Auf dem Weg zu einer Imamausbildung an der Universität Osnabrück

junger Muslim beim Gebet
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Imame haben großen Einfluss auf das individuelle und gesellschaftliche Leben der MuslimInnen. Eine wirkliche Integration der deutschen MuslimInnen in die Gesellschaft vollizieht sich daher auch über die Integration der Religionspraxis

 

von Bülent Ucar

Ein Imam ist ein religiöser Repräsentant der islamischen Gemeinde und ihrer unmittelbaren theologisch wissenschaftlichen Instanz. Er stellt ebenso den Hauptakteur der religiösen Dienste und lokalen Vertreter der universalen islamischen Gelehrsamkeit dar. Zugleich erfüllen Imame als Fachpersonal die gottesdienstlichen Aufgaben und übernehmen die Gemeindebetreuung, die religiöse und wissenschaftliche Vertretung des Islam nach Außen, sowie zeit- und ortsgerechte religiöse Bildung und Erziehung der Gemeindemitglieder.

Vor diesem Hintergrund sind die MuslimInnen in Deutschland auf dem Weg ein gleichberechtigter und normaler Bestandteil der Gesellschaft neben anderen Religionsgemeinschaften zu sein. Lange wurden Imame durch muslimische Gemeinden aus den Herkunftsländern nach Deutschland importiert, da staatliche Stellen in Deutschland wenig Interesse an diesem Thema zeigten. Hier besteht faktisch eine strukturelle Diskriminierung der MuslimInnen, da sie nicht als Religionsgemeinschaften anerkannt und damit letztlich nicht von allen damit verbundenen Rechten, wie etwa der Einrichtung von Islamischem Religionsunterricht, Theologischen Fakultäten etc. profitieren können. Erst in den letzten Jahren wurde die Bedeutung des Themas für die religiöse Partizipation und Integration der MuslimInnen von nahezu allen Seiten verstanden.

Die niedersächsische Landesregierung plant hierfür einen entsprechenden universitären Studiengang an der Universität Osnabrück einzurichten. Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter der Federführung des Innenministeriums arbeitet seit einiger Zeit mit ausgewählten Wissenschaftlern (u.a. meiner Person) daran die Grundlagen für die Ausbildung von islamischen TheologInnen und Imame zu erörtern.

Historische Entwicklung hinsichtlich der Imamausbildung

Imame bilden für die einfache religiöse Bevölkerung die Lehrautorität in religiösen Fragen, die sie mittels der Liturgiepraxis, des Auskunftswesens (Fatwa), der religiösen Unterweisung, der Predigten etc. umsetzen. Die Ausübung der historisch gewachsenen Lehrgewalt liegt demnach faktisch in der Hand der Imame, da diese direkten Zugang zur Bevölkerung über den Gottesdienst haben. Sie sind RepräsentantInnen des muslimischen Lebenswegs und der islamischen Bildungstradition und verfügen so – legitimiert durch die Kette der Überlieferer authentischen islamischen Wissens bis zur Anfangszeit und damit der ursprünglichen Lehre des Propheten – über die Befugnis religiöse Inhalte festzulegen und darüber Auskunft zu geben.

Diese Lehrautorität ist jedoch keineswegs unfehlbar und ohne Weiteres für die MuslimInnen verbindlich, sondern muss vielmehr auf den Grundlagen der islamischen Quellen, Tradition und den Vorgaben der Vernunft argumentativ nachvollziehbar sein. Im Grunde beziehen sich die Imame, Muftis etc. letztlich über die Madahib auf die Entscheidungsfindungen der Gelehrten aus den vergangenen Jahrhunderten und entwickeln diese je nach Überzeugung und Begabung weiter. Die Imame haben damit die Aufgabe und Pflicht das unwandelbare Wort Gottes an die menschliche Wahrnehmungsfähigkeit und ihren Erfahrungsbereich in der Praxis heranzuführen und diesen durch einen Reflexionsprozess auf ihre gegenwärtige Relevanz zu überprüfen.

