von Katarzyna Kowalska und Rico Rokitte

In einem „Nationalen Kodex für das Studium von Ausländern an Deutschen Hochschulen“ haben die Hochschulen 2009 ihr „nachhaltiges Interesse an qualifizierten internationalen Studierenden, Doktoranden und (Nachwuchs-) Wissenschaftlern“ dokumentiert. Internationale Studierende sollten die gleichen Rechte wie deutsche Studierende erhalten und als Gäste diejenigen Hilfen, die sie „besonders benötigen“ (HRK 24.11.2009). Aber benötigen NachwuchswissenschaftlerInnen in einem international ausgerichteten Hochschulsystem Hilfen? Wo liegen die Chancen und wo die Risiken auf dem Weg zu einer gerechten und erfolgreichen Nachwuchspolitik? Wie sieht es überhaupt bei Hochschulzugang und Bildungswegen von „deutschen“ Studierenden und WissenschafterInnen mit Migrationshintergrund aus, wenn wir über Studierende und WissenschaftlerInnen aus dem Ausland reden?

Der folgende Artikel greift die Frage nach der Chancengerechtigkeit an deutschen Hochschulen besonders mit Blick auf die heterogene Gruppe der MigrantInnen auf. Eines der Spezifika der Migrationsforschung ist, dass noch stärker als in anderen Teildisziplinen der sozialwissenschaftlichen Forschung vor der ersten Darstellung der Ergebnisse ein kritischer Blick auf die verwendeten Begrifflichkeiten und Definitionen gerichtet werden muss. Dieser Beitrag versucht, beides zu verbinden: den Personenkreis mit breit verstandenem Migrationshintergrund an Hochschulen überhaupt zu beschreiben und im Anschluss exemplarisch auf Ergebnisse der „migrationsspezifischen Hochschulforschung“, insbesondere im Hinblick auf den wissenschaftlichen Nachwuchs, einzugehen.

MigrantInnen an Hochschulen – nicht nur AusländerInnen

Wenn über MigrantInnen an Hochschulen gesprochen werden soll, müssen wir zuerst diese Gruppe näher beschreiben. Durch die zunehmende Internationalisierung studieren und forschen immer mehr Personen aus dem Ausland an deutschen Hochschulen. Dieser Personenkreis wird im Allgemeinen als AusländerInnen verstanden und erfasst. Dazu gehören ausschließlich Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die meistens zu Studien- und Forschungszwecken nach Deutschland kommen. Nach einer Definition des DAAD kann bei ausländischen Studierenden zwischen Bildungsausländer- und Bildungsinländer-Studierenden unterschieden werden. Erstere sind ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer ausländischen Schule erworben und/oder die im Ausland erworbenen schulischen Qualifikationen an einem deutschen Studienkolleg vervollständigt haben. Bildungsinländer sind hier ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule erworben oder in Deutschland eine Begabten- oder Eignungsprüfung – meistens an einer Hochschule – bestanden haben (DAAD 2010).

Gesonderte Definitionen zum wissenschaftlichen Nachwuchs gibt es nicht. Es wird in den (Hochschul-)Statistiken, wenn überhaupt, nur die ausländische Staatsangehörigkeit erfasst. In einigen Studien, die die Situation nach der Promotion erforschen (z. B. Promoviertenpanel des Instituts für Forschungsinformation und Qualitätssicherung), werden aber beispielsweise BildungsausländerInnen und –inländerInnen nach dem Ort ihres Hochschulabschlusses klassifiziert. Eine gewisse Beliebigkeit in der Verwendung der bisherigen Definitionen erschwert jedoch stark die Vergleichbarkeit der Ergebnisse und kann zu Missverständnissen führen.

Eine Beschäftigung mit dem Thema Migration und Hochschule allein unter dem Fokus der Internationalisierung bzw. des Studiums und der wissenschaftlichen Tätigkeit von AusländerInnen würde allerdings zu kurz greifen. Es leben zurzeit ca. 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland, also knapp 20 Prozent der gesamten Bevölkerung (Statistisches Bundesamt 2010: 5). Davon sind ca. 10 Prozent im Alter zwischen 5 und 25 Jahren (ebd.: 32), d. h.  in einem schul- oder universitätsfähigen Alter. Für Fragen der Chancengerechtigkeit beim Zugang zur tertiären Bildung und wissenschaftlichen Karriere ist es unabdingbar, die Situation der in Deutschland geborenen MigrantInnen sowohl erkennen, als auch ihre Bildungswege sowie Entwicklungsmöglichkeiten begutachten zu können.

