von Gabriel Goltz und Steffi Jemili-Redmann
Regelmäßig zu den Plenarsitzungen ist die Deutsche Islam Konferenz (DIK) in den Medien präsent. Sechs solcher Sitzungen mit hochrangigen VertreterInnen der staatlichen Seite auf Bund-, Länder- und kommunaler Ebene sowie islamischen Organisationen und Einzelpersönlichkeiten auf muslimischer Seite haben bisher stattgefunden. Vier davon in der ersten Phase der Islamkonferenz (2006 bis 2009) und zwei in der eher praktisch ausgerichteten zweiten Phase (2009 bis heute). Die Plenarsitzungen, zu denen der Bundesminister des Innern einlädt, bilden zweifelsfrei den Höhepunkt eines jeden Arbeitsjahres der Deutschen Islam Konferenz. Auf den Plenarsitzungen werden die im Vorfeld erarbeiteten Ergebnisse angenommen und anschließend der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Konferenz ist, wie bereits deutlich wird, nicht auf die Plenarsitzungen beschränkt, sondern umfasst eine ganze Reihe von Arbeitsgremien, die unterhalb des Plenums angesiedelt sind. In der aktuellen Legislaturperiode spiegelt der Vorbereitungsausschuss das Plenum der Islamkonferenz auf Arbeitsebene. In diesem Ausschuss findet die regelmäßige Kommunikation statt. Der Vorbereitungsausschuss setzt wiederum Projekt- und Arbeitsgruppen zu den im Arbeitsprogramm 2010 beschlossenen Handlungsfeldern ein. An diesen Projekt- und Arbeitsgruppen wirken auch externe ExpertInnen mit.
Was ist die Deutsche Islam Konferenz?
Die Islamkonferenz, als eine vom Bundesministerium des Innern ins Leben gerufene Einrichtung, ist zuerst einmal keine Vertretung der Muslime in Deutschland. Sie ist ebenfalls kein „Religionsseminar“, das über religiöse Inhalte entscheiden könnte. Die Islamkonferenz ist vielmehr ein langfristig angelegter Kommunikationsprozess. Sie ist ein Forum, in dem Staat und MuslimInnen miteinander im Gespräch sind. Sie fasst demnach keine allgemein verbindlichen Beschlüsse, sondern ermöglicht insbesondere einen Erfahrungsaustausch und formuliert Empfehlungen in den Themenfeldern religionsrechtliche Integration, Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts auf der Grundlage der Werteordnung des Grundgesetzes sowie, als drittes Themenfeld, die Prävention von Extremismus und gesellschaftlicher Polarisierung.
Die Umsetzung ihrer Ergebnisse und Empfehlungen erfolgt auch nicht durch die Islamkonferenz selbst. Sie liegt vielmehr in der Verantwortung ihrer Mitglieder: Bundesministerien, Landesfachministerkonferenzen, Kommunen, islamische Organisationen und weiterer muslimische MultiplikatorInnen, die an der Islamkonferenz teilnehmen, sowie der Zivilgesellschaft.
Ergebnisse der ersten Phase (2006-2009)
Seit 2006 hat die Islamkonferenz eine Reihe von konkreten Ergebnissen erarbeitet, die von einer Verständigung über grundsätzliche Fragen bis zur Initiierung einzelner Maßnahmen reichen. Auf der Grundlage des Bekenntnisses der muslimischen Teilnehmenden zur Werteordnung des Grundgesetzes wurden in der ersten Phase der Islamkonferenz vor allem grundsätzliche und rechtliche Fragen erörtert und Empfehlungen zu alltagspraktischen Fragen erarbeitet. Beispielhaft sind hier zu nennen: die Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Einführung islamischen Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 GG, die Empfehlung, islamische Theologie an deutschen Hochschulen zu etablieren, schulpraktische Empfehlungen für Lehrkräfte und muslimische Eltern sowie Empfehlungen zum Moscheebau oder zu islamischen Bestattungen. Auch wurden sicherheits- und extremismusrelevante Fragen diskutiert und im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die „Clearingstelle Präventionskooperation“ geschaffen. In der ersten Phase der Islamkonferenz gelang es zudem, eine Forschungslücke zu schließen: Mit der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Islamkonferenz durchgeführten, bundesweit repräsentativen Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ konnte erstmals eine genauere Hochrechnung der Zahl der Muslime in Deutschland erfolgen. Die inzwischen viel zitierte Studie gibt darüber hinaus einen Überblick über Herkunft, Glaubensrichtungen oder religiöse Praxis der ca. vier Millionen Menschen islamischer Religionszugehörigkeit in Deutschland und untersucht auch integrationspolitische Aspekte.
