Institutioneller Rassismus in Deutschland - Verprügelt, beschimpft und angeklagt

Die Fälle häufen sich, in denen sich Polizei und Justiz dem Vorwurf rassistischer Gewalt stellen müssen – etwa am Amtsgericht Hannover. Shida Bazyar hat den Prozess begleitet.

Plakat "Hände weg"
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Immer häufiger müssen sich Polizei und Justiz dem Vorwurf rassistischer Gewalt stellen – etwa am Amtsgericht Hannover

Weil er sich mit einem Türsteher zu lange um eine Flasche stritt, wurde E. von der Polizei niedergeschlagen und verletzt. Aktivist_innen glauben, dass es an seiner Hautfarbe lag. Nun steht er als Angeklagter vor Gericht.

36 Sitzplätze bietet der Raum des Amtsgerichts Hannover, in dem der Prozess um E. (Name der Redaktion bekannt) verhandelt wird. 36 Sitzplätze, die vornehmlich durch Studierende der Leibniz Universität Hannover belegt werden. Das Referat für Ausländer_innen des Allgemeinen Studierendenauschusses (AstA) hatte zur Teilnahme an dem Prozess mobilisiert. Es geht um einen ehemaligen Studierenden der Universität, einen von ihnen, der vor einem halben Jahr in einen umstrittenen Polizeigewahrsam genommen wurde.

E. lebt seit 4 Jahren in Deutschland und kam zum Studium aus dem Senegal hierher. Sein Fall wurde auch über die Grenzen Hannovers, mehrheitlich in Studierendenkreisen publik gemacht. Als er mit dem Türsteher eines Clubs über eine Flasche diskutierte, die er dabei hatte, soll er ohne jegliche Vorwarnung von Polizisten niedergeschlagen und verletzt worden sein. Aber nicht die Polizisten wurden angeklagt, sondern E. Die Begründung: Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung.

Flugblätter des Ausländer_innenreferat der Universität dagegen bewerteten die Haltung der Polizisten als rassistisch und mobilisierten zur solidarischen Prozessbegleitung. So ließ ein Kommilitone auf der Homepage des AstA verlauten: „Der Betroffene konnte offensichtlich keinen Widerstand leisten, da er von hinten angegriffen wurde. Dieser sogenannte ‚Tatbestand’ ist lediglich der Vorwand, hinter dem die Polizisten ihre fremdenfeindliche Motivation für den Übergriff auf den afrikanischen Kommilitonen verstecken“.

Vorangegangene Fälle scheinen solche Vorwürfe zu bestätigen – vor allem in Hannover. So wurde die rassistische Gewaltbereitschaft der Polizei gegen einen Togolesen im Winter 2008 sowie gegen einen Libanesen, der im Herbst 2010 von Beamten niedergeschlagen wurde, öffentlich gemacht. In beiden Fällen erwiesen sich die Vorwürfe gegen die betroffenen Personen als schlichtweg falsch. In beiden Fällen waren verbale Schikanen der Polizisten aufgrund der Herkunft und der Hautfarbe der Opfer Teil des Geschehens.

Widersprüchliche Zeugenaussagen

In E.s Version des Abends hat er sich nicht gegen die Polizisten wehren können. Er hätte nicht einmal gewusst, wer es war, der ihn niederschlug, sagt er im Prozess. Man habe seinen Haarzopf gefasst und ihn daran über den Boden gezogen. Auf dem Weg zur Polizeiwache, insbesondere aber dort, habe man ihn mit rassistischen Äußerungen beleidigt. Bei der Blutabnahme sei er gefragt worden, ob er denn tatsächlich auch Sonnenbrand kriege. Man habe ihn angewiesen, sich nicht auf den Stuhl zu setzen - er musste sich stattdessen auf den Boden setzen, neben den Stuhl.

Dass dies jedoch nicht Teil des Prozesses werden soll, macht der Richter früh deutlich: hier gehe es um den Tatvorwurf des Widerstands – den E. von sich weist. Das sehen Zeugen anders. Die zwei Männer, die im Prozess aussagen, beteuern, dass E. aggressiv und betrunken war. E. habe sich nicht an die gängigen Club-Regeln gehalten, habe die Männer mit einer Flasche bedroht, sie angegriffen, sagen sie. Beide Zeugen sprechen dabei von völlig unterschiedlichen Positionen und Handlungen, widersprechen sich und reagieren gereizt auf die Fragen des Rechtsanwaltes.