Da es im Islam keine Theologenschicht im Sinne eines Klerus gibt, haben sich bereits seit den Anfängen des Islam Menschen, die sich mit Fragen des Glaubens und dessen Umsetzung intensiv auseinandergesetzt haben, als Spezialisten in Fragen der Religion herausgebildet. Jeder, der über entsprechende Qualifikationen verfügte, konnte mit Erlaubnis der politischen Führer das Gebet in öffentlichen Moscheen verrichten. Da normativ betrachtet ausschließlich der in jeder Hinsicht kompetenteste Muslim das Gebet als Imam verrichten sollte, waren diese Imame zugleich auch einsichtige, wissende und gut ausgebildete Lehrer.

Die religiöse Unterweisung lief folglich in den Moscheen im Rahmen von kleinen Diskussionskreisen zwischen den Gebeten ab. Diese Gelehrten wurden in aller Regel nicht von staatlichen Stellen finanziert, Vieles stand auf ehrenamtlicher Basis bzw. wurde durch die Gemeinde sporadisch, rudimentär unterstützt und finanziert. Im Laufe der Zeit hat sich eine spezielle Schicht herausgebildet, die für diese Tätigkeit, also für die Lehre und die Verrichtung des Gebets, auch tatsächlich und ordentlich durch den Staat bzw. fromme Stiftungen finanziert wurden.

Ebenso wurde zur späteren Zeit die Lehre aus der Moschee separiert und in eigenständige Räumlichkeiten in direkter Nähe den Moscheen (Madrasa) verlagert. Hier wurde eine weitere Professionalisierung durch die Einrichtung spezifischer entwicklungs- und zielgerechter Curricula, sowie der Ausbildung und dem Einsatz von entsprechenden Lehrern und Hilfslehrern verwirklicht. Eine Symbiose und Korrelation von islamischen Kenntnissen und Werten mit den praktischen Erfordernissen der jeweiligen Zeit und der jeweiligen Gemeinde wird seit jeher durch die Imame mal mehr reflektierend, mal eher nachahmend umsetzend realisiert.

Islamische Theologie

Die Theologie als Wissenschaftsdisziplin ist vorchristlich geprägt und geht auf die antiken Griechen zurück. Jene, die von den Mythen der Götter sprachen und diese philosophisch-kritisch beurteilten und sie auf die Lebenssituation der Menschen anpassten, wurden als Theologen bezeichnet. Hier besteht also eine Wechselbeziehung zwischen einem Mythos und dem Versuch diesen durch die Vernunft zu erfassen bzw. reflektierend zu erfassen und zu suchen. (H. Waldenfels, „Christliche Theologie“, in: A. T. Khoury, Lexikon religiöser Grundbegriffe. Judentum, Christentum, Islam, Wiesbaden 22007, S. 1042.)

Ob ein Begriff, der seine historische Grundlage in dieser Entwicklung hat, auf den Islam ohne Weiteres übertragbar ist, könnte sicherlich kritisch hinterfragt werden. Smail Balic nimmt recht kritisch zu dieser Frage bereits sehr früh Stellung. „Ein islamisches Korrelat zu dieser Berufsbestimmung der Theologen kann es nicht geben, weil „die Rede von Gott“ eben nur Gott, den einen und einzigartigen, betreffen kann.“  (S. Balic, „Islamische Theologie“, in: A. T. Khoury, Lexikon religiöser Grundbegriffe. Judentum, Christentum, Islam, Wiesbaden 22007, S. 1044.)

Die historische Entwicklung zeigt jedoch, dass zumindest deskriptiv durchaus auch muslimische Theologen (mutakallimun) unter dem Einfluss der griechischen Philosophie auf der Basis islamischer Quellen, Koran und Sunna, mithilfe der Vernunft über Gott, und zwar sehr ausführlich, gesprochen und sich damit auseinandergesetzt haben. Zugleich ist richtig, dass der Islam primär eine praxisbezogene Religion ist und die Erkenntnisdimension lediglich als Vorstufe für die Umsetzung der Erkenntnisse bewertet wird.