Die Ergebnisse der Islamkonferenz beginnen allmählich Früchte zu tragen. Um zwei zentrale Beispiele zu nennen: Über ihre mittlerweile breit akzeptierten Vorschläge für sogenannte Übergangslösungen hat die Islamkonferenz entscheidend dazu beigetragen, dass nun in vielen Bundesländern ein bekenntnisorientierter Islamunterricht eingeführt werden kann. Bereits jetzt nehmen rund 25.000 muslimische SchülerInnen an bekenntnisorientierten Unterrichtangeboten teil. Diese Zahl wird sich in Zukunft deutlich erhöhen.
Zudem werden in Deutschland auf der Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates vom Januar 2010, der wiederum an grundsätzliche Empfehlungen der Islamkonferenz anknüpft, vier theologische Zentren für islamische Studien eingerichtet, und zwar an den Universitäten Frankfurt und Gießen, Erlangen-Nürnberg, Münster und Osnabrück sowie Tübingen. Die Bundesregierung (in diesem Falle das Bundesministerium für Bildung und Forschung) wird diese Standorte über fünf Jahre mit insgesamt 18 Millionen Euro fördern.
Ziele für die zweite Phase (2010-2013)
Die zweite Phase der Islamkonferenz schließt thematisch an die Ergebnisse der ersten Phase an, ist jedoch eher praktisch und weniger grundsätzlich ausgerichtet, was sich sowohl in der veränderten Struktur als auch in der Zusammensetzung und Zielsetzung zeigt. In ihrem Arbeitsprogramm, welches das Plenum der Islamkonferenz im März 2010 nach intensiven Beratungen angenommen hat, haben sich die Mitglieder der Islamkonferenz auf drei Arbeitsschwerpunkte verständigt:
- die institutionalisierte Kooperation und integrationsbezogene Projektarbeit fördern,
- Geschlechtergerechtigkeit als gemeinsamen Wert leben,
- die Prävention von Extremismus, Radikalisierung und gesellschaftlicher Polarisierung.
Für die darauffolgende Zeit bis zum Plenum am 29. März 2011 hatte sich die Islamkonferenz drei konkrete Ziele gesetzt:
- einen Leitfaden für die landeskundliche und sprachliche Fortbildung von religiösem Personal und weiteren MultiplikatorInnen islamischer Gemeinden auf kommunaler Ebene zu entwickeln,
- den bundeweiten Austausch zu Fragen des Religionsunterrichts zu fördern,
- sich auf zentrale Phänomene und Definitionen im Präventionsbereich zu einigen, um sich auf dieser Grundlage zu einem späteren Zeitpunkt der Initiierung von praktischen Maßnahmen zuwenden zu können.
Bisherige Ergebnisse
Zur Umsetzung der genannten konkreten Ziele wurden drei Arbeitsgremien unterhalb des Vorbereitungsausschusses eingerichtet: Eine Vorbereitungsgruppe für die bundesweite Tagung zum islamischen Religionsunterricht, eine Projektgruppe zur Erarbeitung des Fortbildungs-Leitfadens sowie eine Präventionsarbeitsgruppe.
Erarbeitung eines Leitfades für die gesellschaftskundliche und sprachliche Fortbildung religiösen Personals und weiterer MultiplikatorInnen islamischer Gemeinden auf kommunaler Ebene
In Deutschland sind nach bisherigen Schätzungen mehr als 2000 islamische Religionsbedienstete tätig, die neben ihrer klassischen Funktion (Leitung der Gebete, islamische Unterweisung etc.) zunehmend Verantwortung für Seelsorge und Sozialarbeit und als, AnsprechpartnerInnen für den Dialog mit anderen Religionen oder staatlichen Institutionen übernehmen. Auf diese Rolle sind die islamischen Religionsbediensteten (Imame und weibliche Religionsbeauftragte sowie alevitische Dede und Ana) häufig nur unzureichend vorbereitet, insbesondere wenn sie im Ausland sozialisiert sind.
