Repräsentation unabhängiger Moscheevereine und Selbstorganisationen in den muslimischen Vertretungsorganen

Moscheekuppel
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von Yasin Alder

Auch wenn die Repräsentativität der seit 2007 im Koordinationsrat der Muslime (KRM) vertretenen Verbände und Dachorganisationen – die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), der Zentralrat der Muslime (ZMD), der Islamrat und der Verband Islamischer Kulturzentren (VIKZ) – immer wieder angezweifelt wird, so kann doch davon ausgegangen werden, dass sie einen großen Teil der Moscheevereine vertreten, und damit die Orte, in denen sich muslimische Glaubenspraxis und Gemeindeleben abspielen.

Moscheevereine werden nicht nur von ihren eingetragenen Mitgliedern aufgesucht, welche meist Familienväter oder erwachsene männliche Familienmitglieder sind, sondern auch von den anderen Familienmitgliedern und zu einem nicht unerheblichen Teil von MuslimInnen, die nicht Mitglied in dem jeweiligen Moscheeverein sind oder auch gar keinem Moscheeverein angehören. Somit geben auch die reinen Mitgliederzahlen noch kein genaues Bild der tatsächlich die Moscheen besuchenden MuslimInnen ab, deren Zahl definitiv höher ist. Die Mitgliedschaft in einer Organisation ist im Islam keine Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum Islam oder für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen religiösen Praxis, wie sie in den Moscheen stattfindet.

Die Diskussion über die Repräsentativität der im KRM vertretenen Verbände soll hier nicht weiter vertieft werden. Sie hat jedoch für die Frage, ob und wie nicht verbandsgebundene Moscheevereine und andere muslimische Selbstorganisationen bei einer eventuell künftig einheitlicheren muslimischen Vertretungsstruktur auf Landes- und Bundesebene eingebunden werden sollten, durchaus eine Bedeutung.

Festzustellen ist folgendes: Es gibt durchaus eine nicht geringe Zahl von so genannten unabhängigen Moscheen und Vereinen, also von Moscheevereinen und auch anderen muslimischen Selbstorganisationen, die keine Moscheen sind, welche nicht Mitglied in einem der genannten Verbände oder Dachverbände sind. Insbesondere unter Moscheen, die nicht von MuslimInnen türkischer Herkunft dominiert werden, gibt es viele dieser unabhängigen Moscheevereine. Dies sind konkret vor allem Moscheen von MuslimInnen, die entweder arabischstämmig - und hier insbesondere marokkanischstämmig – sind, oder auch afrikanischstämmig oder aus dem indopakistanischen Raum stammend.

Daraus resultiert die Frage, wie diese Moscheen, auch ohne einem der bestehenden Verbände anzugehören - wobei dies durchaus auch eine bewusste Entscheidung sein kann - dennoch in geeigneter Form repräsentiert werden und somit auch von der Politik und anderen AkteurInnen der Gesellschaft als AdressatInnen berücksichtigt werden können.

Zum anderen ist die Frage noch nicht geklärt, inwiefern die bestehenden Verbände und damit der KRM besser von der Basis her legitimiert werden können. Die Gründung der bestehenden Verbände erfolgte auf Spitzenebene, aber nicht „von unten“, also von den Moscheegemeinden oder auch anderen relevanten muslimischen Selbstorganisationen ausgehend. Auf beide Fragen soll im Folgenden näher eingegangen werden, wobei zunächst auf die noch relativ junge Geschichte der Bestrebungen nach einer strukturellen Integration und einer einheitlichen Vertretung der muslimischen Selbstorganisationen verwiesen werden soll.

Das Modell des Moscheeregisters in NRW

Bereits im Jahr 2004 äußerten Bündnis90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen die Forderung nach einem „Moscheeregister“ als Teil eines „Konzepts zur Institutionalisierung des Verhältnisses zwischen Staat und Islam“ („Grüner Vorstoß in NRW“, Islamische Zeitung, Online-Artikel vom 15.07.2004, www.islamische-zeitung.de). Dabei ging es auch darum, eine Rechtsform für muslimische Glaubensgemeinschaften zu finden, die die Zusammenarbeit zwischen Staat und islamischen Religionsgemeinschaften erleichtern würde.

