Quotenregelungen als Instrument der Gleichbehandlung? Gemeinsamkeiten und Differenzen zwischen Frauen- und MigrantInnenquoten

Frauen arbeitend am Computer

 

von Nevim Çil

Die Frage nach der Teilhabe und Beteiligung von verschiedenen Gruppen an gesellschaftlichen Strukturen wird gegenwärtig eng verknüpft mit dem Instrument der Quoten diskutiert. Zuletzt bestimmte die Diskussion um die Besetzung von Führungspositionen mit Frauen die Schlagzeilen.(1) Die Diskussion um Quoten ist geprägt von Ambivalenzen. Einerseits wird ihr die Schlagkraft zugesprochen, Ungleichheiten abzufedern, andererseits jedoch haftet ihr der Beigeschmack einer Bevormundung an. Diese Ambivalenz ist nicht leicht aufzubrechen. Die Teilhabe von gesellschaftlich unterprivilegierten Bevölkerungsgruppen und ihre Einbindung in das bestehende Gefüge sind zentrale Themen, die mit der Frage nach Quoten verbunden sind. Quoten sind zwar nicht prädestiniert für die Lösung von gesellschaftlichen Ungleichgewichten, sie weisen jedoch auf Probleme hin.

Inwiefern Quoten ein adäquates Instrument darstellen, um gesellschaftliche Schieflagen auszugleichen und in welchen Zeitgeist dieses Instrument eingebunden ist, soll Gegenstand folgender Ausführungen werden.

Die Forderung nach Frauenquoten

Die aktuell diskutierte Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen lässt einen aufhorchen. Die Diskussion um Frauenquoten verdeutlicht hier einerseits, dass auch im Zeitalter der hochgradig entwickelten Gesellschaften nicht von einer Geschlechtergerechtigkeit ausgegangen werden kann. Gleichzeitig entsteht aber auch Unverständnis. Denn Frauen sind keine gesellschaftliche Gruppe, sondern machen die Hälfte der Menschheit aus. Ihnen wird jedoch die Eigenschaft einer Randerscheinung zugesprochen. Das Ungleichgewicht an dieser Stelle geht auf das Kriterium des (biologischen und sozialen) Geschlechts zurück. Nach wie vor sind es primär Frauen, die bei Familiennachwuchs aus dem Erwerbsleben ausscheiden und/oder als Teilzeitkräfte beschäftigt sind.(2) Die Frage nach der Geschlechtergerechtigkeit ist keineswegs neu, auch nicht die Diskussion um Quotenregelungen für Frauen. Die Sichtbarkeit von Frauen in der Arbeitswelt und der Kampf um „Männerdomänen“ können auf eine lange Tradition zurückblicken.

Die Quotenregelung für Frauen ist insbesondere ein Instrument der 1980er Jahre, das Ungleichgewichte vor allem in der Arbeitswelt austarieren soll. Eine Frauenquote wird deshalb für notwendig erachtet, da Frauen gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil in öffentlichen Stellen und Gremien deutlich unterrepräsentiert sind. Aus diesem Grund können Interessen von Frauen nur bis zu einem bestimmten Maße – und der ist sehr gering – in Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden. Zudem wird befürchtet, dass sich die Schieflage zwischen den Geschlechtern nur schwer von sich aus auflösen wird, da Frauen auch in diesem Zeitalter deutlich oft unterqualifizierte Berufe ausüben und damit die Tradition der Ungleichheit sich weiter fortsetzt.

Hier erscheinen Quotenregelungen als ein geeignetes Instrument, die Nachteile auszugleichen, die sich für Frauen ergeben. KritikerInnen meinen, dass Frauen dann eine bestimmte Stelle nicht aufgrund ihrer Qualifikation, sondern aufgrund ihres Geschlechts bekommen.(3) Nicht selten wird dann abfällig von einer „Quotenfrau“ gesprochen. Es wird hier jedoch unterschlagen, dass allein das Geschlecht ein sehr notdürftiges Argument sein dürfte, um eine Stelle mit einer Frau zu besetzen. Natürlich steht die Qualifikation an erster Stelle. Denn die Quotenregelung beinhaltet Vorgaben, die Entscheidungsprozesse maßgeblich regeln soll. In diesem Fall wird die Person bevorzugt, die die gleiche Qualifikationen vorweisen kann, jedoch (gesellschaftlich) benachteiligt ist.

