Die Deutsche Islam Konferenz in der Sackgasse: Plädoyer für eine strukturelle und inhaltliche Neuausrichtung

von Matthias Kortmann

Fünf Jahre DIK: Eine Bestandsaufnahme
Ohne Zweifel war die Einberufung der Deutschen Islam Konferenz (DIK) durch den damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im Herbst 2006 ein wichtiger Schritt. Erstmals zeigte der Staat die Bereitschaft, auf höchster Ebene mit VertreterInnen des Islams zu sprechen. Damit beförderte er nicht nur die Zugehörigkeit der zweitgrößten Religion in Deutschland in das Bewusstsein der deutschen Öffentlichkeit. Den MuslimInnen und ihren Organisationen wurde auch eine Aufwertung in Aussicht gestellt und damit die Basis für ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis geschaffen.

Ziel der DIK war es dem Innenministerium zufolge, „mit Bund, Ländern und Kommunen im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Muslime in Deutschland Wege zu einer besseren religionsrechtlichen und gesellschaftlichen Integration aufzuzeigen und – wo möglich – auch zu beschreiten“ (BMI 2009: 1). Zu diesem Zweck versammelten sich je 15 TeilnehmerInnen der staatlichen und der muslimischen Seite medial prominent begleitet in einmal jährlich stattfindenden Plenumssitzungen. Darüber hinaus tagten in der ersten Phase der DIK (2006-2009) alle zwei Monate drei thematische Arbeitsgremien und ein Gesprächskreis. Diese wurden zu Beginn von Phase II Anfang 2010 durch einen Vorbereitungsausschuss abgelöst, der kurzfristige Projekt- und Arbeitsgruppen zu aktuell als relevant erkannten Themen einrichtet (Busch/Glotz 2011).

Nach fast fünf Jahren DIK mit unterschiedlichen TeilnehmerInnen und unter wechselnden Tagesordnungspunkten muss jedoch festgestellt werden: Ihren eingangs formulierten Ansprüchen ist die Konferenz nicht nur bis zu diesem Zeitpunkt kaum gerecht geworden. Auch für die Zukunft ist ein erfolgreicher Verlauf des Dialoges zwischen Staat und muslimischen Organisationen auf der DIK nicht zu erwarten. Verantwortlich hierfür sind sowohl strukturelle Defizite als auch inhaltliche Mängel, die das Gremium von Beginn an belastet haben.

Strukturelle Schwächen
Problematisch ist zunächst, dass der Bund für die Maßgaben des Religionsverfassungsrechts nicht die vorrangig zuständige Ebene ist. Zwar ist das BMI die auf der Bundesebene zuständige Instanz, wenn es hier um „grundsätzliche Angelegenheiten des Staatskirchenrechts und Fragen der Beziehung zu den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften“ (BMI 2009-2011) geht. Die für eine Integration des Islams zentrale Frage der Anerkennung von religiösen Organisationen als Religionsgemeinschaften nach Art. 7 oder als Körperschaften des Öffentlichen Rechts nach Art. 140 des Grundsgesetzes wird jedoch allein durch die Bundesländer geregelt. Erst diese Anerkennung ermöglicht es den muslimischen Organisationen, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen anzubieten (Art. 7 GG) oder das mit dem Körperschaftsstatus verbundene Privilegienbündel einschließlich dem Recht, Steuern von ihren Mitgliedern zu erheben, zu erlangen (Art. 140 GG). Nicht zuletzt erfährt der Islam durch diese Anerkennung auch eine deutliche symbolische Aufwertung.