Es sollte ein klar definierter muslimischer Ansprechpartner für die Landesregierung gefunden werden. Zur Erinnerung: Der KRM auf Bundesebene bestand damals noch nicht; und ein Landesverband ähnlich der Landesreligionsgemeinschaften (Schuren) im norddeutschen Raum, auf die später noch eingegangen wird, existiert in NRW bis heute nicht. Das Moscheeregister sollte zunächst für NRW erstellt werden; darin sollten Moscheevereine auf freiwilliger Basis aufgenommen werden, die sich zum Grundgesetz und den sonstigen deutschen Gesetzen bekennen. Auch sollten die so organisierten Moscheevereine Adressatinnen für politische Vereinbarungen zwischen Landesregierung und MuslimInnen werden.

Die im Moscheeregister vertretenen Gemeinden sollten einen Schura-Rat wählen, der wiederum einen Vorstand bestimmen würde, der dann seinerseits wiederum einen Vorsitzenden wählen sollte. Bei Beachtung der „Pluralität der Muslime in NRW“ durch den „Schutz von Minderheiten und Höchstquoten für ethnische Mehrheiten“ („Grüner Vorstoß in NRW“, Islamische Zeitung, Online-Artikel vom 15.07.2004) könne dieser Schura-Rat einen legitimierten Vertreter für Muslime in NRW bestimmen, so die damaligen Vorstellungen der NRW-Grünen.

Der Weg zur Gründung des KRM

Die muslimischen Verbände befanden sich zu dieser Zeit gerade in dem Prozess, auf Bundesebene zu einer einheitlicheren gemeinsamen Organisationsform zu finden, der nach dem Ort des ersten diesbezüglichen Treffens auch „Hamburger Prozess“ genannt wird. Der damalige ZMD-Vorsitzende Nadeem Elyas sprach damals von einem Zeitraum von „fünf bis fünfzehn Jahren“, in dem dies erreicht werden könne. Besonders interessant im Kontext des uns hier interessierenden Themas ist, dass bei diesem Prozess auch die Einbeziehung unabhängiger Moscheevereine und anderer muslimischer Selbstorganisationen außerhalb von Moscheen angedacht worden war. 

Die damals bestehende Planungsgruppe „Einheit der Muslime“, die von 2004 bis 2006 mehrfach zusammen kam, konnte sich aber letztlich nicht einigen. Auch die so wichtigen, im Rahmen des Prozesses geplanten Strukturen auf Landesebene, so genannte Landesreligionsgemeinschaften, wurden somit nicht erreicht. Vorschläge für eine „Urwahl“ und damit eine demokratische Legitimation der Vertretungsstrukturen, die gerade von VertreterInnen einzelner unabhängiger Moscheegemeinden vorgebracht wurden, waren offenbar nicht mehrheitsfähig. Nachdem die DITIB und dann auch der VIKZ zunehmend auf Distanz gingen, war das „Einheitsprojekt“ de facto gestorben. Kurze Zeit darauf entstand der KRM als gewissermaßen kleinster gemeinsamer Nenner, wobei die DITIB sich in diesem Gremium ein Vetorecht einräumen ließ.

Wohl auch aufgrund der bald darauf erfolgten Gründung des KRM war von dem Vorschlag der NRW-Grünen nach einem Moscheeregister auf Landesebene in den darauf folgenden Jahren kaum noch etwas zu hören. Ebenfalls Ende 2007, ein halbes Jahr nach Gründung des KRM, hieß es von dessen damaligem Sprecher, man wolle schon in einem halben Jahr die Anerkennung als Religionsgemeinschaft beantragen („Muslime wollen bald Religionsgemeinschaft beantragen“, Islamische Zeitung, Online-Artikel vom 04.10.2007). Dies ist jedoch bis dato nicht passiert.

Möglichkeiten und Grenzen des KRM

Der KRM ist bei der zweiten Deutschen Islamkonferenz nur noch durch die DITIB und den VIKZ vertreten, nachdem der Islamrat von Bundesinnenminister de Maizière aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen dessen größten Mitgliedsverein, die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG), ausgeladen wurde, und der ZMD wegen inhaltlicher Kritik auf eine Teilnahme verzichtete. Der KRM selbst ist bis heute nur ein Gremium, in dem die ihm angehörenden Verbände zusammenkommen, aber kein neuer, einheitlicher Verband, den sich auch viele MuslimInnen erhoffen. Die für eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft so wichtigen Strukturen auf Landesebene wurden nach wie vor nicht erreicht. Auch sind verbandsunabhängige Moscheen und andere Selbstorganisationen nicht im KRM vertreten. Der KRM besitzt bis heute nicht einmal eine eigene Internetpräsenz und kein Büro in der Hauptstadt Berlin, das der Lobby-Arbeit dienen könnte.

