Kommunalpolitische Beteiligung von MigrantInnen am Beispiel eines Ausländerbeirats

Von Ulrike Müller

Ausländerräte und –beiräte stellen für in Deutschland lebende Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft keine wahre politische Partizipationsmöglichkeit dar. Als „Sondergremien“ sind diese Einrichtungen sogar eher kontraproduktiv, das ist zwischenzeitlich ein weit verbreiteter Konsens.

In vielen Kommunen wurden Ausländerräte und -beiräte als von Menschen ohne deutschen Pass direkt gewählte Vertretungen der „Ausländer“ in den letzten Jahren abgeschafft und durch ernannte Gremien ersetzt, die so klingende Namen wie „Internationaler Ausschuss“ (Stuttgart) oder „Fachrat für Migration und Integration“ (Esslingen am Neckar) tragen. Der größte Unterschied zu den klassischen Ausländerräten besteht darin, dass die Mitgliedschaft nun nicht mehr von der ausländischen Staatsbürgerschaft und Direktwahlen abhängt, sondern die Mitglieder unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft nach ihrem Expertenwissen und ihrer Erfahrung ernannt werden. Darüber hinaus hat sich jedoch wenig verändert. Wie die klassischen Ausländerräte haben auch die neuen Gremien eine rein beratende Funktion. Welcher Stellenwert ihrem Rat in der Kommunalpolitik eingeräumt wird, liegt im Ermessen von Stadtverwaltung und Gemeinderat.

Ausländerratswahlen in Lindenburg
Im Mai 2000 fanden in der südwestdeutschen Mittelstadt Lindenburg1 zum vierten Mal die Wahlen zum Ausländerrat statt. Obwohl man erstmals die Wahlunterlagen auch in die Sprachen der größeren Migrantengruppen übersetzt hatte, gingen nur 8,6% der Lindenburger mit ausländischem Pass zu den Wahlen. Die Beteiligung erreichte so einen neuen Tiefstand. Kurz darauf erhielt ich von der Stadtverwaltung Lindenburg den Auftrag, die Ursachen für diese Entwicklung zu untersuchen.

Seit meiner ersten Feldforschung in Lindenburg im Jahr 2000 ist einige Zeit vergangen. In der öffentlichen Wahrnehmung hat das Thema der Integration von MigrantInnen in den Kommunen einen ganz anderen Stellenwert als damals. Das Grundthema meiner Arbeit jedoch, die kommunalpolitische Partizipation von MigrantInnen, hat kaum Veränderung erfahren. Zwar dürfen seit dem Jahr 1999 auch in Baden-Württemberg EU-Bürger an den Kommunalwahlen teilnehmen, das hat aber bisher weder zu einer großen Präsenz von MigrantInnen in den baden-württembergischen Gemeinderäten geführt noch löst es das Problem der politischen (Nicht-) Beteiligung für Menschen aus Drittstaaten.

Ethnologie und Lokalpolitik
Ethnologen sind in der Kommunalpolitik eher seltene Exemplare. Wissenschaftliche Untersuchungen in diesem Feld werden von Politologen oder Soziologen durchgeführt. Ihre Kritik an bestehenden Partizipations- und Herrschaftsformen orientiert sich so zumeist an den strukturellen Makrobedingungen.

In meiner Arbeit wollte ich dagegen mit der ethnographischen Methode der Teilnehmenden Beobachtung untersuchen, wie sich die strukturellen In- und Exklusionsmechanismen auf das Handeln der lokalen Akteure - hier die Ausländerräte, Verwaltungsangehörige, Gemeinderäte u.a. – auswirken und in wie fern sie in der Interaktion reproduziert oder auch verändert werden. Es ging mir nicht darum „die Migranten“ und deren lokalpolitischen Habitus zu untersuchen. Der Ansatz war vielmehr, anhand der von Norman Long (1991) entwickelten Schnittstellenanalyse die Handlungsweisen aller Situationsteilnehmer aufeinander zu beziehen und Ursachen und Bedingungen für das Ge- oder Misslingen der Interaktion herauszufinden. Die Ergebnisse der damaligen Untersuchung sind im Herbst letzten Jahres beim LIT Verlag erschienen (Müller 2007).

Die Stadt Lindenburg – Einwanderung nach Lindenburg
Lindenburg ist eine Mittelstadt in Südwestdeutschland. Trotz des rechnerischen Status als Großstadt2 hat Lindenburg einen eher provinziellen Charakter, bedingt durch die Lage im Verkehrsschatten und die stetig abnehmende Bedeutung der Industrie. Bis 1802 war Lindenburg Freie Reichsstadt. Die Zeit als Reichsstadt und die damaligen Partizipationsmöglichkeiten der (männlichen) Bürger3 werden lokal gerne als „urdemokratische Traditionen“ präsentiert und seit einigen Jahren auch in Form von Bürgerfesten reinszeniert.

