von Mark Holzberger
Mit großem Pomp wird am 6. November 2008 der 3. Integrationsgipfel der Großen Koalition abgehalten.
Im Juli 2007 hatte der 2. Integrationsgipfel den Nationale Integrationsplan „Neue Wege – Neue Chancen“ (NIP) beschlossen. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Länder, der Städte und Kommunen – aber auch nichtstaatlicher Organisationen (Wirtschafts- und Wohlfahrtsverbände, der DGB – insbesondere aber auch Migrantenselbstorganisationen) hatten zuvor in zehn Arbeitgruppen insgesamt rund 400 Selbstverpflichtungen verabredet. Sie sahen Verbesserung in folgenden Feldern vor:
- Integrationskurse;
- Spracherwerb;
- Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt;
- Gleichberechtigung von Migrantinnen;
- Integration vor Ort, also in den Städten und Stadtteilen;
- gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe;
- kulturelle Pluralität;
- Integration durch Sport;
- Vielfalt der Medien sowie
- weltoffene Wissenschaftslandschaft in Deutschland.
Am 6. November nun soll auf dem Integrationsgipfel der Großen Koalition innerhalb von 90 Minuten eine Bilanz gezogen werden: Wie wurden diese Selbstverpflichtungen z.B. seitens des Bundes umgesetzt?
Der eigene Anspruch ist riesig: So als habe es Rot-Grün nie gegeben, reklamieren ausgerechnet die konservativen Erben der Kohl-Ära für sich, einen „Paradigmenwechsel in der Integrationspolitik“ eingeleitet zu haben. Auch dieser Gipfel hat nicht das gehalten, was er verspricht.
Die Große Koalition hat im NIP insgesamt 134 Selbstverpflichtungen abgegeben. Hiervon sind aber 44 (also rund ein Drittel) unverbindliche Absichtserklärungen. Nur 90 dieser Selbstverpflich-tungen kosten den Bund etwas.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, wird keinen Bericht über die haushalterische Umsetzung der Selbstverpflichtungen des Bundes vorlegen – dafür sei sie „nicht zuständig“. Bündnis 90 / Die Grünen haben dennoch nachgefragt. Das Ergebnis ist ernüchternd:
Die Große Koalition hat im Nationalen Integrationsplan 134 Selbstverpflichtungen abgegeben. Hiervon sind 44 (also rund ein Drittel) reine Absichtserklärungen. Nur 90 Selbstverpflichtungen kosten dem Bund etwas, ein Drittel zumeist deutlich weniger als 1 Mio €.
Besonders krass ist dieses Missverhältnis ausgerechnet da, wo Frau Böhmer gerne die größten Krokodilstränen vergießt - nämlich bei der Integrationsförderung von Migrantinnen: Nur zwei der diesbezüglich 19 Selbstverpflichtungen kosten den Bund mehr als 200.000 € – zehn sogar weniger als 100.000 €: So wurden in diesem Jahr z. B für das „Dialogforum mit muslimischen Frauen“ ganze 2.000 € ausgegeben. Der mit weitem Abstand größte Posten zur Förderung einer gleichberechtigten Integration von Migrantinnen ist eine Imagekampagne des Bundespresseamtes (Kostenpunkt 1,4 Mio €)
Da, wo die Große Koalition Geld investiert, führt sie im Grunde nur die Strukturansätze fort, die ehedem Rot-Grün initiiert hat (Integrationskurse, Ganztagsschulprogramm sowie Integrationsför-derung über sog. Bundesprogramme bzw. über den Europäischen Sozialfonds).
Gut gemeint heißt nicht gut gemacht
Anspruch und Wirklichkeit schwarz-roter Integrationspolitik klaffen weit auseinander.
Beispiel 1: Integrationskurse
- Die Große Koalition versprach im NIP den „Ausbau eines flächendeckenden Angebots an Integrationskursen.“ Tatsächlich hat Schwarz-Rot schon 2006 die Ausgaben für die Integrati-onskurse um über 60 Mio. € gesenkt. In 2008 wird der Bund für diese Kurse über 14 Mio. € mehr ausgeben müssen, als geplant. Dennoch stellt Schwarz-Rot in den Haushalt 2009 keinen Euro zusätzlich für die Integrationskurse ein.
