von Ertuğrul Şahin
Komplexität der Kontextualität
In den letzten Jahren ist eine rasante Ausweitung des Diskurses über und Initiativen um die religiöse Bildung und Ausbildung der muslimischen Kinder und künftiger Generationen zu beobachten. Nach der anfänglichen Konzentration auf den islamischen Religionsunterricht (im folgenden IRU) in den Schulen ist man deutlich verspätet in eine Diskussion über die theologischen Grundlagen übergegangen. Untermauert von soziopolitischen Umständen und Entwicklungen vollzog sich folgender Erkenntnisprozess: IRU erfordert Lehrpersonal, welches religionspädagogische Ausbildung benötigt, die ohne theologische Fundierung bodenlos bleiben wird.
Von der Erkenntnis der Notwendigkeit eines islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache über die politische Willensbildung sowie Entscheidungsfindung und bürokratischen Umsetzungs- und ersten Einführungsversuche in Form der Religionskunde bis hin zu der Bereitstellung universitärer Infrastruktur und Verankerung einer theologischen Ausbildung sind fast drei Jahrzehnte vergangen. Die Bedarfsbestimmung der institutionellen Verankerung der (Aus-)Bildungsstätten ist mittlerweile auf Ausbildungserfordernisse weiterer Berufsgruppen bzw. religiösen Personals, allen voran auf die Imamausbildung, ausgeweitet worden.
Die neue theologische Gewichtung der Debatte ist eine zwangsläufige Folge der Sache selbst. In diesem Aufsatz wird die neue Verortung der islamischen Theologie im Hinblick auf die aktuelle Debatte nachgezeichnet und diskutiert. Im Augenmerk wird das Postulat stehen, dass die universitäre Ausbildung des erforderlichen Personals ohne den Einbezug theologischer Fundamente und ohne eine Grundlagenforschung die große Fülle der multiplen Erwartungen nicht annähernd befriedigen kann.
Der aktuelle und akute Bedarf an die Bildung der jungen muslimischen Generation und Ausbildung des Fachpersonals ist zwar eine unmittelbare Folge der Migrationsgeschichte; die darüber geführte Debatte ist jedoch weder einzig auf Deutschland noch auf die muslimische Präsenz seit einem halben Jahrhundert zu beschränken. Sie wird in anderen europäischen Ländern genauso heftig wie kontrovers geführt. Initiativen sowohl im schulischen wie auch im universitären Bereich sind im vollen Gange. Die curricular richtungsweisende Konkretisierung der Bedarfsstruktur, gesamtgesellschaftliche Verortung sowie institutionelle Verankerung einer islamischen Theologie unter den wissenschaftlichen Disziplinen sind zudem von historisch gewachsenen, interkulturellen oder -religiösen und akademisch-interdisziplinären Verhältnisbestimmungen nicht unabhängig zu betrachten. Folgerichtig müsste eine vollständige Abhandlung über den aktuellen islamischen Theologiediskurs viele miteinander verwobene Fassetten einbeziehen und ihn in einen allgemeinen religionspolitischen Kontext einbetten.
Ein ungefähres Themengefüge in aller Kürze und ohne Anspruch auf Vollständigkeit gibt folgendes Bild: Der Theologiediskurs ist mit der Migrations- und Integrationsdebatte verbunden, so dass einem islamischen Theologiestudium integrative Funktionen aufgebürdet werden. Er ist mit der europaweiten Islamismusdebatte verbunden, weshalb Extremismus mildernde Effekte erwartet werden. Nicht weit davon entfernt wird die islamische Theologie einer Aufklärungserwartung gegenüber gestellt, die ihr ein modernes Religions- und Islamverständnis ansinnen möchte. Sie ist in die Revitalisierungsdebatte der Religionen einzuordnen, in der die islamische Theologie den Musliminnen und Muslimen (zur besseren Leserlichkeit wird im Folgenden nur eine plurale Form – Muslime – verwendet. Der Leser wird gebeten, den Gebrauch Gender gerecht zu vernehmen) helfen soll, die gesellschaftliche Rolle des Islam in einer säkularen Ordnung zu bestimmen und in das Gefüge funktionaler Systemteile zu implementieren.