Die Geschichte der Einwanderung nach Lindenburg nach dem Zweiten Weltkrieg ist typisch für viele Kommunen im Südwesten. Auf die großen Flüchtlingsströme der Nachkriegszeit4 folgten in den 1960er und 1970er Jahren MigrantInnen aus dem Mittelmeerraum, die sogenannten „Gastarbeiter“, deren Aufenthalt damals von allen Seiten und gegen jede historische Erfahrung als temporär begriffen wurde. Die große Mehrheit dieser EinwandererInnen hat ihre Staatsangehörigkeit beibehalten. Auch ihre Kinder, Enkel und Urenkel behalten oft die Staatsangehörigkeit des Auswanderungslandes, sei es aus pragmatischen Gründen oder auf Grund einer emotionalen Identifikation.

Ab den 1980er Jahren kamen viele Flüchtlinge aus Asien und Afrika und Spätaussiedler aus den ehemaligen Sowjetrepubliken und anderen osteuropäischen Staaten nach Lindenburg5. Die AussiedlerInnen sind zwar durch den erleichterten Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft politisch-rechtlich den (bio6 -) deutschen LindenburgerInnen gleichgestellt, werden aber in städtischen Diskursen um Integration in Schul- und Arbeitswelt als sehr problematisch wahrgenommen. Sie sind die Einwanderergruppe mit dem geringsten soziologischen Alter und einer häufig sehr schwachen sozialen Position. Ein großer Teil der Integrationsangebote richtet sich gezielt an AussiedlerInnen.

In der schwächsten sozialen Position sind die Lindenburger AsylbewerberInnen. Staatliche und kommunale Angebote für diese Zielgruppe bewegen sich im rein sozialbetreuerischen Bereich, lokalpolitische Partizipation und Engagement sind nicht vorgesehen. Nicht wenige dieser Flüchtlinge leben seit über zehn Jahren mit dem Status der Duldung (Kettenduldung) in Lindenburg. Sie sind zwar temporär vor einer Abschiebung geschützt, leben aber unter dem Damoklesschwert des fehlenden Aufenthaltstitels und ohne eine Möglichkeit zur Legalisierung ihres Aufenthaltsstatus außer über Heirat.

Heute hat um die 15% der Lindenburger einen ausländischen Pass, es gibt mehr als 120 unterschiedliche Nationalitäten. Der Anteil an Menschen mit „Migrationshintergrund“, die MigrantInnen mit deutscher Staatsbürgerschaft eingeschlossen, liegt Schätzungen nach bei über 30% der Bevölkerung. Die Zusammensetzung der Lindenburger MigrantInnen ist in rechtlich-politischer, sozialer und sprachlich-kultureller Hinsicht weit heterogener als in den 1980er Jahren, als Angebote wie der Lindenburger Ausländerrat in ihrer Grundform geschaffen wurden.

Bezüglich der politischen Beteiligungsmöglichkeiten spalten sich die Lindenburger MigrantInnen in drei Gruppen: MigrantInnen mit deutschem Pass und vollen politischen Beteiligungsmöglichkeiten ohne jedoch das Wahlrecht für den Ausländerrat, EU-Bürger mit Kommunal- und Ausländerratswahlrecht und Drittstaatler, die den Ausländerrat wählen dürfen, von Kommunalwahlen und lokalen Bürgerentscheiden aber ausgeschlossen sind. Die Möglichkeit lokalpolitischer Teilhabe ist weitgehend getrennt von der Aufenthaltsdauer und der realen Teilhabe an der Lindenburger Stadtgesellschaft, sie hängt von der Staatsbürgerschaft und nationaler und supranationaler (EU) Gesetzgebung ab. Lebenswelt, Integrationsgrad und politische Teilhabemöglichkeiten driften somit immer stärker auseinander.

Einrichtung und Entwicklung des Ausländerrates
Der Lindenburger Ausländerrat wurde im Jahr 1984 eingerichtet. Den Impuls für die Einrichtung gab das Engagement einer lokalen Initiative aus Migrantenvereinen und Integrationseinrichtungen. Statt dem von der Initiative vorgeschlagenen Modell hat man jedoch ein Gremium eingerichtet, dessen politische Reichweite extrem eingeschränkt ist. Auch spätere Nachbesserungen verbesserten den Stellenwert des Gremiums nicht wesentlich.

