Standards für qualifizierte Antidiskriminierungsberatung

Seit den 1990er Jahren sammeln Antidiskriminierungsbüros Erfahrung und Wissen in der Beratung von Betroffenen von Diskriminierung. Seit 3 Jahren wird ihre Arbeit auch durch die Existenz eines einklagbaren Gleichbehandlungsanspruchs im Arbeits- und Zivilrecht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unterstützt.

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)  hat die langjährigen Erfahrungen und Expertisen seiner Mitgliedsorganisationen in der Beratung, Begleitung und dem Empowerment Betroffener nun verglichen und ausgewertet und in den gerade veröffentlichten „Standards für qualifizierte Antidiskriminierungsberatung“ gebündelt. In komprimierter Form werden die wesentlichen Prämissen und Prinzipien einer qualifizierten Antidiskriminierungsberatung erläutert. Dazu zählen u.a. Unabhängigkeit, Parteilichkeit, Empowerment, Ratsuchenden- und Auftragsorientierung.

„Es ist uns gelungen, jahrelange Erfahrungen aus der Beratung von acht Antidiskriminierungsbüros aus der ganzen Bundesrepublik in Form von Standards zusammenzuführen. Diese Standards stellen einen Meilenstein im Professionalisierungsprozess der Antidiskriminierungsberatung dar und bilden eine wichtige Grundlage des Beratungs- und Begleitungsprozesses von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen“ so Banu Bambal, Vorstandsmitglied im advd.
Allem voran erkennen die Mitgliedsorganisationen des advd an, dass Diskriminierung sowohl ein strukturelles als auch ein individuelles Phänomen ist und allein durch die gesetzliche Zubilligung gleicher Rechte nicht behoben werden kann.

Wirksame Antidiskriminierungsarbeit rückt die Perspektive der Betroffenen in den Mittelpunkt. Damit signalisiert und praktiziert sie eine klare Verschiebung der Prioritäten weg von der gängigen Täterfokussierung. Der Einzelfallberatung kommt dabei die Rolle zu, Betroffene in ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken und gleichzeitig Einzelfälle im strukturellen Kontext zu verorten. Daher sind die individuelle Beratung und Begleitung von Betroffenen zentrale Bestandteile der Antidiskriminierungsarbeit, an der sich künftig die Antidiskriminierungsberatung messen lassen muss. Denn erst dadurch werden wichtige Informationen über Erscheinungsformen und Wirkungsweisen diskriminierender Strukturen, Mechanismen, Bestimmungen und Handlungen gewonnen. Dieses Wissen wiederum bildet eine entscheidende Grundlage zur Identifizierung des tatsächlichen Ausmaßes und der konkreten Formen von Diskriminierung sowie für die Entwicklung wirksamer Präventionsmaßnahmen und Interventionsstrategien gegen Diskriminierung.

Birte Weiß von der Mitgliedsorganisation basis & woge e.V. und Mitverfasserin der Standards stellt fest: „Seinem erklärten Ziel, nachhaltig zur Qualitätssicherung und Vereinheitlichung der Antidiskriminierungsberatung beizutragen, ist der advd mit dieser Veröffentlichung ein ganzes Stück näher gekommen.“

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Das Eckpunktepapier „Standards für eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung“ als pdf-Datei. Bild entfernt. 

Weiter Informationen finden Sie auf der Website des Antidiskriminierungsverband Deutschland.
 

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Beratungssarbeit in einem Antidiskriminierungsbüro (Foto: ARIC NRW e.V.)