Das Ausmaß von Diskriminierungen in Deutschland - Eine Übersicht zu Studien, Umfragen und Statistiken
Insgesamt sind gesicherte empirische Forschungsergebnisse noch gering, die Auskunft über die Formen und Ausmaß von Diskriminierungen in Deutschland geben. Angesichts einer bisher kaum entwickelten Antidiskriminierungskultur, in der es normal ist, sich gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen, einer bisher mangelhaften rechtlichen Verankerung des Diskriminierungsschutzes und einer dünnen organisatorischen Infrastruktur verwundert die ungenügende systematische Erfassung, Dokumentation und Evaluation von Diskriminierungsfällen kaum. Dies wird eine zentrale Aufgabe der zukünftigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes sein. Auch wenn viele Menschen glücklicherweise keine Erfahrungen mit Diskriminierungen gemacht haben, zeigen zahlreiche nationale, europäische und internationale Studien, Umfragen und Berichte den dringenden Handlungsbedarf im Kampf gegen Diskriminierungen und die Notwendigkeit der Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur. Die folgende Übersicht listet einige zentrale Dokumente auf.
STUDIEN
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Christine Zauper: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Definitionen und Definitionslücken bei den Begriffen "Rasse" und "ethnische Herkunft"
- Merx/Vassilopoulou: Das arbeitsrechtliche AGG und Diversity-Perspektiven
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Gleichberechtigung bei der Wohnungssuche? Tipps für Migrantinnen und Migranten
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- Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Heitmeyer-Studie 2005
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Anlaß zur Sorge – Der dritte ECRI-Länderbericht über Deutschland von 2003
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Diskriminierungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt – Das Beispiel Brandenburg
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Die Wohnungssuche als Alltagsproblem von Menschen nicht-deutscher Herkunft?
STUDIEN
Christine Zauper: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Definitionen und Definitionslücken bei den Begriffen "Rasse" und "ethnische Herkunft"
Der Begriff „Rasse“ im deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungs- gesetz (AGG) wirkt aufgrund der deutschen Geschichte zwischen 1933 – 1945 abschreckend. Dadurch wird das Gesetz, das im Rahmen europäischer Harmonisierung vor rassistischer Diskriminierung schützen soll, weitgehend diskreditiert. „Rasse“ ist ein vielschichtiger und problematischer Begriff. Wie ein roter Faden zieht sich die stigmatisierende Ablehnung bestimmter Menschengruppen und Kulturen durch viele Bereiche der Kultur - von der Naturwissenschaft über die Sozialwissenschaften bis hin zur Rechtswissenschaft. Diese Ablehnung ist besonders schwer zu bekämpfen, weil sie nicht auf Fakten basiert, sondern auf überkommenen Denkmustern.Deshalb brauchen die Menschen und Gruppen, die von rassistischer Diskriminierung betroffen sind, rechtliche, politische und soziale Sicherheit. Sie benötigen Netzwerke und Antidiskriminierungsstellen, die Studien zur Diskriminierung erstellen und die ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite stehen. Gefragt sind engagierte Richterinnen und Richter, die das AGG in die Tat umsetzen sowie verantwortungsbewusste Politikerinnen und Politiker, die das problematische Gesetz sensibel und aufmerksam begleiten. Die Arbeit von Christine Zauper diskutiert folgende Punkte: „Rasse“ als naturwissenschaftlicher und als sozialwissenschaftlicher Begriff, der Begriff „Rasse“ im internationalen Recht und im deutschen Recht, „Rasse“ im Nationalsozialismus, „Rasse“ als Zuschreibung sowie kritische Würdigung und methodologische Einordnung des AGG.
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Merx/Vassilopoulou: Das arbeitsrechtliche AGG und Diversity-Perspektiven
Seit dem 18. August 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das umfassend Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft oder einer rassistischen Diskriminierung, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen soll. Ein Schwerpunkt des Gesetzes liegt dabei im Arbeitsrecht. Das AGG wird deutliche Auswirkungen auf sämtliche Personalprozesse von Unternehmen und Organisationen haben.
