von Thomas Böhm und Marijke Wahlers
Die Internationalisierung der deutschen Hochschulen
Deutsche Hochschulen verfolgen das Ziel, junge Menschen nicht nur für ihre spätere berufliche Tätigkeit optimal zu qualifizieren, sondern sie zu Weltbürgern heranzubilden. In diesem Sinne sind die Hochschulen der Zukunft Hochschulen in der Welt und für die Welt.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK, (1)) hat eine Internationale Strategie verabschiedet, die sich mit der Rolle der Hochschulen im Globalisierungsprozess befasst. Aus Sicht der HRK haben die Hochschulen eine zentrale Rolle im Prozess der Globalisierung inne. Höhere Bildung und herausragende Forschungsleistungen sind der Schlüssel für die Einzelnen wie auch für die Gesamtgesellschaft, um die Balance zwischen Chancen und Risiken im Verlauf dieses Prozesses herzustellen. Die Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit des nationalen Hochschulsystems wird entscheidend dafür sein, ob eine Gesellschaft den Anschluss an internationale Entwicklungen halten kann. Daher müssen sowohl die einzelnen Hochschulen als auch das Hochschulsystem als Ganzes aktiv mit den Herausforderungen des Globalisierungsprozesses im Bereich der wissenschaftlichen Lehre und Forschung umgehen.
Die Internationale Strategie der HRK definiert die Verantwortung der deutschen Hochschulen in einem entstehenden Welthochschulsystem und basiert auf der Überzeugung, dass die erfolgreiche und nachhaltige Weiterentwicklung einer Hochschule immer stärker davon abhängt, dass sie eine umfassende Internationalisierungsstrategie, die all ihr Schaffen umfasst, entwickelt und umsetzt – angefangen mit Lehre und Lernen über Forschung und Dienstleitung bis hin zur Verwaltung. Erfolgreiche, effektive und nachhaltige Internationalisierung wird zuallererst darauf basieren, dass eine Hochschule ihr Selbstkonzept als globalisiertes Konzept entwickelt. Vor diesem Hintergrund ist eine entscheidende Aufgabe der Hochschulleitungen, auf der Grundlage der Mission und des Profils ihrer Institutionen eine Internationalisierungsstrategie zu entwickeln, die die Transnationalität der Hochschule als Ganzes zum Ziel hat.
Die Hochschulrektorenkonferenz unterstützt die Hochschulen bei der Bewältigung dieser Aufgabe und begleitet sie bei der Umsetzung ihrer Internationalisierungsziele in zweifacher Weise: Interessenswahrnehmung und Serviceleistung.
Rahmenbedingungen und Herausforderungen für die Hochschulen
Den Hochschulen kommt nicht nur eine entscheidende Rolle als „Agentinnen des Wandels“ zu, sondern sie werden gleichzeitig selbst durch die Entwicklung in Wirtschaft und Politik beeinflusst. Im globalen Wettbewerb werden sie nur Schritt halten können, wenn sie autonom vom Staat sind und freie Forschung als Basis der modernen Wissensgesellschaft betreiben können, wenn sie sich verstärkt als unternehmerische Hochschulen verstehen, wenn sie neue Lernformen ermöglichen, wenn sie die General Studies stärken, insbesondere die Geistes- und Sozialwissenschaften nachhaltig unterstützen und verstärkt fächerübergreifende Kompetenzen vermitteln. Ferner werden die deutschen Hochschulen die anstehenden Herausforderungen nur dann bewältigen, wenn sie auf die Konsequenzen der Globalisierung von Lehren, Lernen und Forschen reagieren.
