Die Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse als Herausforderung der Einwanderungsgesellschaft

von Ilka Sommer

Seit April 2012 gibt es «Anerkennung in Deutschland». Das Internetportal informiert über das zeitgleich in Kraft getretene Bundesgesetz, das auch «Anerkennungsgesetz» genannt wird. Es gewährt Inhaber_innen von beruflichen Auslandsqualifikationen unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf ein Verwaltungsverfahren, das (ab 1. Dezember 2012) innerhalb von 3 Monaten darüber entscheidet, ob ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation als gleichwertig zu einer deutschen Referenzqualifikation anerkannt wird oder ob wesentliche Unterschiede vorliegen. «Anerkennung» weckt dabei vielversprechende Erwartungen an das Zusammenleben, wie Wertschätzung, Respekt, Inklusion, Gleichberechtigung, Anti-Diskriminierung und vieles mehr. Der folgende Beitrag stellt dar, warum «Anerkennung in Deutschland» eine soziale Frage bleibt, die mit diesem Gesetz noch lange nicht abgeschlossen ist.

Wer sind die Anerkennungssuchenden?

In der öffentlichen Berichterstattung ist der Arzt, der in Deutschland Taxi fährt, zum Symbol für die Problematik fehlender Anerkennung ausländischer Abschlüsse geworden. Wie wirkungsvoll dieses Bild ist, zeigt sich bezeichnenderweise darin, dass das Magazin "Taxi heute" einen Fahrermangel im Taxigewerbe als Folge des neuen Gesetzes befürchtet. Tatsächlich ist kaum eine Größenordnung darüber bekannt, in welchen Bereichen nicht-anerkannte Auslandsqualifizierte tätig sind und in welchen sie tätig sein würden, wenn sie eine formale Anerkennung hätten.

Die Zahl 285.000 (wahlweise auf 300.000 gerundet) wurde von der Bundesregierung in den Raum gestellt. Es ist eine Schätzung derjenigen, "die Interesse an einer Bewertung ihrer Auslandsqualifikationen nach dem neuen Bundesgesetz haben könnten" (Fohrbeck 2012: 6f). Es handelt sich danach bei der Mehrheit (86 Prozent) um Auslandsqualifizierte mit Berufsausbildungsniveau und nur wenige Meister/Techniker sowie (Fach-) Hochschulabschlüsse. Nicht inbegriffen sind etwaige Antragstellungen von zuwanderungsinteressierten Personen aus dem Ausland, die nach dem Gesetz ebenfalls möglich sind.

Die Schätzung basiert auf einer für die Bundesregierung angefertigten Sonderauswertung der Daten aus der einmalig erhobenen Europäischen Arbeitskräftestichprobe im Mikrozensus 2008 (Statistisches Bundesamt 2010). Angaben aus dieser Quelle sind nicht unbedingt zuverlässig, da die Fallzahlen sehr gering und nicht mit den üblichen Mikrozensus-Erhebungen vergleichbar sind (ebd.: 13). Mangels Verfügbarkeit anderer Datenquellen wird sie dennoch bislang herangezogen, wenn Aussagen zur Größenordnung der Anerkennungsproblematik gemacht werden.

Von rund 300.000 potenziellen neuen Antragsteller_innen wird ausgegangen, während ungefähr zehnmal so viele Auslandsqualifizierte in Deutschland leben. Rund 3,2 Millionen haben ihre höchste Qualifikation im Ausland erworbenen (Statistisches Bundesamt 2010: 296). Bei 2,9 Millionen betrifft dies eine berufliche Qualifikation, darunter wiederum 867.000 Hochschulabschlüsse (Riesen et al. 2010: 5).

Auslandsqualifizierte sind mehrheitlich in einem erwachsenen Alter zugewandert, aber sie sind nicht zwangsläufig gleichzusetzen mit «Menschen mit Migrationshintergrund». Sicher ist nur, dass sie (zumindest) die Zeit des betreffenden Qualifikationserwerbs nicht in Deutschland verbracht haben. Wo sie geboren sind, welche Staatsangehörigkeit und welchen Aufenthaltsstatus sie oder ihre Eltern haben, kann davon nicht abgeleitet werden. Anerkennungsproblematiken können perspektivisch Auslandsqualifizierte mit und ohne Migrationshintergrund betreffen (vgl. Sager 2010: 43).