Die Diskrepanz zwischen einer intellektuellen Auseinandersetzung und frommer Umsetzung religiöser Vorgaben und Quellen scheint im Islam eindeutig zugunsten des letzteren Aspekts gelöst worden zu sein. Folglich schreibt auch Balic, dass „entwicklungsgeschichtlich […] der Theologenberuf im Islam zunächst von einem gebildeten und einsichtsvollen Menschen (`alim, faqih) ausgeübt (wurde). Später hat sich dieser `alim oder faqih zu einem Theologen gewandelt.“ Diese Theologen hätten sich später vornehmlich zu Rechtsgelehrten entwickelt und dies sei bis heute vorherrschend im Islam. (Ebd.)

Eine andere Frage, die sich im Zusammenhang mit der Schwerpunktsetzung einer Theologie verbindet, fragt grundsätzlich nach dem Sinn und Zweck von Theologie. Sie beschränkt sich jedoch keineswegs auf eine islamische, sondern betrifft andere Religionen und Glaubenssysteme ebenso. Mit Hinweis auf und unter dem Einfluss der griechischen Philosophen wird in der Geschichte etwa von Maimonides und wahrscheinlich auch den meisten christlichen Theologen im Streit zwischen der praktischen Frömmigkeit und dem Erkennen im Gegensatz zur bereits zuvor erwähnten islamischen Theologie zugunsten des letzteren die Präferenz gelegt. Allerdings wird dies bereits von anderen jüdischen Gelehrten kritisiert:

Jene Ansicht haben fremde Philosophen ausgeklügelt, und leider haben sich auch jüdische Denker für sie gewinnen lassen, ohne es ernstlich zu überlegen, wie sie damit die Eigenart der Religion zerstören. (D. Vetter, „Jüdische Theologie“, in: A. T. Khoury, Lexikon religiöser Grundbegriffe. Judentum, Christentum, Islam, Wiesbaden 22007, S.1042.)

Eine Theologie in Kooperation

Durch eine solche Einbindung in das akademische Feld wird nicht nur die strukturelle Gleichstellung und inhaltliche Integration verwirklicht, sondern auch eine Parallelität in der Ausbildung von Theologen verhindert. Denn eine Ausbildung an staatlichen Hochschulen in Kooperation mit den Religionsgemeinschaften verhindert eine Parallelität von Strukturen im Hochschulbereich, wie etwa im laizistischen Modell in Frankreich, in dem die Ausbildung von Theologen völlig den einzelnen Religionsgemeinschaften überlassen bleibt. Zugleich wird eine Vereinnahmung und damit letztlich Verstaatlichung von Religionsgemeinschaften verhindert, wie etwa im türkischen Modell, wo der Staat ein Monopol auf die Ausbildung von Theologen hat und diesen Bereich selbständig reguliert und kontrolliert.

Die Existenz von Theologischen Fakultäten macht in Deutschland nicht nur eine historisch bedingt Größe aus, sondern hat auch nachvollziehbare Legitimationsstränge, an denen sich auch die Muslime orientieren können. Ich halte die Mitwirkungsrechte der Religionsgemeinschaften in der theologischen Ausbildung nicht nur aus praktischen Gründen, sondern auch grundsätzlich für evident wichtig. Denn wenn die Religionsgemeinschaften in diesem Bereich nichts mehr zu sagen haben, beansprucht der Staat über die unabhängigen einzelnen Wissenschaftler in den Berufungskommissionen Theologie personell und letztlich damit auch inhaltlich zu bestimmen. Durch diese Interaktion und gemeinsame Partizipation wird eine Segregation in der Ausbildung von islamischen Theologen verhindert. Da sich die Inhalte und die Lehre durch Transparenz auszeichnen, wird hiermit einer Subkultur vorgebeugt und wissenschaftlicher Fortschritt ermöglicht.

Akademisch-institutionelle Planung eines Studiums zur Imamausbildung

Um den oben kurz erwähnten vielfältigen und sehr bedeutsamen Funktionen gerecht zu werden, muss das Studium, das den Imam auszubilden beabsichtigt, solide Kenntnisse in den „Islamischen Wissenschaften“ (1) und relevante Erfahrungen in der religiösen Praxis sowie die pädagogischen, sozialen, kulturellen und sprachlichen Kompetenzen vermitteln. Es ist unbedingt nötig, dass eine Imamausbildung qualitativ und quantitativ (Studienlänge, Dozentenzahl etc.) mit der Priester-, Pfarrer- oder Rabbinerausbildung adäquat ist. Bisher findet an staatlichen Hochschulen lediglich die Ausbildung von TheologInnen und nicht wie häufig fälschlicherweise angenommen die der Imame bzw. Pfarrer statt.

