von Sylvia Cleff Le Divellec
Der kürzlich veröffentlichte Jahresbericht 2008 der französischen Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsbehörde „HALDE“ (Haute Autorité de Lutte contre les discriminations et pour l’égalité) hat es wieder bestätigt: die Anzahl der Menschen in Frankreich, die sich wegen einer Diskriminierung im Arbeitsleben, auf dem Wohnungsmarkt, im Gesundheitswesen, beim Zugang zu Dienstleistungen oder dem öffentlichen Dienst zur Wehr setzen, nimmt seit dem Bestehen der HALDE stetig zu.
Im Vergleich zu 2007 sind die Individualbeschwerden in der HALDE im Jahr 2008 um 25% auf insgesamt 7788 registrierte Einzelfälle gestiegen. 50% der Beschwerden betreffen den Arbeitssektor. Die Merkmale „Herkunft“ (origine) und „ethnischen Zugehörigkeit“ sind dabei mit 29% die am häufigsten angegebenen Diskriminierungsmerkmale, vor dem Merkmal Behinderung 21% und dem Gesundheitszustand, der anders als in Deutschland grundsätzlich auch dem Diskriminierungsverbot unterliegt.
Es ist allgemein bekannt und unbestritten, dass Menschen mit Migrationshintergrund, die zudem eine Adresse aus einer „banlieue“ angeben, bis zu vier Mal weniger Aussicht darauf haben, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden (1). Der Kampf gegen Diskriminierung und der Wunsch nach einer erfolgreichen „Politik der Vielfalt“ sind – anders als in Deutschland parteiübergreifend – seit mehreren Jahren auf der politischen Tagesordnung.
Identifikation konkreter Maßnahmen gegen Diskriminierung
Im Dezember 2008 hielt Staatspräsident Sarkozy in einer stark mediatisierten Rede vor der Elite Verwaltungshochschule ENA (Ecole Nationale de l’Administration) eine Rede, die eine lebendige und kontroverse Debatte um konkrete und effiziente Maßnahmen gegen Diskriminierungen im Bildungs- und Berufssektor auslöste.
Nachdem er bei der Besetzung seiner Regierung 2007 das Ministerium für Chancengleichheit zunächst abgeschafft hatte, führte er zu Beginn des Jahres 2009 den Posten eines „Hochkommissars für Vielfalt und Chancengleichheit“ ein und besetzte diesen mit Azid Sabeg, einem landesweit bekannten Erfolgsbeispiel gelungener französischer Integration: Geschäftsführer eines renommierten Unternehmens, Sohn einer algerischen Einwanderfamilie und Mitinitiator der „Charta der Vielfalt“, die seit 2004 von weit über 2000 französische Mittel- und Großunternehmen gezeichnet wurde und der deutschen und belgischen Charta zum Vorbild diente.
Die konkrete Mission, die Präsident Sarkozy im Dezember 2008 an Azid Sabeg richtete, lautete: „Identifikation, Auswertung und Entwicklung von Beobachtungs- und Messkategorien, mit denen die Vielfalt und das Diskriminierungspotential in der französischen Gesellschaft, speziell auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt messbar und greifbar werden.“
COMEDD: Kommission für die Messbarkeit und Bewertung von Diskriminierung und Vielfalt
Die konkrete Mission wurde einer ad hoc Kommission „COMEDD“ übertragen, welche sich zusammensetzt aus Geschäftsführer_innen großer Unternehmen und diversen Vertreter_innen der Wissenschaft. Vorgeworfen wird der Kommission, dass sie nicht objektiv und neutral an die Fragestellung herangehe, sondern von vornherein „ethnischen Statistiken“ positiv zugeneigt sei.
Ein definitiver Bericht wird für den Herbst 2009 angekündigt. Zwischenergebnisse vor allem der zeitgleich von Politolog_innen, Jurist_innen, Soziolog_innen und Historiker_innen initiierten Gegenbewegung, des „CARSED“, Komitee gegen ethnische Statistiken und Diskriminierung, lassen sich heute schon darstellen.
Welche Maßnahmen können Diskriminierungen wirksam bekämpfen?
Recht schnell nach Einrichtung der Arbeitskommission COMEDD konzentrierte sich die politische und wissenschaftliche Debatte auf die Frage der Zulässigkeit und Effizienz von „ethnischen Statistiken“. Soll es ermöglicht werden, dass Arbeitgeber_innen die Herkunft, die Ethnie oder das subjektive Zugehörigkeitsgefühl zu einer Ethnie von ihren Mitarbeiter_innen erfassen dürfen? Welchen Mehrwert bringen diese Erkenntnisse? Sind sie wissenschaftlich brauchbar und verfassungsrechtlich legitim? Verfestigen sie nicht eher die Segmentierung und das Denken in Gruppen bzw. Ethnien und bestärken integrationshinderliche Stereotype und Differenzierungen?