Die Untersuchung von Merx und Vassilopoulou bietet eine Übersicht über zentrale arbeitsrechtlich relevante Regelungen des AGG und diskutiert, wie Ansätze eines Managing Diversity in der Erfüllung dieser arbeitsrechtlichen Herausforderungen längerfristig eine entscheidende Rolle spielen können. Darüber hinaus leistet sie eine umfassende Einführung, die neben dem europarechtlichen Hintergrund auch die ungewöhnlich langwierige und kontroverse Entstehungsgeschichte des AGG skizziert. Die zentralen Diskussionspunkte im Gesetzgebungsprozess werden dabei vertiefend beleuchtet.
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Heitmeyer-Studie 2005 - Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Vorurteile stehen oft am Anfang von Diskriminierungstaten. Das mittlerweile vierte GMF-Survey des Bielefelder Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung um Prof. Heitmeyer zeigt die in Deutschland bestehenden Vorurteilsstrukturen gegenüber verschiedenen Minderheitengruppen auf. Es werden über einen Zeitraum von 10 Jahren hinweg jährlich 2.000 repräsentativ ausgewählte Personen in Deutschland interviewt. Die deutlichsten Zuwächse sind dabei insbesondere in der geäußerten Ablehnung gegenüber ethnischen Minderheiten und im Beharren auf Etabliertenvorrechten festzustellen. Ergebnisse der GMF-Umfrage 2005 sind u.a.:
- „Die Weißen sind zu Recht führend in der Welt.“ stimmten insgesamt 14,5% zu.
- „Es leben zu viele Ausländer in Deutschland.“ stimmten insgesamt 61,1% zu. (2002: 55,4%)
- „Wenn Arbeitskräfte knapp werden, sollte man die in Deutschland lebenden Ausländer wieder in ihre Heimat zurückschicken.“ stimmten insgesamt 36,1% zu. (2002: 27,7%)
- „Juden haben zu viel Einfluss in Deutschland.“ stimmten insgesamt 20,9% zu.
- „Durch ihr Verhalten sind die Juden an ihren Verfolgungen mitschuldig.“ stimmten insgesamt 12,9% zu.
- „Muslimen sollte die Zuwanderung nach Deutschland untersagt werden.“ stimmten insgesamt 24,3% zu.
- „Durch die vielen Muslime hier fühle ich mich manchmal wie ein Fremder im eigenen Land.“ stimmten insgesamt 33,7% zu.
- „Es ist ekelhaft, wenn Homosexuelle sich in der Öffentlichkeit küssen.“ stimmten insgesamt 34,8% zu.
- „In der Gegenwart von Behinderten fühlt man sich manchmal unwohl.“ stimmten insgesamt 18,7% zu.
- „Die Obdachlosen in Städten sind unangenehm.“ stimmten insgesamt 38,9% zu.
- „Wer irgendwo neu ist, sollte sich erst mal mit weniger zufrieden geben.“ stimmten insgesamt 70.5% zu. (2002: 57,8%)
- „Wer schon immer hier lebt, sollte mehr Rechte haben als die, die später zugezogen sind.“ stimmten insgesamt 33,3% zu.
- „Frauen sollen sich wieder mehr auf die Rolle der Ehefrau und Mutter besinnen.“ stimmten insgesamt 28,6% zu.
Weitere Informationen zur GMF-Studie 2005
Antidiskriminierungsreport Berlin 2003-2005 : Erfahrungen des TBB Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin und Ergebnisse einer Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Herkunft, Hautfarbe und Religion
Der heute veröffentlichte "Antidiskriminierungsreport 2003 - 2005" stellt eine Zwischenbilanz der Arbeit des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin des TBB (ADNB des TBB) dar. Neben einer statistischen Aufbereitung der eingegangenen Diskriminierungsmeldungen von Mitte 2003 bis Ende 2005 mit Fallbeispielen, beinhaltet dieser ferner die Ergebnisse einer vom ADNB des TBB mit der Unterstützung des Migrationsrates Berlin & Brandenburg durchgeführten Umfrage "Wie steht es mit Diskriminierung in Berlin?" zu den Merkmalen ethnische Herkunft, Hautfarbe und Religion. Wenngleich nicht repräsentative, zeigen die Ergebnisse insgesamt zum einen Problemfelder und Tendenzen auf, die auf gesellschaftspolitischer Ebene diskutiert werden müssen, zum anderen werfen sie Fragen auf, die beantwortet werden wollen.
