorien, die spezifisch für einzelne Nationalstaaten oder Bundesländer sind und die sich schnell und häufig ändern, auch Konstrukte zu erheben, die international vergleichbar und hoffentlich etwas ‚unpolitischer‘ sind“ (ebd.: 14). Dabei ist z. B. an den Geburtsort im Ausland zu denken, an die Migrationserfahrung der Eltern oder an die Identität, die sich Menschen selbst zuschreiben.

Warum ist es nicht sinnvoll Migrationshintergrund durch die in der Familie gesprochene Sprache zu erheben?

Wenn man Menschen mit Migrationshintergrund darüber definiert, dass diese in ihrer Familie eine Minderheitssprache sprechen, wird damit bereits eine „Abweichung“ benannt, die z. B. schulpolitisches Handeln erfordern kann. Wenn man einen Migrationshintergrund implizit automatisch mit Defiziten verbindet, begibt man sich in einen Teufelskreis. Denn diejenigen Menschen mit Migrationshintergrund, die z. B. die Mehrheitssprache sprechen und die von daher keine politische ‚Problembewältigung‘ erfordern, verschwinden aus der Statistik. Integrationserfolge können dann nur noch als ‚Verschwinden aus der Zielgruppe‘ erfasst werden“ (ebd.: 14). Das Gutachten plädiert dafür, die statistische Erfassung von ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ von der Diagnose eines Förderbedarfs zu trennen.

Warum sollten weitere Dimensionen sozialer Ungleichheit erhoben werden?

„Menschen mit Migrationshintergrund“ sind „eine in sich ausgesprochen heterogene Gruppe, die nur gemeinsam hat, dass in ihrem Leben – oder dem Leben ihrer Vorfahren – eine Ländergrenze überschritten wurde. Es kann sein, dass es sich um Menschen handelt, die unabhängig von der Migration arm oder reich, ungebildet oder gebildet, vereinsamt oder sozial integriert oder politisch desinteressiert oder interessiert sind. Wenn es um die empirisch beobachtbare Schlechterstellung von Menschen geht, wird man im Regelfall viele Aspekte bedenken müssen, die nur teilweise in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Migrationshintergrund einer Person stehen“ (ebd.: 15). Dazu zählen u. a. das Geschlecht, die soziale Schicht, der Bildungshintergrund und der Aufenthaltsstatus. Die Staatsbürgerschaft sollte auch in Zukunft ein Merkmal der Differenzierung der Statistik darstellen, da dies für die Fortschreibung von Zeitreihen unerlässlich ist (Söhn & Özcan 2005).

Definition Migrationshintergrund

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration empfiehlt zur Erfassung von Menschen mit Migrationshintergrund die Definition des Mikrozensus 2005 zu verwenden (2007: 24). „Das Statistische Bundesamt bezeichnet eine Person als Person mit Migrationshintergrund, wenn

  1. diese nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und 1950 oder später zugewandert ist und/oder
  2. diese keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eingebürgert wurde.

Darüber hinaus haben Deutsche einen Migrationshintergrund, wenn ein Elternteil der Person mindestens eine der unter (1.) oder (2.) genannten Bedingungen erfüllt“ (2007: 148).

Die Grenzziehung 1950 [bzw. 1955 US] ist relevant, um die späterer Zugewanderten von den Flüchtlingen und Vertriebenen infolge des 2. Weltkriegs zu unterscheiden und auf lange Sicht von einer Angleichung der Lebensverhältnisse auszugehen ist (Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 2009: 23).

Nach Erfahrungen der Landeshauptstadt München ist die Grenzziehung 1950 oder später zugewandert schwer zu vermitteln, da der Zeitpunkt 1950 willkürlich gewählt zu sein scheint. Deshalb wäre es besser, sich an der zeitlichen Grenzziehung 1955 zu orientieren, wie es das Zensusgesetz 2011 vorsieht (Bundesrat 2009). Dies ist besser zu vermitteln, da in diesem Jahr Deutschland den ersten Anwerbevertrag, mit Italien, abschloss.

Meiner Ansicht nach sollten deutsche Kinder ausländischer Eltern in der 3. Generation nicht mehr als Menschen mit Migrationshintergrund gezählt werden. Dies ist jedoch beim Mikrozensus 2005 der Fall, der deutsche Kinder ausländischer Eltern erfasst, die selbst nicht migriert sind. Sowohl die Grenzziehung der Zuwanderung bei 1955, statt wie beim Mikrozensus bei 1950 und Kinder von AusländerInnen die nicht selbst migriert sind, nicht als Menschen mit Migrationshintergrund zu erfassen, wirken sich nur geringfügig auf die absoluten Zahlen aus. D.h. diese Änderungen würden Zeitreihen nicht gefährden.

