Deutsches Aufenthaltsrecht im Wandel - Eine Chronik

"Die Agenda der Gesetzesverschärfungen folgt einem rechten Diskurs der Abschottung und Abschreckung, der nichts mit den tatsächlichen Herausforderungen bei der Aufnahme, Versorgung und Integration von Schutzsuchenden zu tun hat," so in ihrem Kommentar Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wie sich das deutsche Aufenthaltsgesetz seit dem Sommer 2015 entwickelt hat, fasst Florian Christl in einer Chronik zusammen.

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gilt als Hauptbestandteil (Artikel 1) des deutschen Zuwanderungsgesetzes und dient der Regelung von Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Aufenthaltsbeendigung von Ausländern aus Drittstaaten in der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem 1. Januar 2005 ersetzt es das im Wesentlichen von 1965 an bestehende (und zuletzt im Jahr 1990 durch eine Neufassung überarbeitete) Ausländergesetz (AuslG). In der Folge des starken Anstiegs der Asylbewerberzahlen im Jahr 2015 wurden seitens der Bundesregierung zahlreiche Neuregelungen im deutschen Aufenthalts- und Asylrecht vorangetrieben. Ein Überblick seit dem Sommer 2015:

Überblick über die Neuregelungen der Bundesregierung

2015               2016               2017               2018               2019


2015

Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, 01.08.2015 (1)

  • Einführung einer alters- und stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung zur Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
  • Neuordnung des Ausweisungsrechts entlang der Abwägung zwischen privatem Bleibe- und öffentlichem Ausweisungsinteresse (Bekämpfung von Kriminalität, Extremismus und Terrorismus)
  • Überwachung aus Gründen der inneren Sicherheit
  • Rechtsänderungen zur beschleunigten Durchsetzung aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern (betr. Identitätsklärung, Fluchtgefahr, Ausreisegewahrsam u.a.)
  • Anpassung der Regelungen zum Einreise- und Aufenthaltsverbot an die Rechtsprechung, Verstetigung des Programms zur Neuansiedlung von Schutzsuchenden (Resettlement-Programm)
  • Änderung und Einfügung zahlreicher §§ Aufenthaltsgesetz, Änderung §§ 154b, 456a und 458 Strafprozessordnung, Aufhebung Artikel 6 Absatz 2 Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union, Änderung § 4a Freizügigkeitsgesetz/EU sowie Änderung zahlreicher §§ Beschäftigungsverordnung

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Asylpaket I), 24.10.2015 (2),(3)

  • Beschleunigung der Asylverfahren
  • Ausweitung der Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen (bis zu 6 Monate)
  • Option zur teilweisen oder vollständigen Streichung des Taschengeldes für den persönlichen Bedarf und Ersatz durch Sachleistungen in Erstaufnahme und Gemeinschaftsunterkünften
  • Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten
  • Abschiebungen dürfen nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise nicht mehr angekündigt werden
  • Finanzielle Entlastung für Kommunen

2016

Neuordnung des Ausweisungs- und Abschieberechts, 01.01.2016 (4)

  • Konsequente Beendigung des Aufenthalts von Personen, denen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht (auch zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht)
  • Bekämpfung gewaltbereiter Extremisten auch mit den Mitteln des Ausländerrechts
  • Reform des Bleibe- sowie das Ausweisungs- und Abschiebungsrecht (u.a. Bleiberecht nach achtjährigem Aufenthalt, Familien mit minderjährigen Kindern bereits nach sechs Jahren)

Datenaustauschverbesserungsgesetz, 05.02.2016 (5)

  • Bundeseinheitlicher Ankunftsnachweis für Asylsuchende für Sicherheitsabgleich
  • Frühzeitige Prüfung, ob zu einer Person schwerwiegende Sicherheitsbedenken bestehen

Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (Asylpaket II), 11.03.2016 (6),(7)