Aus der seit langem beklagten Haltung des defensiven Reagierens konnte man bisher leider nicht herauskommen und ebenso wenig vermehrt eigene, positive Themen und konstruktive Ansätze aus muslimischer Sicht in die Debatte um den Islam und MuslimInnen einbringen. Theologisch ausgebildete SprecherInnen, die das vernachlässigte religiöse Element in die Öffentlichkeit tragen und vertreten könnten, fehlen noch immer. Anders als bei den Verbänden DITIB und VIKZ, die direkt über eigene Moscheegemeinden und eine recht intensive interne Arbeit verfügen, fehlt diese nach innen gerichtete Aktivität bei den Dachorganisationen ZMD und Islamrat, und auch beim KRM selbst.

Die drei letztgenannten Verbände sind im Grunde vor allem Außenvertretungen. Dabei gäbe es vieles intern zu regeln. Ein erster Anfang wurde mit der Absprache der islamischen Festtage und des Ramadan-Beginns und -endes seit 2009 gemacht. Auch die interne Organisation der Einnahme der Zakat, der Sozialsteuer, die eine der „fünf Säulen“ des Islam ist, wäre regelungsbedürftig, um nur ein Beispiel zu nennen. Eine bessere gemeinsame muslimische Infrastruktur, zu der neben Moscheen - deren Arbeit insgesamt professionalisiert werden muss - beispielsweise auch wohltätige Stiftungen, soziale Projekte, Medieninitiativen, Kindergärten oder andere Bildungseinrichtungen gehören, wäre auch wünschenswert.  

Moscheen ohne Verbandsbindung

Über die Zahl der verbandsunabhängigen Moscheen auf Bundesebene gibt es bisher keine verlässlichen Zahlen. In Berlin sollen ungefähr die Hälfte der Moscheen verbandsunabhängig sein (Spielhaus, Riem und Färber, Alexa (Hrsg.): Islamisches Gemeindeleben in Berlin, 2006), in NRW schätzungsweise „ein Viertel aller sunnitischen Gemeinden“ (Raida Chbib: Heimisch werden in Deutschland. Die religiöse Landschaft der Muslime im Wandel. In: Hero, Krech, Zander (Hrsg.): Religiöse Vielfalt in Nordrhein-Westfalen, 2007). Die hohe Berliner Zahl ist allerdings atypisch für die Bundesrepublik insgesamt und eher ein Sonderfall; der von Raida Chbib für NRW ermittelte Anteil dürfte dem auf Bundesebene zu vermutenden näher kommen.

Die bestehenden nicht verbandsgebundenen Moscheen arbeiten mittlerweile zum Teil auf regionaler Ebene zusammen, so etwa seit einigen Jahren die marokkanischen und arabischen Moscheen im Rhein-Main-Gebiet; teils hat man sich ungefähr seit 2005 verstärkt in Gremien auf lokaler Ebene zusammengefunden, wie etwa dem Rat der Muslime in Bonn, aber auch in Städten wie Dortmund, Leverkusen oder Paderborn. Von der kommunalen Politik wurden diese in der Tat sehr sinnvollen Kooperationsgremien auf lokaler Ebene überwiegend begrüßt.

Der Grad und die Intensität der Kooperation dieser lokalen Zusammenkünfte variiert noch; wenn diese über den sprichwörtlichen „kleinsten gemeinsamen Nenner“ hinauskommen wollen, besteht vielfach noch Verbesserungsbedarf. Darüber hinaus gibt es auch verbandsunabhängige Moscheen von erheblicher lokaler und teils sogar regionaler Bedeutung, wie beispielsweise das Islamische Zentrum Bielefeld. Viele andere unabhängige Moscheen, zum Beispiel unter den marokkanischen, sind freilich mitunter auch eher klein und kaum nach außen aktiv.

Auf Landesebene wurden seit den späten 1990er Jahren gemeinsame Vertretungen von Moscheevereinen gegründet, wie die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH), vor allem aber im norddeutschen Raum, wie etwa 1999 die Schura, der Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg, und später die Schura Niedersachsen oder die Schura Bremen. Nicht Mitglied in diesen Vereinigungen auf Landesebene ist jedoch die DITIB, was insofern von Belang ist, da sie bundesweit der zahlenmäßig größte Verband ist und gerade in der Fläche, also in mittleren und kleineren Städten, mit ihren Moscheen besonders stark vertreten ist. In den Großstädten hat sie freilich nicht immer eine entsprechende Bedeutung.

In diesen lokalen Organisationsformen und jenen auf Landesebene sind teilweise auch unabhängige Moscheevereine Mitglieder, die keinem der bestehenden Verbände oder Dachverbände angehören, und teils auch muslimische Vereine, die keine Moscheen sind. So gehören dem Rat der Muslime in Bonn etwa auch der dort ansässige Muslimische Soziale Bund (MSB) an, der eine „Bestattungskostenunterstützungsvereinigung“ (Selbstbezeichnung) ist, die Islamische Hochschulvereinigung (IHV) Bonn sowie die Deutsche Muslim-Liga Bonn (DML Bonn), die vor allem im interreligiösen Dialog aktiv ist.

Muslimische Selbstorganisationen außerhalb der Moscheen

Außerhalb der Moscheen gibt es durchaus muslimische Institutionen von teils überregionaler Bedeutung, vor allem im Frauen- und Jugendbereich. Zu nennen ist hier beispielsweise das mehrfach ausgezeichnete Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen in Köln (BFMF), dessen vorbildliche Arbeit 1999 mit dem Karl-Kübel Preis gewürdigt wurde sowie 2002 von Bundespräsident Johannes Rau für „Vorbildliches Engagement bei der Integration von Zuwanderern“ und 2004 vom „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ für Engagement und Zivilcourage. Das BFMF gehört keinem Dachverband an.

Weitere bedeutende Organisationen können beispielhaft genannt werden: Das seit 2009 bestehende Aktionsbündnis muslimischer Frauen ist auf Bundesebene aktiv. Im Rhein/Main-Gebiet rund um Frankfurt ist das Kompetenzzentrum muslimischer Frauen tätig. Als Verein muslimischer Studierendenorganisationen auf Bundesebene gibt es seit 2007 den Rat Muslimischer Studierender und Akademiker (RAMSA). Auch im Bereich Sport gibt es muslimische Organisationen, wie den Internationalen Sportclub AlHilal in Bonn, der immerhin rund 900 Mitglieder aus dem ganzen Raum Köln-Bonn hat und im Jahr 2010 den Integrationspreis der Deutschen Islamkonferenz erhielt.

Im Jugendbereich gibt es die ebenfalls bundesweit aktive Muslimische Jugend in Deutschland (MJD), die für die muslimische Jugendarbeit außerhalb der Moscheeverbände von großer Bedeutung ist, sowie Initiativen von weniger formeller Natur wie die Lifemakers Germany, die auf lokaler Ebene in verschiedenen Städten als relativ loser Zusammenschluss muslimischer Jugendlicher verschiedene soziale und wohltätige Projekte durchführen; oder das erst seit 2010 bestehende Netzwerk „Zahnräder“, das gebildete und qualifizierte junge MuslimInnen zwecks Austausch von Ideen und der Durchführung konkreter Projekte in verschiedenen Bereichen, von Medien über Bildung bis hin zu Sozialem, zusammenbringen möchte.

Gerade unter jüngeren, praktizierenden MuslimInnen ist seit einiger Zeit eine Tendenz zu neuen Initiativen außerhalb der etablierten Moscheeverbände zu erkennen. Dies hat sicherlich zum einen mit Enttäuschung über die oft als zu festgefahren und unbeweglich empfundenen Strukturen der etablierten Moscheevereine und Verbände zu tun. Zum anderen reflektiert es eine neue Offenheit der jungen Generation, denen der Horizont der noch immer sehr stark ethnisch orientierten Verbände wie DITIB, IGMG, VIKZ, ATIB oder anderen zu eingeschränkt erscheint. Diese junge Generation findet sich stärker in deutschsprachigen Aktivitäten wieder, deren TeilnehmerInnen einen gemischt-ethnischen Hintergrund haben. Dies dürfte mittelfristig eine Herausforderung für die noch recht stark ethnisch orientierten Verbände und einen Impuls darstellen, sich zu wandeln.