Es bedarf einer Prioritätensetzung

Ein Integrationsmonitoring muss Handlungsfelder priorisieren, für die Indikatoren gebildet werden, die regelmäßig erhoben werden sollen. Denn erst durch mittel- und langfristig erhobene Daten können Entwicklungen beobachtet werden. Die Stadt München entschied sich für die folgenden Handlungsfelder:

  1. Interkulturelle Öffnung
  2. Förderung gesellschaftlicher Teilhabe
  3. Bildung
  4. Ausbildung und Arbeitsmarkt
  5. Sprachförderung
  6. Abbau von Diskriminierung

Die Handlungsfelder 1 bis 5 decken sich mit den Handlungsfeldern und Themen des Nationalen Integrationsplanes. Das Thema „Abbau von Diskriminierung“ wird weder auf der Bundes- und Landesebene noch vom Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände angesprochen. Damit werden die Themen Diskriminierung und Alltagsrassismus als ein wichtiger Teil der negativen Rahmenbedingungen auf Integration ausgeblendet.

Die Handlungsfelder des Indikatorenberichtes der Bundesregierung sind: Rechtsstatus und Demographie; frühkindliche Bildung und Sprachförderung; Bildung; Ausbildung; Arbeitsmarktintegration; Soziale Integration und Einkommen; Gesellschaftliche und politische Partizipation; Gleichberechtigung; Wohnen; Gesundheit; Medien; Interkulturelle Öffnung; Kriminalität; Gewalt und Diskriminierung. Natürlich wird es je nach Situation in der Kommune unterschiedlich sein, welche Handlungsfelder man priorisiert. Ein Integrationsmonitoring sollte nicht überfrachtet sein, sondern es bedarf einer genauen Auseinandersetzung mit den eigenen Zielen, je nach den Rahmenbedingungen der Kommune. Wichtig für die Planung des Integrationsmonitoring ist, zu überlegen und zu entscheiden, was die eigenen wichtigsten Handlungsfelder sind.

Integrationsmonitoring muss möglichst vergleichbar sein

Um eine städteübergreifende Vergleichbarkeit zu gewährleisten, ist es sinnvoll, sich an übergreifenden Monitoringsystemen zu orientieren. Dazu gehören die KGSt Materialie Integrationsmonitoring (2006), das Indikatorenset der Bundesländer sowie das Indikatorenset der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (2008, 2009).

Da Integrationspolitik eine Querschnittspolitik ist, stellt Integrationsberichterstattung eine Querschnittsberichterstattung dar. Die Indikatoren sollen die relevanten Fragestellungen für die jeweiligen Fachpolitiken abbilden – z.B. Bildungsmonitoring, Gesundheitsmonitoring. Im Bereich der Bildung sollte man sich am Indikatorensystem des Nationalen Bildungsberichtes orientieren (Arbeitsgruppe Bildungsberichterstattung 2008).

Integrationsmonitoring muss Teil einer wirkungsorientierten kommunalen Integrationssteuerung sein

Integrationsmonitoring muss ein Teil des Kreislaufes von Planung, Controlling und Evaluation sein. Dazu bedarf es der Analyse mit Hilfe von Indikatoren, der Entwicklung von Zielen, der Erarbeitung von Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen sowie der Analyse, ob die Ziele erreicht und die gewünschte Wirkung erzielt wurde. Dafür sollten die Maßnahmen mit Hilfe der Zielfelder des strategischen Managements analysiert werden. Neben der Frage was die Zielgruppen der angeboten Leistungen sind, stellen die folgenden Fragen eine wichtige Orientierung für die Steuerung in Kommunen dar:

  • Ergebnisse/Wirkungen, d.h. „Was wollen wir erreichen?“
  • Programme/Produkte, d.h. „Was müssen wir tun?“
  • Prozesse/Strukturen, d.h. „“Wie müssen wir etwas tun?“
  • Ressourcen, d.h. „Was müssen wir einsetzen?“ (Heinz 2000).

