Vielfalt fördern, Zusammenhalt stärken

Foto der "Monument to Multiculturalism" Skulptur

Interview mit Günter Piening

Wie ist Integration auf der kommunalen Ebene praktisch umzusetzen? Welche Schwerpunkte setzen Sie in Ihrer Arbeit? Mit wem arbeiten Sie zusammen? Welche Anforderungen haben Sie an die Politik?

Wesentliche Merkmale erfolgreicher Integrationspolitik sind:

1. Sie fördert den politisch-gesellschaftlichen Grundkonsens, dass der Prozess der Einwanderung unumkehrbar ist und die damit einhergehende Ausdifferenzierung Teil unserer neuen deutschen Identität ist.

2.  Sie ist partizipativ, d.h. sie zielt auf gerechtere Teilhabe der Minderheiten an den gesellschaftlichen Ressourcen und an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen und arbeitet im engen Bündnis mit den aktiven Teilen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.

3. Sie belässt es nicht beim "pragmatischen Improvisieren", wie der erste Süßmuth-Bericht 1998 die Integrationspolitik der 90er Jahre beschrieb, sondern ist mittelfristig strategisch angelegt. Sie ist Querschnittsaufgabe, d.h. in allen politisch-administrativen "Zuständigkeiten" bekommen die Fragen der Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft oberste Priorität. Sie entwickelt Instrumente umfassender Analyse, Koordination und Steuerung.

Die Berliner Integrationspolitik ist in den letzten Jahren auf diese Grundsätze ausgerichtet worden. Dazu wurde die Funktion des Beauftragten weiterentwickelt zu einer umfassenden Leitstelle, in der die Berliner Integrationspolitik konzeptualisiert und koordiniert wird. Das hat auch die Kooperationsstrukturen deutlich verändert. Die bilateralere Kooperation mit den Fachressorts - etwa durch Steuerungsrunden - wurde intensiviert, um insbesondere im Bereich der Bildungs-, der Arbeitsmarkt- und der Stadtentwicklungspolitik sowie der interkulturellen Öffnung der Regeleinrichtungen angemessene Strategien zu entwickeln. Ein zweiter Schwerpunkt ist der Aufbau enger Kooperationsstrukturen mit den gesellschaftspolitisch interessierten und engagierteren Teilen der Migrantencommunities, wie sie in Berlin etwa im "Landesbeirat für Migrations- und Integrationsfragen" institutionalisiert wurde. Sie bringen ihre Kompetenzen zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung ein und sind wesentliche Brückenköpfe in die Communities. Ein spezifischer Arbeitsschwerpunkt ist die Verbesserung der beruflichen Situation der Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Hier gibt es neue strategische Partnerschaften mit Wirtschaft und Unternehmen.  Eine zentrale Aufgabe des Integrationsbeauftragten war es, die unterschiedlichen Vorhaben und Maßnahmen in ein strategisches Gesamtkonzept einzubinden. Ergebnis ist das vom Integrationsbeauftragten erarbeitete und im Herbst 2005 vom Senat verabschiedete Berliner Integrationskonzept.

Wie gestaltet sich das multikulturelle Zusammenleben in Ihrer Kommune? Halten Sie eine Politik, die auf Stabilisierung und Förderung der kulturellen Identität und „positive Diskriminierung“ von MigrantInnen zielt, für richtig oder teilen Sie die Kritik am Konzept einer multikulturellen Demokratie? Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von MigrantInnen halten Sie für sinnvoll bzw. erstrebenswert?

Der Begriff des Multikulturellen wird nur dann problematisch, wenn er - wie in der Frage unterstellt - Vielfalt eindimensional auf (Herkunfts-) Kultur reduziert. Wird der Begriff "multikulturell" nicht ethnisch reduziert und statt dessen interpretiert als Beschreibung einer vielschichtigen und vieldimensional ausdifferenzierten Gesellschaft, so ist er sehr gut geeignet, die bundesdeutsche Gesellschaft sowie deren Zukunftspotenziale zu beschreiben. "Vielfalt heißt Wertschöpfung" - dieser Grundsatz moderner Unternehmenskultur gilt gerade auch für Stadtgesellschaften, deren wesentliche Stärke die aus diesen Diversitäten entstehende Dynamik ist. Eine angemessene Politik hat darum zum einen diese Vielfalt zu fördern, zum anderen Strategien zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu entwickeln, der mit der Partikularisierung von Interessen, Sichtweisen, Lebensstilen etc. immer wieder neu auf die Probe gestellt wird. Das 2005 vom Berliner Senat verabschiedete  Integrationskonzept hat darum zu Recht das Leitmotiv: "Vielfalt fördern - Zusammenhalt stärken". In dem Konzept heißt es dazu:

"Das Konzept „Vielfalt“ verweist darauf, dass Berlin „eine Stadtgemeinschaft mit vielen Lebenswelten“ ist, wie es der deutsche Städtetag als Leitmotiv benannt hat. Mit der Anerkennung und der Stärkung von Vielfalt wird unsere Lebensrealität zum Ausgangspunkt gemacht. Damit verbunden ist die Botschaft, dass Pluralisierung ein unumkehrbarer Prozess moderner Gesellschaften ist. Die entstehende Vielfalt ist ein gesellschaftlicher Reichtum, es gilt dabei,  ein gleichberechtigtes Miteinander unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten. "Vielfalt" reduziert sich nicht auf ethnische Vielfalt, sondern nimmt die gesamte Vielschichtigkeit moderner Stadtgesellschaften zum Ausgangspunkt.

„Zusammenhalt stärken“ verweist darauf, dass die Unterschiedlichkeit der Lebensstile und Lebensbedingungen in Städten ebenso das Potenzial für soziale Verwerfungen beinhaltet. Integration kann sich daher nicht in der toleranten Anerkennung kultureller Vielfalt erschöpfen – auch wenn diese eine wichtige Voraussetzung für gelungene Integration darstellt. Sie muss aktiv gestaltet und gefördert werden. Die Politik des sozialen Zusammenhalts zielt darauf, eine Zersplitterung der Gesellschaft zu verhindern. Dabei geht es um sozialen Zusammenhalt genauso wie um die Festigung des Zusammenhalts im Alltag.

Ausgehend davon ist auch der Integrationsbegriff zu präzisieren: Allgemein formuliert bildet Integration das Gegenstück zu Segregation oder Ausgrenzung. Übertragen auf die Ebene konkreter Lebenswelten bedeutet Integration, dass Einzelpersonen oder ganze Gruppen gleichberechtigte Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Artikulation ihrer Interessen erhalten und vor individueller und kollektiver Ausgrenzung geschützt werden. Integrationspolitik ist im Kern Herstellung von Chancengleichheit.
Teil des Integrationsprozesses ist die Verständigung über gemeinsame Integrationsziele und Grundwerte, die alle Bürger/innen als Grundlage für das Zusammenleben in der Vielfalt anerkennen. Der Rahmen für diese Verständigung ist die Verfassung und die darin festgelegten Grundwerte: Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung."

Quelle: Der Beauftragte des Senats für Integration und Migration, Integrationskonzept für Berlin, S. 6/7, download unter: http://www.integrationsbeauftragter-berlin.de/
 
Was halten Sie vom Konzept „Integrationsvertrag“? Zeigt das jüngste Positionspapier der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen „Perspektive Staatsbürgerin und Staatsbürger- Für einen gesellschaftlichen Integrationsvertrag“ die richtige Perspektive für eine erfolgreiche Integrationspolitik?

Das oben Ausgeführte erklärt, warum ich das grüne Positionspapier als Grundlage für eine zukunftsfähige Integrationspolitik ungeeignet finde. Das Grüne Papier macht zum Ausgangspunkt seines strategischen Ansatzes die Dichotomie Aufnahmegesellschaft - MigrantInnen. Dieser Eindimensionalität ist auch die Denkfigur des Integrationsvertrages verhaftet. Die Wirklichkeit ist vielschichtiger, MigrantInnen sind Männer und Frauen, arme Schlucker und ökonomisch Etablierte, gesellschaftlich Engagierte und vollkommen Desinteressierte, Junge und Rentner, Wertkonservative und Revolutionäre, Schwule und Heteros, Liebhaber von Klassischer Musik oder von Hiphop u.v.a.m. In jeder dieser Dimensionen finden Inklusionsprozesse statt - oder auch nicht. Nicht die eindimensionale Gegenüberstellung Aufnahmegesellschaft-MigrantIn, sondern die gesamte Vielschichtigkeit der Lebenslage(n) muss zum Ausgangspunkt von Integrationspolitik gemacht werden.

Damit würde sich auch der Blick auf die integrationspolitischen Herausforderungen weiten. Integrationspolitik wäre dann nichts anderes als Wirtschafts,- Sozial-, Umwelt-, Familien-, Stadt-, Innen-, Gender-, Kultur-, Arbeitsmarktpolitik - kurz: Gesellschaftspolitik - in einer Einwanderungsgesellschaft. Es geht also nicht um einen Integrationsvertrag, sondern darum, den Gesellschaftsvertrag insgesamt immer wieder an die Erfordernisse  pluralisierter und globalisierter Gesellschaften anzupassen. 

Und übrigens: Migrantinnen und Migranten sind nicht erst in der Perspektive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, wie es in der Überschrift des bündnisgrünen Fraktionspapiers sehr missverständlich heißt - sie sind es tatsächlich.
 

August 2006

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Günter Piening ist Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.