Nicht alle Auslandsqualifizierten sind automatisch auch anerkennungssuchend. Bei 15 Prozent wurde die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses formal festgestellt, während nur 20 Prozent einen Antrag gestellt hatten (Statistisches Bundesamt 2010: 296). Die übrigen gaben an, dass es nicht notwendig sei, nannten andere Gründe oder machten gar keine Angabe (ebd.), so dass keine eindeutige Interpretation dazu möglich ist. Zu vermuten wäre, dass viele schlicht keinen Anspruch auf ein formales Verfahren hatten und bisweilen heute auch noch nicht haben. Zum Erhebungszeitpunkt galt dieser Anspruch lediglich für Spätaussiedler_innen und EU-Bürger_innen mit reglementierten Berufen.

Die Studie "Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund" (IAQ et al. 2009) nähert sich der Thematik aus dem Blickwinkel der Erwerbsintegration. Als Anerkennungssuchende werden hier vor allem Leistungsempfänger_innen mit Migrationshintergrund (Bezieher_innen von Arbeitslosengeld II) betrachtet. Mehr als ein Viertel aller befragten Leistungsempfänger_innen mit Migrationshintergrund hatte einen Abschluss im Ausland erworben, der in Deutschland nicht anerkannt ist (siehe auch Brussig et al. 2009). Unter dem Titel «Sehr gut ausgebildet und doch arbeitslos» machte auch die Untersuchung von Anwar Hadeed (2004) auf die Problematik von Flüchtlingen in Niedersachsen aufmerksam.

Auch ökonomisch unabhängige Auslandsqualifizierte streben nach einer staatlichen Anerkennung ihrer Leistung aufgrund der damit verbundenen Symbolik der Wertschätzung (Englmann/Müller Wacker 2010: 89f). Eine Dokumentation der bundesweiten Anerkennungsberatung von 370 Fällen veranschaulicht die Vielfalt der Anerkennungssuchenden und ihrer jeweiligen Problematiken (ebd.). Danach gab es Beratungen zu Berufsqualifikationen aus 73 Herkunftsländern, zu 70 Prozent aus Drittländern, die nicht zur EU gehören (und dennoch überwiegend europäisch sind). Akademische Heilberufe, darunter Ärzt_innen, hatten einen Anteil von 7 Prozent an den Ratsuchenden, Ingenieur_innen waren mit 10 Prozent vertreten, während Lehrer_innen mit 15 Prozent die größte Gruppe stellten. Die Gesamtheit der berufsbildenden Abschlüsse machte 34 Prozent aus. Die Struktur der erfassten Ratsuchenden ist jedoch nicht zwangsläufig als repräsentativ für die Population der Anerkennungssuchenden in Deutschland einzustufen.

Anders als man annehmen könnte, waren die wenigsten Ratsuchenden als Arbeitsmigrant_innen eingereist (Englmann/Müller-Wacker 2010: 64). Es traten vor allem diejenigen in Erscheinung, die als Flüchtlinge oder als Ehepartner_innen, also ohne staatlich gesteuerte Zuwanderungspolitik, nach Deutschland gekommen sind (vgl. auch Nohl/Weiß 2009). Da ein vorhandenes Arbeitsplatzangebot Voraussetzung für die Einreise ist, wird bei Arbeitsmigrant_innen im Normalfall auch die Anerkennungsfrage im Vorfeld der Migrationsentscheidung geklärt (Heß 2009: 77f). Das schließt nicht aus, dass infolge fehlender Anerkennungsmöglichkeiten, eigene oder die Partner_in betreffend, von einer Zuwanderung abgesehen wird.

