Ethnic Monitoring: Welche Daten braucht die Forschung?

Protest-T-Shirt gegen Überwachung

 

von Karen Schönwälder

Ethnic Monitoring zielt darauf ab, Informationen über die Lebenslage von Menschen zu sammeln, die sich selbst einer bestimmten ethnischen Gruppe zurechnen bzw. ihr zugerechnet werden. Etwas großzügiger verwendet, bezieht sich der Begriff auf die Beobachtung von EinwanderInnen, vielleicht sogar religiösen Minderheiten, im Verhältnis zu anderen Teilen der Bevölkerung. Wenn man so will, handelt es sich um eine Spezialform der Sozialberichterstattung. Zum Teil allerdings werden Formen des Ethnic Monitoring zur Verminderung von Diskriminierung eingesetzt. Welchen Forschungs- und Datenbedarf gibt es in diesem Zusammenhang?

Forschungsbedarf - auch eine politische Frage

Hierauf gibt es keine einfache oder eindeutige Antwort. Fragt man SozialwissenschafterInnen oder ÖkonomInnen, welche Daten oder Informationen für die Forschung im Themenfeld Migration/Integration/ethnische Diversität notwendig sind, dann dürfte die Antwort zumeist in Form einer sehr langen Liste erfolgen. Sozialwissenschaft interessiert sich prinzipiell für alle Aspekte des menschlichen Lebens. Dieses lässt sich umso detaillierter beschreiben, je mehr Informationen über die Individuen und ihre Interaktionen vorliegen.

Der Datenhunger der Wissenschaft ist grenzenlos; die wissenschaftsimmanente Logik zunächst einmal Neugier. Zwar verpflichten neuerdings Ethikcodes gelegentlich die Forschenden sorgsam mit den erhobenen Informationen umzugehen, und es gibt durchaus WissenschaftlerInnen, die aus ethischen oder politischen Gründen z. B. darauf verzichten, Informationen über die Reisewege irregulärer MigrantInnen zu sammeln. Grenzen der Datenerhebung zu setzen und die Privatsphäre der Individuen zu schützen, bleibt aber vor allem eine politische Aufgabe.

Von politischen Erwägungen hängt es auch ab, welchen Fragen eine besondere Dringlichkeit zuerkannt wird. Ist es dringlicher, den Zugang von eingewanderten Jugendlichen zu Ausbildungsstellen zu erforschen oder den Einfluss von MigrantInnen auf die deutsche Filmproduktion? Sicherlich gibt es besser und schlechter erforschte Themen, wissenschaftlich mehr oder weniger spannende Fragen, daneben aber hängt die Beurteilung von Forschungsbedarf in der Regel auch von einer gesellschaftspolitischen Bewertung der Dringlichkeit dieser Themen ab.

Beispiel Segregation

Ein Beispiel aus meiner eigenen Arbeit: Gibt es einen dringlichen Forschungsbedarf zum Thema räumliche Segregation ethnischer Gruppen? Unbedingt, könnte eine typisch wissenschaftliche Antwort lauten, denn hierüber wissen wir bezogen auf Deutschland nur ganz wenig. Kleinräumig aufzuschlüsselnde Daten für Deutschland insgesamt stehen kaum zur Verfügung. Aber wie dringlich ist es, mehr über die Siedlungsmuster unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zu wissen?

In der politischen Debatte wird heute häufig unterstellt, dass Siedlungskonzentrationen von MigrantInnen ein Problem darstellen und dem entgegengewirkt werden sollte. Eine kritische Wissenschaft sollte nicht einfach auf diese Nachfrage nach Informationen reagieren, sondern überprüfen, ob denn tatsächlich das Zusammenleben von Menschen aus einer Herkunftsregion die vielfach vermuteten negativen Wirkungen auf deren sprachliche und soziale Integration hat - eine Annahme, die keineswegs solide untermauert ist. Vielleicht also sind Siedlungskonzentrationen und ihre Auswirkungen ein zwar wissenschaftlich spannendes, in seiner gesellschaftspolitischen Bedeutung (zumindest in Deutschland) aber überschätztes Thema (Schönwälder/Söhn 2009).