Während einige so die Form des Rates von Anfang an als unzulänglich ablehnten oder gar boykottierten, entschied sich die Mehrheit der Lindenburger MigrantInnen damals, den Rat als einen Schritt in die richtige Richtung anzunehmen und ihm eine Chance zu geben. Die Wahlbeteiligung bei den ersten Wahlen lag bei über 50%. In den Folgejahren hatte sich die Wahlbeteiligung jedoch stetig verschlechtert, im Jahr 2000 erreichte sie mit nur 8,6% einen vorläufigen Tiefstand. Das löste innerhalb der Stadtverwaltung ein Krisenbewusstsein aus, in dessen Folge ich mit einem Gutachten zu der Situation beauftragte wurde.

Unter den Vertretern von Lindenburger Integrationseinrichtungen gab es entgegengesetzte Erklärungsansätze für die schwache Wahlbeteiligung. Die Migranten hätten kein Interesse mehr an interkultureller Zusammenarbeit und würden sich auf die eigene Nationalitätengruppe zurückziehen, lautete eine Erklärung. So diene auch der Ausländerrat nur noch „der Vertretung von Eigeninteressen“. Ein anderer Erklärungsansatz ging in eine ganz andere Richtung. Die Lindenburger Migranten hätten keine Lust mehr auf eine Sonderrolle, wollten Bürger sein wie alle anderen auch und nicht mehr folkloristisch vorgeführt oder als Problemgruppe repräsentiert werden.

Um diesen widersprüchlichen Interpretationen auf die Spur zu kommen, begleitete ich den Ausländerrat über ein Jahr (im Sinne einer Teilnehmenden Beobachtung), führte Gespräche mit allen Akteuren an der Schnittstelle Ausländerrat und mit Migrantenorganisationen (Vereine und Religionsgemeinschaften), deren VertreterInnen mir Einblicke in die Einstellungen ihres Klientels zum Rat geben konnten.

Der augenfälligste Grund für das Desinteresse der Lindenburger MigrantInnen am Rat war dessen politische Bedeutungslosigkeit. Die Öffentlichkeit wurde von den Tätigkeiten des Ausländerrates nicht sichtbar berührt. In der Presse blieb der Rat weitgehend unerwähnt. Diejenigen, die sich überhaupt näher mit ihm beschäftigten, betrachteten ihn als Alibiorgan. Der Ausländerrat sei allenfalls „besser als nichts“.

Ethnizität und Nationalität
Entscheidend für die Unterschiede in der Wahlbeteiligung 1984 und 2000 war auch die veränderte Zusammensetzung der Migrantenbevölkerung. Der Rat war in einer Zeit konzipiert worden, in der die Lindenburger Migrantenbevölkerung aus nur sechs Nationalitäten bestand. Die Wahrnehmung der MigrantInnen über die Nationalität des Herkunftslandes war von Seiten der Stadt ebenso selbstverständlich und gewollt wie die uni-nationale Zusammensetzung der Wahllisten7. Die Repräsentation der MigrantInnen über die Nationalität war dagegen im Jahr 2000, bei über 130 verschiedenen Nationalitäten, weder möglich noch entsprach sie den veränderten Vorstellungen „interkulturellen Zusammenlebens“, die auch in Lindenburg den offiziellen Diskurs bestimmten.

Der jetzt geäußerte Vorwurf der „Vertretung von Eigeninteressen“ wurde jedoch angesichts der ursprünglichen Konzeption des Gremiums zur Ironie. Im Gegensatz zu dem Anspruch, die Räte sollten keine „Eigeninteressen“ ihrer ethnisch-nationalen Gruppe vertreten stand auch, dass die ausländischen Räte von der Verwaltung und den deutschen GemeinderätInnen weiter ganz selbstverständlich als „VertreterInnen“ ihrer Nationalität, als MittlerInnen zwischen der Stadtverwaltung, dem Gemeinderat und „ihren Landsleuten“ betrachtet wurden. Die MigrantInnen wurden hier in eine double bind8 (Bateson 1981) Situation gebracht. Einerseits sollten sie als VertreterInnen ihrer Nationalitätengruppe agieren, Zugang zu dieser haben und sich bei deren Anliegen auskennen. Andererseits sollten sie sich aber nicht ethnisch-national identifizieren, da dies der Integration in die deutsche und Lindenburger Gesellschaft nicht zuträglich sei.

