von Petra Wlecklik
Die IG Metall kümmert sich seit mehr als 50 Jahren erfolgreich um Fragen der Migration und der Integration. Zwar haben sich ihre Schwerpunkte und Positionen mit den verschiedenen Phasen der Zuwanderung verändert. Der schwierige Spagat aber, einerseits die Gewerkschaft zu öffnen und ausländische Arbeitnehmer_innen als Mitglieder zu gewinnen und andererseits den nationalen Arbeitsmarkt gegen Lohndumping zu schützen, hat Bestand. Zudem steht die IG Metall heute vor neuen Herausforderungen. Denn die politischen Fehler der Vergangenheit schlagen inzwischen voll auf den Arbeitsmarkt in Deutschland durch.
1946 bis 1973 – Wirtschaftswunder und Betriebsverfassungsgesetz
Nach dem Zweiten Weltkrieg erlebte Deutschland eine Phase der massenhaften Zuwanderung. Bis 1950 kamen rund 12 Millionen Kriegsflüchtlinge und Vertriebene aus dem Osten über die Grenze. Mit Gründung der beiden deutschen Staaten Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutsche Demokratische Republik (DDR) sowie dem Bau der Mauer 1961 zogen viele Menschen weiter gen Westen. Aufgrund des Abstammungsprinzip (ius sanguis) wurden sie in der Regel als Deutsche klassifiziert. Von Migration war damals noch keine Rede (vgl.Pries 2012). Das änderte sich, als die BRD im Zuge der wirtschaftlichen Hochkonjunktur der 1950er Jahre eine offensive Anwerbepolitik in den südeuropäischen Staaten startete. Der gesetzliche Rahmen dafür wurde allerdings erst relativ spät geschaffen. Obwohl der millionste „Gastarbeiter“ 1964 nach Deutschland kam, wurde das „Ausländergesetz“ 1965 verabschiedet.
Die Gewerkschaften befassten sich bereits früh mit der Situation der Migrant_innen, um Einfluss auf deren Anwerbung und Beschäftigung zu nehmen. Die IG Metall setzte zudem zügig auf eine tarif-, arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung der ausländischen Arbeitnehmer_innen. 1960 erklärte der damalige IG Metall-Vorsitzende Otto Brenner, dass es nicht nur darauf ankomme, die Interessen gegenüber den Unternehmern zu vertreten, sondern die besondere Situation der ausländischen Arbeitnehmer_innen wahrzunehmen und auch eigenständige Schulungen anzubieten.
Diese Forderung schlug sich auch organisatorisch nieder. Bereits 1961 richtete die IG Metall ein Referat für „Ausländische Arbeitnehmer“ ein, 1962 wurden in vielen Betrieben ausländische Vertrauensleute gewählt und als Beobachter zum Gewerkschaftstag eingeladen. In dieser Phase wurde anerkannt, dass es sich bei der Zuwanderung nach Deutschland nicht um eine vorübergehende Erscheinung, sondern einen dauerhaften Prozess handelte.
Die praktische „Ausländer_innen“-Arbeit orientierte sich in dieser Zeit an alltäglichen Notwendigkeiten wie Beratungen und Übersetzungen und fand in Zusammenarbeit mit Wohlfahrts- und Migrant_innenverbänden statt. Als besonders wichtig wurde auch die politische Arbeit mit den Herkunftsländern angesehen. In Spanien, Portugal und Griechenland waren faschistische Regime an der Macht. Viele ausländische IG Metall-Kolleg_innen - viele von ihnen geprägt durch Faschismus und Exil - versuchten daher mit Unterstützung der deutschen Kolleg_innen von Deutschland aus, Solidarität und Widerstand zu leisten. 1968 wurde das Referat „Ausländische Arbeitnehmer“ personell vergrößert.
Wenig später zeitigten zudem die Forderungen nach einer Gleichstellung aller Arbeitnehmenden einen wegweisenden Erfolg. Mit der Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 1972 durften alle Arbeitnehmer_innen unabhängig von ihrer Herkunft und von ihrem Pass im Betrieb wählen und gewählt werden. Diese rechtliche Gleichstellung gilt bis heute als Meilenstein für mehr politische Partizipation von Migrant_innen.
