Abschiebung: die Härte deutscher Migrationspolitik

von Marei Pelzer und Mareike Schodder

 

150.000 Menschen leben in Deutschland offiziell unter dem Damoklesschwert der drohenden Abschiebung. Als Ausreisepflichtige haben sie kein Recht, in Deutschland zu bleiben. Dabei handelt es sich oftmals um Menschen, die seit Jahren hier leben. Rund 60.000 Betroffene leben seit über sechs Jahren nur geduldet in Deutschland – ein Bleiberecht ist nicht in Sicht. Abschiebungen werden auch noch nach Jahren durchgesetzt. Die Angst vor Abschiebung trifft darüber hinaus auch Hunderttausende Menschen ohne Papiere, die nicht einmal registriert sind. Für sie bedeutet jeder Kontakt zu staatlichen Stellen die konkrete Gefahr, abgeschoben zu werden.

Beim Thema Abschiebung zeigt die Politik Härte – ohne Rücksicht auf besonders Schutzbedürftige wie Kinder oder psychisch kranke Menschen. Auch das Auseinanderreißen von Familien ist keine Ausnahme. Besonders brisant sind aktuell die Abschiebungen von Minderheiten wie Roma in den Kosovo. PRO ASYL kritisiert die verschärfte Abschiebungspraxis gegenüber Roma als Abschiebung ins Elend. Mit einer Massen-Protest-E-Mail sollen die InnenpolitikerInnen unter Druck gesetzt werden, die unmenschliche Abschiebungspraxis endlich zu beenden.

Kosovo: Abschiebung ins Elend

Im April 2010 wurde ein Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und dem Kosovo unterzeichnet. Damit wurde formalisiert, was bereits zuvor vollzogen wurde – die Abschiebungen auch von Minderheitenangehörigen, die im Kosovo mit extremer Diskriminierung rechnen müssen. Bereits seit Sommer letzten Jahres werden Angehörige der Roma-Minderheit in den Kosovo abgeschoben. Etwa 10.000 noch hier lebenden Kosovo-Roma droht ebenfalls die Abschiebung. Von den jährlich geplanten 2.500 Abschiebungen in den Kosovo soll ein Großteil auch Minderheitenangehörige betreffen.

Wenn das Bundesinnenministerium in der Öffentlichkeit behauptet, es werde keine Massenabschiebungen von Roma geben, ist dies zynisch. Seit Monaten starten von den Flughäfen Düsseldorf und Baden-Baden Flieger in Richtung Kosovo, darunter Familien mit Kindern, Alte und Kranke. Selbst der Protest des Menschenrechtsbeauftragten des Europarates, Thomas Hammarberg, der sich in einem öffentlichen Brief an die Bundeskanzlerin wandte und an sie appellierte, die Abschiebungen zu stoppen, blieb ungehört.

Bild entfernt.
Rund 5.000 Kinder und Jugendliche sind von der Abschiebung in den Kosovo bedroht. Laut einer Studie lebt jedes dritte Roma-Kind dort in extremer Armut. (Foto: Florian Bachmeier)

Die United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) hatte – so lange sie zuständig war – in den letzten Jahren aus guten Gründen Abschiebungen von Minderheiten in den Kosovo untersagt. Roma erwartet buchstäblich ein Leben am Rande der Müllkippe – wie z.B. in den kontaminierten Lagern Cesmin Lug und Osterode bei Mitrovica. Diskriminierung und Ablehnung schlägt ihnen entgegen. Ihre Häuser sind zerstört oder längst von AlbanerInnen in Besitz genommen. Der Zugang zu Arbeit, Bildung, sozialen Einrichtungen und gesundheitlicher Versorgung bleibt ihnen trotz gegenteiligen offiziellen Bekundungen weitgehend versperrt. Ihre in Deutschland geborenen Kinder können sich weder auf albanisch noch serbisch verständigen und finden dort keine Lebensperspektive.

Um welche Menschen geht es? Der Fall Elvis

Am 9. Februar 2010 wurde der junge Roma Elvis A. in den Kosovo abgeschoben. Der 26-Jährige war bereits im Mai 2009 nach einem Aufenthalt von zehn Jahren erstmalig abgeschoben worden. Dabei wurde er von seiner Verlobten und seinem Kind getrennt. Dass die Hochzeit mit seiner Verlobten unmittelbar bevorstand, dass er gut integriert war und ein Einkommen hatte, all dies war für die Behörden kein Grund für ein Bleiberecht. Im Kosovo war die Situation für Elvis jedoch so unerträglich, dass er nach kurzer Zeit nach Deutschland zurückkehrte.

