Willkommenskultur für Flüchtlinge in Deutschland und der EU

Refugees Welcome
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Wer „Heimatkunde“ im Sinne des migrationspolitischen Portals der Heinrich-Böll-Stiftung betreibt, dem wird schnell bewusst, dass das Thema einer Willkommens- und Anerkennungskultur fast ausschließlich in Bezug auf die dringend erforderliche Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland diskutiert wird. Die Herausforderungen bei der Aufnahme von Flüchtlingen werden in diesem Kontext häufig ignoriert. Dabei liegen in der deutschen Asylpolitik Potenziale und Chancen, sowohl eine Antwort auf den demografischen Wandel und den stetig wachsenden Fachkräftemangel zu finden und auch dem Anspruch unserer Verfassung, politisch Verfolgten Schutz zu gewähren, gerecht zu werden. 

Die deutsche Asylpraxis zielt zum größten Teil auf eine Abschreckungs- statt eine Willkommenskultur. Nach wie vor sind Asylbewerber_innen mit Ausbildungs- und Arbeitsverboten sowie diskriminierenden sozialrechtlichen Leistungseinschränkungen konfrontiert und erhalten zudem kaum eine Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache.

Blickt man auf die Dauer, die ein Asylverfahren in Anspruch nehmen kann, so lässt sich nur konstatieren, dass ein Gros der Schutzsuchenden aufgrund dieser Restriktionen über Jahre hinweg in die soziale Isolation getrieben wird. Neben der Tatsache, dass die gesellschaftliche und politische Isolation und das Verharren in der staatlichen Abhängigkeit von vielen Betroffenen als hoffnungsraubend und zermürbend beschrieben werden, haben diese Restriktionen und Benachteiligungen konkrete Auswirkungen auf den Verlauf eines Asylverfahrens. Menschen, die jahrelang in der so genannten Duldung stecken, erhalten in der Regel nur dann eine Aussicht auf ein Bleiberecht, wenn sie es geschafft haben, sich von staatlichen Leistungen zu lösen, die Sprache zu lernen und selbstständig Maßnahmen zu ergreifen, die dem von der Mehrheitsgesellschaft formulierten Anspruch einer "gelungenen Integration" gerecht werden.

Das politische Motiv hinter den benannten Restriktionen ist das Kalkül, dass bei Menschen im Asylverfahren unklar ist, ob ihr Verfahren positiv beschieden wird und sie in Deutschland dauerhaften Schutz erhalten. Somit folgt die deutsche Asylpolitik nicht nur einer Verwertungslogik, die sozialpolitisch, entwicklungspolitisch und menschlich hochgradig fragwürdig ist, sondern bringt Schutzsuchende in einen Teufelskreis, den sie nur schwer durchbrechen können.

Mit unterschiedlichen Aktionen haben Flüchtlinge selbst und ihre Unterstützer_innen in den letzten Jahren gegen behördliche Schikanen und staatliche Ausgrenzung demonstriert. Die Proteste haben zwar in der Mehrheitsbevölkerung und den Medien mehr Aufmerksamkeit, zum Teil auch Empathie, für die häufig sehr schwierigen Lebensverhältnisse erzeugen können, auf bundespolitischer Ebene jedoch keine asylrechtlichen Verbesserungen erzielt. Im Gegenteil, die Große Koalition plant weitere Verschärfungen. Ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium für ein „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ sieht etwa die maßlose Ausweitung von Gründen für die Inhaftierung von Flüchtlingen und die Beschneidung der Verfahrensrechte von abgelehnten Asylbewerber_innen vor (Pro Asyl, Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 7.4.2014.)

In diesem Beitrag möchten wir zunächst auf die aktuellen asylpolitischen Realitäten in Deutschland eingehen sowie die Herausforderungen bei der Erstaufnahme und Integration von Flüchtlingen skizzieren. Anschließend wollen wir erörtern, welche Spielräume im Sinne einer liberalen Asylpolitik genutzt werden können, um zu einer Willkommens- und Anerkennungskultur für Flüchtlinge beizutragen. Dem Anspruch einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik Rechnung tragend, möchten wir abschließend den Fokus weiten und die zentralen Herausforderungen für die Europäische Union im Umgang mit Flüchtlingen beleuchten.