Den (Hochschul-)Statistiken sind ausschließlich die Anteile der Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft zu entnehmen. Zu den Personen mit Migrationshintergrund gehören aber zum großen Teil diejenigen, die eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und damit in der (Hochschul-)Statistik nicht gesondert ausgewiesen werden. Eine genauere Erfassung aller MigrantInnen bietet das Konzept „Bevölkerung mit Migrationshintergrund“, das erstmalig 2005 für den Mikrozensus, eine Umfrage der amtlichen Statistik, operationalisiert wurde. Demnach haben einen Migrationshintergrund nicht nur Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, sondern auch diejenigen, die entweder selbst zugewandert sind und eingebürgert wurden oder die in Deutschland aufgewachsen sind und mindestens einen zugewanderten Elternteil haben (Statistisches Bundesamt 2010: 5ff).

Wie gezeigt, lassen sich die MigrantInnen an Hochschulen in mehrere Gruppen untergliedern. Einerseits sind es ausländische Studierende, DoktorandInnen und MitarbeiterInnen, andererseits die Nachkommen der ehemaligen „GastarbeiterInnen“ und anderer Gruppen von Zugewanderten (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: MigrantInnen an Hochschulen – ein Überblick (eigene Darstellung).

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Die hier vorgestellte Differenzierung soll vor allem verdeutlichen, dass der hochschulspezifische Zugang zum Phänomen der Migration viel aufmerksamer auf die Heterogenität und die Besonderheiten der Gruppe der MigrantInnen eingehen sollte, als es im Moment getan wird. Die ausländischen (Nachwuchs-)WissenschaftlerInnen stellen andere Potenziale bereit und haben womöglich mit anderen Problemen an den Hochschulen zu kämpfen, als die Nachkommen der „GastarbeiterInnen“ und anderer Zugewanderter in Deutschland.

Obwohl die Bezeichnung „Personen mit Migrationshintergrund“ als ein objektiver und umfassender Begriff in die Migrationsdebatte in Deutschland eingeführt worden ist, verändert sich seine Bedeutung im forschungspolitischen Diskurs. Pichler und Prontera (2009: 131ff) beobachten, dass mit dieser Bezeichnung zunehmend ausschließlich die 2. und 3. Generation aus türkisch- oder arabischstämmigen MigrantInnenfamilien bezeichnet werden. Die Erfassung des Migrationshintergrundes bei Bakshi-Hamm und Lind (2008), die auf der Grundlage der Definition des Statistischen Bundesamtes stattfindet, liefert zwar einen guten Überblick über die MigrantInnengruppen in Deutschland, fasst diese jedoch dennoch nach wie vor relativ groß.

Einen Ausweg aus den entweder ungenauen oder zu breit angelegten Definitionen zur Frage des Migrationshintergrundes könnte eine Anleihe aus der Arbeitsmarktforschung bieten. Brussig, Dittmar und Knuth (2009) verstehen in einer Studie zu fehlenden Anerkennungen von Qualifikationsabschlüssen unter diesem Begriff drei Gruppen: Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die nicht in Deutschland geboren wurden und die mindestens ein Elternteil haben, das ebenfalls nicht in Deutschland geboren wurde, sowie in Deutschland geborene Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die mindestens ein Elternteil haben, das nicht in Deutschland geboren wurde und bei denen eine andere Sprache als Deutsch erste (oder überwiegende) Familiensprache ist (Brussig et al 2009: 4, siehe Abbildung 2).

Bei diesem Definitionsansatz stände eine Möglichkeit zur Verfügung, zu große Untersuchungsgruppen, wie z. B. im Mikrozensus 2005 zum Teil entstanden, zu vermeiden und die Aussagekraft der erhobenen Daten deutlich zu erhöhen. Abbildung 2 illustriert das Verhältnis zwischen der Definition des Migrationshintergrundes durch Bakshi-Hamm und Lind (2008: 16) und der Operationalisierung durch Brussig et al.

