Die Idee ist gut, doch die CDU noch nicht bereit

von Volker Beck

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Hier leben etwa vier Millionen Menschen mit muslimischem Hintergrund. Sie selbst bzw. ihre Eltern oder Großeltern sind aus einem von knapp 50 muslimisch geprägten Ländern eingewandert und stellen heute etwa fünf Prozent der Gesamtbevölkerung. Rund die Hälfte von ihnen besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Über Jahrzehnte wurde das muslimische Leben in Deutschland ignoriert. Dieses spielte sich abseits der Öffentlichkeit in oftmals armseligen Hinterhofmoscheen ab. Mittlerweile möchten die Muslimas und Muslime – nicht zuletzt getragen durch die aktuellen gesellschaftlichen Umbrüche in vielen islamisch geprägten Ländern - diesen Hinterhof verlassen und selbstbewusst ihrer dauerhaften Anwesenheit Ausdruck verleihen. Sie begreifen sich als Teil dieses Landes – und möchten endlich gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilhaben und sich auch aktiv einbringen – etwa im karitativen und seelsorgerischen Bereich, in den Medien und in den Schulen.

Mit der Gleichstellung und Integration des Islam würde man auch der Islamfeindlichkeit und Ausgrenzung von Muslimas und Muslimen entgegentreten. Gleichzeitig gilt aber auch: Glaubensgemeinschaften, die eine Anerkennung im Rahmen des Religionsverfassungsrechts anstreben, müssen eine klare Haltung einnehmen zur Achtung der Grundrechte, zu Fragen wie dem Austritt aus der Religionsgemeinschaft, zur Selbstbestimmung der Frau oder zur Nichtdiskriminierung von Homosexuellen. Bei der Akzeptanz der Grundrechte und der Freiheit Anderer kann es keinen religiösen Rabatt geben. Dies muss anerkennen, wer Anerkennung verlangt.

Die DIK ist gescheitert
Als der damalige Bundesinnenminister Schäuble im Jahr 2006 die Deutsche Islamkonferenz ins Leben rief, war das gut gemeint. Mit den Worten „Der Islam ist Teil Deutschlands und Teil Europas, er ist Teil unserer Gegenwart und er ist Teil unserer Zukunft“ klang das für einen Unions-Innenminister äußerst progressiv und die Erwartungen waren groß. Doch weder er, noch die ihm folgenden Innenminister konnten diese Erfüllen. Ganz im Gegenteil. Seit 2010 erlebt die DIK eine Abwertung, die von den Innenministern selbst vorangetrieben wurde. Mit Hans-Peter Friedrich erlebte diese 2011 letztlich ihren traurigen Tiefpunkt, als dieser dem Islam absprach, ein Teil Deutschlands zu sein.

Doch wer die Aussage Schäubles in Frage stellt, düpiert nicht nur den früheren Bundesinnenminister sowie den derzeitigen Bundespräsidenten, der diese Aussagen am 3. Oktober 2010 sinngemäß wiederholte. Nein, er bricht damit den Gründungskonsens der Deutschen Islamkonferenz auf. In diese Richtung müssen wohl die Äußerungen des neuen Bundesinnenministers Friedrich verstanden werden, aus der Historie lasse sich nirgends belegen, dass der Islam zu Deutschland gehöre. Eine Ausflucht in die Geschichte vorzunehmen, um die multireligiöse Realität und die Anliegen der Muslimas und Muslime nicht wahrnehmen zu müssen, zeugt von Dialogverweigerung und disqualifiziert ihn als Gastgeber der DIK.

Der Dialog mit dem Islam steht nun nur noch unter dem Vorzeichen der „Gefahrenabwehr“. Vom einstigen Geist des Integrations- oder Anerkennungswillens ist einer des Misstrauens und der Abgrenzung geblieben. Die DIK ist an die Wand gefahren. Oder um es mit den Worten der Hamburger Rockband Tocotronic zu sagen: „Die Idee ist gut, doch die Welt noch nicht bereit“ - zumindest nicht, bevor wir in Deutschland 2013 den Regierungswechsel einläuten.

Sarrazin goes Mainstream
Der rechtspopulistische Diskurs um die Thesen von Thilo Sarrazin im Sommer 2010 hat zudem die Atmosphäre vergiftet. Die angeblich genetische Integrationsunfähigkeit muslimischer Migrantinnen und Migranten ist in der bundesdeutschen Gesellschaft auf fruchtbaren Nährboden getroffen, den Unions-Politikerinnen und Politiker weiter bestellen. Eine EMNID-Studie für die Universität Münster kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland ein - im Vergleich mit unseren europäischen Nachbarn - „rigides und intolerantes Verständnis“ fremder Religionen, insbesondere dem Islam gegenüber, vorherrscht.