1973 bis 1981 – Anwerbestopp contra Anerkennung
Diese Phase wird durch die sich verschlechternde wirtschaftliche Situation in Deutschland und den Anwerbestopp von 1973 gekennzeichnet, der für die Arbeitsmigration in Deutschland einen gravierenden Einschnitt darstellte. Denn in der Folgezeit zogen den ausländischen Arbeitnehmer_innen immer mehr Familienangehörige hinterher, ein Prozess, der auch die Anforderungen an die Wohnungs-, Bildungs- und Sozialpolitik veränderte.
Ein weiteres, wegweisendes Ereignis war der „Wilde Streik“ im Kölner Werk des Autoherstellers Ford. Im August 1973 legten dort überwiegend türkische Arbeitnehmer_innen aus Protest gegen Massenentlassungen und schlechte Bezahlung die Arbeit nieder und besetzten den Betrieb, obwohl Betriebsrat und IG Metall dies abgelehnt hatten. Zwar endete der Ausstand in einer Niederlage für die Streikenden. Allerdings machte er klar, dass die IG Metall sie noch besser einbinden und mehr Mitsprache gewähren musste.
1973 wurde das Referat für „Ausländische Arbeitnehmer“ daher in eine Abteilung überführt und damit innerhalb der Gewerkschaft aufgewertet. Zudem empfahl der IG Metall-Vorstand den lokalen Verwaltungsstellen, eigene Arbeitskreise für ausländische Arbeitnehmer_innen einzurichten.
Die Folge: Ausländische Arbeitnehmer_innen entwickelten sich zu einer wirklich wichtigen Zielgruppe innerhalb der Gewerkschaft. Darüber hinaus machten die Arbeitskreise das Mandat der Gewerkschaften, auch in Fragen der Zuwanderung und Integration Stellung zu beziehen, öffentlich sichtbar. Die zunehmende Internationale Solidaritätsarbeit mit Chile, Nicaragua und Südafrika fand hier ebenso ihren Ursprung wie eine Bildungsarbeit, die die Aufarbeitung des deutschen Faschismus zum Thema machte. Allerdings entwickelten sich diese Initiativen in der Regel weder inhaltlich noch organisatorisch gemeinsam weiter.
1981 bis 1990 – Zuzugsbegrenzung contra Mitgliederrekorde
Auf der gesellschaftlichen Ebene wurde diese Ära durch eine „Politik der Begrenzung“ geprägt. 1981 beschloss die deutsche Bundesregierung das Programm „Zuzugsbegrenzung – Rückkehrförderung - Integration“ und legte die „Ausländerpolitik“, die bis dato in der Verantwortung des Arbeitsministeriums gelegen hatte, in den Kompetenzbereich des Bundesinnenministeriums (BMI). Aus einem arbeitsmarktpolitischen Thema wurde damit ein ordnungs- und sicherheitspolitisches Thema. In der Folgezeit legte das BMI zahlreiche neue Gesetze und Erlasse vor, die Ausländer_innen zur Rückkehr bewegen und den Zuzug von Familienangehörigen erschweren sollten.
Die IG Metall steuerte dieser Entwicklung entgegen, indem sie die ausländischen Arbeitnehmer_innen 1983 neben den Frauen und den Jugendlichen als „eigenständige Personengruppe“ anerkannte und ihnen damit Einfluss auf die Beschlussfassung des Gewerkschaftstages, des höchsten Gremiums der IG Metall, einräumte. Auch der Organisationsgrad erreichte Rekordwerte. Die IG Metall zählte in diesen Jahren 300.000 Mitglieder, 4.000 Betriebsräte und 12.000 Vertrauensleute nicht deutscher Herkunft. Gemeinsam mit vielen Bündnispartner_innen startete sie 1987 zudem die erste Kampagne zum kommunalen Wahlrecht für alle Menschen, die in Deutschland leben.