Ethnizität und Nationalität spielten bei Wählern und Gewählten eine wichtige Rolle. Die Listen wurden über ethnisch-nationale Netzwerke gebildet, die Wahlbeteiligung so mobilisiert. Angesichts der politischen Bedeutungslosigkeit konnte das Interesse am Rat fast nur noch über ethnisch-nationale Repräsentationsfunktionen mobilisiert werden. Auf das Handeln der einzelnen Akteure wirkte sich das jedoch weniger aus.

Die Handlungsfelder des Ausländerrates boten wenig Möglichkeit für die Durchsetzung ethnischer „Eigeninteressen“. Auch wenn ethnisch-nationale Vereine einen Zuschuss im Rat beantragten, orientieren sich die Entscheidungen der Räte fast immer an den Beschlussvorlagen der Verwaltung, den Eindrücken von der Arbeit des Vereins und nicht an ethnischen Grenzziehungen.

Widersprüchliche Kategorien
Ein weit größeres Problem als ethnische Interessenvertretung stellten die Widersprüche zwischen lebensweltlichen und formalen Kategorien der Zugehörigkeit in Deutschland dar. So hatten AussiedlerInnen als deutsche StaatsbürgerInnen formal nichts mit dem Ausländerrat und dessen „Integrationsauftrag“ zu tun. De facto aber sind Aussiedler die Gruppe mit dem kürzesten soziologischen Alter. Trotz der vergleichsweise großzügigen Integrationshilfen von staatlich-kommunaler Seite sind sie häufig in einer sehr schlechten sozialen Position, so dass viele Integrationsprojekte, über deren Bezuschussung im Rat diskutiert wird9, auch sie betreffen. Das führte immer wieder zu Auseinandersetzungen, bei denen sich verschiedene Fronten bildeten.

Diese Fronten verliefen nicht entlang der Linien ausländische und deutsche Akteure, sondern vielmehr entlang unterschiedlicher Auffassungen von der politischen Funktion des Rates. Während die einen (zumeist Pädagogen und Sozialpädagogen) pragmatisch-inhaltlich argumentierten – die Lebenssituation von AussiedlerInnen und nicht-deutschen MigrantInnen sei weitgehend gleich, man hätte die gleichen Probleme, zudem würden die Deutschen auch AussiedlerInnen nicht als ihresgleichen ansehen – parierten die Gegner der Zuschüsse für AussiedlerInnen mit formalen Kriterien. AussiedlerInnen dürften den Ausländerrat nicht wählen und seien in diesem nicht vertreten, also könne man auch nicht über Projekte für diese entscheiden. Für AussiedlerInnen als deutsche StaatsbürgerInnen sei der Gemeinderat zuständig.

Staatsangehörigkeit und Integration
Die Widersprüche, die sich in diesen Diskussionen zeigten, spiegeln auf einer mikrostrukturellen Ebene die "Krise des Konzeptes Staatsbürgerschaft" (Nassehi 2000:41) als politischen Inklusionsmechanismus wider. In Deutschland hat diese Krise durch das bis 1999 geltende Staatsangehörigkeitsrecht, das auf dem ius sanguinis, dem „Recht der Blutes“ oder „Abstammungsrecht“ beruhte, eine besondere Prägung. Nach diesem Recht wurden AussiedlerInnen relativ leicht zu deutschen StaatsbürgerInnen und damit zu Mitgliedern der politischen Gemeinschaft gemacht, während andererseits MigrantInnen ohne deutsche „Abstammung“ (wie die Lindenburger Ausländerräte) über Jahrzehnte nur unter großen Auflagen die Möglichkeit hatten, deutsche StaatsbürgerInnen zu werden bzw. dies – unter der Bedingung der Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit – auch nicht wollten.

Wenn sich nach Baumann (1997) jede Gesellschaft ihre eigenen „Fremden“ macht, so ist das Besondere am Umgang mit MigrantInnen in Deutschland die widersprüchliche Produktion verschiedener Kategorien von „Fremden“. Die Begriffe Integration und Staatsbürgerschaft wurden lange voneinander entkoppelt. Integration wurde vor allem sozial und kulturell verstanden, nicht aber rechtlich politisch. Am Streit um die Zuschüsse für AussiedlerInnen zeigt sich, zu welcher Verwirrung die Entkoppelung dieser Begriffe in Alltags- und politischen Diskursen führt.