  • Kürzere Verfahren (§ 30a AsylG)
  • Residenzpflicht (§ 33 AsylG)
  • Beschränkung des Familiennachzugs
  • Aussetzung der Abschiebung nur bei schwerer oder lebensbedrohlicher Erkrankung (§ 60 Abs. 7 AufenthG)
  • Neue Vermutungsregeln bei Abschiebungen (§ 60a Abs. 2c und 2d AufenthG)
  • Senkung von Asylbewerberleistungen
  • Einführung beschleunigter Asylverfahren in sog. „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ (Entscheidung über einen Asylantrag innerhalb einer Woche; bei Ablehnung erfolgt die Abschiebung aus der Einrichtung heraus innerhalb von drei Wochen; Durchführung regulärer Asylverfahren falls die Verfahrensbearbeitung nicht innerhalb dieser Frist gelingt)

Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern (Ausweisungspaket), 11.03.2016 (8),(9)

  • Leichtere Ausweisung von straffälligen Ausländern, Freiheits-, Jugend- oder Bewährungsstrafe als grundsätzlicher Anlass für eine Ausweisung

Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten, 06.04.2016 (10)

  • genannte Staaten werden als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes sowie Artikel 37 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 eingestuft
  • Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten nach § 29a des Asylgesetzes (AsylG) sollen schneller bearbeitet und  der Aufenthalt in Deutschland im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag schneller beendet werden
  • Deutschland soll als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv werden

Integrationsgesetz, 06.08.2016 (11)

  • Verpflichtende Integrationskurse mit vertiefender Wertvermittlung
  • unbefristetes Aufenthaltsrecht für Geflüchtete, die deutsche Sprachkenntnisse vorweisen und ihren Lebensunterhalt sichern können
  • Rechtssicherheit während der Berufsausbildung
  • Kürzungen von Sozialleistungen bei fehlendem Integrationswillen
  • Wohnortzuweisung der Bundesländer zur Vermeidung von Ghettobildung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, September 2016 (12),(13)

  • Bedarfssätze der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG werden auf Basis der EVS 2013 und des RBEG verfassungskonform ermittelt und ausgestaltet
  • Bedarfsstufen für Erwachsene nach dem AsylbLG werden unter Berücksichtigung der Anpassung der Regelbedarfsstufen im RBEG neu strukturiert
  • im AsylbLG wird wegen der abweichenden Bedarfslage eine gesonderte Bedarfsstufe für die Unterbringung in Sammelunterkünften geschaffen
  • Anteile für Strom und Wohnungsinstandhaltungskosten (Abteilung 4) werden aus den Bedarfssätzen für den notwendigen Bedarf im AsylbLG ausgegliedert, da diese Leistungen im AsylbLG von den Leistungsbehörden – wie der Hausrat – als Sachleistungen erbracht werden
  • Einführung einer dem SGB XII entsprechenden Freibetragsregelung im AsylbLG bei der Einkommensanrechnung für eine ehrenamtliche Tätigkeit

2017

Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, 22.02.2017 (14)

  • Erweiterung der Abschiebungshaft für Ausreisepflichtige, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht
  • Erweiterung der aufenthaltsrechtlichen Überwachung von ausreisepflichtigen Ausländern bei Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses bzw. aus Gründen der inneren Sicherheit
  • Einführung der Möglichkeit einer räumlichen Beschränkung des Aufenthalts für Geduldete, die ihre Rückführung durch vorsätzlich falsche Angaben, durch Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit oder Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beendigung von Ausreisehindernissen verhindert oder verzögert haben (Abschaffung der einmonatigen Widerrufsfrist nach über einjähriger Duldung für diese Personengruppe)
  • Verlängerung der zulässigen Höchstdauer des Ausreisegewahrsams auf zehn Tage verlängert
  • Ausländische Reisepapiere dürfen künftig auch von Deutschen, die Mehrstaater sind, bei Vorliegen von Passentziehungsgründen einbehalten werden
  • Einführung der Möglichkeit des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besonders geschützte Daten nach einer Einzelfallabwägung (v.a. aus medizinischen Attesten, zur Abwehr von Gefahren für Leib oder Leben) weiterzugeben
  • Verpflichtung der Jugendämter in geeigneten Fällen für von ihnen in Obhut genommene unbegleitete minderjährige Ausländer umgehend von Amts wegen einen Asylantrag zu stellen
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage im Asylgesetz zur Auswertung von Daten auf mobilen Endgeräten und auf SIM-Karten zur Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität einschließlich der Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden
  • Gesetzliche Ermächtigung der Länder zur Fristverlängerung der Wohnpflicht für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive in Erstaufnahmeeinrichtungen

