Grüne legen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vor

Die Grünen im Bundestag haben am 10. Otkober 2007 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht, der den hier lebenden AusländerInnen das aktive und passive kommunale Wahlrecht ermöglichen soll. Wer dauerhaft in Deutschland lebt, soll demokratisch mitbestimmen. Integration bedeutet Teilhabe und findet ganz konkret auf lokaler Ebene statt. Darum setzen sich Bündnis 90/Die Grünen für ein kommunales Ausländerwahlrecht ein.

In Deutschland lebende Französinnen und Franzosen, SpanierInnen und Polinnen und Polen dürfen bereits an Wahlen zu Stadt- und Gemeinderäten teilnehmen. Wer aber einen türkischen, vietnamesischen oder amerikanischen Pass hat, hat in der Kommunalpolitik bisher kein Stimmrecht. Um diese Ungleichbehandlung zu ändern, ist eine Änderung von Artikel 28 des Grundgesetzes erforderlich, der das kommunale Wahlrecht bislang deutschen StaatsbürgerInnen und EU-BürgerInnen vorbehält.

Der jetzt von den Grünen eingebrachte Gesetzentwurf für ein kommunales Ausländerwahlrecht entspricht einem Beschluss des Bundesrates von 1997, der damals wegen Ablauf der Legislaturperiode nicht mehr im Bundestag beraten wurde. Danach wurde das Thema von der unionsdominierten Mehrheit ad acta gelegt.

Jetzt kommt wieder Bewegung in die Diskussion. Dem Bundesrat liegt eine Initiative des Landes Rheinland-Pfalz vor, die sich mit grünen Vorstellungen deckt. Die Forderung nach dem kommunalen Wahlrecht für Drittstaater wird von einem breiten Bündnis unterstützt, auch die Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften setzten sich dafür ein. Selbst in der CDU scheint die Ablehnungsfront zu bröckeln. So zählt die Frankfurter Bürgermeisterin Petra Roth zu den Befürworterinnen einer entsprechenden Reform des Wahlrechts.

Die Große Koalition hatte in der Koalitionsvereinbarung angekündigt, die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaater zu prüfen. Um nicht bis zum Sanktnimmerleinstag zu warten, a dem die Bundesregierung zu Handeln bereit ist, legen Bündnis 90/Die Grünen gleich einen ausformulierten Gesetzentwurf vor.

Gute Erfahrungen mit der politischen Einbeziehung aller Zugewanderten gibt es genug. Zahlreiche europäische Länder haben die unsinnige Einteilung in AusländerInnen erster und zweiter Klasse beim kommunalen Wahlrecht längst abgeschafft. Es ist höchste Zeit, dass auch Deutschland sein Wahlrecht modernisiert.

Auf der kommunalen Ebene bleiben Bündnis 90/Die Grünen aber nicht stehen. Zur Stärkung von Demokratie und Integration setzen sich die Grünen darüber hinaus für Verbesserungen im Staatsangehörigkeitsrecht ein. Hierzu haben sie im Bundestag bereits einen Gesetzentwurf eingebracht. Sie wollen die Einbürgerung erleichtern und verhindern, dass hier geborene DoppelstaatsbürgerInnen ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie volljährig werden.

Für volle politische Teilhabe und gleiche Rechte soll, so die Position von Bündnis 90/Die Grünen, die 'Perspektive Staatsbürgerin und Staatsbürger' heißen. Ein erster Schritt esteht darin, dass AusländerInnen auf kommunaler Ebene als Stadtbürgerinnen und Stadtbürger politische Verantwortung übernehmen.

Der Antrag der Grünen im Wortlaut:
In Artikel 28 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl I S. 1), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird Satz 3 durch folgende Sätze ersetzt:
"Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft, andere Ausländer mit ständigem Wohnsitz im Bundesgebiet nach Maßgabe des Landesrechts wahlberechtigt und wählbar. Die nach Satz 3 wahlberechtigten Personen sind auch berechtigt, an Abstimmungen in den Kreisen und Gemeinden teilzunehmen."

Begründung:
Es ist nach wie vor dringend notwendig, die Integration der hier wohnenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger durch die dem demokratischen Prinzip entsprechende Einräumung des Kommunalwahlrechts zu fördern. Den Ländern sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden, auch um die Ungleichbehandlung zwischen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie den übrigen Ausländerinnen und Ausländern zu beseitigen.

Der neue Artikel 28 Abs. 1 Satz 4 GG schreibt vor, dass in dem Fall, in dem Ausländerinnen und Ausländern das Kommunalwahlrecht zusteht, diese ebenfalls das Abstimmungsrecht auf kommunaler Ebene besitzen. Damit werden dahin gehende Zweifel an der Auslegung des bisherigen Artikels 28 Abs. 1 Satz 3 GG ausgeräumt, ob das Grundgesetz mit der Einräumung des Wahlrechtes für die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auch die Gewährung des Abstimmungsrechts auf kommunaler Ebene zuließ. In den Ländern, in denen keine plebiszitären Elemente auf kommunaler Ebene existieren, findet Satz 4 selbstverständlich keine Anwendung.
 

Zur Kampagne Wahlrecht für Migranten

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