Grenzziehungen
So unsinnig die von einigen Räten vorgebrachte Trennung von AussiedlerInnen und AusländerInnen bei Integrationsprogrammen auch scheinen mag, so folgt sie doch nur der formalen Konzeption des Rates. Wenn man die Ausländerräte als Vertreter einer bestimmten Interessengruppe betrachtet, die bei der Verteilung der Ressourcen (Zuschüsse) im Sinne dieser Interessengruppe handeln sollen, so stellt sich die Frage, wer diese Interessengruppe ist. Rechtlich betrachtet darf man nur ohne den Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft im Ausländerrat sein. Der Einwand gegen Zuschüsse für AussiedlerInnen kann demnach als Kritik an dem Bruch mit den formalen Zugangsregeln gelesen werden. Diese Kritik folgt der Logik des Gremiums. Das Prinzip wird hier nur umgekehrt: AussiedlerInnen werden zu Angehörigen der Mehrheit erklärt und somit aus der Interessengruppe, für die man sich zuständig fühlt, ausgeschlossen.

Laien und Experten
Entscheidend in der Interaktion von ausländischen und deutschen Mitgliedern war das Ungleichgewicht im Wissensstand um Verwaltungs- und kommunalpolitische Strukturen. Die ausländischen Räte fühlten sich als Laien, die den ExpertInnen (Verwaltungsangehörigen) gegenübersitzen und auf Grund ihrer Wissensdefizite deren Argumentationen oft nichts entgegensetzen konnten. Wenn die Ausländerräte Anträge einbrachten, wurden diese häufig mit dem Hinweis auf formal-bürokratische Hindernisse abgewiesen, ohne dass die Räte nachvollziehen konnten, ob es sich tatsächlich um rechtliche Hindernisse handelte oder um bloße Strategien, um die Anliegen der Räte auszubremsen.

Sicher ist die Konstellation professionelle Experten (Verwaltungsangestellte) und ehrenamtliche Laien (Gemeinderäte) auch in jedem Gemeinderat gegeben. Durch die Empfindlichkeiten, die sich in der Interaktion von ausländischen und deutschen Mitgliedern herausgebildet hatten, durch reale und vorgestellte Ausschlussmechanismen den „Ausländern“ gegenüber, erhielt diese Konstellation hier jedoch eine zusätzliche Brisanz.

„Democratic apathy“ und ehrenamtliches Engagement
Zu diesen Problemfeldern kommen allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen hinzu, die jedoch auf Grund der Tendenz, Migration als „Sonderthema“ zu behandeln, in den Debatten um Ausländerräte selten angesprochen werden. Zentral ist hier die zunehmende „democratic apathy“ (Roninger 1994: 1) großer Bevölkerungsgruppen in den westlichen Staaten, die bei MigrantInnen durch die jahrzehntelange erzwungene politische Passivität zusätzlich verstärkt wird10. Immer weniger Menschen erwarten, dass demokratische Prozesse ihre Lebenssituation konkret verbessern können.

Diese Problematik zeigt sich zunehmend bei entscheidungstragenden Gremien (Rückgang der Wahlbeteiligung bei Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen). So verwundert es nicht, wenn auch ein politisch weit bedeutungsloseres Gremium wie der Ausländerrat davon betroffen ist.

Auch die allgemeine Problematik ehrenamtlichen Engagements erwies sich als entscheidender Faktor für das Nicht-Funktionieren des Rates. Ehrenamtliches Engagement muss, da es nicht materiell entlohnt wird, andere Vorteile für die Engagierten bringen, sei es symbolisches Kapital, Beziehungen, das Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun oder auch nur nützliche Erfahrungen. Vor allem muss es anerkannt werden (Enquete-Kommission 2002: 6). Nichts davon schien beim Ausländerrat der Fall zu sein, so dass sich viele Mitglieder nur pro forma beteiligten, symbolisch repräsentierten, aber nicht wirklich aktiv wurden. Sie kamen nicht zu den Vorbereitungstreffen, unterstützen die Anträge anderer Mitglieder nicht und brachten in den Sitzungen kaum Redebeiträge. Aus diesem Verhalten wiederum zog die Stadtverwaltung den Schluss, dass kein echtes Interesse an lokalpolitischer Partizipation bestünde, es also auch keinen Grund für eine Verbesserung der Kompetenzen des Rates gab. Der Rat drehte sich so in einem Teufelskreis aus veralteter Konzeptualisierung, politischer Bedeutungslosigkeit und nachlassendem Engagement.

