von Johannes Krause
Jahr für Jahr finden tausende MigrantInnen bei dem Versuch, die Außengrenzen der Europäischen Union (EU) zu überwinden und unkontrolliert in die EU einzureisen, den Tod. Insbesondere die Seeüberfahrt über Mittelmeer oder Atlantik überleben viele der afrikanischen Armutsflüchtlinge nicht. Die EU ist bemüht, die irreguläre Einreise zu verhindern. Dazu verstärkt und militarisiert sie die Überwachung der europäischen und afrikanischen Küsten. Die MigrantInnen und die von ihnen bezahlten Schleuser wählen daher immer riskantere Routen – und die Zahl derjenigen, die die Überfahrt nicht überleben, steigt weiter. Die Schätzungen, wie viele Bootsflüchtlinge jedes Jahr ertrinken, variieren beträchtlich, weil bei weitem nicht alle Körper von auf hoher See Ertrunkenen geborgen werden können. Es kann jedoch sicher davon ausgegangen werden, dass beim Versuch der Einreise in die EU jedes Jahr mehrere tausend Menschen ums Leben kommen (Brinkbäumer 2006; Streck 2006).
Diese Todesfälle werden von europäischen PolitikerInnen, den für die Überwachung der EU-Außengrenzen zuständigen Institutionen sowie in der Medienberichterstattung bedauert (z. B. Rat der EU 2005: 5; EU Kommission 2006b: 7) – der Ausbau des europäischen Grenzschutzes, dessen Konsequenz die Todesfälle sind, gilt gleichwohl als legitim. Dass an den Grenzen Europas massenhaft Menschen sterben, widerspricht der Normalität europäischer Zivilisation, in der der Schutz des individuellen Lebens einen besonders hohen Stellenwert genießt. Dennoch werden diese Tatsachen von der europäischen Öffentlichkeit und Politik weitgehend teilnahmslos hingenommen. Dies mag zum einen damit zu tun haben, dass es sich bei den meisten Opfern um arme, anonym bleibende AfrikanerInnen handelt. Das europäische Moralbewusstsein ist offenbar noch immer zu einer erstaunlichen schizophrenen Leistung fähig: Es vermag, die universellen Menschenrechte, auf denen die politische Philosophie des modernen Europa gründet, zu vereinbaren mit einer (im Kern rassistischen) Doppelmoral, nach der das Leben von Angehörigen der Elite-Nationen mehr Wert ist als das der fernen, armen Anderen.
Zudem findet im Zusammenhang mit dem europäischen Grenzregime eine diskursive Verschiebung der Werte und Normenstandards statt. Meine hier auszuführende These ist, dass das EU-Grenzregime in einen Diskurs des Ausnahmezustands eingebettet ist, in dem die „normalen“ ethischen Standards nicht mehr vollständig gelten. Im Folgenden möchte ich die Schritte dieser diskursiven Verschiebung in Richtung Ausnahmezustand nachzeichnen, durch die die militarisierte Grenzsicherung zur Bekämpfung der illegalen Immigration legitimiert und das in seiner Konsequenz vielfach tödliche Grenzregime trotz seiner Abnormalität akzeptabel gemacht wird.
Migration als Anomalie und als Problem
Das Migrieren als Übersiedlung von einem Lebensort zum anderen war und ist schon immer eine weit verbreitete Form menschlicher Existenz- und Lebensweise. „Inter nationale“ Migration als problematisches Phänomen konnte erst durch die Standardisierung der modernen territorialen Staatenordnung und durch die verstärkte Regulierung internationaler Bewegungsfreiheit entstehen. Nur wenn man davon ausgeht, dass Menschen normalerweise als BürgerInnen einem und nur einem Staat angehören, auf dessen Territorium sie zu Hause sind, und wenn man entsprechende Institutionen schafft (Staatsbürgerschaft, Pässe, Grenzkontrollen), kann sich der Aufenthalt im – so definitorisch entstandenen – „Ausland“ oder der Wunsch, sich dort niederzulassen, als Anomalie darstellen (vgl. Krause 2009: 78-80).