Quoten für Menschen mit Migrationshintergrund

Die Forderung nach Quotenregelungen für Menschen mit Migrationshintergrund wird ebenfalls eng verbunden mit den gesellschaftlichen Umständen. Auch hier geht es um Sichtbarkeit von ungleichen Verhältnissen und um die Tatsache, dass sich ohne Positive Maßnahmen die Schieflage zwischen Mehrheitsgesellschaft und Menschen mit Migrationshintergrund wahrscheinlich nicht von alleine austarieren wird. In dieser Hinsicht bedarf es – so die BefürworterInnen – eines staatlich gesteuerten Instruments, um diese Ungleichheit abzufedern. Die Bundesregierung betont allerdings, dass keine Quotenregelungen eingeführt werden. Vielmehr soll es zum guten Ton dazugehören, Menschen mit Migrationshintergrund einzustellen.(4) Einige Vorstöße hierzu haben die Bundesregierung und die Länder (5) bereits getätigt. Die Charta der Vielfalt ist ein Beispiel hierfür, die Unternehmen zum Aufbau und zur Pflege der Vielfalt am Arbeitsplatz aufruft.(6) Als einen weiteren Vorstoß zur Etablierung von Positiven Maßnahmen ist das erst kürzlich von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes initiierte Projekt zum anonymisierten Bewerbungsverfahren zu nennen.(7)

Der Umgang, gar die Auflösung von Ungleichheit stellt in der Tat ein essentielles Problem von post-modernen Staaten dar, in denen immer mehr Ungleiches zusammenkommt und nach seinem gesellschaftlichen Platz sucht.(8) So wird die Frage nach dem Verbindenden zur elementaren Frage in diesen Gesellschaften. Das Verbindende meint dabei die Basis, auf der ein Zuspruch, wenn nicht sogar ein Bekenntnis zu den Werten und Normen der Gesellschaft geschaffen werden soll. Unabhängig von ethnischer und sozialer Herkunft, biologischem oder sozialem Geschlecht, soll ein neues Wir aufgebaut werden, das sich nicht länger an althergebrachten Umständen orientieren kann. Diese Neuorientierung geht einher mit Begrifflichkeiten, die das neue Gesicht und die Trendwende untermauern sollen. „Chancengleichheit“ ist solch ein Begriff. Sie macht auf der einen Seite auf Ungleichheiten aufmerksam, auf der anderen Seite unterstreicht sie den Mehrwert für die Gesellschaft, wenn der öffentliche Dienst, aber auch der freie Markt sich in vielfältig zusammengesetzter Belegschaft repräsentieren.

Der Fokus auf Ungleichheit verleiht Unterprivilegierten und Ausgeschlossenen gesellschaftliche Sichtbarkeit. Diese Sichtbarkeit darf nicht als selbstverständlich erachtet werden. Sie hat eine Vorgeschichte: Ihr gehen der Anspruch und der Bedarf an gesellschaftlicher Gerechtigkeit voraus, teilweise um den sozialen Frieden zu wahren, teilweise aber auch um internationales Ansehen zu erlangen. Im Zeitgeist einer aufgeschlossenen Gesellschaft ist es zudem eher schädlich, Ungleichheiten im Schatten der Gesellschaft zu belassen. Beachtet werden muss hier jedoch, welche Ungleichheiten kenntlich gemacht bzw. benannt werden und welche in der Tradition der Nicht-Beachtung verloren gehen. Auch Ungleichheiten müssen also in das Gefüge einer post-modernen Gesellschaft hineinpassen, um als solche Anerkennung zu finden.

Insofern spielt der Zeitgeist, in der die Diskussion um Quoten geführt wird, eine besondere Rolle, um das Projekt zum Erfolg zu bringen. Besonders deutlich wird dies an der Diskussion um Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund. Jahrzehnte lang passte es nicht recht in das gesellschaftliche Bild, hier Chancengleichheit einzufordern. Erst jetzt scheint dies in das Bewusstsein gerückt zu sein. Die Ergebnisse des Mikrozensus von 2005 spielten eine nicht zu unterschätzende Rolle in dieser Trendwende.(9) Seit 2005 rechnet der Mikrozensus die stetig ansteigende Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund vor und verweist damit auf die Vielfältigkeit der gegenwärtigen Gesellschaft. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend in der Zukunft nicht nur fortsetzen, sondern verstärken wird. In diesem Sinne drängen einige gesellschaftliche Probleme in der Tat nach einer Lösung.

 

Gegenwärtig sprechen wir von Größenordnungen, die nicht mehr als eine Ausnahmeerscheinung oder ein temporäres Phänomen der Gesellschaft verstanden werden können. Ganz im Gegenteil: Es ist davon auszugehen, dass diese Vielfältigkeit das Gesicht der Gesellschaft maßgeblich verändern wird. Diese Veränderung will nun in das gegenwärtige Gefüge eingeordnet werden. Damit geht es nicht nur darum, der gesellschaftlichen Neuformierung Rechnung zu tragen. Denn die älter und zugleich vielfältiger werdende Gesellschaft benötigt neue Konzepte der Teilhabe, um den Lebensstandard zu wahren. Gleichzeitig ist die Befürchtung groß, dass ein großer Teil der Menschen (mit Migrationshintergrund) zu einer ernsthaften sozialen Bedrohung werden können, wenn ihnen auf Dauer der Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen verwehrt bleibt. In diesem Sinne ist die Diskussion um Quoten für Menschen mit Migrationshintergrund nicht nur als ein Zugeständnis an die demografischen Entwicklungen zu verstehen, sondern sie fungiert vorsorglich auch als ein Instrument, um den sozialen Frieden zu wahren.

