Religionsverfassungsrechtliche Verträge

Religionsverfassungsrechtliche Verträge: In den "Konkordaten" (für die katholische Kirche) beziehungsweise (Staats-)Kirchenverträgen (für die evangelische Kirche) legen Staat beziehungsweise Bundesland auf der einen und Religionsgemeinschaft auf der anderen Seite rechtssichere Absprachen bezüglich der Religionsausübung und Kooperation fest. Bremen und Hamburg haben 2012/2013 erstmals auch mit islamischen und einer alevitischen Religionsgemeinschaft Verträge abgeschlossen, obwohl diese keine KdöR sind, um für die Religionsgemeinschaften sowie die Verwaltung Rechtssicherheit herzustellen.