Die aktuelle gesellschaftspolitische Brisanz schlägt sich folgerichtig in politischen Verhandlungsprozessen wie in der Deutschen Islam Konferenz nieder. Des Weiteren ist sie aufgrund des bundesdeutschen Religionsverfassungsrechts ein implizit juristischer Gegenstand. Nicht zuletzt wegen der kirchenverfassungsrechtlichen Bestimmungen und der daraus folgenden Einbettung in die akademische Praxis geriet die universitäre Verankerung als eine Wissenschaftsdisziplin in eine heftige wissenschaftspolitische sowie institutionelle Debatte. Last but not least: Es sollte nicht verschwiegen werden, dass der islamische Theologiediskurs den innermuslimischen Richtungsstreit auf die universitäre Landschaft übertragen hat. Alles in allem geht es schließlich um die Durchsetzung partikularer Interessen, um Selbstbehauptung oder Machtanspruch, da um Mitbestimmungsrechte, institutionelle Standorte oder theoretische und methodologische Standpunkte gepokert und gerungen wird.
Der breit angelegte Diskurs ist allerdings trügerisch. Trotz oder gerade wegen der oben skizzierten Komplexität hat man in Kernfragen wie der Bedarfsstruktur oder der Fachdefinition der islamischen Theologie bisweilen noch keinen einhelligen Standpunkt erzielen können. Ungewissheiten und Unbestimmtheiten sind in allen Verhandlungs- und Entscheidungsprozessen allgegenwärtig, ein die am Prozess beteiligten Akteure zufrieden stellender Konsens liegt noch fern. Die breite Einigkeit besteht einzig darin, dass die islamische Theologie ihren Einzug in die universitäre Landschaft finden muss. Sondiert man die ausufernde Diskussion aus ihrem religionspolitischen Gehalt und konzentriert sich auf die praktische Umsetzung eines islamischen Theologiestudiums stechen drei Aspekte hervor, die dieser Aufsatz im Visier behalten und behandeln möchte, ohne jedoch ihre religionspolitischen Konnotationen kritisch unhinterfragt zu lassen:
- Bedarfsstruktur: Zu welchem Zweck soll das Theologiestudium eingeführt werden? Mit anderen Worten: Aus welchen Bedürfnissen ausgehend soll eine universitäre islamische Theologie welchen Zielsetzungen und Erwartungen gerecht werden?
- Institutionelle Verankerung in die Hochschullandschaft und das Unbehagen der staatskirchenrechtlichen Grundlage.
- Verortung der islamischen Theologie (im Folgenden auch in IT abgekürzt) als eine Wissenschaftsdisziplin: Fachdefinition, Forschungsfreiheit, ihre inhaltliche und methodologische Richtungsbestimmung.
Im ersten Abschnitt sollen zunächst die Entstehungsbedingungen des islamischen Theologiebedarfs kurz umrissen und der Frage nachgegangen werden, welche Struktur dieser Bedarf hat und welche Konnotationen er aufweist. In einem zweiten Schritt werden die institutionellen Pioniere der „Islamischen Studien“ in Deutschland skizziert und auf die aktuelle Debatte über die universitäre Verankerung der islamischen Theologie eingegangen. In diesem Abschnitt wird deutlich, mit welchen konkreten Zielsetzungen eine IT propagiert wird. Genau an diese Zielbestimmung anknüpfend werde ich die Frage nach dem Ziel und Zweck der Islamischen Theologie erneut aufnehmen und kritisch erhellen, welche weitreichenden soziopolitischen Erwartungen an eine islamische Theologie herangetragen werden und ob die aktuellen Bemühungen und Initiativen diesen Erwartungen gerecht werden können. Es wird versucht nachzuzeichnen, dass der Theologiebetrieb bzw. die Etablierung einer universitären Islamtheologie einerseits auf die Ausbildung von Lehrern und Imame gerichtet und daher stark praxisorientiert gedacht, andererseits mit überzogenen gesellschaftspolitischen Prämissen und Erwartungshaltungen überfrachtet wird. Schließlich möchte ich argumentieren, dass diese Erwartungen deutlich mehr Gewichtung und Aufwertung der wissenschaftlichen Forschung erfordern als sich überwiegend auf die religionspädagogische und –didaktische Ausbildung zu konzentrieren.