1990 bis 1998 – Mauerfall und „Ausländerhetze“
Nach der Wiedervereinigung von BRD und DDR verschärfte sich die Ausländerpolitik in Deutschland ein weiteres Mal. 1990 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein neues Ausländergesetz. Die Grundgesetzänderung zum Asylrecht folgte 1993. Auf den Straßen mündete die ausländerfeindliche Hetze in den Morden von Mölln und Solingen. Die Folge: Der Zuzug ging in diesen Jahren zurück. Gleichzeitig legte die Zuwanderung aus Osteuropa nach dem Mauerfall noch einmal sprunghaft zu. Mit mehr als drei Millionen Menschen bilden die (Spät-)Aussiedler_innen heute eine der größten, vor allem aber die vom Durchschnittsalter her jüngste Migrant_innen-Gruppe in Deutschland. 1996 durften in Deutschland wohnhafte Bürger_innen aus EU-Ländern sich erstmals an den Kommunalwahlen beteiligen.
Die IG Metall entwickelte in diesen Jahren beispielsweise gewerkschaftsübergreifend den „Baustein zur nicht-rassistischen Bildungsarbeit“. Hier entstanden unter anderem passgenaue Module für die betrieblichen Interessensvertretungen, um rechtsextremistischem Gedankengut und rassistisch motivierten Konflikten zu begegnen.
1996 legte die Abteilung Ausländische Arbeitnehmer der IG Metall eine erste „Mustervereinbarung zur Förderung der Gleichbehandlung aller ausländischen und deutschen Belegschaftsmitglieder“ vor. Sie beinhaltete Vorschläge für den Umgang mit rechtsextremistischen Gedankengut in den Betrieben, wurde aber nur in Ausnahmefällen mit Leben gefüllt, etwa im Jahr 1996 durch die Volkswagen AG und Thyssen Stahl AG, wo sich Unternehmensleitung und Betriebsrat per Betriebsvereinbarung zu einem partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz verpflichteten.
1998 bis 2009 – Nationaler Integrationsplan contra Optionspflicht
Die gegenwärtige Phase begann 1998 mit der neu gewählten rot-grünen Bundesregierung. Der Koalitionsvertrag schrieb einen „unumkehrbaren Zuwanderungsprozess“ fest und formulierte Ansätze für eine ernsthafte Integrationspolitik, die aber nicht zuletzt durch den politischen Widerstand gegen die doppelte Staatsangehörigkeit stark verwässert wurde und in faulen Kompromissen wie der Optionspflicht mündete. Erst 2007 definierte die Große Koalition Deutschland erstmals als „Einwanderungsland“, verabschiedete einen „Nationalen Integrationsplan“ und etablierte eine Integrationsbeauftragte im Kanzleramt.
Innerhalb der IG Metall wurde die einstmals große Abteilung „Ausländische Arbeitnehmer“ personell nach und nach verkleinert, weil die Zielgruppenarbeit insgesamt verändert wurde. Heute firmiert sie als „Ressort Migration / Integration“. 2003 verabschiedete der IG Metall-Vorstand das „Ausländerförderprogramm“ mit dem Ziel, den zwischenzeitlich gesunkenen Organisationsgrad von Beschäftigten ausländischer Herkunft wieder zu erhöhen. Zudem sollten sie anteilig ihrer Mitgliederstärke künftig verstärkt bei der Neubesetzung hauptamtlicher und ehrenamtlicher Stellen berücksichtigt werden.
Das Problem bei der Umsetzung dieses Vorhabens: Die IG Metall-Mitglieder werden statistisch zwar mit ihrer Staatsangehörigkeit erfasst, nicht aber mit ihrer Herkunft. Die Kategorie „Migrationshintergrund“ wird in den Datenbanken nicht geführt, eine genaue Aussage ist daher nicht möglich. Offiziell sind von rund 2,25 Millionen Mitgliedern heute (Februar 2013) etwa 188.300 Ausländer-innen, geschätzt 300.000 mit Migrationshintergrund. Auch wenn die IG Metall nachweisbare Erfolge, etwa bei der Einstellungen von Trainees und Auszubildenden, vorweisen kann, gibt es Entwicklungsbedarf hinsichtlich einer interkulturell ausgerichteten Personal- und Organisationspolitik. Diese interkulturelle Öffnung der eigenen Organisation ist heute einer der drei Pfeiler, auf die das Ressort Migration / Integration seine Arbeit baut.