 2018

Vorstellung des „Masterplan Migration“, 04.07.2018 (15)

  • Ankerzentren: „Anker“ = Ankunft, Entscheidung, Rückführung; Abwicklung des gesamten Asylverfahrens, bislang wurden nur in Bayern, Sachsen und dem Saarland Ankerzentren installiert (Stand: April 2019)
  • Zusätzliche Sanktionsmaßnahmen: u.a. konsequente Überprüfung von Schutz in Deutschland bei verurteilten Straftätern, stärkere Verpflichtung der Asylbewerber bei der Klärung ihrer Identität, Konsequenzen im Falle der Nichtbeteiligung an Integrationskursen
  • Schnellere Gerichtsverfahren: mehr Personal an den Gerichten, Möglichkeiten Schutzsuchende künftig an den Gerichtskosten zu beteiligen
  • Reduzierung der Sekundärmigration: Eindämmen des Weiterziehens von Migranten innerhalb der EU, schnellere Klärung der Zuständigkeiten (für einen Asylbewerber) unter den EU-Ländern, Unterstützung der Länder bei der Rückführung seitens der Bundesregierung
  • Verbesserter Grenzschutz: im Mittelmeer gerettete Migranten sollen gemäß der Beschlüsse des EU-Gipfels zu „Ausschiffungsplattformen“ in Nordafrika gebracht werden (bislang keine Bereitschaft der nordafrikanischen Länder für Aufnahmezentren auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet, Stand: April 2019)
  • Transitverfahren: Festsetzung von jenen Migranten an der deutsch-österreichischen Grenze, welche bereits in einem anderen EU Staat Asyl beantragt haben, Zurückweisung der Betroffenen binnen 48 Stunden
  • Hilfe in Herkunftsländern:  Forderung eines „Marshallplans“ für Afrika, mit dem die wirtschaftliche und politische Entwicklung bestimmter Partnerländer gezielt gefördert wird

Fachkräfteeinwanderungsgesetz, 27.11.2018 (16)

  • Einführung eines einheitlichen Fachkräftebegriffs: Fachkräfte sind sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung
  • Mit vorliegendem Arbeitsvertrag wird Einreise von Fachkräften künftig ohne Vorrangprüfung möglich
  • Arbeitsplatzsuche wird für Fachkräfte mit Berufsausbildung analog zur Regelung für Hochschulabsolventen neu vorgesehen (Voraussetzung: deutsche Sprachkenntnisse entsprechend der angestrebten Tätigkeit, eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts) => Regelung zunächst probeweise befristet auf 5 Jahre
  • Ausbau und Stärkung der Möglichkeit zur Einreise zum Zweck der Anerkennung einer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikation
  • Bündelung der Zuständigkeiten in den Ländern für die Einreise zur Erwerbsmigration bei zentralen Ausländerbehörden und Einführung beschleunigter Verfahren für Fachkräfte gegen Gebühr für effizientere Verwaltungsverfahren
  • Neue Beschäftigungsduldung mit klaren Kriterien für gut integrierte Geduldete sowie Anpassungen zur einheitlichen Anwendung der Ausbildungsduldung und deren Ausweitung auf staatliche anerkannte Helferausbildungen

Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes: Regelung von Mitwirkungspflichten von Schutzberechtigten im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren, 04.12.2018 (17)

  • Gesetzliche Statuierung einer Mitwirkungspflicht des Schutzberechtigten im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren
  • Möglichkeiten für BAMF den Schutzberechtigten bei Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten entweder mittels Verwaltungszwang zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten anzuhalten oder, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, nach Aktenlage über den Widerruf oder die Rücknahme der Schutzberechtigung zu entscheiden

Gesetz über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, 19.12.2018 (18)