Islamischer Theologiebedarf: Erwartungen, Zielsetzungen
Im engeren Sinne soll das Theologiestudium das Fachpersonal ausbilden, welches für den IRU und für das Gemeindeleben der Musliminnen und Muslime eingesetzt werden soll. Der Kreis der einzelnen Einsatz- bzw. Berufsfelder ist erweiterungsfähig und -würdig. Nicht bei der Frage ob, sondern darüber, zu welchem Zweck IRU in deutscher Sprache eingeführt werden soll und weshalb gerade die Imame in Deutschland ausgebildet werden sollen, gehen die Positionen weit auseinander, die unterschiedliche Bedarfsbestimmungen, Zielsetzungen und Erwartungen zugrunde legen und in den Meinungsstreit in der Integrationsdebatte einmünden. Daher sollen hier zwei grundsätzliche Ausgangspunkte festgehalten werden, die die aktuellen Initiativen der islamischen Theologie an Hochschulen richtungsweisend prägen.
Die Entstehung und Entdeckung des Theologiebedarfs können auf einen zweifachen Paradigmenwechsel in der Politik und Wissenschaft zurückgeführt werden, der die Entwicklung der Migrations- und Integrationsdebatte kennzeichnete: die Entdeckung der Einwanderer und der Religion. Der erste Paradigmenwechsel betrifft das Sesshaftwerden der Migrantinnen und Migranten, somit die Entdeckung des Einwanderers und des Mitbürgers, der darauf folgende zweite Paradigmenwechsel gewichtete die religiöse, in unserem Zusammenhang muslimische Identität neben und oft gegenüber der nationalen oder ethnischen. Solange die Rückkehr der Gastarbeiter noch die stärkere Option darstellte, schien es nicht nötig, sich über den gesellschaftlichen Zusammenhalt Gedanken zu machen. Die Politik hatte auch keine gesellschaftliche Parallelisierung darin gesehen, die Muttersprache zu fördern oder Fabrikhallen in Gebetsräume und Hinterhofmoscheen umzufunktionieren, die später zum Integrationshindernis deklariert und deklassiert werden konnten. Die seit über zwei Jahrzehnten heftig geführte Integrationsdebatte hat zwar keine konsensfähige Inhaltsdefinition und Grenzziehung zwischen Segregation, Integration und Assimilation hervorgebracht, konnte aber eisern die Forderung behaupten, dass die Landessprache erlernt werden und die religiöse Bildung in der Landessprache erfolgen muss.
Nun gehen die Meinungen aufgrund der Unklarheiten in der inhaltlichen Bestimmung von der Integration auseinander; z. B. in der Frage, ob die religiöse Bildung in Schulen eine nachholende Integrationsleistung seitens des Staates ist, oder eine integrationszwingende politische Maßnahme. Die Nuance zwischen beiden Dispositionen beinhaltet indessen ein nicht zu unterschätzendes Unbehagen. Die Musliminnen und Muslime gehen mit der politischen Glaubwürdigkeit ins Gericht, wenn nun die religiöse Bildung durch den schulischen Islamunterricht in Deutsch in die Kategorie der integrationsfordernden Religionspolitik eingestuft wird anstelle der Kategorie der Integrationsleistungen des Staates, die als Gewährung von Gleichheitsrechten empfunden werden können. Die erste unterliegt obligatorischen Politikbestimmungen, die zweite stützt sich auf die eigene politische Aufgabenerfüllung des Staates, die in einem Dialogprozess, in dem Gesprächspartner sich auf Augenhöhe begegnen, auf einen Konsens abzielt.