Vor dem Hintergrund der Globalisierung und der demografischen Entwicklung in Deutschland stehen die Hochschulen in einem Wettbewerb um talentierte Studierende und WissenschaftlerInnen über die nationalen Grenzen hinaus. Deutschland hat sich mittlerweile zu einem „global player“ im Bereich der transnationalen Bildungsangebote und der Gewinnung international mobiler Studierender entwickelt. Die Zahl aller ausländischen Studierenden (Bildungsinländer und Bildungsausländer (2)) ist von 158.00 im Jahr 1998 auf 233.00 im Jahr 2008 angewachsen – ein Anstieg von fast 50 Prozent. Erfreulicherweise ist gleichzeitig auch die Zahl der mobilen deutschen Studierenden angestiegen, von 44.000 im Jahr 1996 auf 83.000 im Jahr 2006 – fast eine Verdoppelung innerhalb einer Dekade.
Doch auch wenn Deutschland im internationalen Vergleich bei mobilen Studierenden und Doktorandinnen und Doktoranden sehr beliebt ist (3), darf nicht übersehen werden, dass es großer Anstrengungen bedarf, das gesamte Potential ausländischer Studierender voll auszuschöpfen und einen weit größeren Teil dieser Gruppe zu einem erfolgreichen Studienabschluss zu führen.
Teil der Bewältigung von Fragen der Bildungsmigration ist es außerdem, die wachsende Interkulturalität der Studierendenschaft wie auch der WissenschaftlerInnen konstruktiv zu nutzen. Die Globalisierung im Wissenschaftsbereich erfordert eine größere Flexibilität gegenüber unterschiedlichen Erwartungen an das Zusammenwirken zwischen Studierenden und/oder WissenschaftlerInnen an einer Hochschule. Das bedeutet für die Hochschulen, mit Hilfe von Weiterbildungsangeboten interkulturell zu sensibilisieren und ein Bewusstsein dafür zu erzeugen, dass das Lehren, Lernen und Forschen in interkulturellen Kontexten hohe Ansprüche an alle Beteiligten stellt.
Ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Begleitung und Unterstützung internationaler Mobilität von Studierenden und WissenschaftlerInnen ist die Vergleichbarkeit und Anerkennung von ausländischen Bildungsqualifikationen. Dabei müssen die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung der Anerkennung gesellschafts- und hochschulpolitischen Zielen sowie den berechtigten Mobilitätserwartungen bei Einhaltung hoher Ausbildungsstandards gerecht werden.
Gleichzeitig haben die Hochschulen erkannt, dass es im internationalen Wettbewerb um Spitzenkräfte gilt, die Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Deutschland zu steigern und aktiv für Studien- und Forschungsmöglichkeiten zu werben. Dazu bieten die Hochschulen nicht nur attraktive Studien- und Karriereangebote, sondern auch darauf ausgerichtete gastfreundliche Rahmenbedingungen für den Aufenthalt. Die Hochschulen haben zur Betreuung internationaler Studierender und WissenschaftlerInnen bereits vielfach Verfahren und Instrumente entwickelt.
Zur Unterstützung dieses Ziels hat die HRK einen Nationalen Kodex für das Ausländerstudium (Code of Conduct) verabschiedet. Der Kodex hat das Ziel, die Qualität der Betreuung ausländischer Studierender zu sichern bzw. weiter zu verbessern. Er formuliert Standards für Qualität im Ausländerstudium an deutschen Hochschulen, die in ihrem Anspruchsniveau über das gesetzlich geregelte Mindestmaß hinausgehen.
Der im Rahmen von GATE Germany erarbeitete Kodex dokumentiert das Bekenntnis der Hochschulen, eine angemessene Betreuung als wesentliche Bedingung für den nachhaltigen Erfolg des Aufenthaltes ausländischer Studierender, DoktorandInnen sowie ForscherInnen an deutschen Hochschulen anzuerkennen. Ziel des Kodex ist es, gemeinsame Mindeststandards bei Zulassung, Anerkennung und Betreuung festzulegen, auf deren Einhaltung sich auch internationale StudienbewerberInnen verlassen können. Leitender Gedanke ist dabei, den internationalen Studierenden, wo immer möglich, dieselben Rechte einzuräumen wie deutschen und ihnen gleichgestellte EU-Studierende.