Dem aktuellen migrationspolitischen Diskurs liegt diese Norm zugrunde, der zufolge jeder Mensch normalerweise in sein Heimatland gehört und der Aufenthalt im Ausland die Ausnahme von der Regel ist. Aufgrund dieser Norm, wird durch Visa und temporäre Genehmigungen der kontrollierte, begrenzte Aufenthalt im Ausland geregelt. Asyl wird heute von den meisten Ländern nur noch im absoluten Ausnahmefall gewährt, die Aufnahme von AsylbewerberInnen als „Belastung“ betrachtet (vgl. z. B. EU Kommission 2004). Wer nicht nachweisen kann, dass in seinem „Heimatland“ Leib und Leben in Gefahr sind, kann legalerweise gezwungen werden, in diese „Heimat“ zurückzukehren.
Zugleich reproduzieren die Migrationspolitik und der migrationspolitische Diskurs durch die Hervorhebung des Phänomens Migration als Anomalie genau diese territoriale Norm. Dabei ist bemerkenswert, dass nicht allein (konservative) VertreterInnen migrationspolitischer Restriktion die Norm der primären Zugehörigkeit jedes Individuums zu seinem Heimatland hochhalten. Auch (liberale und linke) Positionen, die sich gegen eine auf Restriktionen, Grenzüberwachung und Abschiebung setzende Migrationspolitik wenden und stattdessen für ein Vorgehen gegen die Migrationsursachen – Krieg, politische Verfolgung, Armut, Umweltzerstörung in den Herkunftsländern der Flüchtlinge – eintreten, beteiligen sich damit an der Reproduktion dieser orthodoxen territorialen Norm (z. B. Attac 2006; Red Cross 2004; EU Kommission 2006c: 6f). Die „Bekämpfung der Migrationsursachen“ findet innerhalb eines diskursiven Feldes statt, in dem Migration bereits grundsätzlich als etwas Problematisches, zu Vermeidendes oder zumindest zu Reduzierendes verstanden wird.
Migration als illegale, kriminelle Handlung
Der Migrationsdiskurs und die Orientierung der öffentlichen Institutionen an territorialstaatlicher Zuschreibung individueller Identitäten und Rechte machen internationale Migration nicht nur zur problematischen Anomalie. Indem die Migration rechtlich reguliert und von staatlichen Behörden kontrolliert wird, werden Formen von Migration, die dem Regulierungsrahmen nicht entsprechen, zur illegalen Handlung gemacht und – diskursiv wie juristisch – in den Bereich des Kriminellen verschoben. Nicht weil erst neuerdings so viele MigrantInnen nach Europa kämen, ist „illegale Einwanderung“ ein relativ junges Phänomen. Sie ist vielmehr deswegen in den letzten Jahrzehnten entstanden, weil Migrationsbewegungen mehr und mehr reguliert wurden und die Politik versucht, Migrationsströme zu steuern und einzudämmen, die sich nicht so leicht kontrollieren lassen. Die vielen „Illegalen“ sind also nicht deshalb da, weil zu wenig zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung getan wird, sondern weil genau dieser Kampf das Phänomen der Illegalität, die „Illegalen“ und ihren prekären gesellschaftlichen Status produziert (Dietrich 1998: 4f; Hoyweghen 2002: 311).
Diese diskursive Zuspitzung, die Bezeichnung der unkontrollierten Einreise und des unkontrollierten Aufenthalts in der EU als „illegal“, bedeutet eine Verschärfung der Norm territorialer Zuordnung von Individuen: Unerwünschte, weil unkontrollierte Migration wird damit kriminalisiert und vom Problem zum Delikt gemacht. Als solches kann die unkontrollierte Migration nicht toleriert, sie muss bekämpft werden. Die „Bekämpfung der illegalen Einwanderung“ ist in den letzten Jahren zu einem eigenständigen – und prioritären – Politikfeld der europäischen Innenpolitik geworden (Rat der EU 2005: 6f; EU Kommission 2006a).