Oder aber sind sie das Wundermittel, auf dessen Grundlage Arbeitgeber_innen nun endlich gezielte Förderpolitik und wohlmöglich sogar „positive Maßnahmen“ ergreifen könnten? Die Debatte entflammt um einen alten Klassiker in der französischen Republik, den der Befürworter_innen des Kommunitarismus gegen den republikanischen, staatseinheitlichen, am Egalitätsprinzip orientierten Ansatz.
Ethnische Statistiken: Was sagt Europa?
Auf EU-rechtlicher Ebene ist die Erfassung und Verwertung von „sensiblen Daten“ in der Richtlinie 95/46/EU vom 24. Oktober 1995 geregelt. Auf Ebene des Europarates hat Frankreich ferner Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie die Datenschutzkonvention des Europarates vom 28. Januar 1981 zu beachten. Der Anwendungsbereich bezieht sich auf den privaten wie öffentlichen Sektor, nimmt aber die öffentliche Sicherheit, die polizeiliche und strafrechtliche Erfassung sensibler Daten aus.
Grundsätzlich sind nach dieser Richtlinie Erfassung und Verarbeitung von sensiblen Daten, zu deren weiten Interpretation die Herkunft, die ethnische Zugehörigkeit, die Religionszugehörigkeit, der Gesundheitszustand und die sexuelle Orientierung gehören, untersagt. Eine Ausnahme diese Verbots ist möglich, wenn die betroffene Person die Auskunft, wissend um ihre Verwendung, freiwillig und explizit für eine spezifische Verwendung gibt. Ein Staat kann aber auch in diesem Fall die „freiwillige“ Erfassung gesetzlich verbieten.
Sensible Daten in Frankreich
Die Debatte in Frankreich ist aktuell aber nicht neu. Im Jahr 2007 hatte der französische Verfassungsrat unter anderem über die Verfassungsmäßigkeit einer Gesetzesänderung zu entscheiden, die die Erhebung sensibler, ethnischer Daten für wissenschaftlichen Studien (konkret die umstrittene Studie „trajectoires et origines“ der Forschungsinstitute „INSEE“ und „INED“) zum Thema Herkunft und Migration betraf.
Der Verfassungsrat setzte damals der Datenerhebung für wissenschaftliche Studien Schranken, indem er besagte, dass sich die Erfassung sensibler Daten auf objektive Kriterien beziehen dürfe und dabei stets Artikel 1 der französischen Verfassung zu beachten sei, welcher das Verbot der Ungleichbehandlung aufgrund der ethnischen Herkunft oder der „Rasse“ aufgibt (2). Zulässig seien die Erfassung des Namens, der geographischen Herkunft und eine eventuell frühere Staatsangehörigkeit. Mit diesen Kriterien lassen sich aber gerade nicht die französischen Staatsbürger_innen der 2., 3. oder 4. Generation erfassen, die auf verschiedenste Weise, sehr häufig aufgrund ihrer Hautfarbe, Diskriminierung und Ausschluss erfahren.
Die Interpretation dieses Rechtsspruchs ist vielfältig. Gegner_innen ethnischer Statistiken sehen darin eine eindeutige und abschließende Bestätigung ihrer Haltung, Befürworter_innen drehen und wenden sie in ihrem Kontext und sehen eine Möglichkeit, subjektives ethnisches „Zugehörigkeitsgefühl“ auf freiwilliger Basis messen zu können.
Von ethnischer Statistik zu diversen Messungsmethoden der Vielfalt
Um der Debatte an Schärfe zu nehmen, sprachen die Kommission Sabeg und der Vorsitzende der Sonderarbeitsgruppe COMEDD, Francois Hérlan, seit März 2009 nur noch von der Überlegung, ein „ethnisches Zugehörigkeitsgefühl“ erheben zu wollen. Es gehe nicht um ethnische Statistiken sondern um eine Vielzahl von Messbarkeiten der Vielfalt der Gesellschaft. Die Herkunft spielte demnach neben der sozialen Situation, dem Wohnort, dem Bildungsstand der Eltern, der eigenen Ausbildung und dem Geschlecht nur noch eine untergeordnete Rolle.
Der neue Ansatz rückte damit ab von den ursprünglich zitierten Erfolgsbeispielen in den USA wo ethnische Statistiken in Form von Kategorisierungen nach „weiß, schwarz, amerikanisch indisch, asiatisch, hawaianisch, pazifisch oder hispanischen Ursprungs“ praktiziert werden. Auch in den Niederlanden ist es erlaubt, den Geburtsort des Arbeitgebers und der Eltern und Großeltern zu erfassen. Diese Personen werden dann unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit als „alochtonen“ bezeichnet, sobald zumindest ein Elternteil nicht niederländischer Herkunft ist.