Aktuelle asylpolitische Realitäten in Deutschland und der EU

Laut UNHCR sind weltweit 51,2 Millionen Menschen im eigenen oder einem anderen Land auf der Flucht (UNHCR Global Trends 2013). Auch in Deutschland und der EU nehmen die Asylanträge aufgrund der zunehmenden Zahl bewaffneter Konflikte und anhaltender Menschenrechtsverletzungen, Repressionen und Verfolgungen zu. Im ersten Halbjahr 2014 sind in Deutschland 77.109 Asylanträge gestellt worden, was einen Anstieg von 58,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Während Deutschland im vergangenen Jahr 127.000 Asylbewerber_innen aufgenommen hat, wird die Zahl dieses Jahr auf rund 200.000 Menschen ansteigen. Im europäischen Vergleich steht Deutschland, was die absoluten Zahlen der Asylanträge angeht, an der Spitze. Diese Zahlen sind jedoch mit Vorbehalt zu betrachten, da Deutschland im Vergleich zu seiner Bevölkerungsgröße im vergangenen Jahr in der EU lediglich auf Platz 7 lag.

Zwar nimmt Deutschland mit der zugesagten Aufnahme von 25.500 Menschen (UNHCR Pressemitteilung, 04.07.14) innerhalb der EU die meisten Flüchtlinge aus Syrien im Rahmen der humanitären Aufnahmeprogramme auf. Die Aufnahme verläuft aber schleppend, es sind im Rahmen der Kontingente erst etwa 12.676 Menschen in Deutschland angekommen. Das sind weniger als ein Viertel der insgesamt über 50.000 Syrer_innen, die seit dem Ausbruch des Konflikts im Jahr 2011 nach Deutschland gekommenen sind (Stand 05.08.2014, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke, BT-Drucksache 18/2278, Stand 05.08.2014). Das heißt im Umkehrschluss, dass drei Viertel der Syrer_innen einen lebensgefährlichen Fluchtweg auf sich nehmen mussten, um die EU-Außengrenzen zu überwinden und in Deutschland Asyl zu beantragen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU Volker Kauder scheint diesen Umstand akzeptieren zu wollen, da er auch irakischen Flüchtlingen Hilfe verspricht, aber nur, „wenn sie es bis zu uns schaffen“ (epd-Agenturmeldung vom 26.08.14).

Die Bundesregierung hat mit der Einstufung von Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten ein Gesetz geschaffen, das wenig für das angestrebte Ziel der Entlastung der Kommunen bringen wird und von den wahren asylpolitischen Herausforderungen ablenkt. Deshalb wiegt die Einschränkung des rechtsstaatlichen Grundsatzes, nach dem jeder Mensch Anspruch auf eine unvoreingenommene Anhörung seiner Fluchtgründe hat, auch schwerer als die durch die Grünen mitregierten Länder im Bundesrat ausgehandelten Verbesserungen im Asylbereich. Mit der Residenzpflicht und dem Sachleistungsprinzip werden nichtsdestotrotz, wie von Grünen und Flüchtlingsorganisationen lange gefordert, zwei für die Diskriminierung von Asylbewerber_innen paradigmatische Regelungen abgeschafft. Zudem hat die Bundesregierung zugestimmt, dass Asylbewerber_innen nicht nur nach drei Monaten arbeiten dürfen, sondern auch nach 15 Monaten keiner Vorrangprüfung mehr unterliegen sollen.