Die beiden anderen Pfeiler sind die zielgruppenspezifische Ansprache der Beschäftigten mit Migrationshintergrund sowie die Themensetzung für Multiplikator_innen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.
Die Ansprache der Beschäftigten mit Migrationshintergrund ist in erster Linie als Service zu verstehen. In diesem Zusammenhang werden unter anderem Broschüren zu Themen wie „Leistungen der IG Metall“, „Mutterschutz“ oder „Leiharbeit“ erstellt und in bis zu sechs Sprachen übersetzt. Zudem bietet das Ressort Schulungen für ehrenamtliche und hauptamtliche Kolleg_innen zum Thema „Rückgewinnung von Mitgliedern mit Migrationshintergrund“ an. Speziell für die Werbung russischsprachiger Beschäftigter wurde 2009 die Handlungshilfe „Von Novosibirsk nach Nürnberg“ herausgegeben.
2009 bis heute - Vielfalt und strukturelle Diskriminierung
Bei der Themensetzung für Multiplikatoren in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft konzentriert sich das Ressort Migration/Integration auf zwei Schwerpunkte: „Vielfalt und strukturelle Diskriminierung“ sowie „Politische Partizipation.“
Der erste Schwerpunkt wird vor allem durch den demografischen Wandel und die Fachkräftesicherung sowie die Mitarbeit in den Dialogforen zum Nationalen Aktionsplan getrieben. Dass Arbeitnehmer_innen auch in der Metall- und Elektroindustrie strukturell diskriminiert werden, unterstreicht eine Umfrage, die das Ressort Migration/Integration anlässlich einer Betriebsräte-Tagung am 4. Juli 2011 vorgenommen hatte. Da die IG Metall zu struktureller Diskriminierung nur die Zahlen der ILO, ADS bzw. der Untersuchung der Uni Konstanz vorliegen hatte, wurde die Betriebsräte-Tagung zum Anlass genommen, eigenes Zahlenmaterial zu erheben. Es sollte deutlich werden, dass es auch in IG-Metall-Organisationen Diskriminierung gibt.
- 2012 wurde das Thema „Vielfalt“ erstmals in der politischen Planung der IG Metall berücksichtigt und durch die gemeinsame Initiative RESPEKT, die vom Funktionsbereich Bildung initiiert wurde, ist es möglich, diese Themen auch in größerem Maße sichtbar zu machen.
- In Zusammenarbeit mit INFIS bietet das Ressort Tagesschulungen zur Erstellung eines betrieblichen Gleichstellungsberichtes (Brüggemann/Riehle 2012) an. Dieser Bericht bildet die Grundlage dafür, dass konkrete Analysen über die Struktur der Belegschaft erstellt werden können.
- Weil die Qualifizierung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund häufig besondere Weiterbildung erfordern, unterstützt das Ressort unter anderem die Maßnahmen des ESF-BAMF zum Thema „Fachbezogenes Deutsch am Arbeitsplatz“.
- Darüber hinaus versucht das Resort die Arbeit der „Migrantenakademie in Reutlingen“ als Pilotprojekt auch in anderen Regionen Deutschlands bekannt zu machen.
- Das Ressort klärt über das „Anonymisierte Bewerbungsverfahren“ auf und fordert Betriebe auf anteilig der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung junge Menschen mit Migrationshintergrund einzustellen bzw. die Anzahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen bzw. mehr Jugendliche von Hauptschulen zu berücksichtigen.
- Betriebsräte-Tagungen, Schulungen zum Thema „Vielfalt fördern, Zusammenhalt stärken“ werden angeboten und durch die gleichnamige Handlungshilfe soll für das Thema interkulturelle Gleichstellungs- und Personalpolitik geworben und Mitstreiter_innen gewonnen werden.