Wieder reagierten die Behörden mit absoluter Härte. Am späten Abend des 25. Mai 2009 brach die Polizei die Wohnungstür der Familie auf. Elvis A. wurde am nächsten Tag abgeschoben. Vollkommen mittellos schlug er sich in den nächsten Monaten im Kosovo durch. Aus Furcht vor Bedrohungen durch albanische Nationalisten entschloss er sich, illegal zu seiner Familie nach Deutschland zurückzukehren. Nach seiner erneuten Einreise im Januar 2010 ging er mit seinem Rechtsanwalt zur Ausländerbehörde, stellte einen Asylfolgeantrag und reichte eine Petition beim Hessischen Landtag ein.Doch ohne Erfolg: Elvis wurde wieder in Abschiebungshaft genommen. Ohne Würdigung der vorgetragenen Probleme wurde die Petition in kürzester Zeit im Eilverfahren abgelehnt, ein Abschiebungstermin umgehend festgesetzt.

Familientrennung durch Abschiebung

Die Trennung von Familien durch Abschiebung ist kein Einzelfall. Im Morgengrauen stehen die BeamtInnen zur Abholung vor der Tür, Kinder werden direkt aus dem Klassenzimmer abgeführt, beim Routinebesuch der Ausländerbehörde zur Verlängerung der Duldung werden Menschen, die seit Jahren hier leben, festgehalten und in Abschiebungshaft genommen. Dabei ist der Schutz von Ehe und Familie ein Menschenrecht und wird durch das Grundgesetz (Art. 6 GG) und die Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) garantiert.

Offenkundig gilt dieser grundrechtliche Schutz jedoch nicht für alle in Deutschland lebenden Familien gleichermaßen. Nach dem deutschen Ausländerrecht können familiäre Interessen bei der Abschiebung berücksichtigt werden, müssen es aber nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde. Das Auseinanderreißen ausreisepflichtiger Familien offenbart somit nicht nur eine Schutzlücke im Gesetz, sondern auch die Unmenschlichkeit deutscher Behördenpraxis. So liegt die Verantwortung für das Leid der betroffenen Familien in vielen Fällen bei den zuständigen Behörden, die dann oft Familientrennungen durch Abschiebungen anordnen. Auch Menschen mit ungesichertem Aufenthalt haben ein Recht auf eine angemessene Berücksichtigung ihrer familiären Bindungen.

Bild entfernt.
Die Unmenschlichkeit deutscher Abschiebungspraxis zeigt sich beim Auseinanderreissen von Familien. (Foto: Aktion Bleiberecht Freiburg)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat in Fällen, in denen eine Verwurzelung in der Gesellschaft stattgefunden hat, einen menschenrechtlichen Bleiberechtsanspruch festgestellt. Der Schutz des Familienlebens gem. Art. 8 EMRK könne zu einem Bleiberecht führen. Allerdings werden an die „Verwurzelung“ hohe Anforderungen gestellt. Ein langjähriger Aufenthalt allein reicht nach der Straßburger Rechtsprechung nicht aus, sie muss durch eine weitgehende wirtschaftliche, kulturelle und sprachliche Integration nachgewiesen werden. Abschiebungen werden von den Betroffenen tatsächlich als Entwurzelung – oftmals als Vertreibung aus ihrer vertrauten Umgebung – empfunden. Der menschenrechtliche Schutz ist indes noch völlig unzureichend. Die positiven Ansätze des Menschenrechtsgerichtshofs müssen weiterentwickelt werden.

Abschiebungshaft

In Deutschland wird viel und leichtfertig Abschiebungshaft verhängt. Oft findet keine gründliche Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Abschiebungshaft durch die RichterInnen statt. Meistens genügen die Haftbedingungen nicht rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Mindeststandards. Dabei hat die Abschiebungshaft keinen Sanktionscharakter, sondern sollen sicherstellen, dass die Betroffenen sich nicht der Abschiebung entziehen. Vielfach ist die Haftdauer zu lang. Häufig wird Abschiebungshaft angeordnet bzw. verlängert, obwohl ungewiss ist, ob und wann eine Abschiebung überhaupt stattfinden kann.

Zudem scheitert das Gebot der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes oft schon daran, dass Abschiebungshäftlinge nicht genügend informiert sind und umfassende anwaltliche Vertretung fehlt. Auch an DolmetscherInnen oder besonderer sozialer Betreuung mangelt es. Wenn Beschwerden mehrere Monate anhängig sind und der Betreffende in dieser Zeit inhaftiert bleibt oder sogar schon vor der Beschwerdeentscheidung abgeschoben wird, stellt dies keinen effektiven Rechtsschutz dar. Auch Minderjährige werden inhaftiert. Immer wieder kommt es zu Suiziden und Suizidversuchen in Abschiebungshaft, auch von Minderjährigen. Es folgt ein kurzes öffentliches Bedauern, an der Praxis ändert sich nichts.

Menschenrechtsorganisationen setzen sich seit langem dafür ein, dass Abschiebungshaft nur noch als absolute Ausnahme und für eine auf ein Minimum reduzierte Dauer angeordnet wird. Minderjährige, Alte, Kranke und Schwangere dürfen nach menschenrechtlichen Maßstäben gar nicht inhaftiert werden. Den Schutz von Minderjährigen vor Inhaftierungen schreibt auch die UN-Kinderrechtskonvention vor, die seit Juli 2010 ohne ausländerrechtlichen Vorbehalt in Deutschland gilt. Auch dürfen Abschiebungshäftlinge nach der EU-Rückführungsrichtlinie nicht in regulären Justizvollzugsanstalten untergebracht werden. Doch selbst diese Mindeststandards sind in Deutschland bislang nicht umgesetzt.