Der Taxi fahrende Arzt (alternativ Ingenieur) entspricht dem Bild der zur Zeit allseits gefragten «Fachkraft» und eignet sich gerade deswegen für die mediale Darstellung «der Potenziale», die «uns» verloren gehen. Würde man das soziale Problem nicht in der mangelhaften Ausschöpfung volkswirtschaftlicher Ressourcen, sondern in der sich verfestigenden sozialen Ungleichheit sehen wollen, käme man vermutlich schnell zu einer ganz anderen Symbolfigur: eher weiblich als männlich und eher Inhaber_in einer sozialen bzw. pädagogischen Qualifikation als Vertreter_in der so genannten MINT-Berufe. Statt (einfluss-)reiche Leute in ihrem Taxi zu transportieren, arbeitet sie noch schlechter oder gar nicht bezahlt an jenen sozialen Orten, die öffentlich weitestgehend unsichtbar bleiben.

Warum ist die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ein politisches Problem?

Für Inhaber_innen von nicht-anerkannten Auslandsqualifikationen, die seit Jahren und Jahrzehnten in Deutschland leben, ist das Thema alles andere als ein «neues» oder «aktuelles» Problem. Gleiches gilt auch für jene, die mit diesem Personenkreis privat oder professionell zu tun haben. «Neu» und «aktuell» ist, dass es jene Schwelle politischer Aufmerksamkeit überschritten hat, die eine Nichtbeachtung in den Debatten um Zuwanderung und Integration sehr viel unwahrscheinlicher hat werden lassen.

Den politischen Nerv der Zeit traf vor allem die vom Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegebenen Expertise "Brain Waste" (Englmann /Müller 2007). Das praxisnahe Forscherteam lieferte erstmals eine umfassende Darstellung der komplexen rechtlichen Grundlagen der Anerkennungspraxis in Deutschland, ergänzt um Befragungen von Migrant_innen und Expert_innen in Anerkennungsstellen. Die Bekanntmachung der Studie, deren zentrale Botschaft im Titel auf den Punkt gebracht ist, beförderte das Thema "schlagartig aus dem Arkanum rechtswissenschaftlicher Expertise in die gesellschaftspolitische Arena" (Knuth 2012: 129), wie der Soziologie Matthias Knuth resümiert.

Als «Hirnverschwendung» skandalisiert wurde vor allem das Ergebnis, dass nur 16 Prozent der Befragten in ihrem erlernten Beruf arbeiten (Englmann/Müller 2007: 199). Das widerspricht auf eklatante Weise dem diskursiven Zeitgeist, der «den Fachkräftemangel» und «den Wettbewerb um die besten Köpfe» zu den primären politischen Handlungsmaximen gemacht hat. Ebenso skandalisierbar ist, dass nicht-anerkannte Auslandsqualifizierte in den amtlichen Statistiken, z.B. der Bundesagentur für Arbeit, als «Ungelernte» erfasst wurden (ebd.: 24). Dadurch wurde nicht nur die Erwerbsintegration individuell erschwert, sondern auch die Bildungsbeteiligung der Bevölkerung mit Zuwanderungsgeschichte jahrzehntelang massiv unterschätzt.

Insofern erstaunt es nicht, dass sich sämtliche politische Kräfte des Themas angenommen haben, wenn auch aus einer Vielzahl hier nicht darstellbarer Perspektiven und Argumentationslinien. Im Ergebnis wurde die Debatte um die Integration von Zuwander_innen synergetisch an die Fachkräftedebatte, der es vor allem um eine Erleichterung qualifizierter Neuzuwanderung geht, angebunden, indem nun von "im Inland vorhandenen Qualifikationspotenziale(n)" die Rede ist (Begründung zum Gesetzentwurf).

In der Gesetzesformulierung hat sich der Zweck einer "besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen" durchgesetzt. Damit wird Anerkennung nur unter der Prämisse marktdefinierter Nützlichkeit (oder was dafür gehalten wird) ein Wert zugesprochen. Das Ziel «qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen» öffnet zeitgleich Tür und Tor für eine faktische Schlechterstellung von Auslandsqualifizierten auf dem Arbeitsmarkt. Die Idee der Anerkennung bleibt bloße Makulatur solange das Ziel nicht «qualifikationsadäquat» heißt.