Der Antidiskriminierungsreport 2003-2005 zum Download in pdf-Format
Die Eurobarometer-Analyse von 2000- Diskriminierungspotential in der Bundesrepublik im europäischen Vergleich 1
Die Eurobarometer – Analyse von 2000 zu „Einstellungen gegenüber Minderheitengruppen in der Europäischen Union“ kommt für Deutschland zu dem Ergebnis, dass 18% der Bundesbürger intolerant gegenüber ethnischen Minderheiten und Zuwanderern sind. Damit liegt Deutschland über dem EU-Durchschnitt von 14%. Als „intolerant“ gelten im Sinne der Untersuchung diejenigen, die starke negative Gefühle gegenüber Minderheiten hegen und sich durch Angehörige ethnischer Minderheiten stark gestört fühlen.
Das Eurobarometer 2000 zum Download in pdf-Format
Die Analyse zu Deutschland zum Download in pdf-Format
Das Eurobarometer 57.0 von 2002 - Diskriminierungspotential in der Bundesrepublik im europäischen Vergleich 2
In 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden im Eurobarometer 57.0 von 2002 Frauen und Männer über ihre Erfahrungen als Opfer oder Zeugen von Diskriminierungen in den Bereichen Beschäftigung, Erziehung, Wohnraum oder als Verbraucher befragt. Zur Ablehnung von Diskriminierungen in Europa stellt die Analyse des Eurobarometers fest: „Die einzig nennenswerte Ausnahme dieser Struktur der sehr starken Ablehnung von Diskriminierung stellt Deutschland dar, und zwar sowohl das ehemalige Westdeutschland als auch das ehemalige Ostdeutschland. In allen Bereichen, vor allem aber im Hinblick auf die ethnische Diskriminierung, waren die Ergebnisse in Deutschland niedriger als in den übrigen Staaten.“ (Werte der Ablehnung von Diskriminierungen: Spanien (89%), Luxemburg (88%), Vereinigtes Königreich (87%), Deutschland Ost (71%), Deutschland West (68%). Nur einer von drei Europäern würde im Falle einer Diskriminierung seine Rechte kennen. Der Prozentsatz derjenigen, die ihre Rechte nicht kennen, ist am höchsten bei Belgiern (26%), Österreichern (29%) und Deutschen aus den neuen Bundesländern (29%). Am besten informiert sind Finnen (70%), Griechen (53%) und Italiener (43%). Die Highlights des Eurobarometer 57.0 zum Download in pdf-Format
Alltägliche Diskriminierungserfahrungen – Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 2001
Im Jahr 2001 veröffentlichte das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine von ihm in Auftrag gegebene Repräsentativuntersuchung zur „Situation ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland“. Danach gaben rund 30% der in der Untersuchung interviewten Personen an, im Zeitraum der letzten 12 Monate mindestens einmal beim Zugang zum Arbeitsmarkt und beruflichem Aufstieg oder beim Zugang zu Gaststätten aufgrund ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt worden zu sein. Besonders hohe Werte wurden dabei insbesondere von jüngeren Befragten angegeben.
Weitere Informationen zur Studie hier
Literaturhinweis: Situation ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen in der
Bundesrepublik Deutschland, Repräsentativuntersuchung 2001, Teil A; Forschungsbericht im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Offenbach und München 2002
Die International Labour Organisation, Genf (ILO) untersuchte die Erfahrungen von StellenbewerberInnen mit ausländischer Herkunft bei der Personalauswahl durch deutsche Betriebe. Es wurden mit Hilfe der sogenannten „testing-Methode“ dabei jeweils identische Bewerberunterlagen (Lebensläufe, Qualifikationsnachweise, etc.) von deutschen und türkischen BewerberInnen an Betriebe geschickt, bzw. bei gleichen Sprachfähigkeiten meldeten sich deutsche und türkische BewerberInnen telefonisch auf ein Stellenangebot. Die ILO-Studie kam zu dem Ergebnis, dass in insgesamt 19% aller Fälle eine Diskriminierung der türkischen BewerberInnen festzustellen war, in einzelnen Branchen lag die Diskriminierungsrate sogar wesentlich höher (im Bankgewerbe über 50%, im Außendienst etwa 40%).
