Der Landesaktionsplan gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung in Berlin

Anti-Rassismus Demonstration in Berlin

 

von Elene Brandalise

Der Landesaktionsplan gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung (LAPgR) in Berlin ist ein Instrument zur Bekämpfung des institutionellen Rassismus.

Rassismus schafft eine „Realität der Ungleichheit“ (Susan Arndt, 2001), beeinflusst die gesellschaftlichen Strukturen, indem er Marginalisierung hervorruft, Gleichberechtigung aberkennt und den Zugang zu gesamtgesellschaftlichen Ressourcen verhindert.

Ein Aktionsplan gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung dient daher Politik und Gesellschaft, um das Eintreten von Benachteiligungen auf der strukturellen Ebene zu erkennen und den Handlungsbedarf zu definieren. Um Ungleichbehandlung entgegen zu treten und positive Maßnahmen zu Handlungsinstrumenten zu machen, muss der politische Wille vorhanden sein (UNO A/Res/62/220).

Dazu ist eine Auseinandersetzung mit Rassismus als ein Phänomen in der Mitte der Gesellschaft, unter Einbeziehung bestehender Dominanzverhältnisse, notwendig. Birgit Rommelspacher (1995) prägte den Begriff der „Dominanzkultur“ und entwickelte dabei theoretische Grundlagen für die Erforschung struktureller Diskriminierung und dominanzkultureller Aspekte des Weißseins. Weißsein ist in Deutschland mit Deutsch-sein gleichgesetzt. Formen der Ausgrenzung – wie die des Rassismus – erklären sich durch die dominanten kulturellen Normen und Vorstellungen der Weißen deutschen Gesellschaft. Nach diesem Ansatz wird der Rassismus in den dominanteren Teilen der Gesellschaft produziert, die sich selbst als „Weiß“ bestimmen, ohne sich dieser Weißen Normen genauer bewusst zu sein.

Laut der Kritischen Weißseinsforschung gehen mit dem Weißsein Privilegien einher, die an rassistische Grundmuster gebunden sind. Weißsein entspricht allgemein der „Normalität“ und wirkt normbildend (Ursula Wachendorfer 2001). Menschen, die nicht der durch ‚Weiße‘ westliche Gesellschaften gesetzten körperlichen Norm (z.B. Hautfarbe) und/oder kulturellen Norm entsprechen, werden diskriminiert (Susan Arndt 2001).

Diese Strukturen und Denkweisen haben sich aufgrund historischer und gesellschaftlicher Macht- und Gewaltverhältnisse entwickelt. Sie sind in dem ökonomischen sowie kulturellen und politischen Aufbau einer Gesellschaft und deren Institutionen manifestiert (institutionalisiert). Der Rassismus ist in Verordnungen und Gesetzen verankert. Er zeigt sich aber auch durch das Verhalten, die Sicht- und Denkweise der Individuen.

Der Schutz vor Diskriminierung ist eine wichtige Aufgabe des Staates. Zugleich ist die Anerkennung und die Gleichstellung von Minderheiten eine Herausforderung, der gezielt mit positiven Maßnahmen zu begegnen ist. Gesetze sollen helfen, Ungleichbehandlung zu verhindern. Konkret soll der Entwurf eines LAPgR einerseits Empfehlungen zur Durchführung von Maßnahmen für die interkulturelle Öffnung der Verwaltung benennen. Anderseits sollen diese Maßnahmen in ihrer Implementierung durch ein Monitoring und ein Controlling überprüft werden.

Berlin stellt sich mit dem Entwurf eines Landesaktionsplanes gegen Rassismus und ethnischer Diskriminierung dieser Aufgabe und hat somit auf Bundes- und Landesebene eine Vorreiterfunktion.

Warum ein Aktionsplan?

Den teilnehmenden Staaten wurden in der 3. Weltkonferenz gegen Rassismus, unter Leitung der Hochkommission für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Durban (2001), beim follow-up zu der Konferenz „World Conference against Racism, Racial Discrimination, Xenophobia und Related Intolerance“ (2002), anlässlich der ICERD-Konferenz in Genf (2008), Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus auf der nationalen Ebene dringend empfohlen. Unter diesen Staaten befindet sich auch Deutschland. Durch den letzten Besuch im Jahr 2009 des Sonderberichterstatters zu Rassismus der ONU, Githu Muigai, wurde Deutschland diese Verpflichtung wiederholt in Erinnerung gerufen.