Politische Debatten zu dieser Thematik folgen in der Regel einer Kenntnis über bestimmte Berufs- oder Zuwanderergruppen (oder auch Bundeslandsbesonderheiten), die sich jedoch von der Situation anderer radikal unterscheiden können. Die Perspektivenvielfalt und die dadurch erschwerte Verständigung hängen mit der berufsrechtlichen föderalen Struktur des Anerkennungssystems zusammen.

Warum ist die Anerkennung ausländischer Abschlüsse so kompliziert?

Wer noch wenig Berührung mit der Thematik hatte, pflegt bisweilen die Vorstellung, das Problem der Anerkennung ausländischer Abschlüsse ließe sich am besten durch Einrichtung einer zentralen Stelle lösen, welche die Unterlagen der Antragsteller_innen annimmt und ihnen im Gegenzug Anerkennungsurkunden aushändigt. Diese Erwartung vergeht nach einer einführenden Lektüre in der Regel sehr schnell (z.B. Englmann/Müller 2007, Riesen et al. 2010, Fohrbeck 2012).

Aus der Ankündigung der Bundesbildungsministerin aus dem Jahr 2009, einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren für "alle im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse und Qualifikationen" einführen zu wollen, ist mit viel Verzögerung gut zwei Jahre später ein Gesetz entstanden, dessen Beschreibung ohne Glossar kaum nachvollziehbar sein dürfte.

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) gilt nur für bundesrechtliche Berufe und auch nur dann, wenn das jeweilige Berufsrecht keine anderen Regelungen vorsieht. Für sämtliche juristische Berufe ist es zum Beispiel gar nicht anwendbar. Gänzlich neu ist der Anspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung vor allem für die ca. 350 Ausbildungsberufe des dualen Systems. Die für EU-/EWR-Bürgerinnen geltenden Regelungen der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie wurden nun zum Teil auf Drittstaatsangehörige bzw. Drittlandsqualifikationen ausgeweitet. Neu ist auch, dass es keine Verfahrensunterschiede mehr auf Basis von Staatsangehörigkeit geben darf, so dass nun die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Landes keine Voraussetzung mehr für die Approbation als Arzt sind. Nichtsdestotrotz wird weiterhin danach unterschieden, in welchem Land eine Qualifikation erworben wurde.

Die Zuständigkeit für Anerkennungsverfahren von landesrechtlich geregelten Berufen, darunter zum Beispiel Lehrer_innen, Erzieher_innen, Ingenieur_innen und Architekt_innen liegt hingegen bei den 16 Bundesländern. Es wird sich in den kommenden Monaten und Jahren zeigen, ob sie (wie in Hamburg bereits geschehen) eigene Landesgesetze verabschieden. Für die Mehrheit der Hochschulqualifikationen, die keinen reglementierten Beruf zum Ziel haben (z.B. Sozial-, Geistes-, Naturwissenschaften), existiert kein rechtsverbindliches staatliches Anerkennungsverfahren. Um die Verwertung auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern gibt es als Konsequenz der Lissabonner Anerkennungskonvention die Möglichkeit, bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Zeugnisbewertungen zu erhalten.

Da die Bundesländer für die Durchführung von Anerkennungsverfahren zuständig sind, unabhängig davon ob ein Beruf landes- oder bundesrechtlich geregelt ist, existieren in Deutschland etwa 400 verschiedene Anerkennungsstellen. Sie sind im Normalfall an jene Stellen angegliedert, die auch für die Prüfungen bzw. Zulassungen der Inlandsqualifizierten zuständig sind. Das sind vor allem Kammern, Landesministerien und Landesbehörden. Die Stellen mussten nicht neu eingerichtet werden, weil Spätaussiedler_innen nach dem Bundesvertriebenengesetz und EU-Bürger_innen mit reglementierten Berufen schon sehr viel länger einen Anspruch auf ein Verfahren haben.