Einzelbeispiele aus der ILO-Studie:
Beispiel 1: Bewerbung für Außendiensttätigkeit (Katalogübergabe an Privathaushalte)
Ein Deutscher erhält einen Termin, um sich persönlich vorzustellen. Zehn Minuten später ruft ein Türke an und erhält eine Absage, da alles bereits vergeben sei. Im direkten Anschluss ruft der Deutsche unter einem anderen Namen an und bekommt erneut einen Vorstellungstermin genannt.
Beispiel 2: Bewerbung als Fotomodell
Ein Türke ruft zuerst an und gibt an, 1,82 m groß zu sein. Er erhält eine Absage mit der Begründung, er sei zu klein und die Mindestgröße sei 1,85 m. Anschließend ruft ein Deutscher an und gibt an 1,84 m groß zu sein; er erhält eine positive Antwort. Er fragt nochmals nach, ob 1,82 m auch in Ordnung seien, und erhält die Antwort „ja“.
Beispiel 3: Bewerbung als Beifahrer/Produktionshelfer
Ein Türke ruft zuerst an und erhält die sehr kurze Antwort, „alles habe sich schon erledigt“. Ein Deutscher ruft im Anschluss an, es entwickelt sich ein langes Gespräch mit einer anschließenden Terminvereinbarung. (alle aus Goldberg u.a. 1995, S. 23)
Die ILO-Studie zum Download in pdf-Format
Diskriminierungen im Bildungswesen und beim Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung – Die OECD-Studie von 2005
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichte 2005 die Studie „Die Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern in Deutschland“. Darin weist sie darauf hin, dass insbesondere die Situation der sogenannten „zweiten Generation“ Anlass zur Besorgnis gibt, weil ihre Bildungsergebnisse sehr niedrig sind. Das geringe Bildungsniveau der zweiten Generation scheint zumindest teilweise auf strukturelle Merkmale des deutschen Bildungssystems zurückzuführen zu sein, wie die frühzeitige Aufteilung der Kinder auf verschiedene Bildungszweige, bei der die Migrantenkinder zumeist in die weniger anspruchsvollen Bildungszweige gelangen. Die massiven strukturellen Nachteile lassen vermuten, so der OECD-Bericht, dass auch vorhandene Diskriminierungen beim Zugang zu Beschäftigung und Beruf Ursache der schlechten Arbeitsmarktlage vieler Menschen mit Migrationshintergrund sind. Die OECD weist auf das Problem einer fehlenden umfassenden Antidiskriminierungspolitik und einer damit einhergehenden mangelnden systematischen Erfassung und Dokumentation der Diskriminierungsproblematik im Bereich der Arbeitswelt hin.
Die OECD-Studie zum Download in pdf-Format
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse zum Download in pdf-Format
Diskriminierungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt – Das Beispiel Brandenburg
Die rassistisch motivierte Gewalttat auf Ermyas M. in Potsdam verweist auf das hohe Potential antisemitischer, fremdenfeindlicher und rassistisch motivierter Vorurteile, Diskriminierungen und Gewalttaten, gerade auch in ostdeutschen Bundesländern. Der Antidiskriminierungsbeauftragte Brandenburgs veröffentlicht dazu eine Studie aus dem Jahr 1999 zur „Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt am Beispiel ausländischer Studenten in Brandenburg“. Die Ergebnisse der nach der testing-Methode durchgeführten Studie ergaben in 14,8% der Fälle eine eindeutige Diskriminierung der türkischen Bewerber (es wurde z.B. behauptet die Arbeitsstelle sei nur für Frauen ausgeschrieben und dann wurde mit einem männlichen deutschen Bewerber ein Vorstellungstermin vereinbart) und in 16,7% der Fälle eine unterschiedliche Behandlung (stärker skeptisches und kritisches Nachfragen, deutlich unfreundlicherer Gesprächsstil).