Der Wunsch, über eine sprachliche und gesellschaftskundliche Fortbildung zu einem stärkeren Austausch vor Ort beizutragen, wurde von muslimischer wie auch kommunaler Seite immer wieder geäußert. Erste Modellprojekte, die größtenteils durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert wurden, wurden nicht nur seitens der Imame gut angenommen, sondern versprachen auch konkrete positive Auswirkungen hinsichtlich einer weiteren Öffnung der Moscheegemeinden und einer Vernetzung mit kommunalen Verwaltungen und Institutionen vor Ort.
Um die bereits gesammelten Erfahrungen weiterzuentwickeln und dabei möglichst viele Akteure einzubinden und bei der Umsetzung zu unterstützen, wurde im Herbst 2010 eine Projektgruppe im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingerichtet. Sie bestand aus staatlichen VertreterInnen sowie allen an der Islamkonferenz beteiligten islamischen Organisationen sowie externen ExpertInnen und PraktikerInnen. In mehreren Sitzungen wurde gemeinsam der ca. 80 Seiten umfassende Leitfaden „Dialog-Öffnung-Vernetzung“ entwickelt.
Die Diskussionen in der Projektgruppe verliefen sehr konstruktiv und in vertrauensvoller Atmosphäre. Jede Seite brachte sich mit ihren Erfahrungen ein. Entstanden ist ein anschaulicher Leitfaden mit Vorschlägen für sprachliche und gesellschaftskundliche Module, hier u.a. zu den Themen Verhältnis von Staat und Religion, Bildung, interreligiöser Dialog, freiheitlich-demokratische Grundordnung, Beratung von Familien, Frauen und Jugendlichen, Öffentlichkeitsarbeit und politische Partizipation. Darüber hinaus enthält der Leitfaden Empfehlungen zu Konzeption und Koordination der Fortbildung (Zusammensetzung der Teilnehmergruppe, mögliche Projektträger) sowie zur Durchführung (Finanzierung, Zeitplanung, Öffentlichkeitsarbeit).
Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen eine möglichst breite Umsetzung des erarbeiteten Modellkonzepts. So wurde z.B. die elektronische Fassung des Leitfadens an alle Mitgliedsstädte des Städtetages versandt. Darüber hinaus wurde der Leitfaden bisher knapp 500 Mal in gedruckter Form von verschiedenen Interessierten angefordert. In Kürze wird der Leitfaden auch in türkischer Sprache erscheinen und damit gezielt noch mehr Imame und Moscheevorstände erreichen. Zur Verteilung der Kosten auf mehrere Schultern können in einer Anschubphase von 2011-2013 Anträge auf Kofinanzierung beim Europäischen Integrationsfonds und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden. Eine speziell zu diesem Zweck eingerichtete Koordinierungsstelle im Bundesamt berät bei der Antragstellung sowie allgemeinen konzeptionellen Fragen. Zahlreiche Kommunen haben bereits konkretes Interesse signalisiert.
Mit dem nun vorliegenden Leitfaden trägt die Deutsche Islam Konferenz – staatliche und muslimische Teilnehmenden gemeinsam – zur Intensivierung des Dialogs vor Ort, zur Öffnung von islamischen Gemeinden in ihr kommunales Umfeld und zu ihrer nachhaltigen Vernetzung mit kommunalen AkteurInnen bei.
Bundesweiter Austausch zur Einführung islamischen Religionsunterrichts
Islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Deutschland ist ein zentrales Thema der Deutschen Islam Konferenz. In ihrer aktuellen Phase bietet die Deutsche Islam Konferenz entsprechend ihrem Arbeitsprogramm den Rahmen für einen bundesweiten Wissens- und Erfahrungsaustausch insbesondere über praktische Entwicklungen und konkrete Fortschritte bei der Einführung islamischen Religionsunterrichts sowie über bestehende bekenntnisorientierte Modelle an öffentlichen Schulen.