Darüber hinaus unterstützt die HRK die Hochschulen in ihren Bemühungen, so genannte „Welcome Centres“ für die Betreuung von DoktorandInnen und WissenschaftlerInnen aufzubauen, die sich in erster Linie um die organisatorische Betreuung und Beratung kümmern.
Die rechtlichen Grundlagen der Vergleichbarkeit und Anerkennung von akademischen Qualifikationen
Im Rahmen der zunehmenden europäischen Integration in wirtschaftlichen und politischen Fragen haben die politischen Bestrebungen zugenommen, die internationale Mobilität von Studierenden zu erleichtern. Als wichtige Basis dafür wird eine rechtliche Grundlage für die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich angesehen.
Lissabon-Konvention und Bologna Erklärung
Das zentrale Abkommen, auf das sich spätere Erklärungen und Beschlüsse beziehen, ist die Lissabon-Konvention von 1997, die in Deutschland allerdings erst 2007 ratifiziert wurde und in Kraft trat. Das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates und der UNESCO. Er umfasst die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen und Abschlüssen sowie die Regelung des Hochschulzugangs.
Ein weiterer politischer Meilenstein war die Bologna Erklärung von 1999, in der die für Hochschulbildung zuständigen MinisterInnen von 30 europäischen Staaten das Ziel festschrieben, einen Europäischen Hochschulraum zu schaffen. Ein zentraler Aspekt der Vereinbarung war es, die Mobilität innerhalb der Unterzeichnerstaaten und darüber hinaus zu erhöhen und die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen zu erleichtern. Dies war ein wichtiger Schritt hin zu einer fundierten rechtlichen Regelung von Anerkennungsfragen.
Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zum Hochschulzugang und zur akademischen Anerkennung
Bezug nehmend auf die Lissabon-Konvention wurden von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz - KMK) Beschlüsse zu Fragen des Zugangs und der Zulassung ausländischer Studierender aus dem europäischen und nicht-europäischen Ausland, der Anerkennung von Abschlüssen sowie der Führung von ausländischen akademischen Graden in Deutschland gefasst.
Die Hochschulrektorenkonferenz bringt ihre Expertise und Erfahrung in die Vorbereitung dieser Beschlüsse ein, die gemeinsam von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz getragen werden. Rechtlich bindende Kraft erhalten die KMK-Beschlüsse, sobald sie Eingang finden in Landeshochschulgesetze bzw. Landesverordnungen und in die Satzungen der einzelnen Hochschulen.
Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen für den akademischen Bereich erfolgt dann in Zuständigkeit der Hochschulen. Gesetzlich vorgegeben ist, dass die Gleichwertigkeit der im Ausland erbrachten Leistungen festzustellen ist.(4)
Äquivalenzabkommen und HRK-Rahmenabkommen
Neben der weithin anerkannten und ratifizierten Lissabon-Konvention bestehen Einzelabkommen über die Äquivalenz und die Anerkennung von Hochschulqualifikationen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen europäischen Staaten, die in ihrer ursprünglichen Fassung häufig noch in die Zeit vor der Harmonisierung der europäischen Hochschulregion zurückreichen. Diese staatlichen Äquivalenzabkommen besitzen nach wie vor ihre Gültigkeit und werden mit Partnerländern wie Frankreich oder Polen aktuell neu gefasst.
Ergänzend schließt die HRK "Rahmenabkommen zur Hochschulzusammenarbeit" mit ihren Partnerorganisationen in außereuropäischen Staaten. Sie erfüllen eine analoge Funktion zur Förderung und Organisation internationaler akademischer Mobilität und sind zwar rechtlich nicht bindend, besitzen jedoch einen starken Empfehlungscharakter.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen den Hochschulen den notwendigen Spielraum, eigenverantwortlich die Gleichwertigkeit von Qualifikationen und Bildungsnachweisen festzustellen bzw. zu entscheiden, inwieweit grundlegende Unterschiede zu den deutschen Qualifikationen bestehen und deswegen nur Teilanerkennungen ausgesprochen werden können.