Die Bundesländer werden zwar an der DIK beteiligt, ihre religionspolitische Entscheidungsmacht spiegelt sich dabei jedoch keinesfalls wider. Nachdem die Länder zunächst durch lediglich vier TeilnehmerInnen repräsentiert waren, wurde die Zahl der VertreterInnen der auch nach Ansicht von Ministeriumsmitarbeitern „maßgeblich betroffenen Länderfachministerkonferenzen“ (Busch/Glotz 2011) ab Phase II der DIK auf sechs erhöht. Dass bei der jüngsten Sitzung am 29. März 2011 zwei LändervertreterInnen der Einladung des BMI nicht folgten, spricht jedoch für die gerade aus Ländersicht wohl eher nachrangige Relevanz der Bundesebene für Verhandlungen mit VertreterInnen religiöser Organisationen. In jedem Fall schwächte ihre Abwesenheit die Rolle der in diesem Zusammenhang entscheidenden Landesebene erneut.

Fragwürdig ist weiterhin die Auswahl der muslimischen VertreterInnen durch das Bundesinnenministerium. In der ersten Phase der DIK wurden neben RepräsentantInnen der vier mitgliederstärksten islamischen Verbände Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IRD), Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und Zentralrat der Muslime (ZMD) sowie VertreterInnen der Alevitischen Gemeinde in Deutschland (AABF) zehn „nicht-organisierte“ MuslimInnen eingeladen. Durch ihre Teilnahme sollte die Bandbreite muslimischen Lebens in Deutschland besser abgebildet werden. Hintergrund sind Berechnungen, nach denen maximal ein Drittel der MuslimInnen in Deutschland Mitglied eines der vier großen Verbände ist.

Diese Argumentation blendet jedoch die Tatsache aus, dass der Islam grundsätzlich nicht mitgliedschaftsrechtlich organisiert ist, dass also ein erheblicher Teil der regelmäßigen MoscheebesucherInnen nicht formal einer Gemeinde angehört (Oebbecke 2010: 4). Hinzu kommt, dass eben diese Moscheegemeinden zu ca. 80 Prozent einem der Verbände des Koordinationsrates der Muslime (KRM), zu dem sich DITIB, IRD, VIKZ und ZMD im April 2007 zusammengeschlossen haben, angehören (Chbib 2011: 106). Somit können diese Verbände durchaus für sich reklamieren, die deutliche Mehrheit der praktizierenden und dabei die religiös-islamische Infrastruktur nutzenden MuslimInnen in Deutschland zu repräsentieren.

Problematisch an der Beteiligung „nicht-organisierter“ MuslimInnen im Rahmen des Dialoges zwischen Staat und Islam ist zudem, dass der religionsverfassungsrechtlichen Maßgabe einer Zusammenarbeit mit religiösen Organisationen eine solche Praxis im Wege steht. Seit Beginn der zweiten Phase der DIK haben diese Organisationen sogar noch weiter an Relevanz verloren. Verantwortlich hierfür war einerseits der vorläufige Verzicht von Schäubles Nachfolger Thomas de Maizière, den Islamrat als zweitgrößten muslimischen Verband und Vertreter von ca. 300 Moscheegemeinden erneut zur DIK einzuladen. Hintergrund waren polizeiliche Ermittlungen gegen dessen größten Mitgliedsverband Islamische Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung, aufgrund derer de Maizière dem Islamrat lediglich eine ruhende Mitgliedschaft anbieten wollte. Der Verband zog es daraufhin jedoch vor, seine Teilnahme an der DIK vollständig zurückziehen.

Diesem Vorbild folgte der ZMD, der seine Absage mit der bisherigen Ergebnislosigkeit des Gremiums und einer mangelnden Mitsprache der muslimischen Seite bei der Themensetzung begründete (Kortmann 2011). Zwar wurde mit der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD) eine alternative islamische Organisation eingeladen. Die Schwächung des organisierten Islams auf der DIK im Allgemeinen sowie von MuslimInnen türkischer Herkunft im Speziellen, Konsequenz des Ausscheidens von IRD und ZMD, konnte die Beteiligung dieses eher kleinen Verbandes jedoch nicht ausgleichen.