- Die Integrationskurse sollen – so die Ankündigung der Großen Koalition im NIP – „möglichst viele Migrantinnen und Migranten erreichen.“ Tatsächlich ist die Zahl der jährlich Teilneh-menden aber seit 2005 um 23% gesunken.
- Die Integrationskurse sollen – so die Große Koalition – „möglichst allen einen erfolgreichen Abschluss ermöglichen.“ Tatsächlich haben seit 2005 aber nur 45% der Kursabsolventen den Abschlusstest bestanden (das sind gerade einmal 22% aller, die einen Integrationskurs ursprünglich einmal begonnen haben!).
- Die Große Koalition versprach im NIP „die fachliche Qualität“ der Integrationskurse zu „sichern“ sowie „angemessene Honorare“ für die Lehrkräfte. Tatsächlich verdient ein Kursträger 2008 an einem Integrationskurs weniger als noch im letzten Jahr. Und die Honorare für Lehr-kräfte liegen immer noch auf dem Stand von 2006.
- Die Große Koalition hat im NIP die Migrationserstberatung als einen „Grundpfeiler der neuen Integrationspolitik des Bundes“ bezeichnet. Tatsächlich hat die Große Koalition die Haushaltsmittel seit 2005 um 4,3 Mio. € gekürzt (aktuell: 25,8 Mio. €). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte eine Erhöhung dieser Mittel um 6,7 Mio. € gefordert. Hierzu war das das Bundesinnenministerium nicht bereit.
Beispiel 2: Sprachförderung
„Ziel aller Maßnahmen“, tönt die Bundesregierung, sei „die Förderung der Sprachentwicklung von Anfang an und durch ausreichende Gelegenheit, so früh wie möglich gute Deutschkenntnisse zu erwerben. Der Bund seht in der Verantwortung den Blick insbesondere auf die frühe Sprachförderung zu richten.“
- Tatsächlich kosten rund die Hälfte der Selbstverpflichtungen den Bund deutlich weniger als 1 Mio. €.So erhält das von der „Stiftung lesen“ geförderte Projekt „Lesestart von Anfang an! – Kampagne zur frühen Sprach- und Leseförderung von Kleinkindern“ im Rahmen des NIP gerade einmal 55.000 € vom Bund
- Und für die Entwicklung innovativer Fernsehsendungen für Kinder mit einem Migrationshintergrund stellt die Große Koalition ebenfalls nur 20.000 € zur Verfügung.
- Und schließlich: Während uns Grünen z. B. im Frühjahr noch erzählt wurde, für das Projekt „Sprachliche Förderung in Kindergärten“ würde der Bund im Jahr 2008 rund 1 Mio. € zur Ver-fügung stellen (BT-Drs. 16/8280, S. 29), enthält der Etat für 2009 hierfür nur noch eine sog. Verpflichtungsermächtigung des Bundes in Höhe von 120.000 € - ein Minus von fast 90%.
Beispiel 3: Niedrigschwellige Frauenkurse
Die Große Koalition versprach im NIP die „quantitative und qualitative Verbesserung des Bera-tungsangebotes insbesondere im Bereich niedrigschwelliger Angebote“ für besonders schwer erreichbare Migrantinnen. Tatsächlich haben die Zentralstellenträger dieser Frauenkurse heute 800.000 € (40%) weniger als unter Rot-Grün! Die Folge: Jeweils 20% weniger Kurse, Teilnehmerinnen bzw. Schulung für Kursleiterinnen.
Die „blinden Flecken“ des Integrationsgipfels
Zu einer kohärenten Integrationspolitik gehören nicht nur sichere Aufenthaltsrechte, sondern auch rechtliche Teilhabemöglichkeiten. Konservative Integrationspolitik endet jedoch regelmäßig dort, wo es darum geht, MigrantInnen Rechte an die Hand zu geben. Dementsprechend – so kritisieren die Migrantenselbstorganisationen, die Wohlfahrtsverbände, der DGB und Bündnis 90 / Die Grünen unisono – werden im NIP folgende Themen vollkommen ausgeblendet
- Einbürgerungsrecht: Obwohl die Einbürgerungszahlen in Deutschland nach drei schwarz-roten Jahren im Keller liegen, fehlt dieses Thema im NIP komplett. Die Große Koalition hat stattdessen die Einbürgerungsmöglichkeiten für junge MigrantInnen erschwert. Sie hält am sog. Optionsmodell fest. Und sie hat einen Einbürgerungstest eingeführt, der Ausdruck des Misstrauens und des Willens zur Abschreckung gegenüber einbürgerungswilligen Personen ist (vgl. BT-Drs. 16/10266).