Besonders auffällig ist die diskursive Strategie, die irreguläre Einwanderung in die EU zu kriminalisieren, im Zusammenhang mit dem Diskurs über die kommerzialisierte Hilfe zur unkontrollierten Einreise. In einschlägigen EU-Strategiepapieren (z. B. EU Kommission 2006d; EU Kommission 2002; Rat der EU 2001) wird die irreguläre Immigration systematisch mit „Schleuserkriminalität“, „Menschenhandel“, „Ausbeutung“ und sogar „Terrorismus“ vermengt. Dadurch wird ein Bild gezeichnet, in dem auf diffuse Weise irreguläre Migration mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht wird. Ihre Bekämpfung stellt sich so als humaner Akt des Opferschutzes dar. Auf diese Weise wird mit einem Schlag der gesamte Wirtschaftssektor der informellen Migrationsdienstleistungen nicht nur kriminalisiert, sondern durch die Verknüpfung mit dem Etikett des Menschenhandels moralisch in höchstem Maße stigmatisiert.
Unabhängig vom kriminalisierenden Diskurs betrachtet ist das Schleusungsgeschäft größtenteils nichts anderes als ein Markt der Reisedienstleistungen, die von professionellen MigrationshilfeunternehmerInnen angeboten und von zahlungskräftigen Reisewilligen nachgefragt werden. Der Markt reagiert dabei, wie in anderen Branchen auch, sensibel auf Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen. Durch die Abschottungspolitik der EU und die Kriminalisierung der irregulären Migration erhöhen sich die Preise, die Schleusungsexpertise wird wertvoller, das Geschäft lukrativer. Die EU ist mit ihrer Grenzpolitik also Teil der Schleusungsökonomie und trägt zu ihrem Bestehen und Wachstum bei. In vielen Gegenden nimmt die Migrationsbranche auch Kapazitäten aus anderen Wirtschaftszweigen auf, deren Attraktivität zurückgeht, etwa Arbeitskräfte (Fischer) und Kapital (Boote) aus der nord- und westafrikanischen Fischereibranche, die der Konkurrenz der EU-Hochseefischerei nicht mehr standhalten kann (Holert/Terkessidis 2006; Brinkbäumer 2006: 81; Alt 2004; SZ vom 10.07.2006).
Es sollen hier nicht die zahlreichen Fälle tatsächlichen Menschenhandels negiert werden, in denen die Hilflosigkeit und Abhängigkeit von Menschen ausgenutzt wird und diese zu Zwecken der Ausbeutung nach Europa verbracht werden. In der Tat ist die Verschickung oder Anwerbung von Menschen in prekäre Lebensverhältnisse – illegale Aufenthaltssituation und erzwungene Prostitution oder Ausbeutung als Arbeitskraft – eine weit verbreitete Praxis, die zu Recht „kriminell“ genannt und strafrechtlich verfolgt wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in den meisten Fällen irregulärer Migration und Schleusung weder Zwang noch Betrug vorliegt – abgesehen vom strukturellen Zwang, der durch die hoffnungslose Situation der Migrierenden im Herkunftsland und durch die hohen Hürden für die reguläre Einreise in die EU aufgebaut wird.
Irreguläre Formen der Migration sind der Weg, den MigrantInnen wählen, wenn andere Wege durch Gesetzgebung, Grenzschutz usw. versperrt werden. Die Übergänge zwischen verschiedenen Formen der organisierten irregulären Migration sind fließend. Es ist in vielen Fällen nicht möglich, klar abzugrenzen, wo es sich um Migrationshilfe durch familiäre Netzwerke handelt, wo um kommerzielle Reisedienstleistungen und in welchen Fällen tatsächlich von Menschenhandel gesprochen werden kann (FFM 2004: 11). Der Diskurs der Europäischen Kommission und des Rates vermengt diese Sachverhalte und reduziert die Vielfalt der komplexen Realität irregulärer Migration auf die kriminalisierenden Begriffe „illegale Einwanderung“ und „Menschenhandel“. Die systematische Verknüpfung des Phänomens der irregulären Migration mit den inhumanen Praktiken des Menschenhandels ist ein diskursiver Schachzug, der dazu dient, die migrantische Antwort auf die restriktive Grenzpolitik der EU moralisch zu diskreditieren.