Abbildung 2: Migrationshintergrund im Mikrozensus 2005 bei Bakshi-Hamm & Lind (2008) im Vergleich zu engerer Operationalisierung bei Brussig et al (2009) (eigene Darstellung).

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Wie wir gezeigt haben, wirft die für EntscheidungsträgerInnen im Hochschulkontext und ForscherInnen auf diesem Gebiet so notwendige Definition der besprochenen Gruppe(n) einige Schwierigkeiten auf. Aus der Perspektive der Hochschulforschung wäre es empfehlenswert, eindeutige und vergleichbare Begrifflichkeiten zu entwickeln, um überhaupt weitergehende Aussagen treffen zu können.

Internationale Hochschule – ausländische Nachwuchspotenziale

Wie sieht die Situation der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit an deutschen Hochschulen aus? In den letzten 10 Jahren stieg der Anteil an Studierenden aus dem Ausland an deutschen Hochschulen von 9,2 Prozent im Jahre 1999 auf 11,8 Prozent im Jahre 2009, der Anteil an DoktorandInnen verdoppelte sich sogar in diesem Zeitraum (DAAD 2010). Die Anzahl deutscher DoktorandInnen hat sich in dieser Zeit nur um 18 Prozent erhöht, wobei hier die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen für eine Immatrikulation nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Bakshi-Hamm und Lind (2008: 11-24) kommen in ihrer Studie weiter zu dem Ergebnis, dass der Anteil ausländischer DoktorandInnen bei den (statistisch aussagekräftigeren) abgeschlossenen Promotionen bei 14 Prozent und der Anteil an ausländischen ProfessorInnen bei 6 Prozent liegt.

Über die konkreten Situationen und Chancen für diese Gruppe von ausländischen Studierenden und DoktorandInnen erfahren wir durch die Zahlen aber nur wenig. Der kontinuierliche Anstieg selbst spricht für eine sich verbessernde Möglichkeit und steigende Bereitschaft zur Bildungsmobilität und für den guten Ruf deutscher Hochschulen im Ausland. Die VertreterInnen der Hochschulen und Bildungspolitik haben in den vergangenen Jahren in vermehrtem Maße anerkannt, dass eine stetige Verbesserung des eigenen Angebotes und die Eröffnung von Perspektiven für diese Gruppe die Schlüssel zum Gewinn neuer ausländischer ExpertInnen darstellt.

Migrationshintergrund als Hindernis für eine wissenschaftliche Karriere?

Wie weiter oben schon angemerkt, greift der Fokus auf die (erfolgreiche) Internationalisierung der Hochschule, insbesondere für die Bearbeitung der Problematik der Chancengerechtigkeit zu kurz. Die Zugangsmöglichkeiten zur tertiären Bildung und wissenschaftlichen Karriere sollten auch für MigrantInnen mit deutscher Staatsangehörigkeit erweitert werden. In Deutschland stehen daher die Themen der Chancengerechtigkeit im Bildungssystem und in der Wissenschaft im Zentrum aktueller Förderungspolitik (vgl. BMBF 2009: 2ff, Lind & Löther 2008: 7). Primär stellen sich hier Fragen nach dem Zugang von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, hauptsächlich der Nachkommen der „GastarbeiterInnen“, zum tertiären Bildungsbereich. Seit den Erkenntnissen von Pierre Bourdieu (1982) wird von der starken Bedeutung der Herkunftsfamilie für die Bildungschancen der Kinder ausgegangen. Dieser Zusammenhang bleibt neben der Aufnahme eines Erststudiums auch für Promovierende nachweisbar (Lenger 2008: 111ff).