Trotz aller Kritik vertrat jedoch die Mehrheit meiner GesprächspartnerInnen die Ansicht, dass der Ausländerrat „besser als nichts“ sei und nicht völlig abgeschafft werden solle, solange keine anderen kommunalpolitischen Beteiligungsmöglichkeiten, zumal für Drittstaatler, geschaffen seien. Da ich meine Arbeit in erster Linie als Vermittlungsarbeit verstand, d.h. mich zum Sprachrohr der Betroffenen machen wollte, war das auch der Schluss, zu dem ich in meinem Bericht für die Stadtverwaltung kam: Der Ausländerrat solle nicht abgeschafft werden, so lange keine Alternativen vorhanden seien. Allerdings müssten die Kompetenzen des Rates, seine Öffentlichkeitswirkung und die Kommunikation zwischen Rat, Gemeinderat und ausländischer Bevölkerung dringend verbessert werden.

Kurzfristige Verbesserungen
Im Anschluss an meine Untersuchung wurden tatsächlich Veränderungen vorgenommen. Als Mediatorin besprach ich die Situation in Arbeitsgruppen mit den Ausländerräten, es wurden Klausurtagungen einberufen, auf denen verknöcherte Fehlkommunikationsstrukturen aufgebrochen werden konnten. Der Ausländerrat bekam einen eigenen Etat, Rederecht im Gemeinderat und eine eigene Geschäftsordnung, all das meinen bzw. den Vorschlägen meiner GesprächspartnerInnen folgend.

Die Ausländerräte arbeiteten effektiver und besser zusammen als es vorher der Fall war, präsentierten sich verstärkt in der Öffentlichkeit und suchten den direkten Kontakt zu den Fraktionen des Gemeinderates. Auf Grund dieser Entwicklungen entschied man sich in Lindenburg, dem Rat noch eine Chance zu geben und ihn im Jahr 2005 wieder auf die herkömmliche Form wählen zu lassen, statt ihn wie andernorts durch eine ernanntes Gremium zu ersetzen.

Ausländerratswahlen 2005
Die Vorbereitungen für die Wahlen 2005 verliefen weit aufwendiger als früher. Die Stadt investierte eine relativ hohe Summe in Wahlwerbung, die Ausländerräte selber organisierten Veranstaltungen und betrieben aktiv Wahlwerbung. Zudem gab es diesmal eine international besetzte Liste aus jungen Lindenburger MigrantInnen der zweiten und dritten Generation, die den Wahlkampf mit besonderem Engagement betrieben. All dem war es zu verdanken, dass die Wahlbeteiligung immerhin bei 8,2% lag und damit über der Wahlbeteiligung in vielen anderen Kommunen in diesem Zeitraum (Kabis 2002: 4f.). Die Internationale Liste konnte dank massiver Wahlwerbung und Netzwerkarbeit die meisten Stimmen erringen.

Voller Elan trat die neue Generation von AusländerrätInnen ihr (Ehren-) Amt an, sowohl in der deutschen Sprachkompetenz als auch in ihrer Kenntnis Lindenburger und bundesdeutscher Zusammenhänge ihren Vorgängern überlegen. Nach wenigen Monaten jedoch war der anfängliche Elan scheinbar verflogen. Die Räte kamen nicht mehr zu Arbeitstreffen, die Kompetenzerweiterungen, die den Ausländerräten im Anschluss an meine Untersuchung eingeräumt worden waren, wurden kaum in Anspruch genommen.

Beobachtungen und Gespräche mit den neuen Ausländerräten machten deutlich, dass der Teufelskreis, den ich im Zusammenhang mit dem alten Ausländerrat dargestellt habe, auch das Engagement der neuen Akteure im Rat bremste. Die Empfindlichkeiten, die bereits den Umgang im alten Rat geprägt hatten, hatten sich eher noch verstärkt. Die jungen Ratsmitglieder kritisierten die geringen Kompetenzen des Rates, fühlten sich durch ihre Unkenntnis der bürokratischen Handlungsstrukturen ausgebremst, machten sich aber andererseits kaum die Mühe, sich hier einzuarbeiten, um auf diesem bescheidenen Wege eventuell doch etwas zu erreichen.

Die Folgen waren die gleichen wie im alten Rat. Niemand trat offiziell zurück, stattdessen kam es wieder zum inneren Rückzug, einer zunehmenden Passivität in den Sitzungen oder auch dem gänzlichen Fernbleiben - für die Verwaltung der scheinbare Beleg dafür, dass auch die Lindenburger MigrantInnen jüngerer Generationen kein Interesse an politischer Partizipation hätten.

Fazit
Ausländerräte stehen exemplarisch für eine auf bundespolitischer Ebene über Jahrzehnte nur halbherzig oder polemisierend wahrgenommene Einwanderungssituation, der man gleichzeitig auf kommunaler Ebene durch die Einrichtung von Minimalformen der Teilhabe begegnete. Im Falle der klassischen Ausländerräte orientierten sich diese Minimalformen am (nationalstaatlichen) Kriterium der Nicht-Zugehörigkeit, dem „Ausländer-Sein“.