Nichts von der Attacke mit der Flasche hatten die Zeugen zuvor im Polizeibericht genannt – diese Berichte seien ja auch oft „sehr schnell“ geschrieben, sagt der Richter. „Lesen Sie sich diese Berichte in Zukunft bitte durch, bevor sie sie unterschreiben“, sagt er, nennt sie im weiteren Verlauf „die Türsteher“ oder nennt sie beim Vornamen. Und beschließt, auf die Aussagen der anderen Clubmitarbeiter zu verzichten.

Die Aussagen der beiden Zeugen führen zu verhaltenem Gelächter unter den Zuschauer_innen. Die widersprüchlichen Aussagen und die aggressive Redehaltung werden belächelt - der Vorwurf des Angriffes von Seiten des Opfers wirkt widerlegt. Was hängenbleibt sind die Formulierungen. E. sei kaum zu „bändigen“ gewesen, „so einer hat ja auch Kraft!“, heißt es.

Stigmatisierende Formulierungen, die auf die Einstellungen der Männer schließen lassen. Die an der Oberfläche des Prozesses bleiben werden und doch zur Färbung des Geschehens beitragen. Die Reaktion von E.? Er lacht mit. Wirft immer wieder Blicke zu den Zuschauer_innen. Immer wieder öffnet sich die Tür und es betreten weitere junge Menschen den Saal. Er hatte sich ihre Unterstützung gewünscht, hatte sich an verschiedene Stellen gewandt, um sie zu erhalten. Und erhält sie nun nicht nur in Form von physischer Rückendeckung, sondern auch durch die Reaktionen der Zuschauer_innen.

Eine solidarische Prozessbegleitung

E.s Lachen zeigt die Dimensionen, die eine solidarische Prozessbegleitung einnehmen kann. Und nicht selten ist sie gefährlich. So werden oftmals diejenigen, die der Exekutive eine rassistische Grundhaltung vorwerfen, selbst kriminalisiert.

Ein gegenwärtiges Beispiel dafür ist der Fall Oury Jalloh, der erst durch Unterstützer_innen publik gemacht wurde und dabei institutionell durch die Polizeijustiz behindert wird. So hatte eine Initiative aus Freunden, Familienangehörigen und Aktivist_innen begonnen, die Aufarbeitung des 2005 unter mysteriösen Umständen in einer Dessauer Gefängniszelle verbrannten Mannes aus Sierra Leone einzufordern. Die Gerichtstage wurden von ihnen begleitet, dokumentiert, der Fall Oury Jallohs hat deutschlandweit einen Bekanntheitsgrad erreicht. Wer als Schwarzer in Deutschland in einer Gefängniszelle sitzt – unabhängig von seinen Delikten - scheint sich selbst im Sicherheitstrakt in rechtsfreiem Raum zu befinden. So zumindest lautet der Vorwurf immer wieder, immer lauter.

Die Beobachter des Prozesses standen unter massiver Polizeiüberwachung. Einschüchterungsversuche häuften sich, manchmal auch mit perfiden Mitteln. So musste ein Mann, der auf einen Baum kletterte, um einen Gegenstand aus den Ästen zu befreien, mit einer Klage wegen Hausfriedensbruch rechnen.

Ein noch bezeichnenderes Beispiel der Kriminalisierung stellt der Freund des Opfers, Mouctar Bah, dar. Der Mitbegründer der „Initiative Oury Jalloh“ fiel durch sein Engagement auf und wurde systematisch verfolgt, beispielsweise ohne Ankündigung von Polizisten in Zivil in seiner Wohnung aufgesucht, um ihn verbal einzuschüchtern. 2006 entzog man ihm die Gewerbelizenz für sein „Telecafé“ unter nie bewiesenen Vorwürfen. Anfang 2012 wurde er nach einer Demonstration von Polizisten bewusstlos geschlagen und verbrachte einige Tage im Krankenhaus.

Zwar wurde Bahs Engagement von anderen Seiten gewürdigt, wie die Verleihung der renommierten Menschenrechtsauszeichnung der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2009 zeigt. Dennoch wurde seine Kriminalisierung intensiver betrieben als die der Polizisten, welche unter dem Vorwurf stehen, Oury Jalloh in seiner Zelle seinen Verbrennungen ausgeliefert zu haben.