Eine Relativierung der Rolle des organisierten Islams auf der DIK resultiert jedoch nicht nur aus der Teilnahme „nicht-organisierter“ MuslimInnen und dem Wegbleiben zweier wichtiger islamischer Verbände. Hierzu trägt schließlich auch die Entscheidung bei, mit dem Zentralrat der Marokkaner in Deutschland (ZMaD) und der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) nun auch in erster Linie auf die ethnische Herkunft ausgerichtete, im Falle der TGD zudem eindeutig säkulare Migrantenselbstorganisationen zu beteiligen. Diese beiden Organisationen stellen nicht nur in lediglich sehr begrenztem Maße Ansprechpartnerinnen für den Islam in Deutschland dar. Deren Beteiligung spiegelt auch eine bedenkliche Gleichsetzung von ethnischer Herkunft und islamischer Religion und damit eine „Ethnisierung von Religion“ (Azzaoui 2011: 260) wider, die im fundamentalen Widerspruch zum eigentlichen Ziel der DIK steht, einen „Deutschen Islam“ zu etablieren.

Ein abschließender Blick auf die konkrete Auswahl der „nicht-organisierten“ TeilnehmerInnen, inzwischen eher als „muslimische Einzelpersonen“ bezeichnet, provoziert ebenfalls kritische Nachfragen, handelt es sich bei diesen doch vor allem um „säkulare“ oder sogar „islamkritische“ MuslimInnen. Ganz offen sollen diese dabei nach dem Willen des Innenministeriums ein Gegengewicht zu den als zu konservativ wahrgenommenen Verbänden bilden. Diese inhaltliche Einmischung steht jedoch ebenfalls im Widerspruch zum Religionsverfassungsrecht, welches die weltanschauliche Neutralität des Staates verlangt.

Inhaltliche Schieflagen
Auch inhaltlich konnte die Deutsche Islam Konferenz die hohen Erwartungen bisher nicht erfüllen. Zwar spiegelte die thematische Ausrichtung der Arbeitsgruppen („Deutsche Gesellschaftsordnung und Wertekonsens“, „Religionsfragen im deutschen Verfassungsverständnis“, „Wirtschaft und Medien“) und des Gesprächskreises („Sicherheit und Islamismus“) durchaus eine gewisse thematische Vielfalt wider. Kritisiert wurde jedoch bereits zu Beginn eine rasche Verengung auf Sicherheitsthemen, die im Verlauf immer weiter zugenommen hat. Eines der wenigen konkreten Ergebnisse der ersten Phase der DIK war daher nicht zufällig die Einrichtung einer „Clearingstelle Präventionskooperation“ im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die durch die TeilnehmerInnen des Gesprächskreises „Sicherheit und Islamismus“ vereinbart wurde (Kortmann 2011: 156).

Die thematische Ausrichtung der zweiten Phase der DIK bestätigt den Trend weg von religionspolitischen Themen. Zwar benennt das BMI auch weiterhin die „Kooperation zwischen deutschem Staat und Muslimen auf der Grundlage des deutschen Religionsverfassungsrechts, also z.B. die schrittweise Einführung von islamischen (sic.) Religionsunterricht an Schulen und von islamisch-theologischen Lehrangeboten an Universitäten oder die öffentliche Aus- und Fortbildung von Imamen“ als Inhalte der Gespräche. Als „Hauptthema“ wird jedoch die „Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Deutschland“ definiert, worunter die Herstellung von „Geschlechtergerechtigkeit“ und die „Prävention von Extremismus und gesellschaftlicher Polarisierung“ verstanden werden (DIK 2011).