Die Schattenberichte von ENAR (2008) und ECRI (2009) weisen detailliert darauf hin, dass in Deutschland Handlungsbedarf besteht und nennen genau Gebiete (Bildung, Wohnung, Gesundheit, Polizei usw.), wo ein Monitoring und ein Controlling bzw. positive Maßnahmen eingeführt werden sollen. ECRI empfiehlt darüber hinaus den Behörden etwa Programme, um deutschen BürgerInnen zu helfen, die Vielfalt der heutigen deutschen Gesellschaft positiver zu sehen. Konkret heißt dies, dass Integrationspolitik nicht ein Katalog von Maßnahmen ist, die den Zugewanderten und Nicht-Deutschen auferlegt werden sollen, sondern dass Personen deutscher Herkunft und deutsche Institutionen sich den Potentialen und Herausforderungen eines Einwanderungslandes öffnen sollen.

Was ist institutioneller Rassismus?

Unter institutionellem Rassismus lassen sich rassistische Praxen verstehen, die aus Institutionen hervorgehen. Institutioneller Rassismus bewirkt benachteiligende Handlungspraxen gegenüber Minderheitenangehörigen. Ihre Ausgrenzung, Benachteiligung oder Herabsetzung ereignet sich in gesellschaftlich relevanten Einrichtungen wie beispielsweise:

  • bei der politischen Beteiligung (Verweigerung des Wahlrechts u.a. des kommunalen Wahlrechts)
  • auf dem Wohnungsmarkt
  • im Bildungssystem
  • auf dem Arbeitsmarkt
  • im Gesundheitssystem

Ein Beispiel von institutionellem Rassismus geht aus dem „Stephen-Lawrence-Inquiry“ (Macpherson-Report 1999) hervor. Institutioneller Rassismus wird hier definiert als das kollektive Versagen einer Organisation, angemessene und professionelle Dienstleistungen für Personen wegen ihrer Hautfarbe, Kultur oder ethnischen Herkunft anzubieten. Anlass des Reportes war die Ermordung von einem schwarzen jungen Mann in London durch mehrere weiße junge Männer. Durch den Macpherson-Report wurde deutlich, dass die Ermittlungstätigkeiten der britischen Polizei nicht nur fehlerhaft waren, sondern den Überfall als eine rassistisch motivierte Tat negierten.

Als ähnliches aktuelles Beispiel in Deutschland ist auch der Mord an Oury Jalloh in Dessau. Oury Jalloh wurde 2005 von der Dessauer Polizei verhaftet, in einer Zelle an Händen und Füßen gefesselt, an Wand und Boden gekettet und dadurch gezwungen, auf einer feuerfesten Matratze zu liegen, auf der er kurz nach Mittag lebendig verbrannte. Die Black Community in Dessau forderte eine gerechte Aufklärung der Todesumstände. 2009 ging der Fall in Revision. Der Freispruch der zwei Polizeibeamten wurde durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe angeordnet. Eine internationale Kommission soll sich jetzt dieses Falls annehmen.

Der LAPgR in Berlin

Der LAPgR soll im Dialog zwischen Landesregierung, Verwaltung und Berliner zivilgesellschaftlichen AkteurInnen entstehen. Der LAPgR ist seit 2007 ein Thema in Berlin. Die Landesstelle für Gleichberechtigung – gegen Diskriminierung (LADS) ist seit 2008 dabei, im Auftrag des Berliner Senats, einen Entwurf zu schreiben.

Der Auftrag wurde ihr erteilt im Jahr 2007 als die AG-Antidiskriminierung im Berliner Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen eine Reihe von Empfehlungen zur Öffnung der Berliner Verwaltung formulierte. Diese Empfehlungen wurden durch einen Beschluss angenommen.

Die LADS nahm erst seit Mai 2009 ernsthaft ihre Arbeit auf. Seitdem wurden Kontakte mit AkteurInnen der Zivilgesellschaft aufgenommen, Ansprechpersonen in den Verwaltungen lokalisiert und eine Expertise in Auftrag gegeben, mit dem Ziel Handlungsfelder bei den Senatsverwaltungen zur Bekämpfung von Rassismus und ethnische Diskriminierung zu bestimmen. Seit September 2009 koordiniert der Migrationsrat Berlin Brandenburg e.V. (MRBB) die Arbeit der zivilgesellschaftlichen AkteurInnen. Neben drei Workshops (Sept. 2009 – Januar 2010) forderte er durch einen Aufruf im Februar 2010 alle Berliner NGOs zur aktiven Mitgestaltung des LAPgRs auf. Ziel war es, per Themen und Arbeitsgebiete oder/und per Senatsverwaltungen strukturiert, Diskriminierung und Rassismus zu beschreiben und festzuhalten, damit Handlungsinstrumente zur Öffnung der Verwaltung entwickelt werden können.