Vertretungsstruktur durch Einbeziehung von verbandsunabhängigen Moscheen und muslimischen Selbstorganisationen

Eine genauere Erfassung der verbandsunabhängigen Moscheevereine auf Bundes- und Landesebene wäre wünschenswert, um diese bei der Schaffung einer wie auch immer gearteten Struktur besser ansprechen zu können. Dies gilt auch für muslimische Organisationen außerhalb von Moscheevereinen, über die bisher kaum Studien vorliegen. Was die Mitgliedschaft von Nicht-Moschee-Vereinen in muslimischen Vertretungsstrukturen angeht, wird vielfach die Meinung vertreten, dass diese sich auf die Moscheen konzentrieren sollten. Dem ist weitgehend zuzustimmen.

In der Tat können wohl kaum alle muslimischen Vereine oder gar losen Zusammenschlüsse und informellen Gruppen, von denen viele nur lokale Relevanz haben und die oft mangelnde Kontinuität aufweisen, gleichberechtigt mit Moscheen in eine wie auch immer geartete Form der muslimischen Struktur aufgenommen werden, die dann Ansprechpartner des Staates wird. Moscheen haben als Orte der gelebten religiösen Praxis und wegen ihrer größeren Dauerhaftigkeit nun einmal einen anderen Status als andere Vereinigungen. In Einzelfällen kann möglicherweise auch nicht jede Moschee Berücksichtigung finden - etwa wenn es sich um extremistisch ausgerichtete Moscheen handelt, welche zwar eine sehr kleine Minderheit bilden, aber fraglos existieren. So nimmt etwa die Schura Niedersachsen als Landesverband ausdrücklich keine salafistisch ausgerichteten Moscheen oder Vereine auf.

Stärker berücksichtigt werden sollten in geeigneter Form aber durchaus die verbandsunabhängigen Moscheegemeinden und jene anderen Organisationen, die eine regionale und überregionale Relevanz aufweisen, wie die erwähnten Beispiele gerade im Frauen-, Jugend- und Studierendenbereich. Schon der zuvor geschilderte „Hamburger Prozess“ sah vor, solche Nicht-Moschee-Vereine als assoziierte Mitglieder in die geplanten Landesversammlungen einzubeziehen, wenn auch ohne Stimmrecht.

Avni Altiner, Vorsitzender der Schura Niedersachsen, ist zum Beispiel nicht generell gegen eine Berücksichtigung von Nicht-Moschee-Vereinen. So seien etwa auch Studierendenorganisationen und Frauenvereine stimmberechtigte Mitglieder in der Schura Niedersachsen. Er selbst halte es auch für wichtig, dass diese sich einbringen würden, so Altiner gegenüber dem Autor dieses Beitrags. Dennoch meint Altiner, der Schwerpunkt solle auf Moscheevereinen liegen, da diese die Vorgaben für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft besser erfüllten – als Orte muslimischer Glaubenspraxis, wo Religiosität gelebt und erlebt werden könne.

Eine muslimische Struktur auf Landes- und Bundesebene sollte also, gerade wenn es um Fragen der Anerkennung als Religionsgemeinschaft geht, im Wesentlichen auf Moscheevereinen als unterster Ebene der Organisation basieren, einschließlich der verbandsunabhängigen Moscheen (die teilweise bereits als Einzelmitglieder in Landesverbänden wie den Schuren integriert sind). Dies ist unabhängig davon, dass es religionsverfassungsrechtlich nicht notwendig ist, dass alle Moscheen in einer solchen Struktur organisiert sind. Auch der damalige Bundesinnenminister Schäuble sagte zum Abschluss der ersten Islamkonferenz 2009: „Ich glaube, die Anerkennung wird von den Moscheegemeinden ausgehen, denn da findet die Glaubensausübung statt.“ (zitiert z.B. in: taz vom 22.06.2009).

Wie lange die überkommenen Verbandsstrukturen, die noch immer die ethnischen Trennlinien der ersten Zuwanderer-Generation widerspiegeln, angesichts des angedeuteten Generationswechsels, der zunehmenden Orientierung an der deutschen Sprache sowie an Deutschland als Lebensmittelpunkt und Heimat seitens der jüngeren MuslimInnen, langfristig in ihrer jetzigen Form werden Bestand haben können, scheint fraglich. Das Streben nach einer neuen, einheitlicheren, nicht mehr ethnisch orientierten Organisationsform ist auf Verbandsebene bisher zwar nicht zu erkennen, wird längerfristig aber wohl unausweichlich sein.