Die öffentliche Wahrnehmung der Situation hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, das Zuwanderungsgesetz, der Nationaler Integrationsplan und die Islamgipfel stehen neben allen Mängeln doch zumindest für ein neues politisches Bewusstsein. Die Jahrzehnte dauernde Kategorisierung der MigrantInnen unter dem „Ausländerbegriff“ (nicht nur als Rechtsbegriff, sondern als soziale Kategorie) wirkt jedoch zurück und wird das noch lange tun11.

In Lindenburg waren es die Ausländerräte selber, die sich gegen die von einem grünen Gemeinderat vorgeschlagene Namensänderung in „Interkultureller Rat“ wehrten. Man solle bei Ausländerrat bleiben, da wisse jeder „um was es geht“. Sie haben damit die Logik der Nicht-Zugehörigkeit, die ihnen über die Konzeption des Gremiums suggeriert wurde, für sich als selbstverständlich übernommen.

Sucht man nach Wegen aus dieser Situation muss, wie bei diesem Thema besonders häufig der Fall, das Erhoffte und als richtig Erachtete vom Möglichen getrennt werden. In Vorträgen werde ich vom Publikum immer wieder darauf hingewiesen, dass die MigrantInnen sich doch – wenn sie politisch partizipieren möchten – bitte einbürgern lassen sollen, das sei ja nun leichter möglich als früher. So sehr es auch zu begrüßen wäre, wenn möglichst viele hier lebende Menschen über die Staatsbürgerschaft volle Beteiligungsrechte erwerben würden, so wissen wir doch, dass das in den nächsten Jahren aus unterschiedlichsten Gründen nicht geschehen wird. Die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft wird sich eher noch erhöhen. Also müssen Lösungen gefunden werden, die von diesen Realitäten ausgehen.

Die Ersetzung der klassischen Ausländerräte durch ernannte Gremien stellt keine Lösung dar. Diese Gremien stehen zwar für ein thematisches Expertentum in der Kommunalpolitik, mit demokratischer Partizipation jedoch haben sie nichts zu tun.

Derzeit wird sowohl von politischen Parteien wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE als auch von Migrantenorganisationen wieder verstärkt die Einführung des Kommunalwahlrechtes für Drittstaatler gefordert. Diese Forderung ist meines Erachtens den Realitäten angemessen und entspricht dem Weg, den andere EU-Länder gehen (Dänemark, Schweden, Finnland, Niederlande u.a.).

Die Widersprüche, die entstehen, wenn Menschen in einer Kommune zusammenleben und -wirken, bei ihren Partizipationsrechten über nationalstaatliche Zuordnungen – Deutscher, Türke, Grieche – auseinander dividiert werden, müssen überwunden werden, wollen wir nicht eine Gesellschaft, die nach der Art mittelalterlicher Ständegesellschaften gespalten ist in die, die teilhaben können und die, die das nicht können.

In Lindenburg ist man stolz auf „urdemokratische“ reichsstädtische Traditionen, darauf, dass sich die BürgerInnen hier schon früh politisch beteiligen konnten. Diese Traditionen werden heute in Form von Bürgerfesten neu inszeniert, in der Hoffnung, damit die Identifikation mit der Kommune zu verstärken. Die BürgerInnen sollen sowohl ihre Rechte als auch ihre Pflichten der Kommune gegenüber verstärkt wahrnehmen. Wie aber soll das gelingen, wenn ein nicht geringer Teil der Bevölkerung bei den politischen Beteiligungsrechten außen vor bleibt?

Dieser Artikel beruht auf der 2007 im LIT Verlag erschienenen Arbeit „Migration und Lokalpolitik. Ethnographie eines Ausländerrates“.