Die Anerkennung von ausländischen Bildungsqualifikationen durch die Hochschulen
In der allgemeinen öffentlichen Diskussion über die Anerkennung von internationalen Bildungsqualifikationen wird häufig die Unterscheidung zwischen beruflicher und akademischer Anerkennung vernachlässigt. Unter „beruflicher Anerkennung“ sind alle Formen der Anerkennung zu verstehen, die dem Zweck der Ausübung eines Berufes oder einer Berufstätigkeit dienen. Dies schließt auch sämtliche internationalen Hochschulabschlüsse und staatlichen Examina ein, wie sie auch im Ausland beispielsweise für ÄrztInnen und JuristInnen vorgesehen sind. Von „akademischer Anerkennung“ spricht man immer dann, wenn die Anerkennung einer Qualifikation oder eines Bildungsnachweises für das Studium oder die Promotion an einer Hochschule erforderlich ist.(5) Das Recht der akademischen Anerkennung liegt bei den einzelnen Hochschulen.
Die deutschen Hochschulen, d.h. die Zulassungsstellen und die Prüfungsämter der Hochschulen, sehen sich im Zuge der Unterstützung und Förderung der internationalen Bildungsmigration der Aufgabe gegenüber, in unterschiedlichen Phasen des Studiums und zu unterschiedlichen Zwecken die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen vorzunehmen. Dies geschieht bereits vor dem Studium bei der Anerkennung von Hochschulzugangsqualifikationen zum Zweck der Studienaufnahme. Es setzt sich fort bei der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen im Rahmen eines Auslandsstudiums oder beim Wechsel von einer ausländischen an eine deutsche Hochschule. Die Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen wird notwendig, wenn sich Studieninteressierte für die Fortsetzung eines Studiums in Deutschland entscheiden oder eine Promotion an einer deutschen Universität anstreben. Im Folgenden soll nun auf einzelne Aspekte der Anerkennung eingegangen werden.
Zulassung zum Studium
Beim Zugang und bei der Zulassung zum Hochschulstudium von InteressentInnen mit internationalen Hochschulzugangsqualifikationen ist zwischen den den Deutschen gleichgestellten AusländerInnen (EU und EWR-Staatsangehörige) und den ihnen nicht gleichgestellten AusländerInnen zu unterscheiden. Die Anerkennung von schulischen Abschlüssen der ersten Gruppe zum Zweck der Aufnahme eines Studiums in Deutschland orientiert sich an den Studienmöglichkeiten, die dieser Schulabschluss im Heimatland ermöglicht. So wird ein Absolvent mit einem fachspezifischen Schulabschluss (Fachabitur) in seinem Heimatland auch in Deutschland nur eine beschränkte Anzahl von Studiengängen studieren können. Ansonsten sind die Abschlüsse den deutschen Abschlüssen gleichgestellt und eröffnen die gleichen Studienmöglichkeiten. Zu dieser Gruppe zählten im Studienjahr 2008 etwa 25.500 BildungsausländerInnen (44% aller BildungsausländerInnen).(6)
Schwieriger und komplexer gestaltet sich die Bewertung und Anerkennung von Schulabschlüssen für die zweite Gruppe, zu der Studierende aus den Herkunftsländern China, Russland, Türkei, Ukraine, Marokko und Kamerun gehören. Um den Zulassungsstellen der Hochschulen eine fundierte Hilfestellung zu leisten, wurde von der Kultusministerkonferenz eine umfassende Datenbank (Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse: www.anabin.de) aufgebaut, in der die weltweiten Bildungssysteme sowie die Schulabgangszeugnisse mit Hinweisen auf die Notengebung beschrieben werden. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die innerhalb der Kultusministerkonferenz angesiedelt ist, aktualisiert diese Datenbank ständig. Entsprechend der Bewertungsvorschläge bewerten die Hochschulen die einzelnen Zeugnisse.