(Die Studie ist zur Zeit online nicht verfügbar.)
Diskriminierungen beim Zugang zum Wohnungsmarkt – Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) von 2001
Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) von 2001 hat nachgewiesen, dass es einen eigenständigen „Ausländereinfluß“ gibt, der zur Folge hat, dass „Ausländer“ nur aufgrund ihrer ethnischen Herkunft auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt sind. Zu ähnlichen Schlüssen kommt das Statistische Bundesamt bei einer Gesamteinschätzung der Wohnungssituation von „Ausländern“.
Weitere Informationen hier
Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) wurde von der EU im Jahr 1997 als Teil ihrer Zielsetzung der wirksameren Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus auf europäischer Ebene geschaffen. Im Rahmen ihrer Aufgabe objektive, zuverlässige und vergleichbare Daten über die Phänomene Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus bereitzustellen, hat die EUMC in den Jahren 2002 und 2006 insgesamt vier Länderberichte über Deutschland veröffentlicht.
Dabei ging es zum einen um einen Vergleich der bestehenden rechtlichen Vorschriften gegen Diskriminierungen aus Gründen der „Rasse“ oder der ethnischen Herkunft sowie der Religion oder der Weltanschauung mit den Anforderungen der entsprechenden europäischen Antidiskriminie-rungsrichtlinien. Ein zweiter Bericht befasste sich mit Fragen der Diskriminierung beim Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung sowie in der Arbeitswelt. Ein dritter Bericht beleuchtet das Ausmass von Diskriminierungen im Bereich des Bildungswesens. Ein vierter Bericht von 2006 vergleicht das Ausmaß von Diskriminierungen im Bereich des Wohnungsmarkts.
Der EUMC-Bericht zu Rechtsvorschriften zum Download in pdf-Format
Der EUMC-Bericht zur Arbeitswelt zum Download in pdf-Format
Der EUMC-Bericht zum Bildungswesen zum Download in pdf-Format
Der EUMC-Bericht zum Wohnungsbereich zum Download in pdf-Format
Der EUMC-Gesamtbericht zu Einstellungen gegenüber Minderheiten in Europa zum Download in pdf-Format
Anlaß zur Sorge – Der dritte ECRI-Länderbericht über Deutschland von 2003
Die Europäische Kommission gegen Intoleranz und Rassismus ist ein vom Europarat ins Leben gerufenes unabhängiges Gremium, dass sich mit Fragen der Intoleranz, Vorurteile, Diskriminie-rungen und Rassismus befasst. Im dritten ECRI-Bericht über Deutschland von 2003 weist ECRI darauf hin, dass Vorurteile und Diskriminierungen gegenüber zahlreichen Minderheitengruppen eine „ernsthafte Herausforderung“ für Deutschland darstellen. Eine deutliche Zunahme von Vorurteilen und Diskriminierungen hat dabei infolge des 11. Septembers und einer im Grundton oft islamophoben Integrationsdebatte insbesondere gegenüber Muslimen stattgefunden. Außerdem berichtet ECRI von einem spürbaren Anwachsen der Fälle von Frauen als Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Eine besondere Gefahr stellen laut ECRI-Bericht die Zunahme von auf Vorurteilen und Diskriminierungen basierenden gewaltsamen Übergriffen insbesondere gegenüber äußerlich erkennbaren Minderheiten, Angehörigen der jüdischen Gemeinden und von Sinti und Roma dar, hier bestehe „Anlass zur Sorge“. ECRI empfiehlt Deutschland, in allen Bereichen deutliche Anstrengungen zu unternehmen.
