Loyalitätsobliegenheiten

Loyalitätsobliegenheiten im kirchlichen Arbeitsrecht: Kirchliche Organisationen wie Gemeinden, aber auch wohlfahrtsstaatliche Einrichtungen beispielsweise der Caritas oder Diakonie unterliegen zwar grundsätzlich dem allgemein gültigen Arbeitsrecht, haben aber aufgrund des verfassungsrechtlich gewährten kirchlichen Selbstbestimmungsrechts große Freiräume in der Gestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse. So wird etwa in katholischen Krankenhäusern von den Angestellten teils erwartet, auch privat nach der katholischen Moral- und Sittenlehre zu leben, also beispielsweise nach einer Scheidung nicht ein zweites Mal zu heiraten. Zunehmend werden diese Vorschriften aber hinterfragt - aus praktischen Gründen wie dem Arbeitskräftemangel, aber auch von Beschäftigten, (europäischen) Gerichten sowie Kirchenmitgliedern, die die Regelungen für überholt halten.