In Vergleich zu anderen Ländern ist die Antidiskriminierungskulturin Deutschland eher unterentwickelt. Dies drückt sich auchin der insgesamt schwachen institutionellen Verankerung des Diskriminierungsschutzes in kommunalen Antidiskriminierungsstellen aus.
Gerade diese unabhängigen AD-Stellen, Betroffenenverbände und viele Nichtregierungsorganisationen fordern seit langen Jahren ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz als rechtliche Grundlage für ihre Arbeit. Und nicht zuletzt ihrem beharrlichen Druck ist nun die Aufnahme aller Diskriminierungsmerkmale – ausgenommen des Merkmals „Weltanschauung“ - auch in den zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz in das AGG zu verdanken.
Es wird nun für eine gelungene praktische Umsetzung des Gesetzes sehr wichtig sein, die vielfältigen Erfahrungen und bewährten Praktiken der oft sehr engagierten Antidiskriminierungsarbeit vor Ort mit den Herausforderungen durch das neue AGG sinnvoll zu verbinden. Nur so kann die Entwicklung einer nachhaltigen Antidiskriminierungskultur in ganz Deutschland ermöglicht werden.
Wie sehen die seit langen Jahren in der konkreten Antidiskriminierungsarbeit tätigen Praktiker das neue AGG? Was sind ihre zentralen Kritikpunkte? Wo sehen sie Fortschritte und was sind ihre Handlungsempfehlungen für die Fallpraxis?