Ein BA-Studium mit einem sechs-semestrigen islamisch fachwissenschaftlichen Studium als Einfach-BA oder als Zweifächer-BA mit Hauptfach „Islamische Theologie“ kann für ein Lehramtsstudium im islamischen Religionsunterricht an Grund-, Haupt- und Realschulen ausreichend sein und sich als aufbaufähig für das Lehramt an Gymnasien erweisen, es reicht jedoch nicht für eine solide akademische Ausbildung zu islamischen Theologinnen und Theologen aus.

Auf diesem Studium zum Zwecke der Imamausbildung ein Masterstudium aufzubauen, wird nicht qualitativ überzeugend sein, weil es im Falle der „Islamischen Theologie“ keine ausreichend vertieften und aufbaufähigen Kenntnisse, sondern  höchstens erweiterte Grundkenntnisse vermitteln kann. Dies begründet sich darin, dass allein eine solide Sprachkompetenz im Arabischen mit mindestens 30 SWS (Semesterwochenstunden) und eine unabdingbare Fähigkeit in der Koranrezitation mit mindestens 10 SWS, die als Grundqualifikationen eines Imams gelten, viel Zeit in Anspruch nehmen und somit die zeitlich-strukturellen Rahmenbestimmungen eines sechs-semestrigen BA-Studiums (mit insgesamt etwa 56 SWS im Durchschnitt) längst überschreiten würden.

Daher scheint  ein acht-semestriger Einfach-BA in der „islamischen Theologie“, ergänzt mit einem 2 jährigen Masterstudium für die Ausbildung der Imame, der überzeugendste Weg für eine Imamausbildung zu sein. Ob dies im Rahmen des Bologna-Prozesses umsetzbar sein kann, wird sich im Aushandlungsprozess anhand von nachvollziehbaren Kriterien und Argumenten mit den verschiedenen mitwirkenden Akteuren erweisen.

Im aufbauenden Teil des Studiums, d.h. im Master, liegt das Ziel darin, dass die Studierenden sich im Fach Fiqh- (Die Lehre der praxisrelevanten Normen im Islam.) und Tafsīr (Wissenschaft für die Exegese des Koran.) - und Hadith-Wissenschaften (Wissenschaft, die sich mit den Aussprüchen, Handlungen und Billigungen des Propheten Muhammad (s.a.s.), die mit dem Terminus „Hadith, Pl. Ahadith“ bezeichnet werden, beschäftigt. Die Schia definiert auch die  Aussprüchen, Handlungen und Billigungen ihrer 12 Imamen ebenso als Hadith.) vertiefen und eine begleitende Imam-Praxis in den Gemeinden absolvieren.

Ein Auslandsjahr oder wenigstens ein Auslandssemester im Ausland an den einschlägigen Fakultäten zu genießen, wäre allein wegen des Solidierens der Sprachkompetenzen sehr wünschenswert. Eine wissenschaftlichen Standards entsprechende Masterarbeit im letzten Semester des Studiums zu schreiben sowie mündliche und schriftliche Prüfungen in den ausgewählten Themenschwerpunkten abzulegen, sind im Rahmen eines solchen Studiums ebenso zu erwarten.

Anders als in Ländern mit muslimischer Mehrheitsbevölkerung benötigen Imame in Ländern mit muslimischer Minderheitsbevölkerung zusätzliche Kompetenzen in Religion und Kultur des jeweiligen Landes. Außerdem weisen Imame in islamischen Ländern sehr oft vor ihrem theologischen Studium grundlegende religiöse Kenntnisse vor, die sie durch die Bildung im Vorfeld an islamisch religiösen Berufsgymnasien oder Madrasas usw. erwarben. All diese zusätzlich benötigten Kompetenzen und meist fehlende theologische Vorkenntnisse erfordern sechs Jahre für ein fachlich und religiös anerkanntes Studium für Imamausbildung in den Ländern mit muslimischer Minderheit. Durch ein kürzeres Studium würden zukünftige Imame gegenüber ihren KollegInnen aus Ländern mit längerer muslimischer Bildungstradition in eine beruflich defizitäre Lage geraten, um dann schließlich von den Gemeinden nicht akzeptiert und anerkannt werden.