Da MigrantInnenfamilien überdurchschnittlich häufig über einen niedrigen sozioökonomischen Status verfügen, kann auch davon ausgegangen werden, dass die Bildungsbarrieren mindestens zum Teil dadurch zu erklären sind. Geißler und Weber-Menges (2008) betonen zudem, dass die Nachteile für Kinder und Jugendliche aus MigrantInnenfamilien im Bildungssystem oft doppelt ausfallen: da sie sowohl auf der sozialen Herkunft als auch auf den (möglichen) sprachlichen und kulturellen Schwierigkeiten gründen können. Hier zeichnet sich aber auch eine neue Tendenz ab, nach den Erfolgsfaktoren zu fragen und nicht mehr ausschließlich auf die Defizite von Bildungszugängen für MigrantInnenfamilien hinzuweisen. Tepecik (2009: 257ff) beobachtet beispielsweise bei bildungserfolgreichen jungen Erwachsenen mit türkischem Migrationshintergrund das Vorhandensein und das Wirken eines „migrationsspezifischen Bildungskapitals“, das sich durch eine hohe Wertschätzung der Bildung auch in den Familien aus den unteren Schichten und ihrer Übertragung auf die Kinder äußert. Niedriger sozioökonomischer Status der Herkunftsfamilie ist nach Tepecik also keinesfalls eine Einbahnstraße in eine gebrochene Bildungskarriere, ohne Abitur und ohne einen Studienabschluss. Ganz im Gegenteil: MigrantInnen können aus ihrer Lage sehr viel Unterstützungskapital schöpfen.

Im Bereich der größeren Gruppe der Studierenden im Erststudium kann heute sogar von einer höheren Bildungspartizipation von „GastarbeiterInnenkindern“ als von (deutschen) ArbeiterInnenkindern gesprochen werden (Neusel 2004: 35ff). Wie die 18. und 19. Sozialerhebung der deutschen Studentenwerke sowie eine repräsentative Untersuchung zur Situation türkischer Studierender in Nordrhein-Westfalen aufzeigen, studieren an deutschen Hochschulen mehr ArbeiterInnenkinder mit türkischem als deutschem Familienhintergrund (ebd.). Generell scheint der Bildungsaufstieg in den Familien der ehemaligen „GastarbeiterInnen“, in denen die Elterngeneration häufig nur einen Grundschulabschluss vorweisen konnte, von mehr Faktoren als dem Migrationshintergrund abhängig zu sein. Ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Sozialstrukturen von Menschen ohne und mit Migrationshintergrund bleibt die Suche nach den Erfolgsfaktoren dieser Gruppe aber auch hier weiterhin schwierig.

Aufstieg oder Zuzug – ein Fazit

Schaffen es die in Deutschland lebenden MigrantInnen durch die Aufwärtsmobilität ihrer Nachkommen eine „Elite“ aus den eigenen Kreisen zu formieren oder geschieht dies nur durch die horizontale Verschiebung und den Zuzug von Hochqualifizierten nach Deutschland? Eine Antwort darauf würde die Grundlage für die Frage nach Chancengerechtigkeit und Bildungserfolg ermöglichen – und stellt gleichzeitig die Bedingung einer differenzierten Forschung dar. Es existieren genügend Biographien von bildungserfolgreichen MigrantInnen, die über das Abitur hinaus das deutsche Bildungssystem erobert haben: Wissenschaftliche MitarbeiterInnen, ProfessorInnen und sonstige MitarbeiterInnen in den hochschuleigenen Führungspositionen. Offen bleibt dabei aber weiterhin, woher diese MigrantInnen kommen, wer also diese „neue MigrantInnenelite“ (Pichler & Prontera 2009: 119) bildet: die Nachkommen der MigrantInnen zurückliegender Generationen oder Neuzugewanderte?

Die bisher im Artikel beschriebene Situation von MigrantInnen an deutschen Hochschulen und ihre Darstellung in der Wissenschaft soll aufzeigen, dass weitere differenzierte und umfangreiche Forschung notwendig ist. Die Anteile der AbiturientInnen, der Studierenden und der Angestellten mit breit verstandenem Migrationshintergrund nehmen zwar kontinuierlich zu, über die Strukturen und die Natur der zugrunde liegenden Prozesse lassen sich allerdings noch kaum signifikante Ergebnisse vorlegen (Lind & Löther 2008, Pichler & Prontera 2009). Trotz des fortgeschrittenen Wissens und neuer statistischer Zugänge werden insbesondere an den Hochschulen kaum Informationen über den Migrationshintergrund der Studierenden oder Beschäftigten erfasst (ebd.).