Forschung könnte auch dazu beitragen, Ausmaß und Mechanismen von Diskriminierung auf den Wohnungsmärkten besser zu verstehen und Gegenstrategien zu entwickeln. Dass es eine solche Diskriminierung gibt, legen Daten nahe, nach denen MigrantInnenhaushalte mit kleineren und häufig schlechter ausgestatteten Wohnungen auskommen müssen als andere Haushalte (Drever/Clark 2001). Wie genau Prozesse der Wohnungssuche und -vergabe funktionieren und wie dabei Diskriminierung entsteht, sollten über das reine Monitoring hinausgehende qualitative Studien klären. Ohne die Erhebung umfangreicher repräsentativer Daten zu Mieten und Wohnqualität (hier im SOEP) aber wäre es schwer, eine in breiterem Maßstab vorliegende Diskriminierung plausibel nachzuweisen.

Forschung und Ethnic Monitoring

Forschung sollte im Bereich des so genannten Ethnic Monitoring vor allem in drei Bereichen zum Einsatz kommen:

  • bei der Problemanalyse, also bei der Entscheidung, wer und was mit Hilfe einer Datenerhebung beobachtet werden soll, 
  • zur genaueren Analyse der Prozesse, die zu einer Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsgruppen führen,
  • und bei der Beobachtung der Wirkungen von Interventionen.

Darüber hinaus kann Forschung ein Ethnic Monitoring staatlicher Stellen ergänzen, indem sie Bereiche und Problemstellungen ausleuchtet, die die amtliche Datenerhebung nicht in den Blick nehmen kann oder sollte.

Wer oder was wird beobachtet?

Jede Datenerhebung ist notwendig selektiv, es muss vorab entschieden werden, welche Informationen eigentlich gesucht werden. Dort, wo es um MigrantInnen und ethnische Minderheiten geht, zielt die Datenerhebung in der Regel darauf, entweder die Entwicklung von als sozial problematisch angesehenen Gruppen oder das Ausmaß der Diskriminierung potentiell besonders bedrohter Personengruppen zu beobachten.

Wenn die Niederlande sogenannte „nichtwestliche“ MigrantInnen erfassen, spiegelt dies die Auffassung, dass diese die problematischen EinwanderInnen sind, deren Integrationsverlauf beobachtet werden sollte. „Nichtwestlich“ ist eine scheinneutrale Umschreibung für letztlich dunklere Hautfarbe und Herkunft aus Asien und Afrika. Auch der britischen Statistik liegt historisch eine Fixierung auf Hautfarbe als Wurzel von gesellschaftlichen Problemen und Konflikten zugrunde; als „ethnic minority“ gelten hier in der Regel nur ganz bestimmte Herkunftsgruppen.

Wenn Kanada „visible minorities“ identifiziert, wird dies begründet mit der Annahme, durch körperliche Merkmale identifizierbare Personen seien in besonderem Maß Opfer von Diskriminierung. Der Erfassung von AusländerInnen in einem „Ausländerzentralregister“ lagen in der Bundesrepublik Deutschland Bedrohungsvorstellungen zugrunde, nach denen AusländerInnen ein Sicherheitsproblem darstellten und besondere Überwachung erforderten.

Der heutigen Erfassung eines Migrationshintergrundes liegt nun allerdings eine stärker sozialpolitisch motivierte und zunächst einmal meines Ermessens richtige Auffassung zugrunde, dass die Tatsache der Wanderung von einem nationalstaatlichen Kontext in einen anderen spezifische Bedürfnisse und Problemlagen erzeugt. Es ist sinnvoll zu ermitteln, wie viele Kinder und Jugendliche sich an ein neues Schulsystem gewöhnen, eine neue Sprache lernen und andere Lehrinhalte aufnehmen müssen - um nur Beispiele zu nennen. Relativ unstrittig ist, dass bestimmte Prägungen, Präferenzen, aber auch Benachteiligungen an eine zweite Generation, also die Kinder von EinwanderInnen, weitergegeben werden können. Weniger klar ist, ob das auch für eine dritte Generation gilt, dem Migrationshintergrund also auch bzgl. der Großeltern nachgegangen werden sollte. Hier besteht Forschungsbedarf.

Streiten sollte man sich - auch, aber nicht nur aus Sicht der Forschung - z. B. darüber, ob die vorrangige Sortierung nach Nationalitätengruppen eigentlich eine sinnvolle Vorgehensweise ist: Wie viel sagt uns die Herkunft aus einem bestimmten Staat über die Eigenschaften und potenziellen Probleme eines Menschen?

Gelegentlich wohl wichtiger, aber in gängigen Statistiken zumeist nicht erfasst, ist der Rechtsstatus der MigrantInnen. Denn z. B. über die Arbeitsmarktintegration entscheiden ja nicht unwesentlich die Zugangsrechte, die der Staat den MigrantInnen gewährt und nicht (nur) deren Bereitschaft und Fähigkeit zum Erwerb der deutschen Sprache etc. pp. Will man die hohe Arbeitslosigkeit bestimmter Gruppen erklären, ist weniger die Feststellung wichtig, dass diese „AraberInnen“ sind, sondern deren soziale Ausgrenzung als Flüchtlinge. Hier wäre also kein „ethnic“, sondern ein „legal“ monitoring angebracht.

Ethnizität und Diversity-Perspektive

 "Ethnic Monitoring" im Wortsinn existiert in Deutschland bislang nicht. Denn Ethnizität im Sinne einer Identifizierung mit einer (realen oder vorgestellten) Herkunftsgemeinschaft sowie der daraus abgeleiteten Loyalitäten wird in deutschen Statistiken nicht erfasst. Großbritannien und Kanada stellen entsprechende Fragen in ihren Volkszählungen und anderen Umfragen. (vgl. hierzu den Beitrag von Joana Vassilopoulou in diesem Dossier und siehe die Fragebögen aus Großbritannien und den USA in der Link- und Literaturliste, Anm. der Red.)

Sollten auch in Deutschland Daten über Ethnizität erhoben werden? In einem Gutachten für das Göttingen SOFI (Soziologische Forschungsinstitut) habe ich (gemeinsam mit Helen Baykara-Krumme, 2008) argumentiert, dass dies sinnvoll sein kann, um etwa Anforderungen an staatliches Handeln besser abschätzen zu können. Dies betrifft beispielsweise die Inhalte von Schulunterricht, den Bedarf an Förderung kultureller und religiöser Aktivitäten, die Anerkennung von Feiertagen, aber auch die Repräsentanz bestimmter Gruppen in z. B. Rundfunkräten. Für die Entwicklung der Familien- und der Sozialpolitik ist die Berücksichtigung unter Umständen gruppenspezifischer Wertvorstellungen, Lebensformen und Solidaritätsstrukturen wichtig. Und natürlich kann ethnische Selbst- und Fremdidentifizierung  Anknüpfungspunkt von Diskriminierung sein. Um dies beobachten zu können, müssen Daten erhoben werden, die dann nicht über vermeintliche Problemgruppen, sondern über spezifische Bedürfnisse und unter Umständen Diskriminierungsprozesse Aufschluss geben können.

Heute ist die Datenerhebung und -analyse in Deutschland sehr stark von einer Anpassungsperspektive geprägt, in der immer wieder nur interessiert, wie gut z. B. EinwanderInnen Deutsch sprechen, kaum aber, welches Interesse sie an einer Pflege der Herkunftssprache haben und welche Kompetenzen hier vorhanden sind. Eine Diversity-Perspektive sollte interessiert sein an einer Beschreibung und Anerkennung der Vielfalt von Interessen und Lebensformen, nicht - wie eine enge Integrationsperspektive - vor allem an deren Homogenisierung.

Die amtliche Statistik ist nicht immer das geeignete Instrument

Nicht immer ist die amtliche Statistik das sinnvollste Mittel, um etwa die gerade aufgezählten Informationsbedürfnisse zu befriedigen. Gerade die eigene Ethnizität möchte nicht jede/r BürgerIn den Behörden mitteilen. Unter Sinti und Roma etwa wird vielfach aufgrund der Erfahrung einer auch auf ihre statistische Erfassung gestützten Verfolgung im NS-Regime eine staatliche Datenerhebung abgelehnt. Auch jüdische Organisationen lehnen es in der Regel ab, Juden als ethnische Minderheit einzuordnen, da sie dies als abwertend oder ausgrenzend empfinden.

Auch aus anderen Gründen (Aufwand, Durchführbarkeit) können eine gezielte quantitative Befragung oder auch auf qualitative Methoden gestützte Forschungen sinnvoller sein als der Einsatz der amtlichen Statistik. Kleine Gruppen etwa werden im großflächigen „ethnic monitoring“ eher nicht erfasst; ihre Lebenslage müsste gezielt erforscht werden. Und vor allem die Mechanismen, die einer aufgrund statistischer Daten angenommenen Diskriminierung zugrunde liegen, können mit Daten z. B. des Mikrozensus nicht wirklich identifiziert werden.

Grundprinzip bei der Vergabe öffentlicher Mittel für derartige Studien sollte es sein, dass deren Ergebnisse inklusive der gesammelten Daten zugänglich gemacht werden. Werden Institute beauftragt, die das eingesetzte Wissen als geschütztes Betriebskapital behandeln (siehe Sinus-Studien), sind deren Ergebnisse und ihre Interpretation durch die AuftraggeberInnen nicht überprüfbar.

Beobachten und Eingreifen

Idealerweise wird Verschiedenheit und Ungleichheit nicht nur beobachtet („monitoring“), sondern diese Beobachtung zur Grundlage politischer Interventionen gemacht. Im Grunde kann nur ein solcher politischer Reformwillen die Datenerhebung rechtfertigen. Forschung kann helfen, die Wirkung bestimmter Interventionen zu prüfen und dadurch mehr oder weniger geeignete Strategien zu identifizieren. Sie wird allerdings auch dazu ge- und missbraucht, Politik zu legitimieren, indem vermeintliche Erfolge gefeiert oder aber das Scheitern politisch ungeliebter Maßnahmen behauptet wird. 

Wenn Integrationsministerin Böhmer etwa bei der Vorstellung eines „Integrationsindikatorenberichts“ den (leichten) Rückgang der Schulabbrecherquoten auf die Integrationspolitik der Bundesregierung zurückführte, war dies durch den Indikatorenbericht in keinster Weise gedeckt. Wirkungen bestimmter Maßnahmen wurden überhaupt nicht untersucht; der Bericht stellt zunächst eine recht einfache Integrationsberichterstattung dar, die vor allem verstreute Informationen zusammenführt. (Zur Vorstellung des Integrationsindikatorenberichts siehe den Beitrag von Engels/Martin in diesem Dossier, Anm. der Red.) In der Tat kann genau dies, die Dokumentation der Entwicklung von Partizipationsraten, die Hauptfunktion einer solchen Berichterstattung sein. Darüber, ob der Versuch gelungen ist, mit einigen Regressionsanalysen Ursachen zentraler Probleme anzusprechen, lässt sich streiten.

Wichtige politische Interventionsprogramme sollten durch eine unabhängige begleitende Forschung auf ihre Wirkungen überprüft werden. Dabei sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass auch WissenschaftlerInnen Meinungen zu Spracherwerb, Diskriminierung, Integration etc. haben, die ihre Forschungen beeinflussen. Wer finanziell auf Aufträge z.B. auftraggebender Ministerien angewiesen ist, mag dazu neigen, deren Politik zu loben. Eine plurale Forschungslandschaft, in der unterschiedliche Projekte die Wirkungen z. B. der Integrationskurse, der Staatsbürgerschaftsgesetzgebung u.ä. untersuchen, wäre wohl die beste Absicherung gegen einseitige Urteile und bestellte Gefälligkeitsgutachten.

 

Literatur

  • Drever, A. I./ Clark, A.V. (2001) Wohnsituation von Ausländern: Trotz Verbesserung immer noch großer Abstand zu deutschen Haushalten, Wochenbericht des DIW, 30/2001, S. 469-471
  • Schönwälder, Karen/Janina Söhn (2009) Immigrant Settlement Structures in Germany: General Patterns and Urban Levels of Concentration of Major Groups, in: Urban Studies, 46. Jg., H. 7, S. 1439-1460.
  • Schönwälder, Karen/ Helen Baykara-Krumme/Nadine Schmid (2008) Ethnizität in der Zuwanderungsgesellschaft Deutschland: Zur Beobachtung ethnischer Identifizierungen, Loyalitäten und Gruppenbildungen. Expertise für das Soziologische Forschungsinstitut Göttingen im Rahmen des Berichts zur sozioökonomischen Entwicklung Deutschlands, SOEB Arbeitspapier 2008-1, Göttingen,
  • Simon, Patrick (2005) The measurement of racial discrimination: the policy use of statistics, International Social Science Journal 183, S. 9-25.

 

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Dr. Karen Schönwälder ist Forschungsgruppenleiterin am Max Planck Institut zur Erforschung multi-religiöser und multiethnischer Gesellschaften. Davor war sie Leiterin der Arbeitsstelle Interkulturelle Konflikte und gesellschaftliche Integration am WZB.