Inhalte des Studiums für die Imamausbildung

a) Basisfächer:

  • Koranexegese und ihre Methodologie sowie Rezitation des Koran,
  • Hadith-Wissenschaft (Wissenschaft der Prophetentradition) und ihre Methodologie,
  • Fiqh-Wissenschaft und ihre Methodologie,
  • Aqida- und Kalam-Wissenschaft (Glaubensgrundlagen und ihre ausführliche Darlegung),
  • Prophetenbiographie, 
  • Islamische Geschichte (Geschichte der islamischen Völker und Staaten),
  • Islamische Philosophie und Geistesgeschichte, 
  • Islamische Mystik (tasawwuf),
  • Islamische Morallehre,
  • Geschichte der islamischen Rechts- und Glaubensschulen,
  • Klassisches Arabisch und weitere Sprachen der Muslime (Sprachen der weiteren wichtigen wissenschaftlichen Quellen, wie Persisch und Osmanisch),
  • Gemeindearbeit und Praktikum in einer Moschee  (ca. 6 Monate).

b) Weitere Fächer (zum Teil als Wahlfächer zu betrachten):

  • Religionspädagogik (Moscheepädagogik, Medienpädagogik, Sozialpädagogik, pädagogische Psychologie und Soziologie) und Fachdidaktik,
  • Rhetorik des Arabischen,
  • Redekunst,
  • Islamisch-religiöse Kunst und Musik, 
  • Geschichte der Religionen (Schwerpunkt: Große Weltreligionen),
  • Religionssoziologie (Religion und Modernität, Religion und Globalisierung),
  • Religionspsychologie (religiöse Wahrnehmung und Entwicklung, Religion und Alter, religiöse und psychologische Betreuung der Kranken),
  • Geschichte der muslimischen Migration in Europa und europäische Geschichte, Kultur und Rechtsystem (Organisationsrecht, Staatskirchenrecht),
  • Modernes Persisch, Türkisch, Urdu oder eine andere Sprache der Muslime (wahlweise),
  • Islam für die interessierte Öffentlichkeit (Islam und Medien, Moscheeführung, Information für nichtmuslimische Mitbürger, interreligiöse Begegnung),
  • Logik (mantiq).

Akademischer Mindestpersonalbedarf

Wie bei den christlichen Theologien benötigt ein Studium zum akademisch ausgebildeten Fachpersonal, in diesem Fall zum Imam, zumindest in den wichtigsten Kernfächern islamisch theologisch hoch qualifizierte Fachvertreter. Mit einer Lehrstuhlinhaberin oder einem Inhaber und ein bis zwei weiteren wissenschaftlichen MitarbeiterInnen ein islamisch theologisches Studium zu bewältigen, kann dementsprechend nicht realisierbar sein. Jede/r Dozierende hat nur ein begrenztes Lehrdeputat. Eine Professorin oder ein Professor sowie eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter darf nur mit 8 Lehrstunden im Semester (SWS) verpflichtet werden. Als Nachwuchswissenschaftlerin oder Nachwuchswissenschaftler ist sie/er sogar zu nur 4 SWS verpflichtet. Ein Studium für Imamausbildung, das nicht mit ausreichenden islamisch theologisch ausgebildeten Lehrenden bestückt ist, kann keine ausreichende wissenschaftliche Qualität sichern.

Weiterhin würde ein Studium, das mit dem Lehrpersonal fremder Fächer sein Lehrangebot sichern will, keine religiöse Akzeptanz und Legitimität erlangen, da so die Authentizität des Studiums eher in Frage stände. Außerdem wird ein Dozent selten in mehreren Basisfächer der islamischen Wissenschaften genügend qualifiziert sein. Die sehr breiten inhaltlichen Dimensionen der Basisfächer erlauben dies nicht. Ebenso arbeiten an allen akademischen Einrichtungen in der Türkei, Bosnien oder den arabischen Staaten, die Imame ausbilden, nicht ohne Grund mindestens ein Dutzend ProfessorInnen. Selbst diese akademischen Einrichtungen gelten trotz ihrer Anzahl an Lehrenden als klein, denn mit einem Dutzend AkademikerInnen kann man nur eine Theologie auf Sparflamme anbieten. Ein Blick in die Theologischen Fakultäten in Istanbul oder Ankara kann diese Dimension deutlich zeigen.