Die Internationalisierung der Universitäten und ihre wachsende kulturelle Heterogenität verlangen es jedoch, sich um die ganze Bandbreite der daraus entstehenden Belange durchdacht zu kümmern, um ungenutzte Potentiale zu erschließen und möglichst viele (Nachwuchs-)WissenschafterInnen zu gewinnen. Dass hierbei unterschiedliche Ausgangs- und Rahmenbedingungen zwischen ausländischen Studierenden und WissenschaftlerInnen und deutschen Studierenden und WissenschaftlerInnen mit Migrationshintergrund bestehen, haben wir ausgeführt. Eine Reihe an neu begonnenen Forschungsprojekten (wie z. B. „Migrantinnen in Deutschland“ an der HU Berlin, „Migrantinnen in Unternehmen“ an der TU Hamburg-Harburg oder „MigrantInnen in der Spitzenforschung“ an der RHTW Achen), könnte einen Beitrag dazu leisten, diese Lücke in der Forschung zu schließen. Erst dann können Beiträge und Programme zur Chancengerechtigkeit für Personen mit Migrationshintergrund auf eine aussagekräftige Grundlage verweisen und darauf aufbauen.

Literatur

  • Bakshi-Hamm, Parminder/Lind, Inken (2008): Migrationshintergrund und Chancen an Hochschulen: Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Statistiken, in: Lind, Inken & Löther, Andrea: Wissenschaftlerinnen mit Migrationshintergrund. CEWS-Publik, No. 12. Bonn.
  • Brussig, Martin/Dittmar, Vera/Knuth, Mathias (2009): Verschenkte Potenziale. Fehlende Anerkennung von Qualifikationsabschlüssen erschwert die Erwerbsintegration von ALG II-Bezieher/innen mit Migrationshintergrund. IAQ-Report, 2009-08.
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2009): Chancengerechtigkeit in Bildung und Forschung. Bonn, Berlin.
  • Deutscher Akademischer Auslandsdienst (DAAD) (2010): Wissenschaft Weltoffen. Daten und Fakten zur Internationalität von Studium und Forschung in Deutschland. Bielefeld.
  • Geißler, Rainer/Weber-Menges, Sonja (2008): Migrantenkinder im Bildungssystem: doppelt benachteiligt. S. 14-22, APuZ 49/2008.
  • Han, Petrus (2005): Soziologie der Migration. Erklärungsmodelle, Fakten, politische Konsequenzen. Stuttgart.
  • Lenger, Alexander (2008): Die Promotion. Ein Reproduktionsmechanismus sozialer Ungleichheit. Konstanz.
  • Lind, Inken/Löther, Andrea (2008): Wissenschafterinnen mit Migrationshintergrund. Cews.publik., No.12.
  • Neusel, Aylâ (2004): Bildung und Wissenschaft international. Konsequenzen aus der Hochschulentwicklung, in: Vielfalt als Erfolgsgeheimnis. Zur interkulturellen Öffnung von Verwaltung und Sozialwesen. Bensberg.
  • Pichler, Edith; Prontera, Granzia (2009): GeisteswissenschaftlerInnen mit Migrationshintergrund in Beruf und Arbeitsmarkt am Beispiel des wissenschaftlichen Standorts Berlin, in: Heike Solga, Denis Huschka, Patricia Eilsberger, Gert G. Wagner. GeisteswissenschaftlerInnen: kompetent, kreativ, motiviert – und doch chancenlos? Opladen & Farmington Hills.
  • Statistisches Bundesamt (2010): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Ergebnisse des Mikrozensus 2009. Fachserie 1, Reihe 2.2. Wiesbaden.
  • Tepecik, Ebru (2010): Bildungserfolge mit Migrationshintergrund Biographien bildungserfolgreicher MigrantInnen türksicher Herkunft. Wiesbaden.

Februar 2011

 

 

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Katarzyna Kowalska (Bild) und Rico Rokitte arbeiten am Institut für Hochschulforschung Halle-Wittenberg am "Zweiten Bundesbericht zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses“.