Als Polizist im Zeugenstand, als „Migrant“ kein Täter

Diese Umstände werden den Besucher_innen des Falles E. bekannt sein – abgeschreckt hat es sie dennoch nicht. Vielmehr ist die Prozessbeobachtung eine Möglichkeit, sich ein erweitertes Bild der Exekutiven zu machen. Nicht zuletzt, weil unter den vorgeladenen Zeugen auch jener Polizist ist, der von E. verletzt worden sein soll.

Seine Beschreibungen des Vorfalls sind gut sortiert, werden höflich und ruhig vorgetragen, seine sachlichen Aussagen stehen in starkem Kontrast zu den vorangegangenen Zeugen. Ähnlich jedoch ist das, was er über E. erzählt. Dieser habe sich bei der Unterhaltung mit dem Türsteher aggressiv verhalten. Beim Eingreifen der Polizei habe er sich gewalttätig gewehrt, ihn auf den Unterarm geschlagen, sodass er einen blauen Fleck davon getragen hat. So habe man E. niederschlagen müssen. Da der Polizist selbst der Kraft E.s nicht gewachsen war, haben seine Kollegen eingegriffen. Dass einer seiner Kollegen schließlich einen Schlagstock verwendet hat, das habe er gar nicht mitgekriegt, davon habe er überhaupt erst später erfahren.

Als der Richter fragt, ob dieses Vorgehen von Nöten gewesen sei, oder ob der Polizist im Nachhinein glaubt, man hätte anders reagieren können, antwortet dieser: „Wir haben an solchen Abenden immer einen sehr großen Druck auf uns lasten. Zuvor aber wurde uns gesagt, die Lage wäre ruhig und also war auch ich ruhig.“ Der Richter gibt sich mit dieser Antwort zufrieden und bekundet später, sich nicht „anmaßen zu wollen“, über „den Stress und den Druck, dem man um diese Uhrzeit als Polizist ausgesetzt ist, zu urteilen“.

Es widerspricht ihm niemand - ob es an seiner Argumentation oder an seiner Position liegt, ist schwer zu sagen. Die Frage, die im Raum steht, lautet dennoch: Wer darf es sich dann anmaßen, über die Handlungen der Polizei zu urteilen?

Der Richter fragt E. schließlich, ob der vorgeladene Zeuge ebenfalls an den angemerkten rassistischen Beleidigungen beteiligt war. „Definitiv“, lautet die Antwort. Der Richter zögert, schaut in seine Akten, wendet sich dann an den Zeugen: „Sie haben doch auch, wie man heutzutage so schön sagt, einen Migrationshintergrund?“ Der Zeuge antwortet prompt: „Ja, ja. Meine Eltern sind aber vor vierzig Jahren schon eingewandert. Ich hab hier studiert, ich...“, er schüttelt den Kopf. Als würde er diese Information lieber nicht vertiefen wollen, als würde sie ihn belasten. Dabei ist nicht zu übersehen, dass der Richter die Information als Argumentation gegen eine mögliche Diskriminierungsposition verwenden würde.

Doch E. führt seine Vorwürfe aus. Nachdem er am Morgen entlassen wurde, habe er den vorgeladenen Zeugen noch einmal angesprochen. Ob er Feuer für seine Zigarette haben könne, habe er gefragt. Die Antwort habe gelautet: „Von mir kriegst du nichts mehr. Verschwinde, du Affe!“ E. spricht den Zeugen bei seinen Ausführungen direkt an, spricht klar und deutlich, hat einen leichten Akzent und macht gelegentliche grammatikalische Fehler. So duzt er den Zeugen, wird dabei vom Richter ermahnt: „Hier bei uns ist es üblich, dass man Polizisten siezt!“, wirft dieser ein, korrigiert sich selbst: „Und ebenso Zeugen, und Menschen, die im Zeugenstand vernommen werden.“

Aus Dienstgründen muss der Polizist auf die Vorwürfe nicht eingehen und schweigt dazu. Der Richter kann insgesamt „keine rassistische Motivation erkennen“. Was auf der Polizeistation vorgefallen sei, das müsse man noch im Einzelnen klären. Der Fall wird vertagt, weil eine weitere Zeugin eingeladen werden soll. Sie soll den Vorwurf, E. sei aggressiv und gewalttätig gewesen, entlasten.