Auf diesem Grundgerüst fußt der folgende akademische Personalvorschlag für die „Gründungsphase“ des islamisch-theologischen Studiums als vorerst ausreichend:

  • Ein/e Habilitierte/r oder zumindest Promovierte/r im Fach: Tafsir-Wissenschaft (Koranexegese),
  • Ein/e Habilitierte/r oder zumindest Promovierte/r im Fach: Hadith-Wissenschaft (Prophetentradition),
  • Ein/e Habilitierte/r oder zumindest Promovierte/r im Fach: Fiqh-Wissenschaft (Praxislehre),
  • Ein/e habilitierte/r oder zumindest Promovierte/r im Fach: Kalam, Mystik, Ethik-Wissenschaft (Islamische Theologie),
  • Ein/e habilitierte/r oder zumindest Promovierte/r im Fach: Islamische Geschichte, Religionswissenschaft, Religionssoziologie,
  • Ein/e habilitierte/r oder zumindest Promovierte/r im Fach: Arabische Sprache.

Diese HochschuldozentInnen werden die Aufgabe haben auf der Basis nachvollziehbaren und akzeptablen theologischen Wissens die religiösen Autoritäten und Imame für die Zukunft der Muslime in Deutschland auszubilden. Hierbei werden sie zahlreiche Sensibilitäten zu beachten haben. In diesem Zusammenhang sind eine ausgewogene Grundpositionierung und guter Wille von allen Seiten unverzichtbar und zwingend erforderlich. Die Beteiligten müssen sich dessen bewusst sein, dass das Terrain hohe Komplexität aufweist.

Zu einseitige Ausrichtungen würden dieses sensible Projekt zum Scheitern verurteilen. Gegen jeden Versuch die Entwicklung der islamischen Theologie von außen bevormunden zu wollen und ihr im Gewand von Wissenschaftlichkeit etwa einen Methodenmonismus vorzuschreiben, wird von den MuslimInnen Einspruch erhoben werden.(Siehe auch H. Waldenfels, „Christliche Theologie“, in: A. T. Khoury, Lexikon religiöser Grundbegriffe. Judentum, Christentum, Islam, Wiesbaden 22007, S. 1043.) Ebenso werden einseitige Eingrenzungen der islamischen Wissenschaften durch staatliche Stellen einer authentischen und für die meisten MuslimInnen akzeptablen Entwicklung im Wege stehen. In einer demokratischen Gesellschaft, die sich den Idealen der Menschenrechte verpflichtet, ist jedoch nicht davon auszugehen, dass diese oder ähnliche restriktive Maßnahmen zu erwarten sind.

Islamische Theologie wird sich mit Blick auf die religiöse Lebenspraxis der MuslimInnen basierend auf den Glaubensgrundlagen und den Primärquellen wissenschaftlichen Standards entsprechend analytisch-reflektiv auszurichten haben. Hierbei kann es nicht um bloße Verkündigung religiöser Überzeugungen gehen, vielmehr werden diese Glaubenswahrheiten und Überzeugungen aus der Binnenperspektive als Angehöriger der Glaubensgemeinschaft reflektiert und in die jeweilige Zeit hineingelesen werden müssen. In diesem Gefüge subsumieren islamische Theologen und Gelehrte normative Texte unter die Lebensrealitäten neu und übersetzen diese in den jeweils neuen Kontext hinein.