Beispiel „Grundsicherung im Alter“

Anhand des praktischen Beispiels „Grundsicherung im Alter“ werde ich im Folgenden die Analyse mit Hilfe des strategischen Managements veranschaulichen. Eine wesentliche Voraussetzung für das Zielfeld Ergebnisse/Wirkungen sind aussagekräftige Indikatoren, auf deren Grundlage Ziele formuliert werden. Beispielsweise stellte das Amt für Soziale Sicherung der Landeshauptstadt München fest, dass Migrantinnen und Migranten aus den ehemaligen Anwerbeländern im Verhältnis zum angenommen Bedarf, unterproportional Grundsicherung im Alter beantragen. Langfristig muss als Ziel formuliert werden den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im Grundsicherungsbezug durch mehr Bildungschancen zu senken. Kurzfristige Ziel ist aber, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund aus Anwerbeländern zu erhöhen.

Die Frage „Was müssen wir tun?“ wurde u. a. mit dem Bedarf für eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Zielgruppe beantwortet. „Wie müssen wir es tun“: Informationen über Grundsicherung im Alter sollen in die entsprechenden Sprachen in einer leicht verständlichen Form übersetzt werden und vermehrt der Weg über MultiplikatorInnen wie muslimische SeelsorgerInnen und MitarbeiterInnen der Migrationssozialdienste gewählt werden, um Migrantinnen und Migranten, denen Grundsicherung zustehen würde, besser zu informieren. Darüber hinaus soll das Anforderungsprofil der SachbearbeiterInnen in diesem Arbeitsbereich weiterentwickelt werden, um vermehrt dem Beratungsauftrag gerecht zu werden. Dazu müssen die dafür erforderlichen Ressourcen beziffert werden.
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Grundsicherungsbezug im Verhältnis zum Anteil der Bevölkerung ab 65 in Prozent
Quelle: Landeshauptstadt München, Amt für soziale Sicherung 2008,
eigene Darstellung

Anforderungen an Indikatoren und Datenerfassung

Wenige und relevante Daten

„Bei der Etablierung eines Integrationsmonitoring geht es nicht um die Erfassung möglichst vieler, sondern um die Erfassung der wesentlichen und relevanten Daten. Ein Integrationsmonitoring soll die soziale Wirklichkeit abbilden, es reduziert und vereinfacht diese Wirklichkeit aber auch notwendigerweise, um Aussagekraft zu erlangen sowie überschaubar zu sein: Je einfacher und übersichtlicher ein Integrationsmonitoring ist, desto funktionsfähiger wird es“ (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales 2007: 84f.)

Bestimmung von Vergleichsgrößen

„Integrationsmessung durch Indikatoren führt nur zu aussagekräftigen Ergebnissen, wenn es Vergleichs- oder Referenzgrößen gibt, anhand derer der jeweilige Grad von Integration (Ist-Zustand) gemessen werden kann. Daher müssen Vergleichsgrößen bestimmt werden (z.B. die entsprechenden Indikatorenwerte bei einer integrierten Minderheit oder bei der Mehrheits- bzw. der Gesamtgesellschaft)“ (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales 2007: 80).

Keine Ethnisierung von Daten und Analysen

„Bei der Erhebung, Analyse und Interpretation von Daten zu Migration und Integration ist zu berücksichtigen, dass Unterschiede zwischen ethnischkulturellen Bevölkerungsgruppen sich aus der sozialen Lage erklären können und oft nicht ursächlich aus der Einwanderungssituation oder kulturellen Besonderheiten herzuleiten sind: Ethnische Zugehörigkeit darf nicht zur Erklärung von Unterschieden zwischen Bevölkerungsgruppen dienen, wenn diese Unterschiede z.B. sozialstrukturell bedingt sind“ (ebd.: 83).

So stellte beispielsweise die Studie „Ungenutzte Potentiale – zur Lage der Integration in Deutschland“ des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung fest: „Mit Abstand am schlechtesten integriert ist die Gruppe mit türkischem Hintergrund. Zwar sind die meisten schon lange im Land, aber ihre Herkunft, oft aus wenig entwickelten Gebieten im Osten der Türkei, wirkt sich bis heute aus: Als einstige Gastarbeiter kamen sie häufig ohne Schul- oder Berufsabschluss, und auch die jüngere Generation lässt wenig Bildungsmotivation erkennen“ (S. 7)

Die Aussage zur Bildungsmotivation wird in anderen Studien ganz anders dargestellt. Die Bildungsmotivation wird als hoch, jedoch die Gestaltung des Bildungsweges und Defizite im Bildungssystem als Gründe für mangelnde Schulerfolge genannt (Nauck, B., Diefenbach, H. & Petri, K. 1998: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2000, Herwartz-Emden 2003). Auch die Studie „Migranten-Milieus in Deutschland“ von SINUS SOCIOVISION (2009) kommt zu einer anderen Bewertung: Nicht die nationale Herkunft, sondern das Bildungsniveau der Eltern, die Milieuzugehörigkeit und u. a. das Bildungssystem sind ausschlaggebend für Integrationserfolge in den Bereichen Bildung, Erwerbsleben und Absicherung. Hier wird deutlich, dass ein sensibler Umgang mit Daten erforderlich ist.

