Deutschland hat ein Antidiskriminierungsgesetz. Nach jahrelangem politischem Streit und bis zum Schluss heftigen Kontroversen hat der Deutsche Bundestag am 29. Juni 2006 mit großer Mehrheit das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) beschlossen. Das Gesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Als einer der letzten EU-Mitgliedstaaten setzte Deutschland damit die vier EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht um.
Die große Koalition hat schließlich an dem umfassenden Ansatz des rot-grünen Antidiskriminierungsgesetzes festgehalten, die vier EU-Richtlinien in einem einheitlichen Gesetz umzusetzen, das alle Rechtsbereiche umfasst. Für heftige Kontroversen gesorgt hat die Aufnahme nahezu aller Diskriminierungsmerkmale aus der Rahmenrichtlinie auch im zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz.
Hauptziel des Gesetzes ist es, den Personen einen besseren Rechtsschutz zu gewähren, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder rassistischer Diskriminierung, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung ungerechtfertigt benachteiligt werden. Betroffene können sich zukünftig in Beschäftigung und Beruf sowie in privaten Rechtsgeschäften besser gegen Diskriminierungen zur Wehr setzen. Dies ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber der früheren Rechtslage. Dass die Umsetzung nun in einem - wenn auch abgestuften - grundsätzlichen Diversity-Ansatz, erfolgt ist, ist nicht zuletzt dem beharrlichen Druck eines breiten gesellschaftlichen Bündnisses zu verdanken.
Es ist eine Haupterrungenschaft des Gesetzes, dass es Artikel 3 Grundgesetz, der Diskriminierungen allein dem Staat, nicht dagegen Privaten verbietet, insoweit umsetzt und nunmehr auch im Arbeitsleben und bei zivilrechtlichen Verträgen Diskriminierungen verboten sind.
Das AGG kann eine wichtige rechtliche Grundlage einer zu entwickelnden Antidiskriminierungskultur sein, in der es selbstverständlich ist, dass sich Betroffene gegen Diskriminierungen zur Wehr setzen und in der sich Staat und Wirtschaft verantwortlich zeigen müssen, dass es nicht zu Diskriminierungen kommt. Deutschland hat bei diesem langfristigen Bewusstseinswandel hin zu einer Kultur der Anerkennung und Wertschätzung seiner vorhandenen gesellschaftlichen Vielfalt, wie ein Blick auf zahlreiche Studien über das Ausmaß von Diskriminierungen zeigt, noch einen weiten Weg vor sich.
Im Laufe eines langwierigen und komplizierten Gesetzgebungsverfahrens kam es zu zahlreichen Änderungen und Verwässerungen des Diskriminierungsschutzes. Einige der Regelungen des AGG werden die Anforderungen der europäischen Richtlinien kaum erfüllen, so insbesondere die Ausnahmeregelung im Bereich des Wohnungsmarkts hinsichtlich ethnischer und rassistischer Diskriminierungen. Andere Regelungen drohen in der Umsetzung ihre Wirksamkeit kaum entfalten zu können.
Wie funktioniert das Gesetz in der Praxis? Kann es den von Diskriminierungen Betroffenen wirksam helfen, ihre Ansprüche geltend zu machen? Was sind die größten Defizite des Gesetzes und worin liegen seine Chancen und Herausforderungen? Wird das AGG die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Menschen in unserer Gesellschaft ihre individuellen Talente und Potenziale frei von Vorurteilen, Diskriminierungen und Belästigungen entfalten und einbringen können?
Dossier-Konzeption und Redaktion Andreas Merx. Verantwortlich Olga Drossou, MID-Redaktion.