Polizeilicher Rassismus: kein Einzelfall

E. will Anzeige erheben gegen das, was man ihm von Seiten der Polizist_innen angetan hat. Die Studierenden kommentieren dies auf ihrer Homepage: „Wie groß die Aussicht auf Erfolg einer solchen Anzeige ist, kann man sich am Misserfolg aller bisherigen Anzeigen gegen die Polizeidirektion Mitte ausrechnen.“

Und es bleibt anzunehmen, dass das Argument der Nothilfesituation von Seiten der Polizei nur schwer zu entkräften ist. In vergangenen Fällen aus anderen Teilen Deutschlands wurden mit der Behauptung eines Angriffes sogar tödliche Übergriffe gerechtfertigt, die von Aktivist_innen als rassistisch motiviert wahrgenommen werden. So wie im Falle von der aus Nigeria stammenden Christy Schwundek. 2011 wurde sie im Rhein-Main-Jobcenter Mitte bei einer Auseinandersetzung mit der Polizei während Beruhigungsversuchen erschossen. Das Ermittlungsverfahren gegen die Polizistin wurde wenig später eingestellt. Man könne sich darauf verlassen, dass sie auf einen "guten Ausgang" des Schußwaffeneinsatzes vertraut habe.

Ähnlich verhielt es sich bei dem Fall von Mareame Sarr, einer jungen Frau aus dem Senegal, die 2001 in Aschaffenburg bei einer Auseinandersetzung mit ihrem Ehemann von einem Polizisten erschossen wurde. Dieser ist weiterhin in seinem Amt tätig, sein Schuss wurde gerechtfertigt, da Mareame Sarr „gewalttätig“ und ihrem Mann „physisch überlegen“ gewesen sei. Die Künstlerin und Aktivistin Noah Sow kommentiert diesen Fall mit den Worten: „Die Frage, warum sich zwei Polizisten und ein Ehemann gegen eine einzelne Frau nur wehren konnten, indem sie sie töteten, ist bis heute unbeantwortet“. Weiterhin führt sie aus: „Offensichtlich gelten für Schwarze Bürger andere Regeln im Umgang mit der Polizei als für weiße. Wenn sie sich Polizeiwillkür nicht gefallen lassen wollen, haben sie gute Chancen, misshandelt, dafür angezeigt und verurteilt zu werden.“

Nicht nur an diesen Beispielen, auch in einer Vielzahl anderer Fälle kann man eine ähnliche Struktur erkennen. Insgesamt ermittelte die Staatsanwaltschaft innerhalb der letzten drei Jahre in 156 Fällen gegen die Polizeiinspektion Hannover Mitte. Hauptsächlich bezog man sich auf Gewalteinsätze der Polizist_innen, immer blieb deren Verurteilung aus. Dieser Missstand in den polizeilichen Behörden Deutschlands wurde auch von Amnesty International festgestellt. So lautet deren Beobachtung schon seit längerem: „Bei Festnahmen und in Polizeigewahrsam kommt es immer wieder zu Beleidigungen und Misshandlungen. Die Europaratskommission gegen Rassismus und Intoleranz hat in ihrem letzten Bericht über Deutschland festgestellt, dass eine auffällig hohe Anzahl der gegen Polizeibeamte gerichteten Beschwerden von Ausländern stammt. Regelmäßig werden Strafanzeigen von Bürgern gegen die Polizei mit Widerstandsanzeigen gegen die Beschwerdeführer beantwortet. Nur selten führen Strafverfahren gegen deutsche Polizisten zu einer Verurteilung.“

Ob E. eine weitere Zahl in den traurigen Analysen wird, ist nicht abzusehen. Sein Fall jedoch hat mindestens 30 jungen Zuschauer_innen und weit darüber hinaus interessierten Kommiliton_innen ein Gefühl dafür gegeben, wie institutioneller und struktureller Rassismus aussehen kann und wie er sich mitunter verkleidet. Ob es die Schilderungen E.s waren oder die Hierarchien, die sich schon im Gerichtssaal ausmachen konnten: Dass Rassismus nicht von einer kleinen gesellschaftlichen Gruppe ausgeht, sondern seine feste Verankerung hat, ist nicht zu leugnen. Und die Geschichte von E. ist nicht die erste, die davon erzählt. Und sie wird auch nicht die letzte sein.

 

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Shida Bazyar studiert im Master Literarisches Schreiben und arbeitet an ihrem ersten Romanprojekt. Nach der solidarischen Begleitung eines Gerichtsprozesses war ihr schnell klar, dass darüber weitaus mehr gesprochen werden muss. Und geschrieben auch.