Die international geführte große Debatte über die Revitalisierung der Religion war für den oben genannten zweiten Paradigmenwechsel verantwortlich; aus ethnischen wurden religiöse Entitäten. Der erste Paradigmenwechsel – Dauerverbleib – stimmte weitgehend mit der Empirie überein, beim zweiten gehen die Meinungen auseinander. Manche beklagen die verspätete Widerentdeckung des immer evident gewesenen Religiösen , andere sind der Meinung, dass das Religiöse überbetont und Debatten unzulässig islamisiert werden . Trotz des ungewissen Ausgangs führt die zweigleisige Islamisierungsrhetorik zu einer sicherheitsbedachten Semantik, die die Erfordernisse der religiösen Bildung und Ausbildung zielgerichtet überfordert. Dass es sich hierbei in erster Linie um die Erfüllung verfassungsrechtlicher Menschen- und Gleichheitsrechte handelt, gerät oft in den Hintergrund.
Sicherheitspolitische Semantik der Integrationsdebatte
Einerseits die Gewissheit, dass ein nicht unbedeutender Teil der Gesellschaft aus Muslimen besteht und bestehen bleiben wird, und andererseits die Ungewissheit, wie ausgeprägt und gesellschafts- und zukunftsrelevant das Religiöse ist, bringen die erste Problematik hervor, mit der wir bei der Einführung des IRU und IT zu tun haben. Die Angst der Bevölkerung und die politische Sorge um den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die aus der Fundamentalismus- und Radikalismusdiskussion hervorgeht, sind weit verbreitet. Spätestens seit dem 11. September scheint die präventive Radikalismus- und Terrorbekämpfung den Haupttenor der politischen Entscheidungsfindung der europäischen Hauptstädte auszumachen, wenn der Islam in Europa auf der Agenda steht. Diese außen- und innenpolitische Sicherheitspolitik mag ‚politically correct’ und angesichts der Terrorgefahr mehr als verständlich sein, ihre Omnipräsenz bei allen Musliminnen und Muslime betreffenden Sachfragen ist allerdings verheerend. Infolge dessen wird die Integrationsdebatte hauptsächlich einem Sicherheitsdenken untergeordnet, anstelle von der Erfüllung und Gewährleistung der Menschen- und Bürgerrechte sowie der Sozialstaatlichkeit und Partizipationschancen bestimmt zu sein.
An einem Beispiel soll das bisher Gesagte verdeutlicht werden: In einem ZEIT-Interview sprach der Bundesinnenminister de Maizière von mehr Prävention statt Repression gegenüber den islamistischen Extremisten:
„Religionsunterricht ersetzt nicht Terrorbekämpfung, beides gehört zusammen. Es ist gerade der Wunsch des extremistischen Islamismus, den Islam zu missbrauchen, um unter dem Deckmantel der Theologie zu bomben. Darauf müssen wir eine sicherheitspolitische Antwort geben, aber auch eine theologische und gesellschaftspolitische.
Wir haben möglicherweise das Thema Integration zu sehr unter dem Aspekt diskutiert – wie integrieren wir die, die aus anderen Kulturen zu uns kommen? Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir desintegrierende Kräfte haben, die nicht nur mit kultureller Prägung zu tun haben, sondern oft mit der Frage sozialen Aufstiegs, mit Bildung, mit zivilisatorischen Fähigkeiten. Den Blick auf diese Form von Integration zu richten, haben wir möglicherweise versäumt.“
Diese eingestehenden Worte des Bundesinnenministers sind für die ganze Integrationsdebatte und -politik symptomatisch und sind keinem medialen Populismus verschuldet. In einem Atemzug werden Terror und sicherheitspolitische Antworten mit den sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen „policies“ erwähnt und ihnen Priorität vor letzteren eingeräumt. Der ohnedies allgegenwärtige und pauschale Extremismus- und Terrorismusverdacht wird in der öffentlichen Wahrnehmung verfestigt, wenn auch im zweiten Schritt beteuert wird, dass die Extremisten einen kleinen Bruchteil der Musliminnen und Muslime ausmachen. Mehr noch: Gravierender wirkt die Verhältnisbestimmung des Religionsunterrichts und der Theologie mit der Terrorbekämpfung. Die muslimischen Ressentiments sind im Hinblick auf die politische Indienstnahme des IRU und ihrer Theologie für die Extremismusbekämpfung verständlicherweise kritischer und ablehnender Natur. Der Zweifel verfestigt sich: Der bekundete politische Wille für die Verankerung der islamischen Theologie an deutschen Hochschulen ginge von der Prämisse und der Dominanz der Sicherheitspolitik aus, obwohl sie a priori zum Inhalt der sozialen Gerechtigkeit und des verfassungsrechtlichen Freiheits- und Gleichheitsanspruchs gehören sollte. Es macht erheblichen Unterschied, aus welcher Zielsetzung man ausgeht, weil der Regulierungsprozess sich dementsprechend gestaltet. Es bedarf einer Korrektur dieses Gestaltungsprozesses, falls wir Versäumnisse weiterhin nicht hinnehmen wollen.