Als ersten Schritt zur Umsetzung dieses Arbeitsauftrags veranstaltete die Deutsche Islam Konferenz am 13. und 14. Februar 2011 in Nürnberg die Tagung „Islamischer Religionsunterricht in Deutschland – Perspektiven und Herausforderungen“. Thematische Schwerpunkte der Konferenz waren der aktuelle Stand der Einführung islamischen Religionsunterrichts in den Ländern, Formen der Mitwirkung von MuslimInnen und die Vorstellung von Erfahrungen und Perspektiven.
Mit dieser Konferenz ist es der Deutschen Islam Konferenz gelungen, auch in ihrer aktuellen Phase wichtige Impulse im Prozess der Einführung von bekenntnisorientiertem Islamunterricht in Schulen zu setzen, insbesondere im Werben um kluge Übergangslösungen auf Länderebene, um bereits jetzt Schritt für Schritt flächendeckende und von einer Mehrheit der MuslimInnen akzeptierte Angebote zu schaffen. In einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Tagung gaben sowohl Niedersachsen als auch Nordrhein-Westfalen bekannt, sich mit den im Land maßgeblichen Vertretungen von MuslimInnen auf Formen der Kooperation geeinigt zu haben, um flächendeckend zu einem bekenntisorientierten Unterrichtsangebot für muslimische SchülerInnen in ihren Bundesländern zu kommen. Sie bezogen sich dabei auf die diesbezüglichen Ergebnisse der Islamkonferenz.
An dem bundesweiten Wissens- und Erfahrungsaustausch zum Stand der Einführung islamischen Religionsunterrichts nahmen knapp 100 VertreterInnen staatlicher, religiöser und wissenschaftlicher Einrichtungen teil, die sich mit dem Thema beschäftigen. Der bereits veröffentlichte Tagungsband enthält neben den Rede- und Diskussionsbeiträgen zudem einen Überblick über die derzeitigen Schulversuche inkl. der Zahl der beteiligten Schulen, SchülerInnen und Lehrkräfte, die von den in den Bundesländern zuständigen Kultusministerien zugeliefert wurden. Ähnliche Konferenzen z.B. zur Ausbildung von islamischen ReligionslehrerInnen sind für 2012 geplant. Damit will die Deutsche Islam Konferenz die im Zuständigkeitsbereich der Länder liegende Einführung islamischen Religionsunterrichts weiterhin unterstützen und begleiten.
Prävention
Die Prävention von Extremismus, Radikalisierung und gesellschaftlicher Polarisierung ist auch in der aktuellen Islamkonferenz ein Schwerpunktthema. Zu diesem Zweck hat die Islamkonferenz die Arbeitsgruppe „Präventionsarbeit mit Jugendlichen“ eingerichtet.
Diese Arbeitsgruppe hat als ersten Schritt ein gemeinsames Verständnis für drei Phänomene herausgearbeitet, die für eine gemeinsame Präventionsarbeit mit Jugendlichen von zentraler Bedeutung sind: Muslimfeindlichkeit, Antisemitismus unter muslimischen Jugendlichen sowie Islamismus bzw. religiöser Extremismus unter Muslimen. Das Ergebnis dieser Arbeit ist in einem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe an das Plenum der Islamkonferenz festgehalten . Der erzielte Konsens über Phänomenbeschreibungen ist ein Erfolg. Dies war in der ersten Phase der Islamkonferenz bis 2009 nicht gelungen.
Die Phänomenbeschreibungen bilden nun die Grundlage für die weitere Arbeit der AG "Präventionsarbeit mit Jugendlichen". Als nächsten Schritt möchte sie Projekte der Jugendarbeit eruieren und, falls Handlungsnotwendigkeiten bestehen, anschließend praxisorientiert Maßnahmen empfehlen, initiieren oder begleiten.
Öffentlichkeitsarbeit und (Forschungs-)Projekte
Für die zweite Phase der Deutschen Islam Konferenz haben sich die Teilnehmenden ein verstärktes Hineintragen der Ergebnisse der Islamkonferenz in die Gesellschaft einschließlich der muslimischen Gemeinschaften vorgenommen. Ein wesentliches Medium hierfür ist seit Ende 2008 die Website der Deutschen Islam Konferenz, die von einer Redaktion des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit Unterstützung von freien JournalistInnen betreut wird. Hier wird regelmäßig über die Ergebnisse der Plenarsitzungen, aber auch über Zwischenergebnisse des Vorbereitungs-Ausschusses und der Arbeits- bzw. Projektgruppen berichtet. Zudem werden Texte zu muslimischem Leben in Deutschland veröffentlicht, die zu einer Versachlichung der meist emotional geführten Debatten in Deutschland beitragen sollen.