Migration als Massenansturm, als Invasion
Der hegemoniale Migrationsdiskurs macht Migration zu etwas Problematischem. Er schafft die irreguläre, die illegale, die kriminelle Migration. Schließlich macht er die illegale Einwanderung zur Bedrohung für Europa, zu einer Gefahr für die europäische Sicherheit. Zu den „neuen Herausforderungen“ der internationalen Sicherheitspolitik wird neben dem internationalen Terrorismus, der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, grenzüberschreitenden Umweltproblemen, religiösem Fundamentalismus und organisierter internationaler Kriminalität häufig auch die internationale Migration gezählt (Jünemann 1999: 185f). Migration wird dabei nicht nur derselben sicherheitspolitischen Kategorie zugeordnet wie die anderen Arten neuer Herausforderungen (oder auch „Bedrohungen“). Sie wird häufig auch mit organisierter Kriminalität, Drogenhandel und Terrorgefahr unmittelbar in Verbindung gebracht (Weyland 2000; Dietrich 1998: 20f; DIE ZEIT, 32/2004: 4). So heißt es beispielsweise in der Berliner Erklärung der EU anlässlich des 50. Jahrestages der Römischen Verträge: „Wir werden den Terrorismus, die organisierte Kriminalität und die illegale Einwanderung gemeinsam bekämpfen“ (Berliner Erklärung 2007). Die drei genannten Phänomene werden damit in einen gemeinsamen sicherheitspolitischen Kontext gestellt.
Vor allem jedoch die Rede vom „Ansturm der Armen“ zeichnet ein Bild wachsenden, feindseligen und bedrohlichen Einwanderungsdrucks auf die EU. Dieser Diskurs lässt die armen, fremden, „illegalen“ MigrantInnen als Gefahr für die Sicherheit und den Wohlstand Europas erscheinen. Der SPIEGEL (26/2006) titelte „Ansturm der Armen – Die neue Völkerwanderung“ und bildete eine Gruppe aus dem Meer heraus auf die Küste zulaufender Afrikaner ab (siehe Abbildung). DIE ZEIT schreibt vom „Ansturm der Flüchtlinge“ und von einem „Millionenheer von Menschen“, |
das nach Europa dränge (DIE ZEIT 32/2004: 4), die tageszeitung (taz) vom „Flüchtlingsansturm aus Afrika“ (taz vom 20.07.2006: 10). Andere Medien sprechen von einer „Lawine von Migranten“ (zit. nach Benito 2003), der SPIEGEL sogar von einer „Invasion“ (Putz 2003). Auch die Europäische Kommission pflegt dieses Bedrohungsvokabular und warnt in ihren Strategiepapieren vor „wachsendem Migrationsdruck auf die EU-Außengrenzen“ (EU Kommission 2006a: 3), vor einem „Massenzustrom illegaler Einwanderer“ (EU Kommission 2006b: 14) und vor einem „Migrationsdruck bislang ungekannten Ausmaßes“ (EU Kommission 2006b: 3).