Eine im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellte Studie der Universität Leipzig weist auf stark steigende Zustimmung zu islamfeindlichen Positionen hin. Die Forscher sehen die „Gefahr“, dass dadurch „der demokratische Konsens im Umgang mit MigrantInnen kippt“. Eine Untersuchung der Universität Bielefeld kommt zu der beunruhigenden Feststellung, dass die „zunehmende Islamfeindlichkeit“ in Deutschland „insbesondere“ bei Personen aus „höheren Einkommensgruppen“ und mit „guter Bildung“ Anklang findet.

Islamismus und Demokratiefeindlichkeit unter Muslimas und Muslimen
Die überwältigende Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslimas und Muslime verhält sich gesetzestreu und bekennt sich zu unserer verfassungsrechtlichen Grundordnung. Ohnehin gleichen sich die unterschiedlichen Milieus und Lebenswelten – auch und gerade von muslimischen – Migrantinnen und Migranten und Deutschen immer mehr an (SINUS SOCIOVISION 2007: „Die Milieus der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland“). Weniger als ein Prozent der Muslimas und Muslime gilt hierzulande  als islamistisch (Verfassungsschutzbericht 2009).

Diese Befunde werden durch weitere Einzeluntersuchungen gestützt. Unter muslimisch geprägten Jugendlichen in Deutschland sind mitunter antisemitische Einstellungen verbreitet. Es kommt zudem auch zu antisemitischen Übergriffen durch junge Muslimas und Muslime. Diese sind jedoch - betrachtet man die Gesamtzahl der polizeilich erfassten antisemitischen Straftaten - Einzelfälle (Wetzel, J.: Moderner Antisemitismus unter Muslimen in Deutschland, in: Schneiders. T. G.: Islamverherrlichung (2010), S. 379ff.). Bei sozial desintegrierten Schülerinnen und Schülern muslimischer Herkunft sind homosexuellenfeindliche Einstellungen signifikant stärker verbreitet als bei ihren nichtmuslimischen Mitschülern (B. Simon, B.: „Einstellungen zur Homosexualität: Ausprägungen und psychologische Korrelate bei Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund“. Zeitschrift für Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie (2008), S. 87-99).

Und: Es kommt immer wieder vor, dass Jugendliche mit einem muslimischen Hintergrund versuchen, Beleidigungen, verbale Ausgrenzungsversuche und Gewalt gegenüber Andersgläubigen mit einer „Folklore [religiösen] Halbwissens“ zu begründen (Toprak, A./Nowacki,K.: „Gewaltphänomene bei männlichen, muslimischen Jugendlichen mit Migrationshintergrund und Präventionsstrategien“, Berlin, 2010. S. 21). Auch die Islamkundelehrerin Lamya Kaddor weist in ihrem Buch „Muslimisch-Weiblich-Deutsch“ (2010) mehrfach auf die frappierende Unkenntnis muslimischer Schülerinnen und Schüler über die Inhalte des Islam hin (S. 20, 120f , 131 und 145).

Diese Einstellungen können jedoch nicht mit der Zugehörigkeit zum Islam erklärt werden. Maßgeblich ist vielmehr die soziale Lage und das Bildungsniveau. Junge Muslimas und Muslime in Deutschland gehören überdurchschnittlich häufig zu den bildungsfernen Schichten (Brettfeld, K. / Wetzels. P. (2007) S. 222.). Zwar gibt es auch unter den hier lebenden Muslimas und Muslimen signifikante Unterschiede im Bildungserfolg. So besteht z. B. das islamisch-autoritär geprägte Milieu in Deutschland etwa zu einem Drittel aus „eher gut gebildeten, individuell wenig diskriminierten Muslimen“ (ebd. S. 493). Aber, auch Unterschiede im Bildungserfolg lassen sich im Kern auf die soziale Lage (hier: auf die der Eltern/Großeltern im Herkunftsland) zurückführen (vgl. „Muslimisches Leben in Deutschland“ (2009), S. 217ff). Wenn man diese Faktoren berücksichtigt, dann sind derartige Einstellungen - wie die BMI-Studie zeigt - unter Muslimas und Muslimen in etwa so häufig anzutreffen wie unter Nichtmuslimen (Brettfeld, K. / Wetzels. P. (2007), S. 496).

Die Bundesregierung spaltet
Unsere Gesellschaft ist Desintegrationsprozessen ausgesetzt, die Anlass zu großer Sorge geben. Die weite Verbreitung islamfeindlicher Einstellungen macht es für Rechtspopulisten einfacher, mit anti-islamischen Parolen signifikante Teile der Bevölkerung zu mobilisieren. Und die Töne, die wir aus dem Bundesministerium des Innern hören, schlagen bevorzugt auf die Trommeln der Hysterie. Die deutsche Politik und die Gesellschaft haben hier kollektiv versagt. Es ist nicht ausreichend gelungen, den Muslimas und Muslimen in Deutschland ein Gefühl des Willkommens und der Heimat zu geben. Ebenso wenig hat die Mehrheitsgesellschaft in ausreichendem Maße verinnerlicht, dass die freie Religionsausübung – ob nun durch Christen, Juden oder Muslimas und Muslime – notwendiges Element freier und demokratischer Gesellschaften ist.