Ähnlichkeiten und Differenzen: Forderung oder Selbstausschluss?

Die Ähnlichkeit der Debatten um Quotenregelungen für Frauen und MigrantInnen ist erstaunlich. Beide Debatten orientieren sich an der Visibilität von Ungleichgewichten. In beiden Debatten geht es primär nicht darum, das gesellschaftliche Gefüge neu zu definieren, sondern darum, einen Vorteil für Personen innerhalb der gesellschaftlichen Schieflage zu schaffen, die aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft diskriminiert werden. Ähnlich ist auch der Erfahrungswert, auf der eine Gleichheit zwischen betroffenen Personen geschaffen wird. Für Frauen stellt das Geschlecht eine gemeinsame Erfahrung dar, auf dessen Grundlage sie Diskriminierung erfahren. Menschen mit Migrationshintergrund machen eine ähnliche Erfahrung. Sie stellen keine homogene Gruppe dar, werden aber von „außen“ vereinheitlicht. Die Vereinheitlichung führt zu Stigmatisierungen, Vorurteilen und Ausschluss.

Festzustellen ist aber auch eine immanent wichtige Differenz zwischen den Diskussionen um Quotenregelungen für Frauen und Regelungen für Menschen mit Migrationshintergrund.

Bezeichnend für die Quotenregelung für Frauen ist, dass sie überwiegend von Frauen geführt und eingefordert wurde. Es ist ein Verdienst von Frauen, also von „Betroffenen“ selbst, die auf gestörte Balancen zwischen Frauen und Männern in der Arbeitswelt, im öffentlichen und wirtschaftlichen Leben aufmerksam machten. Anders jedoch die Diskussion um Quotenregelungen für Menschen mit Migrationshintergrund: sie ist nicht mit einer Forderung verbunden. Viel zu selten schalten sich Menschen mit Migrationshintergrund in die Debatte ein, um diesen Prozess mitzubestimmen. In diesem Fall ist die Diskussion um eine Quotenregelung als ein Resultat einer Migrationspolitik zu verstehen, die von staatlicher Seite heraus geführt wird. Der Umsetzung von Quotenregelungen geht also keine Forderung nach Gleichstellung, oder gar eine Bewegung voraus – abgesehen von den Forderungen einiger Verbände und MigrantInnenselbstorganisationen.

Dieser Unterschied zwischen beiden Quotenregelungen ist irritierend groß. Die Gleichstellung von Menschen mit Migrationshintergrund wird nicht von den „Betroffenen“ selbst aktiv eingefordert. Vielmehr werden die Vor- und Nachteile von politischen Parteien und Gesetzgebern diskutiert. Diese Diskrepanz lässt sich mit gegenwärtigen Migrationsstudien nicht erklären.

Möglich sind folgende Erklärungen: Die Quotenregelung für Menschen mit Migrationshintergrund bezieht sich, wie bei der Regelung für Frauen auch, auf die Arbeitswelt. In der so genannten Bestenauslese kommen ausschließlich qualifizierte Menschen mit Migrationshintergrund in Betracht, wenn es um die Besetzung von Stellen geht. Das Kriterium der ethnischen Herkunft ist also wie beim Geschlecht auch, lediglich ein zusätzliches. Dies kann nicht oft genug betont werden.

Es ist möglich, dass sich qualifizierte Menschen eher der Vorstellung hingeben, insbesondere nach ihrer Leistung, und weniger nach ihrer Herkunft beurteilt zu werden. In diesem Kontext erscheint die ethnische Herkunft fast wie eine „private Angelegenheit“. Schließlich wollen sie nicht durch ihre Herkunft, sondern durch ihre Leistung auffallen. Diese „private Angelegenheit“ erschwert den Bezug auf die Herkunft im öffentlichen Leben (Arbeitswelt). Es erscheint wie ein Paradox. Möglich ist auch, dass genau aus diesem Grund die Abwanderung von besser bis hoch qualifizierten AkademikerInnen in das Herkunftsland der Elterngeneration stetig zunimmt. Neueste Studien belegen eine Abwanderung und führen sie auf die Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt zurück.(10) Sie erklären aber nicht, warum sich betroffene Gruppierungen nicht für ihre Rechte einsetzen. Deutlich muss den „Betroffenen“ werden, dass die Herkunft schon längst ein öffentliches Thema geworden ist. Hervorzuheben ist, dass sie selten als ein privates Thema angenommen wurde. Diskriminierung und Ausgrenzung sind eines der unübersehbarsten Zeichen für ihre `Öffentlichkeit`, die nun aktuell mit Quotenregelungen abgefedert werden soll. Es gebe auch keinen Grund über Quotenregelungen zu diskutieren, wenn Herkunft als eine Privatsache angenommen werden würde. Womöglich fehlt vielen Menschen mit Migrationshintergrund der Mut zu rufen, „Herkunft ist politisch!“