Herausforderungen bei der Aufnahme

Die Kapazitäten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch bei den Ländern und Kommunen sind angesichts der steigenden Asylantragszahlen angespannt. Deutlich tritt dies bei den mangelhaften Strukturen bei der Unterbringung von Flüchtlingen zutage. Häufig müssen Menschen aus unterschiedlichsten Herkunftsländern und Kulturkreisen in den Unterkünften auf engstem Raum und unter schwierigsten Bedingungen zusammenleben. Zuletzt haben die menschenverachtenden Übergriffe auf Asylsuchende in einer durch einen privaten Dienstleister betriebenen Flüchtlingsunterkunft in Burbach viel Aufsehen erregt (Frankfurter Rundschau, 29.09.2014). Gegen private Firmen als Betreiber von Flüchtlingsunterbringungen spricht nicht generell etwas. Aber die zuständigen Aufsichtsbehörden müssen auch bei Inbetriebnahme der Einrichtungen und danach durch regelmäßige Kontrollen sicherstellen, dass Unterbringungsstandards eingehalten und qualifiziertes Personal eingesetzt werden. Diese dürfen auch nicht durch die Beauftragung weiterer Subunternehmen unterlaufen werden.

Der Bund lässt die Länder und Kommunen bei der Finanzierung von Unterbringungen alleine, was zur Folge hat, dass es bundesweit und manchmal auch innerhalb eines Bundeslandes zu ganz unterschiedlichen Qualitätsstandards bei der Unterbringung von Flüchtlingen kommt.

Während Flüchtlinge in Großstädten von einem deutlich breiteren kulturellen Angebot und einer größeren Unterstützer_innenszene begleitet werden, leben Flüchtlinge in ländlichen Strukturen häufig fernab jeglicher (Bildungs)Infrastruktur. Obwohl die baulichen Bedingungen in Städten wie auf dem Land häufig eklatante Mängel aufweisen, ist besonders das Bereitstellen von Betreuungsangeboten für Flüchtlinge im ländlichen Raum schwierig und erfordert einen höheren finanziellen Aufwand.

Die lange Dauer der Asylverfahren verstärkt die Unsicherheit und Perspektivlosigkeit. Die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag versprochene Verkürzung der Bearbeitungszeit von Asylverfahren von derzeit sieben auf drei Monate ist bisher nicht in Sicht, da die dafür erforderliche Aufstockung des Personals im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf sich warten lässt.

Jenseits der Unterbringung gibt es zahlreiche weitere Regelungen, die das Gegenteil einer Willkommenskultur bewirken. Häufig fehlen vor Ort grundlegende Sprach- und Integrationsangebote, die angesichts der langen Bearbeitungszeiten für alle Anstragsteller_innen geboten wären. Gleiches gilt für das Wohlergehen von Kindern und Minderjährigen im Asylverfahren, die beim Erlernen der Sprache oder dem Kita- und Schulbesuch alle denkbar mögliche Unterstützung erhalten sollten.

Es ist für die hier beschriebenen Aufnahmestrukturen sehr bezeichnend, dass in Deutschland ankommende Flüchtlinge bisher als allererstes auf ansteckende Krankheiten untersucht werden, mögliche psychische Probleme – zum Beispiel Traumatisierungen – aber häufig ignoriert werden. Die im vergangenen Jahr reformierte EU-Aufnahmerichtlinie hat den Mitgliedstaaten vor diesem Hintergrund auferlegt, ein Screening-Verfahren für besonders schutzbedürftige Antragssteller_innen zu schaffen. Da die Bundesregierung ohnehin das Asylbewerberleistungsgesetz reformieren muss, hätte sie die Möglichkeit gehabt, die europarechtliche Vorgabe schon jetzt, und nicht erst zu Fristende im Juli 2015, gesetzlich umzusetzen. Sie verschließt sich jedoch jeglicher Verbesserung bei der gesundheitlichen Versorgung von Asylantragsteller_innen und hält insgesamt an dem diskriminierenden Sonderrecht fest.