Wir müssen deshalb den Islam anderen Religionen gegenüber gleichstellen. Es wäre zu begrüßen, wenn die muslimischen Gemeinschaften – ähnlich wie die beiden christlichen Kirchen und der Zentralrat der Juden - zu wichtigen DialogpartnerInnen bei der Erörterung gesellschaftlicher Fragen werden.

Die Rolle der DIK
Vorrangiger Sinn und Zweck der Islamkonferenz sollte es deshalb sein, dem Anliegen der Muslimas und Muslime gerecht zu werden, in Deutschland eine oder mehrere Religionsgemeinschaft(en) im Sinne des Grundgesetzes bilden zu können. Wenn das Bundesinnenministerium (BMI) nun seinerseits erklärt, die DIK sei im Hinblick auf die Anerkennung islamischer Gemeinschaft(en) „nicht der geeignete Ort zwischen islamischen Organisationen und Ländervertretern eine bundeseinheitliche Lösung zu vermitteln“ – dann stellt die Bundesregierung den Sinn der DIK grundsätzlich in Frage.

Hinzu kommt, dass die Bundesregierung sich offenkundig damit abfindet, dass an der 2. DIK unter schwarz-gelb nur noch zwei der vier großen islamischen Verbände teilnehmen. Diese vier Verbände haben 2007 den „Koordinationsrat der Muslime“ (KRM) gegründet. Sie nehmen für sich in Anspruch, über 2.000 der insgesamt rund 2.500 deutschen Moscheegemeinden zu vertreten. Damit sind rund 20 Prozent der in Deutschland lebenden Muslimas und Muslime in diesen vier Verbänden organisiert. Gleichwohl war die Gründung des KRM ein richtiger und bedeutsamer Schritt. Er kann und soll aber nur ein Ansprechpartner des Staates sein. Ein Alleinvertretungsanspruch des KRM ist aber solange nicht gerechtfertigt, wie 80 Prozent der in Deutschland lebenden Muslimas und Muslime nicht in dessen Mitgliedsverbänden organisiert sind.

Mitglied der Islamkonferenz ist neben diesen Verbänden auch die Alevitische Gemeinde Deutschlands. Sie wird bereits in vier Bundesländern (NRW, Bayern, Hessen und Berlin) als Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes angesehen. Inakzeptabel ist es zudem, dass die Anliegen der verbände-unabhängigen und liberalen Muslimas und Muslime – nämlich in ein religionsverfassungsrechtliches Lösungskonzept effektiv eingebunden zu werden – durch das BMI systematisch ignoriert bzw. unterlaufen werden. Und schließlich war und ist es ein grundlegender Fehler der DIK, den Deutschen Bundestag nicht an den Beratungen der DIK zu beteiligen.

Wenn es diesen Vereinigungen gelingt, eine dem deutschen Religionsverfassungsrecht entsprechende Organisationsform zu finden oder sich in bestehende Strukturen zu integrieren, dann müssen die unabhängigen Muslimas und Muslime in den Prozess der Herausbildung islamischer Religionsgemeinschaft(en) einbezogen werden.

Die Alevitische Gemeinde Deutschlands hat gezeigt, dass das deutsche Religionsverfassungsrecht für neue Religionen oder Religionen von Zugewanderten offen ist. Sie wird, wie bereits erwähnt, in vier Bundesländern als Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes angesehen. Dies müssen wir verstetigen. Es ist eine gute Entwicklung, dass an deutschen Hochschulen die Voraussetzungen geschaffen werden, um dort nicht nur wissenschaftliche Forschung über religiöse und kulturelle Fragen des Alevitentums zu ermöglichen. Vielmehr soll dort auch das Lehrpersonal für einen alevitischen Religionsunterricht ausgebildet werden.

Unser Grundgesetz schützt zum einen individualrechtlich die positive und negative Religionsfreiheit jedes Einzelnen. Kollektivrechtlich ermöglicht unsere Verfassung zudem aber nicht nur die Vereinigungsfreiheit zu Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, sondern auch eine Kooperation des Staates mit eben diesen Vereinigungen. Es müsste selbstverständlich sein, dass alle Menschen in Deutschland unabhängig von ihrer Herkunft, Religion und Weltanschauung ihre Grundrechte und Teilhabemöglichkeiten gleichberechtigt wahrnehmen können. Dies ist – wie gezeigt – der Auftrag unseres Grundgesetzes. In diesem Sinne müsste es zur zentralen Aufgabe der DIK werden, über den schwierigen Weg zu diskutieren, damit religiöse Muslimas und Muslime eine oder mehrere Religionsgemeinschaft(en) im Sinne des Grundgesetzes bilden können. Darüber diskutieren wir ab 2013 in der DIK. Inschallah.

 

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Volker Beck ist Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion. Er koordiniert dort die fraktionsinterne Projektgruppe „Gleichstellung und Rechtliche Integration des Islam“.