  • Neustrukturierung und Überführung besonderer Fallgruppen der Duldungen aus dem allgemeinen Duldungstatbestand des § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in eigene Vorschriften
  • Rechtssicherheit und Bleibeperspektive (d.h. langfristige Duldungen aus persönlichen Gründen nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG) für Ausländerinnen oder Ausländer, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen (Ausbildungsduldung) oder die durch eine nachhaltige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind (Beschäftigungsduldung)
  • Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages zur Ausweitung der Ausbildungsduldung auf Helferausbildungen und zu ihrer bundesweit einheitlichen Anwendung

2019

Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes, 07.06.2019 (19)

  • Entfristung der Wohnsitzregelung des Aufenthaltsgesetzes für schutzberechtigte Ausländer (§ 12a des AufenthG) zur Verbesserung der Planbarkeit von Integrationsangeboten der Länder und Kommunen
  • Anpassungen der Wohnsitzregelung anhand bisheriger Praxiserfahrungen der Länder
  • Evaluierung innerhalb von drei Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes
  • Entfristung der mit dem Integrationsgesetz im Jahr 2016 eingeführten Haftungsbeschränkung des Verpflichtungsgebers für den Lebensunterhalt eines Ausländers auf drei statt fünf Jahre für vor dem 6. August 2016 abgegebene Verpflichtungserklärungen (§ 68a des Aufenthaltsgesetzes)

Fachkräfteeinwanderungsgesetz, 07.06.2019 (20)

  • Einführung eines einheitlichen Fachkräftebegriffs: Fachkräfte sind sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte mit einer qualifizierter Berufsausbildung
  • Mit vorliegendem Arbeitsvertrag  wird Einreise von Fachkräften künftig ohne Vorrangprüfung möglich
  • Arbeitsplatzsuche wird für Fachkräfte mit Berufsausbildung analog zur Regelung für Hochschulabsolventen neu vorgesehen (Voraussetzung: deutsche Sprachkenntnisse entsprechend der angestrebten Tätigkeit, eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts) => Regelung zunächst probeweise befristet auf 5 Jahre
  • Ausbau und Stärkung der Möglichkeit zur Einreise zum Zweck der Anerkennung einer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikation
  • Bündelung der Zuständigkeiten in den Ländern für die Einreise zur Erwerbsmigration bei zentralen Ausländerbehörden und Einführung beschleunigter Verfahren für Fachkräfte gegen Gebühr für effizientere Verwaltungsverfahren
  • Neue Beschäftigungsduldung mit klaren Kriterien für gut integrierte Geduldete sowie Anpassungen zur einheitlichen Anwendung der Ausbildungsduldung und deren Ausweitung auf staatliche anerkannte Helferausbildungen

Gesetz über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, 07.06.2019 (21)

  • Neustrukturierung und Überführung besonderer Fallgruppen der Duldungen aus dem allgemeinen Duldungstatbestand des § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in eigene Vorschriften
  • Rechtssicherheit und Bleibeperspektive (d.h. langfristige Duldungen aus persönlichen Gründen nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG) für Ausländerinnen oder Ausländer, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen (Ausbildungsduldung) oder die durch eine nachhaltige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind (Beschäftigungsduldung)
  • Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages zur Ausweitung der Ausbildungsduldung auf Helferausbildungen und zu ihrer bundesweit einheitlichen Anwendung

Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, 07.06.2019 (22)

  • Schließung der Förderlücke für Asylbewerber, Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltserlaubnisse im Rahmen einer nach §§ 51, 57 und 58 SGB III förderungsfähigen Ausbildung
  • Aufhebung des Leistungsausschlusses für Geduldete, die nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland Ausbildungsförderungen nach dem Bafög erhalten
  • Einführung einer dem SGB XII entsprechenden Freibetragsregelung für Leistungsberechtigte nach dem AsylblG, welche  eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben
  • Schaffung einer gesonderten Bedarfsstufe für die Unterbringung in Sammelunterkünften: Ausgliederung der Anteile für Strom und Wohnungsinstandhaltungskosten aus den Bedarfssätzen im AsylbLG

Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht: „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, 07.06.2019 (23)