Das Asylbewerberleistungsgesetz ist die in Gesetzesform gegossene Diskriminierung von Asyl- und Schutzsuchenden. Auf Grundlage dieses Sondergesetzes erhalten Schutzsuchende in Deutschland seit nunmehr über 20 Jahren eine soziale Unterstützung, die deutlich unter der des Sozialhilfesatzes liegt – und das oft jahrelang, zum Teil sogar zeitlich unbegrenzt. Die Bundesregierung plant zwar – wie vom Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2012 gefordert – die Leistungssätze für Asylbewerber_innen zu erhöhen, versucht aber mit zahlreichen Tricks die abschreckende Wirkung des Gesetzes zu bewahren. Sie hat nicht verstanden, dass die Menschenwürde von Schutzsuchenden nur gewährleistet werden kann, wenn das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft wird. Immerhin soll jetzt als Resultat der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Grün mitregierten Ländern das teure und entwürdigende Sachleistungsprinzip abgeschafft werden. Weiterhin unverändert sollen die Bezieher_innen des Asylbewerberleistungsgesetzes aber nur im Notfall eine medizinische Behandlung erhalten, was in vielen Fällen eine Chronifizierung von Krankheiten zur Folge hat (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, BT-Drucksache 18/2184).

Das gilt in besonderen Maße für Menschen, die ohne gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland leben und durch die deutsche Rechtslage nicht nur beim Zugang zur medizinischen Grund- und Notfallversorgung, sondern auch bei der Inanspruchnahme ihrer weiteren sozialen Menschrechte behindert werden (siehe dazu die Vorschläge der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der sozialen Situation von Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, BT-Drucksache 17/6167).

Eine der wenigen Errungenschaften der SPD im Koalitionsvertrag gegenüber der Union ist die Verkürzung des allgemeinen Arbeitsverbots für Asylbewerber_innen und Geduldete von neun auf drei Monate. Die Einstellungschancen für Asylbewerber_innen sind die ersten 15 Monate aber begrenzt, da während dieser Zeit das Vorrangprinzip für inländische Arbeitssuchende weiterhin gilt. Die Bundesregierung hat mit dem Kompromiss im Bundesrat zu den sicheren Herkunftsstaaten jedoch zugestimmt, dass Asylbewerber_innen und Geduldete danach einen gleichwertigen Arbeitszugang erhalten. Wie halbherzig diese Zusage ist, zeigt sich daran, dass sie auf drei Jahre befristet ist und danach – abhängig von der Arbeitsmarktlage – neu entschieden werden soll.

Auch die gesellschaftliche Integration von Flüchtlingen, die einen Schutzstatus erhalten, ist mit zahlreichen Barrieren versehen. Das Fehlen einer Willkommenskultur während des Asylverfahrens hat zur Folge, dass viele Asylbewerber_innen nach ihrer Anerkennung für ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland nicht ausreichend vorbereitet sind. Das wird am besten dadurch sichtbar, dass Asylbewerber_innen der Deutschkurs verwehrt wird, von ihnen aber Sprachkenntnisse für den Gang zur Ausländerbehörde, dem Einwohnermeldeamt oder dem Jobcenter erwartet werden. Auf dem Wohnungsmarkt werden geduldete und anerkannte Flüchtlinge häufig diskriminiert, von kommunaler Seite gibt es keine ausreichenden Wohnungsangebote bzw. Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung. Wenn Flüchtlinge bei der Wohnungssuche nicht Hilfe von Menschen aus der Unterstützer_innenszene erhalten, müssen sie häufig in Sammel- oder Obdachlosenunterkünften Unterschlupf finden.

Spielräume für eine Willkommenskultur

Die flüchtlingspolitischen Proteste und die zahlreichen lokalen Initiativen aus der Zivilgesellschaft zur praktischen Unterstützung können dabei helfen, dass Kommunen Konzepte zur Willkommenskultur für Flüchtlinge entwickeln und umsetzen. Erforderlich ist in erster Linie, dass sich Ausländerbehörden stärker als Dienstleister in diesem Bereich verstehen. Notwendig sind Fortbildungsmaßnahmen für Beamt_innen der Ausländerbehörden, die sie im Umgang mit Antragsteller_innen sensibilisieren und ihre interkulturelle Kompetenz stärken. Die unabhängige Asylberatung und das ehrenamtliche Engagement im Umgang mit Behörden, auch im Bereich Weiterbildung, müssen systematisch gestärkt werden.