Wesentliche Unterschiede zwischen Inlands- und Auslandsqualifikationen werden vor allem anhand eine Dokumentenanalyse unter Betrachtung von Dauer und Inhalten, also letztlich Systemunterschieden, festgemacht. Festgestellte Defizite können unter Umständen auch durch Berufserfahrung ausgeglichen werden, während bei unvollständigen Papieren in Einzelfällen auch Qualifikationsanalysen möglich sein sollen. Unterstützt wird die Begutachtung von zwei verschiedenen Wissensmanagementsystemen. Das BQ-Portal wurde mit dem neuen Gesetz im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums neu aufgebaut und unterstützt vor allem die Begutachtung der dualen Ausbildungsberufe. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz ist mit ihrer Datenbank anabin seit etlichen Jahren Gutachterstelle, überwiegend für akademische Qualifikationen.

Die damit lediglich angedeutete Komplexität hängt mit dem deutschen Bildungs- und Ausbildungssystem sowie der damit einhergehenden berufsrechtlichen Strukturierung des deutschen Arbeitsmarktes zusammen. Eine ausführlichere - und gleichsam kritische - Auseinandersetzung als an dieser Stelle möglich befindet sich bei Knuth (2012). Ob eine im Ausland erworbene Qualifikation als gleichwertig zu einer entsprechenden deutschen Qualifikation einzustufen ist, kann in der Logik des Systems nicht unabhängig von den für die Gewährleistung von Bildungstiteln zuständigen deutschen Institutionen entschieden werden. Als Folge des Bildungsföderalismus kann das Anerkennungssystem deshalb nicht ohne sehr viel weitergehende grundlegende Föderalismusreformen zentral organisiert werden.

Faktisch gibt und gab es daher nie ein kohärentes Anerkennungssystem. Es wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Anerkennungsdschungel gegenüber der Öffentlichkeit transparenter zu machen. Nichtsdestotrotz ist es ein Dschungel geblieben, dessen Wildwuchs sich nicht von jetzt auf gleich auflösen lässt.

Verbessert die Anerkennung ausländischer Abschlüsse die Arbeitsmarktchancen?

Im Grunde hat die formale Anerkennung einer Qualifikation im Rahmen eines administrativen Verfahrens nichts mit der womöglich damit angestrebten Anerkennung auf dem Arbeitsmarkt, verstanden als ökonomische Verwertbarkeit in Form von qualifikationsadäquater Beschäftigung und Bezahlung, zu tun. Wenn die Gleichwertigkeit einer ausländischen Ausbildung festgestellt wurde,  hat die Inhaber_in ebenso wie Absolvent_innen deutscher Ausbildungen keine Garantie auf eine qualifikationsadäquate Position auf dem Arbeitsmarkt. Ein Anerkennungsverfahren ersetzt kein Bewerbungsverfahren. Ein nicht-anerkannter Abschluss wirkt sich allerdings ähnlich negativ auf die Erwerbsintegration aus wie ein fehlender Abschluss (IAQ et al. 2009: 126).

In Form von Titeln und Zertifikaten übernimmt der Staat die Garantie, dass der oder die Inhaber_in über die jeweiligen Kompetenzen verfügt. Dieser Qualifikationsnachweis ist allerdings nur zwingend notwendig, wenn die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit an Rechts- und Verwaltungsvorschriften gebunden ist (genannt reglementierte Berufe). Nichtsdestotrotz stellen auch im Fall nicht-reglementierter Berufe staatlich garantierte Titel und Zertifikate Vertrauen in den Wert einer Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt her. Das BQFG umfasst daher auch einen Anspruch auf ein Verfahren für nicht-reglementierte Ausbildungsberufe.

Der Arbeitsmarkt funktioniert nicht zwangsläufig nach den gleichen Anerkennungsprinzipien wie die Anerkennungsgesetzgebung. Bewerber_innen mit anerkannten Auslandsqualifikationen haben nicht automatisch die gleichen Chancen wie Bewerber_innen mit deutschen Qualifikationen. Als Beispiel kann hier eine eingeschränkte Verwertbarkeit der Qualifikationen von Spätaussiedler_innen trotz ihrer privilegierten Stellung im Anerkennungsrecht genannt werden (vgl. Konietzka/Kreyenfeld 2001, Brück-Klingberg 2007).