Die gegenwärtige Zusammenarbeit der bestehenden Verbände und Moscheevereine auf lokaler Ebene sowie auf Landes- und Bundesebene dürfte der Erkenntnis der Notwendigkeit einer solchen intensiveren Zusammenarbeit geschuldet sein. Sie befindet sich aber letztlich noch immer in den Anfängen und geht nicht unbedingt schnell voran, nachdem sie erst in den späten 1990er Jahren begann und erst ab etwa 2004 an Fahrt gewonnen hat. Dieser Umstand dürfte nicht zuletzt auch mit dem Beharrungsvermögen und den Eigeninteressen der großen Verbände zu tun haben.

Anzumerken wäre noch, dass, wenn es um muslimische Strukturen geht, also um den Islam als Religion, auch nur religiöse und keine nicht-religiösen Selbstorganisationen mit ethnischem Hintergrund Berücksichtigung finden sollten. So ist etwa die Beteiligung der nicht-religiösen „Türkischen Gemeinde in Deutschland“ (TGD) an der Deutschen Islamkonferenz eigentlich nicht nachvollziehbar. Sie zeigt aber auch, dass auf politischer Seite die Trennung von Islam und Ethnie noch nicht ausreichend vollzogen ist. Dies zeigt sich auch an der falschen Tendenz der letzten Jahre, die Migrations- und Integrationsdebatte zu „islamisieren“, wobei soziale und ökonomische Probleme zu wenig berücksichtigt werden.

Fragwürdig erscheint aber auch der ebenfalls bei der Islamkonferenz (vor allem der ersten und in zumindest etwas sinnvollerer Zusammensetzung bei der zweiten) versuchte Ansatz, Einzelpersonen als muslimische VertreterInnen einzuladen, die keinerlei Legitimation einer religiösen Organisationsform oder einer relevanten Institution aufweisen und letztlich nur für sich selbst sprechen können. Im Vergleich können unabhängige Moscheen und andere muslimische Selbstorganisationen sicherlich mit größerer Berechtigung erwarten, Berücksichtigung zu finden.

Fazit und Ausblick

Die nicht verbandsgebundenen Moscheen und wichtige andere muslimische Organisationen und Institutionen aus verschiedenen Bereichen sind in den bestehenden muslimischen Vertretungsstrukturen, vor allem auf Bundesebene, noch nicht angemessen repräsentiert. In den bisher bestehenden Vertretungen auf Länderebene, wie den Schuren in Hamburg oder Niedersachsen, wie auch in einzelnen lokalen Vertretungen auf Stadtebene ist dies anders; hier sind durchaus auch muslimische Vereine aus dem Frauen, Studierenden- oder Bildungsbereich als Mitglieder vertreten.

Eine Einbeziehung verbandsunabhängiger Moscheen und anderer muslimischer Selbstorganisationen in wie auch immer geartete zukünftige muslimische Vertretungsstrukturen auf Landes- und Bundesebene erscheint daher grundsätzlich sinnvoll. Dadurch würde Wissen und Kompetenz aus verschiedenen Bereichen außerhalb der bestehenden Verbände besser repräsentiert und somit auch die Wirklichkeit muslimischen Lebens und muslimischen Engagements besser abgebildet werden.

Verbandsunabhängige Moscheen könnten als Einzelmitglieder aufgenommen werden, und andere Selbstorganisationen oder Institutionen dann, wenn sie über mindestens regionale oder aber überregionale Bedeutung und Kompetenz verfügen oder aber für bestimmte Bereiche, etwa Frauen und Jugend, wichtige Funktionen erfüllen beziehungsweise diese besonders repräsentieren können. Darüber müsste dann im Einzelfall entschieden werden. Entwicklung und Wandel muslimischer Strukturen müssen aber letztlich maßgeblich „von unten“, das heißt von den Moscheen und sonstigen Vereinen, ausgehen; sie sollten nicht staatlich verordnet werden. Der Staat kann aber natürlich Anregungen und Anreize dafür anbieten.

 

Yasin Alder, Diplom-Geograph, ist Stellvertretender Chefredakteur der Islamischen Zeitung. Er ist seit 1998 Muslim und befasste sich in seiner Diplomarbeit mit der Rolle der Moscheen bei der Integration der MuslimInnen in Deutschland.