- Erweiterung von politischen Teilhaberechten: Bündnis 90 / Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Einführung des kommunalen Wahlrechts vorgelegt (BT-Drs. 16/6628). Dieser wurde in einer Innenausschussanhörung von vier der sechs geladenen Sachverständigen unterstützt. Die Große Koalition blockiert jedoch – wegen eines Vetos der Union.
- Verbesserung des Gleichstellungs- bzw. des Antidiskriminierungsrechts: Hierzu gibt es im NIP nur warme Worte – aber keine einzige Selbstverpflichtung des Bundes. Anstatt einen gesellschaftlichen Konsens zu fördern, der klarstellt, dass Diskriminierungen - gleich welcher Art - in einer Gesellschaft der Vielfalt nicht hinnehmbar sind, lässt die Große Koalition nichts unversucht, um eine Ausweitung des Gleichstellungsrechts zu verhindern.
- Verbesserung des Aufenthaltsrechts: Im Zuge der Ausarbeitung des NIP hatten Frauen- und Migrantinnenverbände versucht, die aufenthaltsrechtlichen Vorschläge von Bündnis 90 / Die Grünen zum Schutz vor Zwangsehen (BT-Drs 16/61) zu thematisieren – ohne Erfolg. Hierfür fehle es – so die Bundesregierung - an einem Mandat des NIP. Dementsprechend wurde auch in der letztjährigen Novelle des Aufenthaltsgesetzes keine einzige Maßnahme zum aufenthaltsrechtlichen Schutz bei Zwangsehen beschlossen. Besonders blamabel war hier die Rolle der Integrationsbeauftragten. Frau Böhmer schwieg und deckte damit diese wirklich skandalöse Politik der Bundesregierung.
Integrationspolitik mit dem Zeigefinger
Im Ergebnis hat Frau Böhmer nicht nur – wie gezeigt - die Koordination der Umsetzung des NIP im nicht im Griff. Wir Grünen kritisieren die einseitige inhaltliche Schwerpunktsetzung ihrer Integ-rationspolitik: Im Vergleich zu ihrer Vorgängerin, der grünen Integrationsbeauftragten Marieluise Beck, hat Frau Böhmer einen grundlegenden Wechsel vollzogen: Humanitäre Problemlagen hier lebender AusländerInnen und Flüchtlinge bzw. Fragen der Diskriminierung werden jetzt entweder gar nicht mehr – und wenn, dann vollkommen unzureichend behandelt. Dies sei – stellte Frau Böhmer in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen klar– Ergebnis einer bewussten Schwerpunktverlagerung (vgl. (BT-Drs. 16/8347).
Ohnehin geriert sich Frau Böhmer lieber – selbst im offen ausländerfeindlichen Wahlkampf von Roland Koch – als brave Parteisoldatin, denn als engagierte Ombudsfrau für die Interessen der hier lebenden MigrantInnen und Flüchtlinge. Eine Beauftragte aber, die nicht - wo nötig – dem Regierungshandeln öffentlich widerspricht, macht sich selbst überflüssig.
Frau Böhmer gefällt sich lieber darin, als selbsternannte Sprecherin der Mehrheitsgesellschaft klarzustellen, was MigrantInnen in Deutschland erst einmal alles lernen, respektieren und befol-gen müssen, bevor man bereit sei, ihnen auf gleicher Augenhöhe zu begegnen. Das ist eine Integrationspolitik mit dem Zeigefinger, die wir Grünen ablehnen.
Was bleibt nach dem Integrationsgipfel? Der Schaum ist weg, das Wasser ist lau – Zeit für einen neuen, grünen Anfang.
Offizielle Dokumente zum 3. Integrationsgipfel
Nationaler Integrationsplan - Erster Fortschrittsbericht ( 2.853 KB)
NIP Zwischenbilanz AG 1
NIP Zwischenbilanz AG 2
NIP Zwischenbilanz AG 3
NIP Zwischenbilanz AG 4
NIP Zwischenbilanz AG 5
NIP Zwischenbilanz AG 6
NIP Zwischenbilanz AG 7
NIP Zwischenbilanz AG 9
NIP Zwischenbilanz AG 10
Mark Holzberger ist Referent für Migrations- und Asylpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen.