Deutsches Aufenthaltsrecht im Wandel - Eine Chronik

Seit dem 1. Januar 2005 ersetzt das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) das im Wesentlichen von 1965 an bestehende (und zuletzt im Jahr 1990 durch eine Neufassung überarbeitete) Ausländergesetz (AuslG). In der Folge des starken Anstiegs der Asylbewerberzahlen im Jahr 2015 wurden seitens der Bundesregierung zahlreiche Neuregelungen im deutschen Aufenthalts- und Asylrecht vorangetrieben. Wie sich das deutsche Aufenthaltsgesetz seit dem Sommer 2015 entwickelt hat, fasst Florian Christl in einer Chronik zusammen.