Der ECRI-Bericht 2003 über Deutschland zum Download in pdf-Format
Defizite und Bemühungen – Der Länderbericht Deutschland des Netzwerks unabhängiger Rechtsexperten der EU von 2005
Die europäische Kommission hat ein Europäisches Netzwerk von Rechtsexperten im Bereich der Antidiskriminierungsgesetzgebung eingerichtet. Diese unabhängigen Experten veröffentlichen Länderberichte zum Stand der Maßnahmen im Kampf gegen Diskriminierungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten im Vergleich zu den Anforderungen durch die europäischen Antidiskriminie-rungsrichtlinien. Der Länderbericht Deutschland vom Februar 2005 beleuchtet die bis dahin bestehenden rechtlichen Vorschriften im Schutz vor Diskriminierungen und die Anstrengungen zur Umsetzung der europäischen Richtlinien. Der Bericht zeigt dabei insbesondere noch vorhandene Defizite der bestehenden Rechtsvorschriften und leistet einen Abriss zur Geschichte der bis dahin getätigten gesetzgeberischen Bemühungen, die Richtlinien in deutsches Recht umzusetzen.
Der Länderbericht Deutschland der unabhängigen Rechtsexpertin zum Download in pdf-Format
Die Zusammenfassung zum Download in pdf-Format
Antidiskriminierungspolitik, ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung rechter Gewalt – Die Verfassungsschutzberichte zum rechtsextremem Gewaltpotential
Eine umfassende Antidiskriminierungspolitik ist ein wesentliches Element zur Ächtung und Bekämpfung rechtsextremer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Gewalt. Der Verfassungsschutz dokumentierte in seinem Bericht von 2004 ein wiederum hohes Maß rechtsextremen Gewaltpotentials: Die Zahl der rechtsextremistischen Straftaten lag 2004 bei 12.051, die Zahl der darin enthaltenen Gewaltdelikte bei 776. Jüngsten Presseberichten zufolge liegen die Zahlen im noch nicht veröffentlichen Bericht von 2005 noch deutlich höher: Die Zahl der rechtsextremistischen Gewalttaten liegt demnach bei 15.360 und die Zahl der darin enthaltenen Gewaltdelikte bei 959. (SZ vom 24.4.06). Das entspricht einem Zuwachs von 27,5 Prozent bei den rechtsextremistischen Straftaten insgesamt und von 23,6 Prozent beim Teilbereich rechtsextremistischer Gewalttaten im Vergleich der Jahre 2004 und 2005.
Zum download des Verfassungsschutzbericht 2004 hier
Die Wohnungssuche als Alltagsproblem von Menschen nicht-deutscher Herkunft
Die Ergebnisse einer Online Befragung an der Universität Köln ergab, dass Menschen nicht deutscher Herkunft auf dem Kölner Wohnungsmarkt deutlich benachteiligt werden. Mehr lesen Sie hier
Weitere Materialien
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Antidiskriminierungsrecht. Handbuch für Lehre und Beratungspraxis. Mit Lösungsbeispielen für typische Fallgestaltungen. Hrsg. Fachhochschulverlag - Der Verlag für angewandte Wissenschaften. Frankfurt am Main Oktober 2007
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Antidiskriminierungsreport Berlin 2003 -2005. Wie steht es mit Diskriminierung in Berlin? Herausgegeben vom Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg -
Download in pdf-Format -
Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Europa. Ein Vergleich in den 25 EU-Mitgliedstaaten. Eine Studie von Janet Gormack und Mark Bell - Download in pdf-Format
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Infobrief des Forums gegen Rassismus zum Antididkriminierungsgesetzgebungsverfahren
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Diskriminierung und Rassismus. Internationale Verpflichtungen und nationale Herausforderungen für die Menschenrechtsarbeit in Deutschland. Berlin, Herausgegeben vom Deutschen Institut für Menschenrechte: David Nii Addy:2003.
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„Mittelstand Weltoffen gegen Diskriminierung“, herausgegeben vom Bündnis für Demokratie und Toleranz und des Bundesverband Mittelständische Wirtschaft e.V. zu betrieblicher Antidiskriminierungspraxis in mittelständischen Unternehmen
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„Für Demokratie und Toleranz in der Arbeitswelt – Sozialpartner sind aktiv! Betriebsvereinbarungen für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung. Materialien zur betrieblichen Antidiskriminierungspraxis“,Studie des Bündnis für Demokratie und Toleranz
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Eine Sammlung von Beiträgen zu Ansätzen der Antisdiskrimierungsarbeit in den Kommunen und der Arbeit der Kommunalen Antisdiskriminierungsstellen und -Büros finden Sie hier