Endnoten

1. Da ethnographische Forschung stets im Grenzbereich zwischen Privatem und Politischem stattfindet, habe ich aus Rücksicht auf meine Gesprächspartner den Namen der Stadt anonymisiert.
2. Lindenburg hat knapp über 100 000 Einwohner und gilt somit rechnerisch als Großstadt.
3. In Reichsstadtzeiten wurden Stadtrat und Bürgermeister von den Angehörigen der Zünfte in Direktwahl gewählt. Zunftmitglieder konnten nur Männer werden.
4. 1961 war jedeR dritte LindenburgerIn Vertriebener bzw. Flüchtling.
5. Der Landkreis Lindenburg war lange als Untere Eingliederungsbehörde für die Unterbringung von Spätaussiedlern und Asylbewerbern zuständig.
6.  Der Ausdruck „bio-deutsch“ stammt von dem Kabarettisten Muhsin Omurca, der in meiner Feldforschungszeit auch in Lindenburg auftrat.
7.  In vielen Städten wurden die Sitze nach Größe der Nationalitätengruppe in der Kommune verteilt (Wagner 2000: 41).
8.  Double bind meint eine Beziehungsfalle, „eine Situation, in der eine Person, egal was sie tut, ‚nicht gewinnen kann’“ (Bateson 1981: 270).
9.  Die endgültige Entscheidung über Zuschüsse lag damals noch beim Gemeinderat. Innerhalb der Kompetenzerweiterungen, die meiner Untersuchung folgten, erhielt der Rat hier eigenständiges Beschlussrecht.
10. Viele Lindenburger MigrantInnen haben weder im Herkunftsland noch in Lindenburg jemals an Wahlen teilgenommen. Sichtbare Folge dieser Entwicklung war auch die geringe Teilnahme der EU-Bürger an den Kommunalwahlen in Lindenburg.
11. So belegt eine Untersuchung von Koopmans und Statham, dass MigrantInnen in Deutschland ihr „claim making“ viel eher über nationale Kategorien organisieren als z.B. MigrantInnen in England (1999).

Literatur

  • Bateson, Gregory (1981): Ökologie des Geistes. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
  • Baumann, Zygmunt (1997): The Making and Unmaking of Strangers. In: Werbner, Prina; Modood, Tariqu (Hg.): Debating Cultural Hybridity. Multi-Cultural Identities and the Politics of Anti- Racism. London, New Jersey: Zed Books, S. 46–58.
  • Bierschenk, Thomas; Elwert, Georg (Hg.) (1993): Entwicklungshilfe und ihre Folgen. Ergebnisse empirischer Untersuchungen in Afrika. Frankfurt am Main: Campus.
  • Enquete-Kommission ‚Zukunft bürgerschaftlichen Engagements’, Deutscher Bundestag (Hg.) (2002): Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft. Opladen: Leske + Budrich.
  • Holz, Klaus (Hg.) (2000): Staatsbürgerschaft. Soziale Differenzierung und politische Inklusion. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag.
  • Kabis, Veronika (2002): Auslaufmodell Ausländerbeirat? Politische Interessenvertretung zukunftstauglich gestalten. In: AID Ausländer in Deutschland 3/2002, 18.Jg. S. 4-5.
  • Koopmans, Ruud; Statham, Paul (1999): Challenging the Liberal Nation-State? Postnationalism, Multiculturalism, and the Collective Claims-Making of Migrants and Ethnic Minorities in Britain and Germany. In: American Journal of Sociology, H. 105(3), S. 652–696.
  • Long, Norman (1993): Handlung, Struktur und Schnittstelle: Theoretische Reflexionen. In: Bierschenk, Thomas; Elwert, Georg (Hg.): Entwicklungshilfe und ihre Folgen. Ergebnisse empirischer Untersuchungen in Afrika. Frankfurt am Main: Campus, S. 217–248.
  • Müller, Ulrike (2007): Migration und Lokalpolitik. Ethnographie eines Ausländerrates. Münster: LIT.
  • Nassehi, Armin; Schroer, Markus (2000): Staatsbürgerschaft. Über das Dilemma eines nationalen Konzeptes unter postnationalen Bedingungen. In: Holz, Klaus (Hg.): Staatsbürgerschaft. Soziale Differenzierung und politische Inklusion. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag, S. 31–52.
  • Roninger, Luis (1994): The Comparative Study of Clientelism and the Changing Nature of Civil Society in the Contemporary World. In: Roninger, Luis; Ayşe Güneş-Ayata (Hg.): Democracy, Clientelism, and Civil Society. London: Boulder. S. 1-27.
  • Roninger, Luis; Ayşe Güneş-Ayata (Hg.) (1994): Democracy, Clientelism, and Civil Society. London: Boulder.
  • Wagner, Marc (2000): Der Ausländerbeirat. Frankfurt am Main: Peter Lang.
  • Werbner, Prina; Modood, Tariqu (Hg.) (1997): Debating Cultural Hybridity. Multi-Cultural Identities and the Politics of Anti- Racism. London, New Jersey: Zed Books.

 

Bild entfernt.

Ulrike Müller ist in Rumänien geboren und kam 1977 nach Deutschland. Sie studierte in Tübingen Ethnologie und Kulturanthropologie und Romanistik. Z.Zt beendet sie ihre Promotion, die von der Heinrich-Böll-Stiftung gefördert wurde.