Das heißt jedoch nicht, dass Daten nicht generell nach Nationalitäten erhoben und ausgewertet werden sollten. Im Abschnitt „Integrationsmonitoring muss Teil einer wirkungsorientierten kommunalen Integrationssteuerung sein“ wurde dargestellt, dass das Amt für Soziale Sicherung der Landeshauptstadt München feststellte, dass Migrantinnen und Migranten aus den ehemaligen Anwerbeländern, im Verhältnis zum angenommen Bedarf, unterproportional Grundsicherung im Alter beantragen. Diese Analyse führte zu Überlegungen wie insbesondere Menschen aus den ehemaligen Anwerbeländern besser über die ihnen zustehenden Leistungen informiert werden können.

Schlußbemerkungen

Derzeit wird Migrationshintergrund in Deutschland nicht einheitlich erfasst. Oft ist von Menschen mit Migrationshintergrund die Rede, wenn Daten von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit verwendet werden bzw. Migrationshintergrund über die zu Hause gesprochene Sprache erhoben wurde. Dies führt dazu, dass die Daten nicht vergleichbar sind. In Nordrhein-Westfalen wird oftmals statt dem Wort „Migrationshintergrund“ „Zuwanderungsgeschichte“ verwendet. Meiner Ansicht nach ist es nicht zielführend ein, zugegebener Weise, sperriges Wort durch ein anderes genauso sperriges Wort zu ersetzen bzw. einen Parallelbegriff mit der gleichen Bedeutung einzuführen. Jedoch gehe ich davon aus, dass sich in den kommenden Jahren in Deutschland eine einheitliche Definition und Operationalisierung entwickeln wird.

Meiner Ansicht nach muss darauf geachtet werden, dass Integrationsmonitoring nicht als Selbstzweck installiert wird, sondern Teil einer wirkungsorientierten Integrationssteuerung, mit dem Ziel der Chancengleichheit unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, ist. Dies ist eine Herausforderung, da wichtige Indikatoren, insbesondere in den zentralen Handlungsfeldern „Bildung“ sowie „Ausbildung und Arbeitsmarkt“ nur begrenzt durch Kommunen beeinflusst werden können, da diese Handlungsfelder überwiegend in der Verantwortung von Bund und Land liegen.

Dazu kommt, dass insbesondere das Handlungsfeld „Ausbildung und Arbeitsmarkt“ von konjunkturellen Entwicklungen und Bundesgesetzen abhängt. Um den Ursachen mangelnder Chancengleichheit nachgehen zu können, bedarf es neben den Strukturdaten eines Integrationsmonitorings, Forschung um Mechanismen struktureller Diskriminierung aufzuzeigen. Da diese Zusammenhänge komplex sind, müssen weitere Dimensionen sozialer Ungleichheit wie Geschlecht, soziale Schicht bzw. Milieu, Bildungshintergrund und Aufenthaltsstatus berücksichtigt werden. Um über Wirkungen von Einzelmaßnahmen Aussagen treffen zu können, bedarf es interner und externer Evaluation.

 

Literatur

  • Dieser Artikel ist die gekürzte Fassung der Broschüre: Uschi Sorg (2009). Kommunales Integrationsmonitoring. Hrsg.: VIA – Bayern – Verband für Interkulturelle Arbeit e.V. München, die im Rahmen des "Netzwerk Integration Bayern" im November 2009 erschienen ist. Die Broschüre enthält über die Themen des Artikels hinaus: Empfehlungen zu den konkreten Umsetzungsschritten eines Integrationsmonitoring, datenschutzrechtliche Aspekte bei der Erfassung von Migrationshintergrund sowie das Thema Integrationsmonitoring erfordert Forschung.

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Uschi Sorg ist Sozialpädagogin und Soziologin. Sie arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Stelle für interkulturelle Arbeit der Landeshauptstadt München und ist dort u. a. für das Thema Integrationsmonitoring zuständig.