Dass religionsrechtliche Fragen wie der islamische Religionsunterricht auf der DIK eine immer geringere Rolle spielen (sollen), signalisiert auch eine Verlagerung der Zuständigkeit für das Gremium innerhalb des BMI. So ist dieses Gremium unter der schwarz-gelben Koalition in die Abteilung M „Migration; Integration; Flüchtlinge; Europäische Harmonisierung“ gewandert (vgl. Musch 2011), ein Umstand, der die DIK noch stärker dem durch die Bundesbeauftragte für Migration und Integration, Maria Böhmer, ausgerichteten Integrationsgipfel gleichen lässt. Auch die Beteiligung von TGD und ZMaD bestätigt den Eindruck, dass das BMI auf der DIK einen Dialog vor allem mit (muslimischen) MigrantInnen und ihren Organisationen führen möchte, nicht jedoch mit (deutschen) MuslimInnen und ihren Religionsgemeinschaften. Die Aussage des neuen, seit Anfang 2011 amtierenden Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich, der Islam gehöre nicht zu Deutschland, muss schließlich fast zwangsläufig jegliche noch verbliebene Hoffnung darauf nehmen, dass die Deutsche Islam Konferenz tatsächlich einer Integration des Islam in Deutschland den Weg ebnen soll.

In den geplanten Schwerpunktsetzungen der DIK für die kommenden Jahre tauchen religionsrechtliche Fragen dementsprechend nicht auf. Stattdessen stehen hier die Themen „Geschlechtergerechtigkeit“ (2012) und „Prävention“ (2013) ganz oben auf der Agenda (Migration und Bevölkerung 2011) Doch selbst innerhalb der dominierenden Sicherheitsthematik hat die DIK inzwischen Konkurrenz bekommen: So hat Friedrich kürzlich parallel einen „Präventionsgipfel“ eingerichtet, auf dem mit VertreterInnen von muslimischen Verbänden und Moscheegemeinden über die frühzeitige Identifizierung von IslamistInnen gesprochen werden soll. Sowohl in Bezug auf religions- als auch sicherheitspolitische Themen stellt sich also die Frage, wieso es die DIK eigentlich noch gibt.

Plädoyer für eine grundlegende Neuausrichtung
Die Deutsche Islam Konferenz sollte in ihrer jetzigen Form nicht fortgeführt werden. Zwar kommt ihr das unbestrittene Verdienst zu, dem Dialog zwischen Staat und muslimischen VertreterInnen in Deutschland neuen Antrieb verliehen zu haben. An ihren inhaltlichen, insbesondere religionspolitischen Ansprüchen muss sie jedoch fast zwangsläufig scheitern. Das Bundesinnenministerium selbst ist sich der Schwächen des Gremiums dabei durchaus bewusst. So schrieben etwa der Islamwissenschaftler Gabriel Glotz und der Jurist Reinhard Busch, beide im Ministerium für die DIK zuständig, in einem Beitrag für den Band „Staat und Islam“ (2011: 45) folgendes:

„Mit bestimmten immanenten Problemen – wie z.B. einer übertriebenen Erwartungshaltung, Kritik an der Zusammensetzung der Konferenz, unterschiedliche Zuständigkeiten der staatlichen Akteure, fehlende Verbindlichkeit der Ergebnisse – wird die Konferenz leben müssen“.

Ihre Annahme, dass „die Alternative zur Islamkonferenz in ihrer jetzigen Form hieße, [...] auf sie ganz zu verzichten“ (ibid.) kann dabei jedoch nur eingeschränkt geteilt werden. So könnten die bereits bestehenden Kontakte der DIK zu den relevanten Länderfachministerkonferenzen mit dem Ziel intensiviert werden, das Gremium letztlich vollständig der Länderebene zu übertragen.

Die Kultus- und Innenministerkonferenz, aber auch die Integrationsministerkonferenz wären dabei die Instanzen, über die der Dialog zwischen muslimischen VertreterInnen und dem Staat auf die zuständigen Länder verlagert werden könnte. Nur dort kann eine religionsrechtliche Integration des Islams ernsthaft verfolgt werden. Nur dort können tatsächlich Entscheidungen getroffen werden, die den Weg ebnen zu einem islamischen Religionsunterricht nach Art. 7 GG sowie zur Anerkennung islamischer Verbände als Körperschaften nach Art. 140 GG. Und nur dort könnten schließlich auch die Moscheegemeinden als „die zentralen Einheiten der muslimischen Religionsgemeinschaften“ (Azzaoui 2011: 254) aufgewertet werden.