Gelegentlich wird der Anspruch der verfassungsrechtlich garantierten Rechte wie Religionsfreiheit und Gleichheit angesprochen, um mit einem unaufhaltsamen „Aber“ im zweiten Satz zu den sicherheitspolitischen Bedenken, Risiken oder Diktate überzugehen. Diese normativ geladene Semantik ist z.B. im Sprachgebrauch und in der Hervorhebung der Beschlüsse der DIK deutlich festzustellen. Eine ausgewogene Formulierung der (An-)Forderungen zwischen den – dort mehrfach betonten – Integrationspflichten und den Freiheits- und Bürgerrechten wäre mehr geeignet, den Integrationswillen der Muslime zu verfestigen und zu mehr Partizipation zu bewegen. Eine solche Ausgewogenheit hätte im Übrigen dem Geist der Äußerung, der Islam und die Musliminnen und Muslime seien Bestandteil Deutschlands, mehr gepasst und den proklamierten Willen zur ‚Einbürgerung des Islam’ gefestigt. Welches Ausmaß diese Sicherheitssemantik annehmen kann, zeigt der Zwischenruf von Hans Michael Heinig in FAZ, in dem er sein verfassungsrechtliches Bedenken gegen eine drohende Parteilichkeit des Staates äußerte.
Zusammenfassend kann hier festgehalten werden, dass eine präventive Abwehrpolitik gegenüber dem Extremismus eines politischen Islam an eine mit Forderungen überfrachteten Integrationspolitik gekoppelt wird und diese Doppelstrategie die den Islam betreffende Religionspolitik maßgeblich prägt. Infolge dessen sind die Bemühungen für die Einführung des IRU und der IT von diesem Sicherheitsaspekt dominiert. Der IT wird die Pflichtaufgabe zugeschrieben, mit der Lehre eines aufgeklärten Islams den extremistischen Tendenzen entgegenzuwirken. Trotz aller Befunde der empirischen Studien und politischen Bekundungen, zwischen der überwiegenden friedlichen Mehrheit der Musliminnen und Muslime und dem kleinen Kreis der Extremisten unterscheiden zu müssen, leidet die große Mehrheit unter den pauschalen Verdachtsäußerungen und politischen Restriktionen. Zieht man hierbei den zivilgesellschaftlichen politischen Diskurs in Betracht, in dem die „Religionspolitik als ein Instrument gesellschaftlicher Integration [ ] zu einem heißen Eisen geworden (ist)“ , ist die Frage mehr als berechtigt, inwiefern die Religionspolitik anstelle einer Rechtspolitik als Integrationsinstrumentarium eingesetzt werden kann und darf. Angesichts der brisanten Bedeutung werde ich zum Schluss auf die religionspolitische Debatte ausführlicher eingehen.
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Ertuğrul Şahin ist Dipl. Politologe und seit 2007 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Studien der Kultur und Religion des Islam (Goethe-Universität Frankfurt a.M.). Schwerpunkte: Religionssoziologie, Islam und Demokratie, Muslime in Europa.