  • Schaffung rechtlicher Instrumentarien zur Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht
  • Schaffung der Duldungskategorie "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität", Verknüpfung mit Sanktionsmaßnahmen bei Täuschungen über die eigene Identität oder Staatsangehörigkeit
  • Einführung einer besonderen Passbeschaffungspflicht:  Sanktionen bei Nichtbefolgung von Anordnungen zur Mitwirkung bei der Identitätsklärung, Möglichkeit der sog. „Mitwirkungshaft“
  • der Haftvoraussetzungen zur Vermeidung des Untertauchens im Vorfeld einer Abschiebung
  • Vorübergehende Aussetzung des Trennungsgebots nach § 62a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes und Erweiterung um bis zu 500 zusätzliche Abschiebungshaftplätze in Justizvollzugsanstalten
  • Absenkung der Ausweisungsschwellen bei Straftaten; schweres Ausweisungsinteresse bereits bei rechtskräftiger Freiheitsstrafe von 6 Monaten (statt wie bisher bei rechtskräftiger Freiheitsstrafe von einem Jahr)
  • Fristverlängerung für die Regelüberprüfung der Asylentscheidungen der Jahre 2015 bis 2017 von bisher drei auf nunmehr  vier bis fünf Jahre zur Bewältigung des Arbeitsvolumens seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • Streichung der Sozialleistungen für rechtswidrig eingereiste Personen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Staat

 

Portrait von Filiz Polat

"Das heutige Aufenthalts- und Asylrecht ist ein Spiegel der politischen Auseinandersetzungen und Diskurse in der Migrationspolitik der vergangenen Jahrzehnte," so Filiz Polat (MdB), migrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht folge lediglich einem rechten Diskurs der Abschottung und Abschreckung, der nichts mit den tatsächlichen Herausforderungen bei der Aufnahme, Versorgung und Integration von Schutzsuchenden zu tun hat. Ein Kommentar aus dem Bundestag.



Florian Christl ist Leitungsreferent im EU-Büro der Heinrich-Böll-Stiftung


Quellen:

(1) http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/643/64395.html (zuletzt zugegriffen am 10.04.2019)

(2) http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/zuwg/Gesetzgebung_zum_Asylrech… (zuletzt zugegriffen am 10.04.2019)

(3) https://www.bundestag.de/resource/blob/424122/05b7770e5d14f459072c61c98… (zuletzt zugegriffen am 10.04.2019)

(4) https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neue-regelungen-ab-jan… (zuletzt zugegriffen am 10.04.2019)

(5) https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/fluechtlingsdaten-einh… (zuletzt zugegriffen am 10.04.2019)

(6) https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kuerzere-verfahren-wen… (zuletzt zugegriffen am 10.04.2018),

(7) https://www.proasyl.de/hintergrund/asylpaket-ii-in-kraft-ueberblick-ueb… (zuletzt zugegriffen am 10.04.2018)

(8) 11. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, S.556

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/729998/fdcd6fab9425… (zuletzt zugegriffen am 08.04.2016)

(9) https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2016/03/asylpa… (zuletzt zugegriffen am 08.04.2016)

(10) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808039.pdf (zuletzt zugegriffen am 28.04.2016)

(11) https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/integrationsgesetz-set… (abgerufen am 10.04.2017)

(12) 11. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, S.556

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/729998/fdcd6fab9425… (abgerufen am 28.04.2016)

(13) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809985.pdf (abgerufen am 28.04.2016)

(14) https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/gesetz-zur… (abgerufen am 10.04.2019)

(15) https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/the… (abgerufen am 10.04.2019)

(16) https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/fachkraeft… (abgerufen am 10.04.2019)

(17) https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetztestexte/gesetzte… (abgerufen am 10.04.2018)

(18) https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/gesetz-ueb… (abgerufen am 10.04.2019)

(19) https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/gesetz-zur… (zuletzt zugegriffen am 12.06.2019)

(20) https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/fachkraeft…, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mehr-fachkraefte-fuer-… (zuletzt zugegriffen am 12.06.2019)

(21) https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/gesetz-ueb…, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verlaesslichkeit-fuer-… (zuletzt zugegriffen am 12.06.2019)

(22) https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Referentenentwu…, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bedarfssaetze-werden-a…

(23) https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/100/1910047.pdf, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/migration-ordnen-steue…, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/rueckkehr/g…; (zuletzt zugegriffen am 12.06.2019)