Die Begründung der eigenen Überzeugungen in einer plural verfassten Gesellschaft mit Blick auf die Probleme der Zeit macht eine Dialogorientierung und eine auf Vernunft basierende argumentative Auseinandersetzung der Theologie notwendig. Kernfrage der Theologie ist und bleibt in diesem Gefüge der Theologie der Sinn des Lebens und die Frage und Suche nach Gott, alle anderen Themenblöcke kreisen um diesen großen inneren Kern. Hierzu gehören u.a. die existenzielle Auseinandersetzung mit der Vergänglichkeit des Menschen, dem Tod und Ende, der Jenseitsfrage, der Frage nach dem Maß für ein ethisch verantwortbares Lebens und der Offenbarung.

Fazit

Imame üben seit jeher großen Einfluss auf das individuelle und gesellschaftliche Leben der MuslimInnen aus. Eine wirkliche Integration der deutschen MuslimInnen in die Gesellschaft wird auch über die religiöse Integration in die entsprechenden Strukturen möglich sein. Gerade dieser Zusammenhang unterstreicht die Wichtigkeit einer wissenschaftlich verantwortbaren Aus- und Fortbildung muslimischer Theologen an historisch gewachsenen und bewährten Einrichtungen.

Die Existenz von Theologischen Fakultäten an staatlichen Hochschulen in Deutschland bildet eine mögliche Ausbildungsstätte für die akademische Grundbildung der Imame. Die historische Bedingtheit der Theologischen Fakultäten besitzt darüber hinaus auch ihre faktische Begründung in der Gegenwart. Denn Extremismen werden durch die Einbindung an die Universität verhindert, da diese Ausbildung durch Staatsverträge Regelung findet und eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Religionsgemeinschaft ist (res mixta). Das Spannungsfeld zwischen wissenschaftlicher Freiheit und religiösem Wahrheitsanspruch wird an theologischen Einrichtungen auf dieser Grundlage klar geregelt, für die Erforschung der Religion aus externer Sicht existieren die Religionswissenschaften an den Philosophischen Fakultäten.

Ob kurzfristig eine gleichberechtigte Regelung auf der Basis von Staatsverträgen möglich ist, wird zu klären sein. Zu begrüßen wäre dies in jedem Fall. Anderenfalls wäre die zweitbeste Lösung eine Kooperation mit Kompromissen für eine Übergangszeit, da berechtigte jedoch nicht eingelöste Maximalforderungen eine schlechtere Alternative bilden. Angedachte Übergangsmodelle müssten zeitlich befristet sein, damit daraus keine Dauerlösungen auf Sparflamme entstehen. In diesem Beziehungsgeflecht müssen mit Fingerspitzengefühl Fakten geschaffen werden und spätestens am Ende – besser vorher –  muss dieser Entwicklung die Beziehung qua Staatsvertrag geregelt werden, nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch zur Klärung der Herrschaftsverhältnisse.

Die Bedingungen, unter denen theologisches Wissen produziert wird, haben nämlich ernst zunehmende Auswirkungen auf die Wahrnehmung, Akzeptanz und Umsetzung von religiösen Überzeugungen. Integration gelingt vornehmlich über Partizipation und strukturelle Einbindung, eine nihil obstat-Regelung würde Vertrauen schaffen und die Akzeptanz bei MuslimInnen erleichtern. Außerdem gebietet schon die Gleichberechtigung die Beteiligung und Mitwirkung islamischer Religionsgemeinschaften an der Ausbildung der Imame an staatlichen Hochschulen.

Da hier maßgeblich theologisches Wissen produziert wird, ist das Verhältnis von Religionsgemeinschaft, Staat und dem Personal an den universitären Einrichtungen, sowie das Curriculum von größter Bedeutung. Inwieweit diese Beziehung den Interessen und den Anforderungen der MuslimInnen in Deutschland momentan bzw. perspektivisch entspricht, wird gesondert erörtert werden müssen. Die rechtlichen Ausgangsbedingungen scheinen jedoch so plural angelegt zu sein, dass sie auch religiöse Minderheiten, wie die MuslimInnen, ausreichend Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Inwiefern der Status quo wiederum den normativen Vorgaben in Bezug auf islamische Einrichtungen an staatlichen Strukturen entspricht, fällt in ein weiteres Feld der Auseinandersetzung.

