Von Maisha Eggers
Der Nationale Integrationsplan (NIP) befasst sich in dem Themenfeld „Lebenssituation von Frauen und Mädchen verbessern, Gleichberechtigung verwirklichen“ mit der Lebenssituation von Migrantinnen in Deutschland. Dabei setzt er drei thematische Schwerpunkte: Integration durch Recht, Partizipation und schließlich Gesundheitsversorgung, Sexualaufklärung und Altenhilfe in den MigrantInnen Communities.
Mein Beitrag beginnt mit einigen allgemeinen Anmerkungen zum Gesamtrahmen des NIP. Anschließend skizziere ich die drei Schwerpunkte dieses Themenfeldes und setze mich kritisch mit ihnen auseinander. Im letzten Teil analysiere ich aus einer Gender Perspektive die „Vergeschlechtlichungs-Effekte“ .
Erfrischende Einsichten im ersten Überblick
Insgesamt ist der NIP als Aktionsplan angelegt, insofern stehen wenig überraschend programmatische Ziele im Mittelpunkt. Angenehm überraschend ist die erste Übersicht, in der die Beiträge des Bundes, der Länder und der Kommunen zusammengefasst vorgestellt werden.
In dem Beitrag des Bundes erfrischt die Positionierung zur Zusammenarbeit mit migrantischen Selbstorganisationen. Die Expertise von Migrantinnen und Migranten wird als relevant betrachtet für die Planung, Gestaltung und Überprüfung der Integrationspolitik. Das Thema “soziale Ungleichheit“ wird ebenfalls als zentral angesehen und bezieht sich sowohl auf die Bildungs- und Ausbildungschancen wie auf die Teilhabe von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung.
Erfrischend bei dem Beitrag der Länder zum NIP sind vor allem drei Aspekte. Erstens wird die Rolle von Bezeichnungen und damit „social labels“ ernstgenommen. Das erklärte Bestreben, eine Bezeichnung zu finden, welche zugleich Herkunft wie auch Zugehörigkeit ausdrückt, zeugt von einer ernstzunehmenden Auseinandersetzung, und soll die Polarisierung in „deutsch“ und „ausländisch“ aufbrechen. Insofern wird als mittelfristige kritische Sprachpraxis von „Menschen mit Migrationshintergrund“ oder von „Personen mit Zuwanderungsgeschichte“ gesprochen. Zweitens wird die Arbeitsmarktpolitik deutlich anders ausgerichtet (zumindest besteht dazu Anlass zur Hoffnung). Die Länder positionieren sich als Arbeitgeber in der Verpflichtung, den Anteil von migrantischen Beschäftigten deutlich zu erhöhen – insbesondere im Übergangsmanagement von der Schule in die Berufsausbildung. Und drittens macht sich zunehmend ein interdependenter (zusammenhängender) Blick auf soziale Ungleichheitsdimensionen bemerkbar. Die Situation von Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund und auch von migrierten Menschen mit Behinderungen wird in Zusammenhang mit Migrationspolitik erörtert.
In dem Beitrag der kommunalen Spitzenverbände erfrischt das Bekenntnis zum Dialog mit migrantischen Selbstorganisationen. Sehr begrüßenswert ist die Hervorhebung der angestrebten Kundenfreundlichkeit in der lokalen Verwaltung. Darüber hinaus wird die Einbeziehung von Migrantinnen und Migranten in Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse der Integrationsmaßnahmen direkt vor Ort betont. Die Situation von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund bzw. die Genderfrage wird in jeder der drei Erklärungen thematisiert, jedoch noch sehr diffus.
Thematische Schwerpunkte: Drei dominante Konstruktionen
Vorweg muss erläutert werden, dass im NIP vermerkt wird, dass es eine große Vielzahl von Themen gibt, die spezifisch wären für die Situation von Migrantinnen. Daher wurde eine Auswahl vorgenommen, um sich bisher vernachlässigte Themen, die anderenorts nicht hinreichend diskutiert werden, zuwenden zu können. Infolge dieser Entscheidung ergibt sich eine starke Orientierung an rechtliche Fragen im Leben von Migrantinnen unter weitgehender Ausklammerung ausländerrechtlicher Fragestellungen und der Situation geduldeter und migrierter Frauen und Mädchen ohne Papiere.