„Druck“, „Massenzustrom“, „Völkerwanderung“, „Lawine“, „Ansturm“, „Invasion“: Dieser Bedrohnungsdiskurs ist geeignet, um die Zuwanderung in die EU zu einem emotional besetzten Thema europäischer Sicherheit zu machen – und entsprechende sicherheitspolitische Gegenmaßnahmen zu rechtfertigen. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung unkontrollierter Einwanderung nach Europa wird inzwischen selbstverständlich von „Risikoanalysen“ (EU Kommission 2006c: 4, 18f), „Risikobewertung“ (EU Kommission 2002: 30) und einem „Frühwarnsystem“ zur Immigration (EU Kommission 2002: 28f) gesprochen. Die EU-Grenzschutzagentur Frontex ist explizit mit solchen Gefahrenanalysen betraut (Rat der EU 2004: 4). Zum sicherheitspolitischen Vokabular der Migrationsbekämpfung gehören ferner das „containment“ (z. B. Mundt 2006: 157), die „Furcht“ vor und die „Abwehr“ von Migration (z. B. Brinkbäumer 2006: 76). Auf diese Weise wird die „Bekämpfung der illegalen Einwanderung“ im sicherheitspolitischen Migrationsdiskurs noch zum „Abwehrkampf“ der EU gegen die Invasion der Einwanderer gesteigert (Weber 2004).
Die Grenze als militarisierte Verteidigungslinie
Das diskursive Aufblähen der irregulären Migration zur sicherheitspolitischen Bedrohung begleitet, spiegelt und unterstützt die allmähliche Militarisierung der Praktiken des Grenzschutzes. Die Militarisierung erfolgt also zum einen auf der operativen Ebene durch die Aufrüstung der Grenze mit militärischem Material sowie mit paramilitärischem Personal, das mit militärischer Methodik vorgeht (vgl. Krause 2009: 285-301). Zum anderen erfolgt die Militarisierung auf sprachlicher Ebene im Diskurs der Grenzsicherung:
[Die Kommission] schlägt u. a. vor, dass die EU die Machbarkeit der Errichtung eines Überwachungssystems und eines Küstenpatrouillennetzes für das Mittelmeer prüfen soll, um schließlich das gesamte Mittelmeergebiet abzudecken und die notwendigen Mittel bereitzustellen, damit illegale Einwanderung aufgedeckt und Menschenleben auf Hoher See gerettet werden können. Durch die kürzlich errichtete FRONTEX-Agentur wurde die EU mit dem erforderlichen Rüstzeug ausgestattet, um einen entscheidenden Schritt hin zur Verstärkung der operationellen Zusammenarbeit zu machen […]. (EU Kommission 2006e)
Ein solches Patrouillennetz würde nach Auffassung der Kommission einen echten zusätzlichen Nutzen bringen und es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Patrouillen zeitlich aufeinander abzustimmen, ihre zivilen und militärischen Kapazitäten zu bündeln und strategische und taktische Informationen in Echtzeit auszutauschen. (EU Kommission 2006b: 7)
Wenn die Mitgliedstaaten einer Region einer Krise wie dem Massenzustrom illegaler Einwanderer gegenüberstehen, sollten die Kapazitäten des künftigen Küstenpatrouillennetzes […] aufgestockt werden. Dies kann sowohl im Rahmen der […] Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke geschehen als auch durch die Verstärkung der regulären Patrouillen. […] Zu diesem Zweck sollte die Agentur an ihrem Hauptsitz die für eine Echtzeitkoordinierung zwischen Mitgliedstaaten notwendigen Einrichtungen schaffen, die auch Verbindungen zu den vorgeschlagenen regionalen Kommandozentralen an den südlichen Seeaußengrenzen […] gewährleisten. FRONTEX wird ferner ermutigt, in technischen Fragen mit einschlägigen europäischen und gemeinschaftlichen Ämtern, Agenturen und Einrichtungen wie EUROPOL, dem Satellitenzentrum der Europäischen Union (EUSC), der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) zusammenzuarbeiten […]. (EU Kommission 2006b: 6)
Um die Überwachung der südlichen Seeaußengrenze zu stärken, werden „militärische Kapazitäten“ und „Rüstzeug“ gebündelt, „strategische und taktische Informationen in Echtzeit ausgetauscht“, ein „Küstenpatrouillennetz“ und schnelle „Soforteinsatzteams“ eingerichtet, die Kooperation mit Satellitenzentrum, Verteidigungsagentur und Weltraumagentur gesucht, gemeinsame Operationen auf See durchgeführt und diese von „Kommandozentralen“ aus koordiniert. Diese Sprache und diese Praxis – in der die MigrantInnen und ihr Schicksal nur am Rande vorkommen – sind nicht mehr rein zivil oder polizeilich. Die EU-Außengrenze bekommt den Charakter eines hochgerüsteten Schutzwalls, einer militarisierten Verteidigungslinie.