Häufig sind die Anforderungen in Asylverfahren für Antragsteller_innen allein schon aus sprachlichen Gründen schwer nachvollziehbar. Die Ausländerbehörden müssen flächendeckend mit mehrsprachigen Informationsangeboten ausgestattet sein.

In Zeiten steigender Antragszahlen wäre eine nationale Asylkonferenz erforderlich, in der Bund und Länder gemeinsam die Voraussetzungen für angemessene Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge schaffen. Die Bundesregierung hat gegenüber Baden-Württemberg bei den Verhandlungen um die sicheren Herkunftsstaaten auch zugesagt, dass sie die Länder und Kommunen im Umgang mit der steigenden Zahl von Asylbewerber_innen entlasten will. Es ist aber fraglich, ob sie dafür tatsächlich bereit ist, ausreichend finanzielle Mittel in die Hand zu nehmen.

Diskutiert werden sollte in diesem Kontext auch, ob die bisherige Aufgabenverteilung der unterschiedlichen Bundesländer richtig funktioniert. Das bedeutet eine kritische Bestandsaufnahme der Verteilpraxis von Antragsteller_innen in den Erstaufnahmeeinrichtungen der unterschiedlichen Bundesländer. Diese erfolgt derzeit gemäß des „Königsteiner Schlüssels“, der sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl eines Bundeslandes richtet.

In vielen anderen Punkten kommen wir aber nicht umher weiter für grundlegende rechtliche Änderungen einzutreten. Wir fordern die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Abschaffung sämtlicher diskriminierender Leistungseinschränkungen und ein Ende von Ausbildungs- und Arbeitsverboten. Gesetze, die den bloßen Zweck verfolgen, Menschen zu diskriminieren, haben keinen Platz in der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik. Die Grundsätze unserer Verfassung gelten für alle Menschen in Deutschland und ein rechtlich festgesetztes Existenzminimum darf nicht vom Pass oder Aufenthaltsstatus abhängig sein.

Es ist wichtig, dass Asylverfahren nicht nach Nützlichkeit des Schutzsuchenden entschieden werden. Gerade angesichts des Fachkräftemangels ist es jedoch absolut nicht nachvollziehbar, wie systematisch die Vorqualifizierung von Flüchtlingen ignoriert wird. Wir wissen viel zu wenig über die Qualifikationen von in Deutschland lebenden Flüchtlingen. Dieser Missstand muss im Bündnis mit Arbeitgeber_innen und Industrie- und Handelskammern angegangen werden. Qualifikationen müssen unbürokratisch anerkannt werden. Auch Flüchtlingen ohne Vorqualifizierung sollte der Weg in die Ausbildung und den Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Das Fördern von Potenzialen in Deutschland lebender Flüchtlinge sollte nicht nur dem zugegebenermaßen eigennützigen Interesse wegen des wachsenden Fachkräftemangels folgen: Das Alphabetisieren von Menschen beispielsweise oder das Investieren in die Ausbildung von jungen Menschen ergeben auch dann Sinn, wenn diese zu einem späteren Zeitpunkt in ihr Heimatland zurückkehren. Asylpolitik lässt sich nicht verengen auf die Innenpolitik. Sie ist, oder sollte, gleichermaßen Menschenrechts- und Entwicklungspolitik sein.

Willkommenskultur als europäische Herausforderung 

Die Europawahl hat gezeigt, dass die steigende Zahl von Flüchtlingen vielerorts mit dem Erstarken rassistischer und europafeindlicher Kräfte einhergeht. Das sind keine guten Voraussetzungen, um in der Europäischen Union die Reformschritte anzugehen, die notwendig wären, um das Gemeinsame Europäische Asylsystem funktionsfähig zu machen. Dabei wäre das auch im deutschen Interesse, denn derzeit wollen zahlreiche Flüchtlinge in Deutschland Asyl beantragen, da sie in anderen EU-Mitgliedstaaten – insbesondere in den Ländern an den EU-Außengrenzen – häufig mit menschenunwürdigen Lebensbedingungen konfrontiert sind. Die immer noch bestehenden unterschiedlichen Asylstandards in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten verdeutlichen, wie weit wir von dem Ziel eines „gemeinsamen Schutzraums für Flüchtlinge“ entfernt sind.