Eine Umfrage des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Migration und Integration aus dem Jahr 2010 dokumentierte einen bemerkenswert geringen Bekanntheitsgrad der DIK bei muslimischen ZuwanderInnen. Demnach war 43 Prozent von ihnen – und damit einem größeren Anteil als bei einheimischen Befragten – die Konferenz gänzlich unbekannt (SVR 2010). Wenn auf der Ebene der Länder substantielle und fühlbare Ergebnisse erreicht und die Moscheen als direktes Bindeglied der MuslimInnen zu ihren Gemeinden und schließlich auch zu den Verbänden in die Konsultationen einbezogen würden, könnte die Kooperation zwischen Staat und muslimischen VertreterInnen stärker im Bewusstsein der MuslimInnen verankert werden. Auf der Bundesebene jedoch – und darin ist Busch und Glotz durchaus zuzustimmen – sind letztlich nur wenig sinnvolle Alternativen zur jetzigen Form der DIK denkbar.

Literatur

  • Azzaoui, Mounir 2011: Muslimische Gemeinschaften in Deutschland zwischen Religionspolitik und Religionsverfassungsrecht – Schieflagen und Perspektiven. In: Meyer, Hendrik/Schubert, Klaus (Hrsg.): Politik und Islam. Wiesbaden, S. 247-276.
  • Bundesministerium des Inneren (BMI) 2009: Deutsche Islam Konferenz (DIK):
    Zwischen-Resümee der Arbeitsgruppen und des Gesprächskreises
    Vorlage für die 4. Plenarsitzung der DIK 25. Juni 2009 Berlin.
  • Bundesministerium des Inneren (BMI) 2009-2011: Kirchen und Religionsgemeinschaften.
  • Busch, Reinhard/Goltz, Gabriel 2011: Die Deutsche Islam Konferenz -
    Ein Übergangsformat für die Kommunikation zwischen Staat und Muslimen in Deutschland. In: Meyer, Hendrik/Schubert, Klaus (Hrsg.): Politik und Islam. Wiesbaden, S. 29-46.
  • Deutsche Islam Konferenz (DIK) 2011: Struktur der Deutschen Islam Konferenz in der zweiten Phase.
  • Chbib, Raida 2011: Einheitliche Repräsentation und muslimische Binnenvielfalt. Eine datengestützte Analyse der Institutionalisierung des Islam in Deutschland. In: Meyer, Hendrik/Schubert, Klaus (Hrsg.): Politik und Islam. Wiesbaden, S. 87-112.
  • Kortmann, Matthias 2011: Migrantenselbstorganisationen in der Integrationspolitik. Einwandererverbände als Interessenvertreter in Deutschland und den Niederlanden. Münster.
  • Migration und Bevölkerung 4/2011: Deutschland: Islamkonferenz von Kontroversen überschattet.
  • Musch, Elisabeth 2011: Integration durch Konsultation? Konsensbildung in der Migrations- und Integrationspolitik in Deutschland und den Niederlanden. Münster.
  • Oebbecke, Janbernd 2010: Der Islam als Herausforderung für das deutsche Religionsrecht. In: Heinrich Böll Stiftung: Muslimische Gemeinschaften zwischen Recht und Politik. Dossier. Berlin, S. 3-7.
  • Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Migration und Integration (SVR) 2010: Adressat nicht erreicht? Deutsche Islam Konferenz bei Muslimen kaum bekannt.

 

Bild entfernt.

Dr. Matthias Kortmann ist stellvertretender Vorsitzender des Forums Offene Religionspolitik (FOR) und arbeitet derzeit als Gastwissenschaftler am Institute for Migration and Ethnic Studies an der Universiteit van Amsterdam.