Erstens: „die problematische Migrantin“
In dem ersten Themenschwerpunkt „Integration durch Recht“ steht der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt im persönlichen Umfeld im Mittelpunkt. Hier wiederum ist der Fokus auf ein mediales Dauerthema gerichtet, nämlich die „Zwangsverheiratung“.
Hier wird weitgehend Hoffnung weitgehend gesetzt auf „die integrative[n] Möglichkeiten der deutschen Rechtsordnung und die Mitwirkung der Migrantinnen an der Gestaltung der Gesellschaft durch das Recht“. Eine Verstärkung der Integrationsleistung des geltenden Rechts soll erreicht werden, indem rechtliche Regelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt getroffen und durchgesetzt werden. Im Wesentlichen wird das eigenständige Aufenthaltsrecht nachgezogener (Ehe-)Partnerinnen angestrebt, gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass Zwangsverheiratung seit 2005 einen Straftatbestand darstellt (besonders schwere Nötigung). Angestrebt wird die Bedarfsermittlung, durch empirische Forschung, um eine Datengrundlage zum Ausmaß und Erscheinungsformen der Zwangsverheiratung in Deutschland zu erhalten Geplant sind darüber hinaus diverse Informationskampagnen, deren Ziel es ist, einerseits migrierte Frauen über ihre Rechte aufzuklären und andererseits bei migrierten Männern ein Unrechtsbewusstsein gegen Gewaltanwendung im häuslichen Bereich zu wecken.
Ebenfalls sind eine Reihe juristischer Fortbildungsveranstaltungen geplant. Zu den interessanten Ansätzen gehört die Absicht, Präventions- und Krisenmaßnahmen bei akuter Gefährdung zu optimieren. Die Einrichtung überregional finanzierter Zufluchtsstätten sowie die Pauschalfinanzierung der Unterbringungskosten insbesondere in der Jugendhilfe sind schon lange überfällige Maßnahmen – im übrigen Forderungen der Autonomen Mädchen- und Frauenhäuser seit Jahrzehnten.
Es ist nicht gelungen die sich regelmäßig einstellende Perspektive auf Migrantinnen als Problem zu durchbrechen. Die Hervorhebung von häuslicher Gewalt als kontextualisierendes Thema in den Lebenswelten von Migrantinnen reduziert die Migrantinnen auf eine problembeladene, auf Hilfe von Außen angewiesene Bevölkerungsgruppe. Gewissermaßen privatisiert diese Perspektive Erfahrungen von Gewalt im Leben von Migrantinnen, indem es Gewalt vorwiegend in den eigenen Familien und Communities verortet.
Passend dazu ruft diese Art der Thematisierung von Gewalt ein Bild von (Migrations-)Frauen als absolute Opfer auf. Mit der Aneinanderreihung drastischer Sprachbilder wie „erhöhtes Opferrisiko“, „besondere Gefährdungslage“, „hohe Viktimisierungsgefährdung“ läuft der NIP Gefahr, selbst einer gesteigerten „Viktimisierung“ Vorschub zu leisten. Diese Sicht geht davon aus, dass die Gewalt im körperlichen und sexuellen Bereich vorrangig vom Partner ausgehe und dass der gewalttätige Partner selbstverständlich ein Migrant sei, dessen Rechtsverständnis im Widerspruch zur deutschen Rechtsordnung steht. Gewalt ist somit vorwiegend ein kulturelles Problem und nicht eine „gelernte falsche Strategie“, ein Komplex am Kreuzungspunkt männlicher Dominanzsozialisation, Überforderungserfahrungen, fehlenden Krisenkompetenzen etc.
Zweitens: „die kulturalisierte Migrantin“
In dem zweiter Schwerpunkt „Partizipation“ lautet das propagierte Ziel: „die gleichberechtigte Partizipation von Migrantinnen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft erreichen“. Entfaltet wird eine relativ problematische Analyseperspektive, die auf einer Polarisierung beruht – mit der partizipativ-offenen Aufnahmegesellschaft auf der einen und der partizipationsresistenten Migrationsgesellschaft auf der anderen Seite. Es wird vielfach von gegensätzlichen Erwartungen gesprochen, die an die integrationswillige Migrantin gestellt werden, wobei die der eigenen Familie und Communities als hinderlich konstruiert werden. Entsprechend wird eine Veränderung des Rollenverständnisses von migrierten Frauen und des Rollenverhaltens migrierter Männer verlangt.