Zudem organisierte der MRBB am 25. März eine ganztätige Tagung, um die Stimmen der NGOs zu bündeln. In dieser Tagung wurden Arbeitsgruppen per Thema bzw. Verwaltung gebildet (Bildung, Arbeit, Gesundheit und Soziales, Justiz, Polizei, Ausländerbehörde, Stadtentwicklung/Wohnung, Wirtschaft, Technologie und Frauen, Kultur und Medien), in welchen die bereits durch den Aufruf eingegangenen Empfehlungen vorgestellt, der Entwurf der LADS diskutiert und neue Expertise in einem größeren Kreis gesammelt wurden. Dieses Verfahren ermöglichte eine breit gefächerte Diskussion unter ExpertInnen und somit eine beachtliche Zusammenarbeit zwischen über 100 NGO-VertreterInnen, die ca. 250 Empfehlungen formulierten. Die Ergebnisse der Tagung und die Schlussfolgerungen der NGOs wurden vollständig dokumentiert.

Einige Beispiele der zusammengetragenen Empfehlungen:

Bereich Gesundheit

  • Das Land Berlin muss weiter an der Einführung des anonymisierten Krankenscheins für Menschen ohne Papiere arbeiten. Eine Sicherstellung der medizinischen Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung und/oder gesicherten Aufenthalt in Deutschland muss gewährleistet werden

Bereich Bildung /Arbeit

  • Abschaffung des Neutralitätsgesetzes
  • Bildungsgutschein als Rechtsanspruch

Bereich Inneres/Polizei

  • Die Landesregierung muss eine klare Definition der Methode, der auf Herkunft, Religion und/oder auf äußeren Merkmalen basierenden Personenprofilermittlung vorlegen und die Antidiskriminierungsgesetzgebung dahingehend ergänzen, dass solche Personenprofilermittlungen als rechtswidrig gelten (Stichwort: Racial Profiling).

Bereich Justiz

  • AGG-Kenntnisse und Antidiskriminierungsrecht im weiten Sinne sollen im Studium als Pflichtveranstaltung mit Examensrelevanz integriert werden.
  • Den Inhaftierten ohne deutschen Pass wird zu Beginn ihrer Haft eine Broschüre, in allen erforderlichen Sprachen, über Resozialisierungsmaßnahmen übergeben.

Bereich Stadtentwicklung/Wohnung

  • Rassismus ist symbolisch im Stadtbild auch in zahlreichen Straßennamen, die nach Kolonialverbrechern oder kolonialen Gewalttaten benannt sind, sichtbar. Erst kürzlich konnte auf Druck von NGOs und einzelnen Personen die Umbenennung des Gröbenufers in May-Ayim-Ufer politisch durchgesetzt werden. Weiterhin wird gefordert, auch folgende Straßennamen umzubenennen: Iltisstraße (Steglitz-Zehlendorf), Lansstraße (Steglitz-Zehlendorf), Lüderitzstraße (Mitte), Maerckerweg (Steglitz-Zehlendorf), Mohrenstraße (Mitte), Nachtigalplatz (Mitte), Petersallee (Mitte), Wissmannstraße (Charlottenburg-Wilmersdorf), Wissmannstraße (Neukölln), Woermannkehre (Neukölln).

Bereich Kultur und Medien

  • Herausgabe von Publikationen für Medieninstitutionen und JournalistInnen zur Information über nicht diskriminierende und rassifizierende Berichterstattung.

Diese Empfehlungen machen die Expertise seitens der Berliner NGOs für den LAPgR aus. Sie sind die Forderungen an die Senatsverwaltungen und werden im Entwurf von der LADS, beauftragt diese Empfehlungen in ihren Katalog zu integrieren, kenntlich gemacht. Im Juni 2010 werden sie in den Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen eingebracht.

Ab Juli soll dann im Landesbeirat eine Steuerungsrunde eingerichtet werden, die der Umsetzung von positiven Maßnahmen durch Monitoring und Controlling zur Seite steht. Das ist der Anfang eines langen spannenden Prozesses.

 

 

Der Migrationsrat Berlin Brandenburg e.V. (MRBB) ist ein Dachverband von über 70 MigrantInnenvereinen. Er existiert seit Oktober 2004. Als legitimierte politische Interessenvertretung der BerlinerInnen und BrandenburgerInnen mit Migrationshintergrund setzt er sich für ihre rechtliche, soziale und politische Gleichstellung ein. Als überparteiliche und weltanschauliche neutrale Organisation, bezieht der MRBB zu herkunftsspezifischen Themen keine Stellung. Die Zusammenarbeit mit politischen EntscheidungsträgerInnen, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen sowie Nähe zu BürgerInnen sind unverzichtbare Bestandteile seiner Arbeit. Der MRBB ist der Auffassung, dass nur durch die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung angemessener Strategien die Gleichstellung und „Integration“ der Minderheiten in Berlin gelingen kann.

 

Literatur und Links

 

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Elena Brandalise ist Geschäftskoordinatorin beim Migrationsrat Berlin Brandenburg e.V. und Mitglied des Berliner Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen. Ihre Schwerpunkte sind Anti-Diskriminierung und Partizipation.