10 Schritte zur Entscheidung im Niedersächsischen Landtag

Infopaket: „Härtefälle in Ausländerangelegenheiten“

10 Schritte zur Entscheidung im Niedersächsischen Landtag  

von Filiz Polat

Die wiederholt aufgestellte Forderung nach einer ausländerrechtlichen Härtefallregelung wurde im Zuwanderungsgesetz 2004 umgesetzt. Auf dieser Grundlage hat als eines der letzten Bundesländer nun auch Niedersachsen eine Regelung für entsprechende Fälle getroffen, die allerdings nur an die im Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Regelungen angelehnt ist und den betroffenen Ausländern nicht alle vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Schutzmöglichkeiten bietet. Eine wie im Zuwanderungsgesetz beschriebene Härtefallkommission gibt es in Niedersachsen nicht. Stattdessen werden Härtefälle hier vom Petitionsausschuss des Landtags behandelt. Dieser kann eine aus fünf externen sachverständigen Personen bestehende Beratergruppe hinzuziehen, die an die Stelle der bundesgesetzlich vorgesehenen Härtefallkommission tritt, aber nicht über vergleichbare Befugnisse verfügt.

Ihre Aufgabe erschöpft sich in der Abgabe einer unverbindlichen Stellungnahme zu dem betreffenden Fall. Nach langen Verhandlungen, in deren Verlauf die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bereits im Juli 2004 den im Anhang dieses Textes wiedergegebenen Antrag 15/1210 eingebracht hatte, wurde am 22.06.2005 der interfraktionelle Antrag 15/2014 („Petitionsausschuss stärken – ‚Härtefällen’ gerecht werden“) - ebenfalls im Anhang dieses Textes -
im Niedersächsischen Landtag in erster und zweiter Beratung behandelt und unverändert angenommen. Er kann damit umgehend seine Wirkung entfalten.

Bündnis 90/Die Grünen, Landtagsfraktion Niedersachsen: „Härtefälle in Ausländerangelegenheiten“, August 2005 [pdf, 16 S., 187 KB]

 

September 2005

 

   

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Filiz Polat ist Mitglied im Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags und Abgeordnete der Fraktion Bündnis90/Die Grünen