10 Jahre Diskriminierungsschutz in Deutschland
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde im Jahr 2006 im Bundestag verabschiedet. Zehn Jahre nach seiner Verabschiedung weist der Diskriminierungsschutz in der Bundesrepublik nach wie vor deutliche Lücken auf. Als Zivilgesetz schließt das AGG zum Beispiel die öffentliche Hand nicht mit ein. Fälle von „Racial Profiling“ können somit nicht mit dem AGG geahndet werden. Auch diskriminierende Vorfälle in Schulen fallen aus dem Rahmen des AGG.
Zwar ist es erfreulich, dass heute von Diskriminierungsklagen an einigen Stellen eine Signalwirkung ausgeht. Eine vorzeigbare Karriere als erfolgreiches Antidiskriminierungsgesetz steht dem AGG jedoch noch aus. Das vorliegende Dossier geht auf Aspekte der Analyse und Weiterentwicklung des Diskriminierungsschutzes ein.
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Autorinnen und Autoren
Einleitung (S. 5)
Antidiskriminierungsrecht im Wandel (S. 7)
Das AGG in der Rechtspraxis (S. 13)
Mit Recht gegen Diskriminierung?! (S. 20)
Welche Diskriminierungsgründe braucht das AGG? (S. 27)
Präventive Gleichbehandlungsmaßnahmen (S. 33)
Rassismus messen, aber wie? (S. 43)