Endnoten

1  Siehe „Die Zeit“ (Zugriff 04.09.2010).

2  Das Statistische Bundesamt stellt fest, dass im Jahre 2008 5% der erwerbstätigen Väter in Teilzeit tätig waren. Im gleichen Jahr waren gleichaltrige Mütter mit 73% wesentlich häufiger in Teilzeit beschäftigt. Siehe „Männer und Frauen in verschiedenen Lebensphasen.“ Statistisches Bundesamt. Wiesbaden 2010, S.32.

3  Siehe beispielsweise „Die Zeit“ (Zugriff 03.09.2010).

4  Siehe beispielsweise ein Artikel in der WELT (Zugriff 08.09.2010).

5  Hamburg und Berlin sind als Bundesländer Vorreiter in der Steuerung. Hamburg hat bereits 2006 ein Zielwert formuliert, um den Anteil junger Menschen mit Migrationshintergrund in den Ausbildungsberufen bis 2011 auf 20% zu erhöhen. Siehe zu der Dachkampagne „Wir sind Hamburg! Bist Du dabei?“ (Zugriff 29.08.2010). Berlin möchte mit dem „Gesetzesentwurf zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin“ die interkulturelle Öffnung der Verwaltung gesetzlich festschreiben.  (Zugriff 01.09.2010).

6  Es muss hier betont werden, dass bei Zuwiderhandlungen gegen die Charta der Vielfalt keine Sanktionen verhängt werden. KritikerInnen behaupten, die Charta der Vielfalt sei deshalb ein stumpfes Schwert. 

7  Weiterhin hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes aktuell im Rahmen ihrer Expertisenreihe „Forschungslücken schließen“ eine umfassende Studie zu „Positiven Maßnahmen“ veröffentlicht, die eine Vielzahl praktischer Handlungsempfehlungen und best-practice-Beispiele enthält. Siehe Alexander Klose/Andreas Merx (2010): Positive Maßnahmen zur Verhinderung oder zum Ausgleich bestehender Nachteile im Sinne des § 5 AGG.

8  Steven Vertovec spricht sogar von super-diversen Gesellschaften. Siehe Steven Vertovec: The Emergence of Super-Diversity in Britain. Centre on Migration, Policy and Society (Compas). Working Paper No. 25, University of Oxford 2006.

9  Der Mikrozensus  hat in seinem Bericht von 2005 zum ersten Mal den Migrationshintergrund definiert. Die Bevölkerung wird nunmehr nicht ausschließlich nach der Staatsangehörigkeit, sondern auch nach der Herkunft unterteilt. Siehe zum Mikrozensus auf der Seite des Statistischen Bundesamtes Deutschland. (Zugriff 02.09.2010).

10 Der Migrationsbericht (2008) stellt fest, dass unter AkademikerInnen und Studierenden türkischer Herkunft eine deutliche Abwanderungstendenz festzustellen sei. Als Grund hierfür werden Diskriminierungserfahrungen und das fehlende Anerkennungsgefühl genannt. Das Forschungsinstitut „futureorg“ hatte eine nichtrepräsentative Umfrage unter dieser Zielgruppe durchgeführt und die Abwanderung von qualifizierten AkademikerInnen türkischer Herkunft angemahnt. Siehe hierzu: Migrationsbericht des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration im Auftrag der Bundesregierung (Migrationsbericht 2008), S. 166f.. Siehe zu der Studie des Forschungsinstituts „futureorg“ Kamuran Sezer/Nilgün Dağlar: „Türkische Akademiker und Studenten in Deutschland. Wie sie leben. Was sie denken. Was sie wollen. Die Identifikation der TASD mit Deutschland – Abwanderungsphänomen der TASD beschreiben und verstehen –“ (Zugriff 07.09.2010).

 

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Dr. Nevim Çil arbeitet und forscht zu den Schwerpunkten: Migration, Diversity und Antidiskriminierung sowie Generationenverhältnisse und Zugehörigkeiten im Spiegel gesellschaftlicher Wandlungsprozesse. Sie promovierte in Politikwissenschaften in Berlin.