Medizinische „Betreuung“

Immer wieder spielen ÄrztInnen, medizinische GutachterInnen und PsychiaterInnen eine bedenkliche Rolle bei Abschiebungen. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Abschiebungshäftlinge regelrecht „gesundgeschrieben“ wurden ohne Rücksicht auf ihren Zustand und anderslautende Atteste. Im Frühjahr 2010 wurde ein Arzt, der wegen fahrlässiger Tötung eines Abschiebehäftlings angeklagt war, freigesprochen. Der Facharzt für Psychiatrie hatte seine ärztlichen Sorgfaltspflichten massiv verletzt, indem er einen kurdischen Abschiebungshäftling nach einem einzigen Gespräch als nicht suizidgefährdet eingestuft hatte und es dabei nicht für nötig hielt, sich mit den Diagnosen von ÄrztInnen, die diesen zuvor mehrere Wochen behandelt hatten, ernsthaft auseinander zu setzen. Der Mann hatte sich später in der Zelle erhängt.

Immer wieder gibt es ÄrztInnen, die ohne ernsthafte Untersuchung von Menschen in Minutenschnelle Reise- und Abschiebungsfähigkeit diagnostizieren, und RichterInnen, die solchen Diagnosen folgen und sich ärztliche Kompetenzen anmaßen. Das ist einem politischen Klima geschuldet, in dem tote Abschiebungshäftlinge und Tote bei Abschiebungen bloße Nebenwirkungen des politisch Gewollten sind.

Verschiebebahnhof EU: Haft nach der Dublin II-Verordnung

Mit der Dublin II-Verordnung schieben die europäischen Staaten Flüchtlinge wie Stückgut von Land zu Land – im Zweifelsfall zurück an die Außengrenzen. Demnach ist der Staat für die Bearbeitung eines Asylgesuchs zuständig, der bei der Ankunft in Europa zuerst betreten wurde. Durch seine geographische Lage ist Deutschland deshalb in rund einem Drittel der Fälle formal nicht zuständig. Betroffene werden in die zuständigen Länder an den Außengrenzen zurückgeschoben, 2009 waren es 3.027 Menschen. Häufig kann die Rückschiebung nicht durchgesetzt werden. Zahlreiche Gerichte stoppten zum Beispiel Rückschiebungen nach Griechenland, weil dort der Zugang zu einem fairen Asylverfahren nicht gewährleistet ist. Ob diese Rechtsprechung Bestand haben wird, wird im Laufe des Jahres 2010 vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden.

Bild entfernt.
Die meisten Dublin-Übernahmeersuche gehen an Griechenland, dessen Aufnahmekapazitäten bei weitem nicht ausreichen. (Foto: Karl Kopp, PRO ASYL)

Zudem weist PRO ASYL seit langem darauf hin, dass der Rechtsschutz für von der Dublin II-Verordnung Betroffene vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgehebelt wird. Asylsuchenden, für die angeblich ein anderer EU-Staat zuständig ist, wird der schriftliche Bescheid, dass ein Asylverfahren in Deutschland nicht durchgeführt wird, oft erst am Tag der Abschiebung ausgehändigt. Im Dezember 2009 wurde diese Praxis vom Verwaltungsgericht Hannover als Grundrechtsverstoß kritisiert, da das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nicht gewährleistet sei. Dieses Grundrecht beinhalte eben nicht nur die formale Möglichkeit, Gerichte anzurufen, sondern auch den Anspruch, tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle zu erlangen. Die flächendeckende Praxis der Blockade des Rechtswegs muss beendet und das Rechtsschutzgebot endlich ernst genommen werden.

Fazit

Im Jahr 2009 wurden rund 18.000 Menschen zurück- oder abgeschoben, davon mehr als 3.000 in andere EU-Staaten. Zehntausende müssen jeden Tag mit ihrer Abschiebung rechnen. Hunderte sitzen in Abschiebungshaft, getrennt von ihren Familien, oft ohne wirksame medizinische Betreuung und unter Umständen mit der Aussicht, an einen Folterstaat ausgeliefert zu werden. Diese hoffnungslose Lage führt immer wieder zu Suiziden und Suizidversuchen. An Abschiebungen sind viele Behörden in gegenseitiger bürokratischer Abschottung beteiligt: Ausländerbehörden, Transportunternehmen, Ärzte, die Bundespolizei usw. Alle AkteurInnen fühlen sich nur für „ihren“ Teil des Abschiebungsprozesses verantwortlich. Die Gesamtverantwortung ist eine politische.

 

Literatur

 

Bild entfernt.

Marei Pelzer ist rechtspolitische Referentin von PRO ASYL, Mareike Schodder koordiniert die Pressearbeit des Vereins, der sich für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen einsetzt.