Da grundlegende Verbesserungen Zeit benötigen, sollten wir auch die kleinen Schalthebel bedienen, die die Rechte von Flüchtlingen in der EU stärken. Dazu zählt etwa die Notwendigkeit, dass nicht nur Ablehnungen, sondern auch positive Bescheide von Asylverfahren europaweit anerkannt werden.

Die vor einem Jahr abgeschlossene Reform der EU-Flüchtlingspolitik blieb weitgehend wirkungslos, da auf Drängen der Bundesregierung das Dublin-System nicht angerührt wurde. Flüchtlinge müssen weiterhin dort ihr Asylverfahren durchführen lassen, wo sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Damit wird der Großteil der Verantwortung, vor allem die der Soforthilfe für neu ankommende Flüchtlinge, auf die Staaten Südeuropas verlagert, welche wiederum nicht allein in der Lage sind, menschenwürdige Standards voll umzusetzen.

Dabei wäre es allein schon aus Entbürokratisierungsgründen sinnvoll das System mit seinem enormen administrativen Aufwand für die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten abzuschaffen. Wenn keine neuen Solidarmechanismen geschaffen werden, droht das Dublin-System über kurz oder lang zu kollabieren. Das scheint mittlerweile auch die Bundesregierung zu realisieren, auch wenn bezweifelt werden darf, dass es ihr darum geht, dass Deutschland entsprechend der Bevölkerungszahl und der Wirtschaftsstärke mehr Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Europa übernimmt.

Das Problem war in den letzten Jahren, dass sinnvolle Reformvorschläge der EU-Kommission häufig am Rat und maßgeblich an Deutschland scheitern. Die Vergemeinschaftung dieses Politikfeldes ist stark durch deutsche Vorstellungen geprägt worden, die es aus Sicht des jeweiligen Innenministers stets zu verteidigen galt. Wenn jetzt das Dublin-System in Frage gestellt wird, dann muss es um ein solidarisches und faireres System für Schutzsuchende in der EU  gehen und nicht um Obergrenzen in der Flüchtlingsaufnahme.

Das Fernziel bleibt das von deutschen NGOs entwickelte Modell der „freien Wahl“, nach dem Flüchtlinge in dem EU-Land Asyl beantragen sollen, in dem sie Anknüpfungspunkte wie familiäre Bindungen oder Sprachkenntnisse haben (Memorandum: Freie Wahl für Flüchtlinge). Derzeit scheitert dieses Modell aber an Bedenken, dass Flüchtlinge aufgrund der für sie besseren Lebensbedingungen überwiegend in nordeuropäische Ländern ziehen würden. Deshalb muss darüber gesprochen werden, wie die Länder mit erhöhten Aufnahmezahlen zusätzlich zu den ohnehin bereitstehenden europäischen Mitteln aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) weitere finanzielle Anreize erhalten können, um die Standards vor Ort zu verbessern. Auch die viel diskutierte Forderung nach der Schaffung legaler Zugangsmöglichkeiten (zum Beispiel dem Humanitären Visum) bleibt im Zentrum einer humanen EU-Asylpolitik. Nur wenn die Europäische Union entsprechende Verfahren ermöglicht und den Fokus von bloßen Abwehrmaßnahmen auf Seenotrettung verlagert, können weitere Flüchtlingstragödien auf dem Mittelmeer verhindert werden. 

Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen heute mehr denn je ihrer humanitären Verantwortung gerecht werden, einen gemeinsamen Schutzraum für Flüchtlinge zu entwickeln. Dazu sollten sie auch Konzepte der Willkommenskultur stärken, die Anerkennung und Lebensperspektiven für Flüchtlinge schaffen. Darüber hinaus muss die internationale Entwicklungszusammenarbeit, die Klimapolitik und die zivile Konfliktprävention gestärkt werden, um die Ursachen von Fluchtkrisen zukünftig frühzeitiger und wirksamer zu bearbeiten.

 

Literatur