Aufgrund des stark wachsenden Interesses an einem grundständigen Studium in Deutschland (Anstieg der BildungsausländerInnen von 100.033 im Jahr 1997 auf 163.213 im Jahr 2003, also über 50% innerhalb von sechs Jahren (7)) wurde zur Unterstützung der ausländischen BewerberInnen bzw. zur Entlastung der Hochschulen 2003 auf Initiative der HRK und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) die Servicestelle uni-Assist gegründet, bei der sich die InteressentInnen vorab über allgemeine Zulassungsfragen informieren können, und die eine Vorprüfung der Zulassungsanträge durchführt.
Anerkennung von Studienleistungen
Die Frage der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen wird von Studierenden als wichtigstes Entscheidungskriterium für Auslandsstudien genannt.(8) Bei erwarteten Schwierigkeiten bzw. Teil- oder Nichtanerkennung besteht die Gefahr, dass ein Auslandsstudium aus Sicht vieler Studierender als „verlorene Zeit“ wahrgenommen wird, zumindest im Vorhinein.
Bei der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen unterstützt die HRK den von den Hochschulen eingeschlagenen Weg, sich weniger von rein formalen Kriterien beim direkten Vergleich der Studienmodule leiten zu lassen, sondern vermehrt auf Studieninhalte und vermittelte Kompetenzen zu achten und die Auslandserfahrung als solche, gerade auch vor dem Hintergrund der Internationalisierung der Hochschulen, positiv zu bewerten.
Anerkennung von Hochschulabschlüssen zum Zweck der Fortsetzung des Studiums
Die akademische Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit von ausländischen Hochschulabschlüssen, und damit die Schaffung einer Grundvoraussetzung für internationale Mobilität im Hochschulbereich, ist ein zentrales Ziel der europäischen Studienreform. Im obligatorisch von den Hochschulen auszustellenden „Diploma Supplement“ wird nach Abschluss des Studiengangs detailliert über den individuellen Studienverlauf Auskunft gegeben.
Schwieriger ist es bei InhaberInnen von Abschlüssen aus dem nicht europäischen Raum, die nicht modularisierte Studiengänge absolvierten oder Studiengänge, bei denen die Übertragung von Credit Points in ECTS-Leistungspunkte entsprechend der wirklichen Arbeitsbelastung während des Studiums nicht eindeutig gelingt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Zulassung zu einem Masterstudiengang über eine Einzelfallprüfung zu erreichen, die gegebenenfalls mit der Auflage verbunden werden kann, noch einzelne Kurse zu belegen.
Zugang zur Promotion
BewerberInnen mit einem ausländischen Hochschulabschluss, die an einer deutschen Hochschule promovieren möchten, müssen nachweisen, dass ihr Abschluss sie im Herkunftsland unmittelbar zur Promotion berechtigt und einem deutschen wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Diplomabschluss einer Universität, Magister oder Mastergrad) bzw. einem Staatsexamen gleichwertig ist.(9) Das hohe internationale Ansehen wissenschaftlicher Ausbildung in Deutschland spiegelt sich auch im hohen Anteil internationaler PromovendInnen (20%) an der Gesamtzahl wieder.(10)
In allen Fragen der Zulassung und akademischen Anerkennung, also Fragen der Anerkennung von Zeugnissen, Hochschulabschlüssen, Studienleistungen, Studienkollegs, Sprachnachweise, Notenumrechnungen steht die HRK den Hochschulen beratend mit ihrer Expertise zur Seite und vertritt umgekehrt aktiv die Interessen der Hochschulen in Beiräten (z.B. ZAB) und Institutionen (KMK), um die Umsetzung der Internationalisierungsstrategien auch auf der institutionellen Ebene zu unterstützen.