In Großbritannien wurden ethnische Statistiken mit der Volkszählung im Jahre 1991 eingeführt und dann im Jahr 2001 ausgefeilt; seitdem ist eine gemischte Erfassung bestehend aus Hautfarbe und geographischer Abstammung möglich. Fünf Kategorien existieren: „Weiß“, „Gemischt“, „Asiatisch oder Britisch Asiatisch“, „Schwarz oder Britisch Schwarz“ (Antillen, Afrikanischer Ursprung etc.), „Chinesisch oder eine andere ethnische Gruppe“. (Siehe hierzu die Fragebögen aus Großbritannien und den USA in der Link- und Literaturliste. Zur Situation in Großbritannien vgl. den Beitrag von Joana Vassilopoulou, Anm. d. Red.)
Die Befürworter_innen der Messungsmethoden der Vielfalt
Im Vordergrund steht der politische Wille, Fakten, Zahlen und tragkräftige Beweise für den Ausschluss verschiedener ethnischer Gruppen gewinnen zu wollen, um damit dann – so fürchten die Gegner der „positiven Diskriminierung“ – im Bildungs- und Unternehmenssektor positive Maßnahmen gesetzlich einzuführen und Fördermöglichkeiten zu ergreifen. Bisher sind „positive Maßnahmen“ anders als in Deutschland, wo § 5 des AGG diese grundsätzlich für alle Diskriminierungsmerkmale zulässt, in Frankreich nur für Menschen mit Behinderung, Frauen und für das Merkmal „Alter“ im Arbeitsrecht erlaubt.
Nicht ausgeschlossen ist, dass die Regierung mit finanziellen Anreizen und Sanktionen leitend eingreift und z.B. die Vergabe eines öffentlichen Auftrages von einer bestimmten Vielfaltspolitik abhängig macht. Das „Label der Vielfalt“, eine sehr kostenintensive Auszeichnung, das seit 2009 sieben französische Großunternehmen verliehen wurde, könnte ein Kriterium für staatliche Fördermaßnahmen werden. Staatspräsident Sarkozy war vor seiner Wahl ein erklärter Befürworter positiver Diskriminierung. Die von ihm eingesetzte Arbeitsgruppe zur Verfassungsänderung entschied jedoch im Herbst 2008, dass die von ihm gewünschte Einbeziehung der „Vielfalt“ als Verfassungsziel derzeit ein zu vages und unbestimmtes Ziel sei und sie ferner mit dem republikanischen Gleichheitsprinzip unvereinbar sei (3).
Die Debatte verlagert sich seitdem auf die Einführung positiven Maßnahmen aufgrund sozialer Kriterien und Benachteiligungen. Beispielhaft sei dafür das alternative Zulassungsverfahren der Eliteschule „Sciences Po“ genannt, welche seit 2001 begabten, sozial benachteiligten Schüler_innen aus so klassifizierten „sensiblen Vorstädten“ im Umland von Paris einen parallelen Zugang zu der begehrten Schule ermöglicht und dadurch zu Ansätzen einer erfolgreicheren sozialen Repräsentanz verholfen hat. Viele Elitehochschulen folgten und folgen diesem Ansatz, was wiederum von den Gegner_innen als reine Vorzeige und Elitepolitik für eine privilegierte Minderheit kritisiert wird.
Ferner versprechen sich die Befürworter_innen der Erfassung von Vielfalt damit einhergehend ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein für Diskriminierung und einen Baustein im Kampf gegen rassistische Diskriminierung.
Die Kritiker_innen ethnischer Statistiken
Direkt nach Bekanntgabe der COMEDD Arbeitsgruppe schlossen sich die Gegner_innen zu einer Gegenarbeitsgruppe, „CARSED“ (Alternativkommission gegen die Einführung ethnischer Statistiken und Diskriminierung) zusammen. Ihr Hauptvorwurf gegen COMEDD ist die Einheitlichkeit der Besetzung des COMEDD allein mit Befürworter_innen statistischer Erhebungen, die das Ergebnis somit schon vorausgeben. Ein Lagerkampf, angezettelt von den Gegner_innen, begann.
Diese sahen in der Suche nach einer Messbarkeit der Vielfalt den versteckten Willen, die Gesellschaft in unklar definierte „Ethnien“ zu spalten, den gefürchteten Kommunitarismus zu nähren und vor allem, effektiven Maßnahmen im Kampf gegen Diskriminierungen auszuweichen. Ferner sehen sie in dem Bestreben nach statistischer Messbarkeit eine Flucht in Bürokratie und ein Ausweichen vor schneller, effizienter, juristischer Abhilfe gegen Diskriminierung. Sie fordern eine Verstärkung der Rechte der Antidiskriminierungsbehörde, effiziente Rechtsanwendung durch die Polizei und Staatsanwaltschaft etc.