Als Maßnahme wird die Bewusstseinsbildung der Bevölkerung vorgeschlagen mit dem Ziel des Abbaus kultureller Vorurteile. In diesem Zusammenhang wird ein geradezu inflationär verwendeter Begriff, nämlich die „Kultursensibilität“, eingeführt. Weitere Maßnahmen sind Mentoring-Programme (die sehr sinnvoll erscheinen) und Dialogforen (deren Ergebnisse abzuwarten bleiben). Die zentrale Konstruktion in diesem Schwerpunkt ist die einer in sich zerrissenen Migrantin, die sich an „den Rollenleitbildern deutscher Frauen orientieren“ möchte – aber von ihrer in tradierten Rollen verhafteten Familie (Vater, Brüder, Männer) zurückgehalten wird.
Drittens: „die reproduktive Migrantin“
Der dritte Schwerpunkt legt den Fokus auf Gesundheit, Sexualaufklärung und Altenhilfe mit dem programmatischen Ziel der „Stärkung der Migrantinnen in Familie und sozialem Umfeld, Sexualaufklärung, Gesundheit und Altenhilfe“. Der Schwerpunkt beginnt mit der Feststellung, dass die Kategorie „Geschlecht“ bislang wenig Beachtung gefunden hat bei der migrationsspezifischen Betrachtung von Sexualaufklärung, Gesundheit und Altenhilfe. Die folgende Aufarbeitung wird diesem Umstand allerdings noch keineswegs gerecht. Die Themen werden selbstverständlich als „Frauenthemen“ deklariert. Alle Themen, die ganz zufällig unter dem Komplex der Betreuungs-, Familiengesundheits- und Reproduktionsarbeit eingereiht werden können, sind nunmehr als Frauenthemen markiert. Insofern passiert hier wenig Neues. Man erfährt, dass für Migrantinnen konzipierte Maßnahmen besonders in diesem Bereich ins Leere laufen. Erklärt wird das mit einer fehlenden Kommunikation mit den „Betroffenen“. Das Problem sei eines der Ansprache, da schwinge oftmals wenig „Empathie“ (was auch immer damit hier gemeint ist) mit. Ein realistisches, zeitgemäßes Bild von migrierten Frauen und Mädchen sei notwendig. Als problematisch wird die Arbeit in gemischtgeschlechtlichen Gruppen hervorgehoben. Als weiteres Problem werden Sprachtabus angedeutet. Alle darauf folgenden Maßnahmen durchzieht die Propagierung der „Kultursensibilität“. Es geht darin um die Entwicklung einer kultursensiblen Ansprache, um kultursensible Altenhilfe, kultursensible Gesundheitsaufklärung und Pflege um kultursensible Aufklärungsmaterialien und letztlich um „migrantensensible Arbeit“.
Zusammengelesen mit den einleitenden Gedanken der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Maria Böhmer, in denen sie Deutschland als eine „europäisch gewachsene Kulturnation“ positioniert, ergibt sich ein äußerst verwirrendes Verständnis von Kultur im NIP. Es ist nicht mehr klar, was genau mit „Kultur“ gemeint ist und ob mit der Unterscheidung zwischen einer selbstverständlich hohen, daher besseren und einer rückwärtsgewandt statischen, daher problematischeren Kultur gearbeitet wird. Die Fairness gebietet allerdings, einige handfeste und vielversprechend klingende Vorschläge zu erwähnen; nämlich die Approbationsregelung in Heilberufen, welche diversifiziert und damit demokratisiert werden soll. Das Projekt „Erfolgsbiographien von Migrantinnen“ könnte dazu beitragen, jungen Frauen mit Migrationshintergrund konkrete Karrierewege und Lebensentwürfe als Lernfolien bereit zu stellen. Die interdependente Betrachtung von Altersdiskriminierung, Geschlecht und Migration könnte tatsächlich zu einer Verbesserung von Handlungsrichtlinien (Policy-Fragen) in der Altenhilfe führen.
Frauen als Geschlechtswesen, Männer als Gesellschaftswesen?
Insgesamt positioniert sich das NIP in Anwendung der Genderperspektive eher als eine Lektion in „bad practice“. Das entworfene Bild spaltet die Migrationsbevölkerung in „Menschen mit“ und „Menschen ohne“ Gender. Migrierte Frauen symbolisieren dabei das Absolut-Besonderte. Die Rede ist von ihrer besonderen Lage und spezifischen Bedürfnissen. Sicherlich haben Migrantinnen spezifische Bedürfnisse, aber wenn von den spezifischen Bedürfnissen migrierter Männer oder männerspezifischen Angebote keine Rede ist, dann werden Männer implizit gleichgesetzt mit dem Allgemeinen (und damit mit dem allgemein Menschlichen).