Perspektiven ausländischer Studierender und WissenschaftlerInnen nach Abschluss des Studiums
In der aktuellen Diskussion über Fachkräftemangel rückt der Aspekt der Erwerbsmöglichkeiten ausländischer AbsolventInnen deutlich in den Vordergrund. Nach Abschluss des Studiums haben die Graduierten die Möglichkeit, den Aufenthalt um bis zu einem Jahr verlängern zu lassen, um eine dem Abschluss angemessene Erwerbstätigkeit zu finden. [AufenthG §16, (4)] . Dies gilt auch für eingeschriebene DoktorandInnen. Aus Sicht der HRK sollte diese Frist verlängert werden. Für DoktorandInnen, die im Rahmen ihres Promotionsvorhabens von der Hochschule als MitarbeiterInnen eingestellt und damit nicht immatrikuliert wurden, gilt diese Regelung darüber hinaus nicht. Auf diese Gesetzeslücke hat die HRK wiederholt hingewiesen.
Mit der gesetzlichen Umsetzung der EU-Richtlinie für Hochqualifizierte, die allgemein als „Blue Card“ bekannt ist, wird HochschulabsolventInnen aus Nicht-EU Ländern die Möglichkeit eröffnet, bei Nachweis einer dem Abschluss angemessenen Arbeitsstelle wieder nach Deutschland zurückzukehren und nach fünf Jahren gegebenenfalls auch einen Daueraufenthalt zu erhalten.
Es liegt im Interesse der Hochschulen, ihre erfolgreichen ausländischen AbsolventInnen und PromovendInnen in diesem Prozess nach Kräften zu begleiten und zu unterstützen. Kritisch ist allerdings zu sehen und zu diskutieren, wie einem Brain Drain, gerade auch aus Schwellen- und Entwicklungsländern, entgegengewirkt werden kann. Die Hochschulen arbeiten schon jetzt intensiv an der Kontaktpflege mit in ihre Heimatländer zurückgekehrten AbsolventInnen, um dadurch Kooperationsmöglichkeiten mit ausländischen Hochschulen aufzubauen bzw. zu vertiefen und so die Internationalisierung weiter zu befördern.
Endnoten
(1) Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten und Hochschulen in Deutschland. Sie hat gegenwärtig 264 Mitgliedshochschulen. In ihnen sind über 96 Prozent aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert. Die HRK ist die Stimme der Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit, und sie ist das Forum für den gemeinsamen Meinungsbildungsprozess der Hochschulen. Sie befasst sich mit allen Themen, die Aufgaben der Hochschulen betreffen: Forschung, Lehre und Studium, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, internationale Kooperationen sowie Selbstverwaltung. Die Internationale Strategie ist online unter abrufbar.
(2) Als Bildungsinländer werden ausländische Schulabsolventen mit deutschen Schulabschlusszeugnissen bezeichnet, als Bildungsausländer solche mit ausländischen Schulabschlusszeugnissen.
(3) Letzte erhobene Daten 2007: Deutschland 258.516 ausl. Studierende, Frankreich 246.612, Australien 244.309.
(4) Siehe auch: nationaler Aktionsplanung zur Anerkennung.
(5) Engelmann, Bettina und Müller, Martina: Brain Waste, Die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in Deutschland, Augsburg 2007, S. 31 und S. 83 ff.
(6) Wissenschaft Weltoffen 2010.
(7) Wissenschaft Weltoffen 2010.
(8) Siehe DAAD-Magazin.
(9) KMK-Beschluss vom 14.04. 2004.
(10) Wissenschaft-Weltoffen 2010.
Februar 2011
Thomas Böhm ist Referatsleiter Äquivalenzen und Anerkennung in der Internationalen Abteilung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Marijke Wahlers ist Leiterin der Internationalen Abteilung der HRK.