2010 wurde auch erstmals ein Integrationspreis der Deutschen Islam Konferenz ausgeschrieben, der das Engagement für ein besseres Miteinander von MuslimInnen und NichtmuslimInnen würdigte und die Vielzahl der Ansätze und Initiativen erstmals sichtbar machte. 186 Projekte und Projektideen wurden eingereicht. Projekte mit einem konkreten Bezug zur Arbeit der Deutschen Islam Konferenz wurden auf der DIK-Website vorgestellt und vier Projekte und zwei Projektideen vom Bundesinnenminister besonders geehrt und mit einem Preisgeld ausgezeichnet. Zu den von einer unabhängigen Jury ausgewählten Siegerprojekten gehören:
- „Kinder- und Jugendfußball für Bad Godesberg“ – ein Projekt eines arabischen Sportvereins, welches ÜbungsleiterInnen für Fußball ausbildet und daran mehrere integrationspolitische und persönlichkeitsbildende Elemente knüpft,
- „Mitte(n)drin“ – ein Kooperationsprojekt zwischen muslimischen Frauen und Polizeibeamtinnen,
- „Forum muslimischer Frauen im Kreis Reutlingen“ – ein Projekt, welches muslimische Frauen mit der Stadtverwaltung und anderen kommunalen Institutionen vernetzt;
- „www.Muslimische-Stimmen.de“ – ein Internetprojekt, welches MuslimInnen zu aktuellen Themen zu Wort kommen lässt.
Schon zu Beginn der Islamkonferenz wurden insbesondere empirische Forschungslücken in Bezug auf muslimisches Leben in Deutschland festgestellt. Nachdem 2009 die bundesweite repräsentative Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der DIK veröffentlicht wurde, leistet die Islamkonferenz über Forschungsaufträge an das Bundesamt sowie die Förderung von solchen Studien einen weiteren Beitrag zur wissenschaftlichen Fundierung. Derzeit wird im Auftrag der Islamkonferenz eine Studie zu islamischen Religionsbediensteten durch das Bundesamt durchgeführt, die den Fragen nachgeht: Wie viele Imame und alevitische Dede sind in Deutschland tätig? Aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Welchen Fort-und Ausbildungsbedarf haben sie? Die ersten Ergebnisse werden für Anfang 2012 erwartet. Darüber hinaus wird eine Studie zu Moscheegemeinden des Zentrums für Türkei- und Integrationsstudien gefördert, deren Zahl damit erstmals wissenschaftlich ermittelt werden soll.
Ausblick
Aktuell steht das Thema „Geschlechtergerechtigkeit“ im Vordergrund. Hierzu wurde eine Projektgruppe gegründet, die sich mit männlichen und weiblichen Rollenbildern in muslimischen Milieus befassen und zu einer breiten Diskussion anregen will. Begleitend soll eine Studie im Auftrag der Islamkonferenz den Themenkomplex empirisch untersuchen. Eine weitere Projektgruppe will Empfehlungen und Maßnahmen für eine bessere Integration von Musliminnen und Muslimen in den Arbeitsmarkt erarbeiten. Insbesondere die Zugangschancen zum Arbeitsmarkt stehen hier im Mittelpunkt, da muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, aber auch Männer mit einem z.B. türkischen Namen z.T. vor höheren Zugangsbarrieren zum Arbeitsmarkt stehen.
Die Plenarsitzung 2012 wird sich schwerpunktmäßig den Ergebnissen der beiden genannten Projektgruppen widmen. 2013 werden dann die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Präventionsarbeit mit Jugendlichen“ im Mittelpunkt stehen.
Gabriel Goltz ist Referent im Bundesministerium des Innern und dort u.a. für die Deutsche Islam Konferenz zuständig. Steffi Jemili-Redmann ist als Referentin im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge u.a. für die Deutsche Islam Konferenz zuständig.