Schleichend hat sich die Vorstellung von der EU-Außengrenze als Verteidigungslinie, die vor permanenten „Angriffen“ illegaler Eindringlinge geschützt werden muss, etabliert. Die Geschehnisse an den Außengrenzen der EU werden nicht mehr nach zivilen ethischen und rechtlichen Maßstäben beurteilt, sondern nach Rechts- und Moralstandards des Ausnahmezustands. Wie im Zustand des Krieges ersetzen diese Ausnahmestandards teilweise die zivilen Normen und rechtfertigen die Einschränkung der Rechte der „Illegalen“ sowie den verstärkten Einsatz von (selbstverständlich nur defensiver) Gewalt gegen die „Eindringlinge“, bis hin zur Hinnahme ihres Todes.
Massensterben und Ausnahmezustand
Schätzungen von öffentlichen Behörden sowie Hilfsorganisationen lassen übereinstimmend darauf schließen, dass für das letzte Jahrzehnt von mindestens 10.000 verunglückten MigrantInnen allein im westlichen Mittelmeer ausgegangen werden muss. Seit 2005 steigt überdies die Zahl der bei der Überfahrt auf die Kanarischen Inseln Ertrunkenen sprunghaft an: Im Jahr 2006 dürften allein auf dieser Route ca. 6.000 MigrantInnen zu Tode gekommen sein (Streck 2006).
Die Tatsache des Massensterbens an den südlichen Seeaußengrenzen der EU ist der europäischen Öffentlichkeit bekannt. Jeden Sommer werden an den spanischen, italienischen und maltesischen Küsten wöchentlich Leichen angespült; die Medien berichten (Benito 2003). Doch gemessen an der Bedeutung, die der Würde des Menschen und dem Schutz des individuellen Lebens in Europa normalerweise zugedacht wird, nehmen die breite Öffentlichkeit, die meisten PolitikerInnen sowie die Behörden von EU und Mitgliedstaaten diese Opfer erstaunlich indifferent hin. Das Sterben an den EU-Außengrenzen ist kein öffentlicher Skandal, es wird trotz seiner Abnormalität akzeptiert.
Dieser überraschend irritationslose Bruch mit der Normalität verbreiteter „europäischer“ Werte ist letztlich das Resultat des diskursiven Framings der Bekämpfung der irregulären Immigration. Durch die oben dargestellten diskursiven Prozesse wird die Auseinandersetzung um Überwachung und Überwindung der Grenze in den Bereich des Ausnahmezustandes verschoben. Ist die unkontrollierte Immigration durch die Rede von Illegalität, Menschenhandel, Ansturm, Lawine, Invasion usw. zu einer manifesten Bedrohung gemacht worden, so erscheint die Grenze als Zone der Verteidigung. Angesichts einer Situation von äußerer Bedrohung und notwendiger Verteidigung gelten alternative Wertmaßstäbe, die den Tod der „Eindringlinge“ eher akzeptabel machen. Ihre Einbettung in einen Diskurs der Ausnahmesituation (des Abnormalen) macht die nach (normalen) zivilen und menschenrechtlichen Maßstäben unerträglichen Geschehnisse an Europas Grenzen schon wieder so „normal“, dass das schizophrene europäische Moralbewusstsein sie integrieren kann.
Literatur und Quellen
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Dr. Johannes Krause ist Politologe. Seine Dissertationsschrift „Die Grenzen Europas – Von der Geburt des Territorialstaats zum Europäischen Grenzregime“ ist 2009 erschienen.