Umgekehrt gibt es Beispiele transnationaler Eliten, die ihre Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt verwerten, ohne dass sich die Frage der Anerkennung stellt. Das betrifft vor allem Inhaber_innen von nicht-reglementierten Hochschulabschlüssen, zum Beispiel in den Natur- oder Wirtschaftswissenschaften, die überwiegend in englischsprachigen und weltweit agierenden Berufsfeldern tätig sind (Nohl/Weiß 2009). Die von der VW-Stiftung finanzierte internationale Studiengruppe "Kulturelles Kapital in der Migration" (Nohl et al. 2010) hat Bedingungen analysiert, unter denen Migrant_innen die Verwertung ihrer Kompetenzen im Aufnahmeland möglich ist. Dabei wurde neben der Frage von Inlands- und Auslandsqualifikationen vor allem danach unterschieden, ob ein gleichrangiger oder nachrangiger Arbeitsmarktzugang besteht. Thematisiert wurden institutionalisierte Ausschlussmechanismen durch das Ausländerrecht ebenso wie ethnische Diskriminierung. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist daher ein notwendiger, aber nicht hinreichender Bestandteil, um die Arbeitsmarktchancen von Einwander_innen zu verbessern.

Die Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse als gesellschaftliche Herausforderung

Das gesellschaftliche Problem ungleicher Anerkennungschancen für Inhaber_innen ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse wird sich nicht durch das neue Gesetz in Luft auflösen. Die Ursachen liegen nicht (nur) in einem fehlenden politischen Willen oder in benennbaren Schwächen des Gesetzes, wie fehlenden Beratungsanprüchen, Anpassungsqualifizierungen und Qualitätssicherungsverfahren.

Es geht um nichts Geringeres als die Frage, wie der deutsche Staat den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten bewertet, die nicht in den eigenen Institutionen erworben wurden. Keine dieser Institutionen wurde ursprünglich dafür gemacht, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Und dennoch kamen und kommen weiterhin Menschen, für die diese Frage vielfach existenziell ist (unabhängig davon, ob ihre Einwanderung gerade politisch gesteuert ist oder nicht). Ihre Chancen hängen vielfach davon ab, wie der Kompetenzbegriff in transnationalen Zusammenhängen konzeptualisiert wird (vgl. Seukwa 2007).

Staatlich garantierte Titel und Zertifikate sind dafür gemacht, Vertrauen in Kompetenz herzustellen. Insofern ist es nachvollziehbar, dass «Anerkennungsurkunden» nicht als Willkommensgeschenke verteilt werden, sondern die Gleichwertigkeit der Qualifikation erst geprüft wird. Weniger nachvollziehbar ist die verbreitete Überzeugung, dass das Eigene auch das Bessere ist, so dass in der Mehrheit der Fälle die Anerkennbarkeit von Vorneherein ausgeschlossen wird.

Wer eine Willkommenskultur will, muss diese auch im eigenen Berufsfeld wollen. Jemanden mit offenen Armen zu empfangen, der einem dann womöglich Konkurrenz macht, ist schwierig. Noch schwieriger ist es, in einem fremden und vielleicht sogar gänzlich anderen Zugang zur eigenen Tätigkeit eine Bereicherung statt einen Störfaktor zu erkennen. In der Anerkennungsfrage geht es letztlich nicht um Identitätspolitik, sondern um Verteilungspolitik (vgl. Fraser 2003). Durch die Bewertung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen üben deutsche Institutionen eine symbolische Macht aus (nach Pierre Bourdieu), die unhinterfragt keiner anderen Logik dienen kann als die, die eigene Position (sei es «die deutsche», «die bundeslandspezifische» oder «die berufsspezifische») zu stärken (vgl. Erel 2010). Anerkennung in Deutschland wird deshalb nur möglich sein, wenn wir auf das «kollektive Besserwissen» verzichten und dort, wo es am nötigsten ist, auf Wertschätzung statt Geringschätzung hinarbeiten.


Literatur


 

 

Ilka Sommer, M.A., ist Soziologin und Promotionsstipendiatin der Heinrich Böll Stiftung. In ihrer Doktorarbeit an der HU Berlin analysiert sie die Bewertung von Auslandsqualifikationen aus Perspektive der Soziologie Pierre Bourdieus.