Das kann wohl kaum im Sinne einer Regierung sein, zu deren Selbstverständnis die Verankerung von Gender-Mainstreaming gehört. Die Frage drängt sich auf: Was ist mit den Männern? Ist die Jungen- und Männerarbeit in Migrationszusammenhängen irrelevant? Antworten darauf finden sich im NIP allerdings ohne jegliche genderanalytische Kontextualisierung. Die Rede ist davon, dass insbesondere Jungen und junge migrantische Männer überrepräsentiert sind bei den Schulabgängern ohne Abschluss, oder es wird von den „verlorenen Generationen“ gesprochen, die mit Marginaliserungserfahrungen schwer zurechtkommen. Gender bedeutet Jungen und Männer, Mädchen und Frauen. Es gibt keine Menschen mit und einige ohne Geschlecht. Wir müssen uns alle mit unserer Vergeschlechtlichung auseinandersetzen.
Fazit: Kulturelle Indifferenz und Inkompatibilitätsdiagnosen
Enttäuschend ist, dass der NIP in tradierte Konstruktionen verharrt, insbesondere in der polarisierenden Konstruktion von „Bio-Deutschen“ (Kanak Attak) als modern, partnerschaftlich fortschrittlich in ihren Geschlechterarrangements und von „Anderen Deutschen“ (Paul Mecheril) und migrantischen Menschen, die verhaftet sind in tradierten Kulturräumen. Es bleibt nur noch die Frage zu klären, woher der Teil der biodeutschen Bevölkerung, der keine fortschrittlichen Geschlechterarrangements lebt (konservative PolitikerInnen und WählerInnen), ihre schlechte Vorbilder hernehmen? Von den MigrantInnen etwa?
In diesem Sinne leistet das NIP eher Desintegrationsdienste und propagiert kulturelle Indifferenz. Insbesondere die belehrende Haltung zur Sexualaufklärung erscheint antiquiert. Existieren wirklich keine Formen der Sexualaufklärung in Gesellschaften von Menschen, die nach Deutschland migriert sind? Es provoziert geradezu die sprichwörtliche Ricola-Bonbon-Frage „Wer hat‘s erfunden? Die Sexualaufklärung“. Die konstruierte Inkompatibilität zwischen sozialer Mobilität, gedanklicher Offenheit und migrantischen Communities dürfte sich langfristig als Desintegrationsfaktor störend auswirken.
Das NIP ist eine Antwort schuldig geblieben, nämlich worin der konstatierte besondere Beitrag von Frauen mit Migrationshintergrund besteht, die als „eine zentrale Stütze und Motor für Integration“ bezeichnet werden? Welches Wissen kann daraus gewonnen werden, wie kann dieser Beitrag unterstützt, weiter angeregt und verstetigt werden?
Migrierte Frauen leisten bereits eine erhebliche Arbeit im Pflegebereich, besonders in der Altenpflege. Konkrete Ansätze dazu wie diese Arbeit – die ohnehin als >>Frauenarbeit<< mit Geringschätzung behandelt wird – anerkannt werden könnte, sind längst überfällig. So wichtig die Qualifizierungsfrage auch ist, so ist auch die Legalisierung der Arbeitsverhältnisse von Migrantinnen in der Pflegearbeit dringend notwendig. Damit es nicht bei gönnerhaften Gesten und Beteiligungsbeteuerungen bleibt, müsste ernsthaft diskutiert werden, wie die Expertise von Migrantinnen in diesem Bereich verstetigt werden kann. Mehr Leitungsaufgaben und Leitungspositionen in der Pflegearbeit mit migrierten Frauen zu besetzen, würde die Diversifizierung der Pflege bereits in der Planung von Maßnahmen voranbringen und verankern.
Den Integrationsbeitrag, die Handlungsmacht und Gestaltungskraft von migrierten Frauen ernst zu nehmen, erfordert die Analyse konkreter Handlungssituationen und nicht bloße Glaubensbekenntnisse.
November 2007
Maureen Maisha Eggers ist promovierte Erziehungs- wissenschaftlerin und arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Studiengang Gender Studies an der HU-Berlin. Seit 1993 ist sie bei Adefra, Schwarze Frauen in Deutschland e.V. aktiv.