Neben Theologischen Fakultäten bzw. Instituten im Rahmen von Fachbereichen gibt es die Möglichkeit eine eigenständige islamische Hochschule parallel zu katholischen, evangelischen oder jüdischen Hochschulen einzurichten. Allerdings würde eine solche Parallelstruktur meines Erachtens eine Integration und den interdisziplinären Austausch vermutlich erschweren. Was wir benötigen, sind zwei Islamisch-Theologische Fakultäten in Deutschland. In diesem Geflecht könnten Synergie-Effekte zwischen den Einrichtungen geschaffen und genutzt werden. Selbstverständlich wird dies alles eine schrittweise Entwicklung sein, die einen Masterplan erfordert.

Die unterschiedlichen Landesinteressen und -kompetenzen erschweren jedoch die Koordination und Erarbeitung eines solchen Masterplans für Gesamtdeutschland. Zugleich ist hier die Frage nach einer Imam-Schule auf dem Niveau eines Gymnasiums zu stellen. Da ein Imam zahlreiche Texte und Gebete auswendig lernen muss und die Liturgie zu beherrschen hat, ebenso die Beherrschung der arabischen Sprache im frühen Alter besser erlernt werden kann, wäre äquivalent zu den Imam-Hatip-Schulen der Aufbau von Imam-Gymnasien an bestimmten ausgewählten Orten erforderlich.

Alles in allem bleibt die Qualität der Ausbildung elementar für die Akzeptanz und Bildung der religiösen Autorität. Diese Ausbildung wird sich, will sie auf Augenhöhe mit christlichen Theologien agieren, an bestimmten Maßstäben zu orientieren haben. Bekenntnisorientierung geht mit dialogischer Offenheit einher, konfessionelle Gebundenheit richtet sich zugleich auf interreligiöse Komponenten, Kontroversität orientiert sich am Konsens, schließlich bezieht sich die Ganzheitlichkeit auf die Korrelation. Islamische Theologen sind nicht nur aufgrund der Interesen der MuslimInnen in Deutschland auszubilden, sondern auch, um sich qualitativ an gesellschaftlichen und ethischen Debatten zu beteiligen zu können. Die Voraussetzung hierfür liegt wiederum in der Orientierung an den aufgezählten Kriterien.

 

Endnoten

(1) Der Fachbegriff „Islamischen Wissenschaften“ ist hier im Sinne des sich zum Islam bekennenden und die Innenperspektive der Muslime widerspiegelnden religiösen Studiums verwendet, damit eine Abgrenzung zur Religionswissenschaft mit dem Schwerpunk Islam und zur Islamwissenschaft (Islamkunde) gewährleistet bleibt. Der von der christlichen Wissenschaftskultur geprägten Terminus „Theologie“ wurde hier vermieden, weil im Islam nur sehr bedingt von einer als Wissenschaftsgebiet geltenden „Theologie“, die mit der „Theologie“ im Christentum vergleichbar ist, geredet werden kann,. Allerhöchstens können einige Inhalte der islamisch wissenschaftlichen Fächer: „kalām bzw, aqīda“, wie Attribute (şifāt) und Namen Allahs (asmā’), Seine Einheit und Einzigkeit (tawh īd) mit dem Terminus „Theologie“ in den europäischen Sprachen wiedergeben werden.

 

Literatur

  • Balic, S., „Islamische Theologie“, in: A. T. Khoury, Lexikon religiöser Grundbegriffe. Judentum, Christentum, Islam, Wiesbaden 2007.
  • Lüdemann, Gerd, „Thesenpapier“, anlässlich der Podiumsdiskussion am 24. Juni 2008 an der Universität Göttingen zum Thema „Theologie an staatlichen Hochschulen“.
  • Vetter, D., „Jüdische Theologie“, in: A. T. Khoury, Lexikon religiöser Grundbegriffe. Judentum, Christentum, Islam, Wiesbaden 2007.
  • Waldenfels, H., „Christliche Theologie“, in: A. T. Khoury, Lexikon religiöser Grundbegriffe. Judentum, Christentum, Islam, Wiesbaden 2007.

 

Bild entfernt.

Bülent Ucar hat seit 2008 den Lehrstuhl für Islamische Religionspädagogik an der Universität Osnabrück inne. Zuvor arbeitete er im Referat für Integration des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in Düsseldorf.