Die CARSED kritisiert die wissenschaftliche Untauglichkeit von Erhebungsmethoden der Vielfalt und den Schaden, den diese anrichten würden. Historisch bedingte Angst vor Missbrauch solcher Statistiken, wie es in Ex-Jugoslawien, Südafrika oder Ruanda in der Vergangenheit der Fall waren sowie die Angst vor der Verstärkung bestehender Vorurteile und Stereotypen anderseits werden vorgebracht (4). Aus juristischer Sicht wird argumentiert, dass der Staat es wieder einmal willentlich versäume, selbst den rechtlichen, in Frankreich sogar strafrechtlichen Schutz gegen Diskriminierung zu verstärken und die Debatte auf einen Nebenschauplatz verlagere.
Ausblick
In Anbetracht der medialen Aufmerksamkeit, die die Debatte um die Notwendigkeit der Messbarkeit der Vielfalt in der französischen Gesellschaft ausgelöst hat, kommt man nicht umhin sich mehrere Fragen zu stellen. Wäre es nicht sinnvoll, wenn Gegner_innen und Befürworter_innen an einem Tisch säßen und nicht aneinander vorbeiredeten bzw. die Medien dazwischen schalten?
Es ist positiv zu sehen, wie sich die politische, intellektuelle und wissenschaftliche Elite des Landes dieses Themas annimmt, vor allem wenn man dies mit der recht flauen Situation in den Nachbarländern Deutschland, Österreich oder den Niederlanden vergleicht. Der Kern des Problems liegt aber sehr viel tiefer, in einer unbewussten oder bewussten Abneigung und einer Angst vor dem „Anderen“ und einer noch immer nicht konsequenten Anwendung des juristischen Instrumentariums gegen Diskriminierungen.
Im Mai dieses Jahres veröffentlichte der Vielfalt-Hochkommissar Sabeg 76 mehr oder weniger konkrete Empfehlungen gegen Diskriminierung, die sich auf den Bildungssektor, den Arbeitsmarkt und die Kommunalpolitik der Städte beziehen. Eine größere Debatte darüber blieb in der Öffentlichkeit und den Medien bisher aus, dabei sehen diese unter anderem Zugangsquoten für „Kandidat_innen der Vielfalt“ von bis zu 20% zu öffentlichen Ämtern, Elitehochschulen etc. vor. Also doch positive Diskriminierung? Und wie soll die Vielfalt anders als durch ethnische Zugehörigkeitskriterien bestimmt werden? Die Antworten stehen aus.
Mit Spannung werden die Ergebnisse der COMEDD Kommission im September 2009 erwartet. Da die öffentliche Meinung jedoch einer Quote oder eine Bevorzugung von Minderheiten allein aufgrund ihrer Herkunft skeptisch gegenübersteht, ist nicht zu erwarten, dass Staatspräsident Sarkozy in Zeiten wirtschaftlicher „Krise“ das Land zu spalten wagt. Es wird also viel geschrieben, geredet und debattiert, die Diskriminierungsfälle mehren sich, die HALDE ist restlos überfordert.
Derweil ist eine neue politische und gesellschaftliche Debatte entfacht nämlich die um ein mögliches Verbot des Tragens der Burqa im öffentlichen Leben, auf der Straße, beim Zugang zu Geschäften etc. (5) Eine parteiübergreifende Enquête-Kommission des französischen Parlamentes hat Anfang Juli 2009 ihre Arbeit dazu aufgenommen und wird ebenfalls im Herbst Empfehlungen vorlegen. Der Herbst 2009 verspricht also interessant und strittig zu werden.
Aktuellere Ergebnisse sind derzeit (Anfang November 2009) noch nicht bekannt, Anm. d. Redaktion.
Endnoten
(1) Beobachtungsstelle von Diskriminierungen: Observatoire des discriminations
(2) Entscheidung des Verfassungsrates n° 2007-557 DC vom 15. November 2007.
(3) Der Abschlussbericht zur Frage der Einführung der „Vielfalt“ (diversité) als Staatsziel der Verfassung.
(4) Auszüge der Beiträge der CARSED und Hintergrundinformationen.
(5) Siehe zum Beispiel die Debatte um die Burqa: L`EXPRESS.fr
Sylvia Cleff Le Divellec leitet die Rechtsabteilung des Beratungsunternehmens ALTIDEM in Paris, das zu den Themen Antidiskriminierung und Vielfalt arbeitet. Sie begleitete bis 2005 den Gesetzgebungsprozess des AGG für die SPD-Bundestagsfraktion.