Der zweite Schwerpunkt „Politische Partizipation.“ zählt ebenfalls zu den unerledigten Aufgaben der Vergangenheit. Neben den ökonomischen und sozialen Herausforderungen sind die Verteidigung und der Ausbau von Demokratie gegen Chauvinismus und Rechtsextremismus in all seinen Spielarten heute eine der größten Aufgaben.
Die IG Metall setzt unter anderem in der Vorbereitung zur Bundestagswahl rechtsextremistischen und rassistischen Einstellungen neben dem Verbot der NPD vor allem die Forderung nach mehr Partizipation von Migrant_innen entgegen. Diese kann ihren Ausdruck beispielsweise in der Einführung der Mehrstaatigkeit, des kommunalen Wahlrechts für Alle und vor allem in der Abschaffung der Optionsflicht finden. Denn wer Migrant_innen dauerhaft die politische Teilhabe verwehrt und ihnen damit signalisiert „Ihr gehört nicht dazu!“, verstößt gegen demokratische Prinzipien, gerät in Konflikt mit den Menschenrechten und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
- Mit der Bundesmigrationskonferenz Ende 2012 „Demokratie fördern. Vielfalt stärken“ wurde das Thema zum migrationspolitischen Schwerpunkt der Bundestagswahl gemacht.
- Auch während der „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ wurden Veranstaltungen zum Thema durchgeführt, Wahlprüfsteine und Präsentationen für Betriebsrät_innen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Vertrauensleute bereitgestellt.
- In Zusammenarbeit mit dem „Interkulturellen Rat Deutschlands“ wurde die Handlungshilfe „Demokratie fördern - Vielfalt gestalten. Neue Perspektiven für mehr politische Partizipation “ erstellt, in der sehr früh auf die Absurdität der Optionspflicht hingewiesen wurde.
Da die IG Metall nur eine Organisation im Gesamtgefüge der Migrations- und Integrationsarbeit ist, kann sie bekanntlich nicht alle Probleme bearbeiten. Hinzu kommt, dass die Gesellschaft heute mit den „Lebenslügen“ (Pries 2012) und Folgen einer verfehlten Integrationspolitik zu tun hat und ähnliche Herausforderungen bewältigen muss, wie einst in den 1950er Jahren. Neue Zuwanderungsgruppen und die Gestaltung des Arbeitsmarktes, die aber inzwischen genau mit den strukturellen Problemen kämpft, die sie selbst verursacht hat. Nur eine breit aufgestellte Bündnisarbeit und die eigene Bereitschaft als Organisation, in diesem Prozess zu lernen, tragen zur Veränderung bei.
Literatur
- Brüggemann, Beate/ Riehle, Rainer (2000): Alltägliche Fremdenfeindlichkeit im Betrieb und gewerkschaftliche Politik. Berlin/Freiburg
- Ebd. (2012):Betrieblicher Gleichstellungsbericht. Anregungen für die betriebliche Praxis. Berlin/Freiburg.
- Dälken, Michaela (2012): Managing Diversity. Betriebs- und Dienstvereinbarun-gen. Analyse und Handlungsempfehlungen. Frankfurt a.M.
- Industrie Gewerkschaft Metall Vorstand, Abteilung Vertrauensleute (1993): Gewerkschaftliche Betriebspolitik mit ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Anregungen für Verwaltungsstellen und VK- Leitungen. Frankfurt a.M.
- Ebd., Abteilung Ausländische Arbeitnehmer (1996): Kommunalwahlen für EU Bür-ger/Innen. Frankfurt a.M.
- Ebd., Abteilung Ausländische Arbeitnehmer (1999): Qualifikation ist Integration. Frankfurt a.M.
- Ebd., Abt. Betriebspolitik und Abt. Ausländische Arbeitnehmer (2002): Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb § 80 Abs. 1 Nr.7 BetrVG und weitere. Für Chancengleichheit - gegen Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit. Frankfurt a.M.
- Ebd., Abt. Ausländische Arbeitnehmer (2002): Die doppelte Staatsangehörigkeit. So ist sie möglich! In verschiedenen Sprachen. Frankfurt a.M.
- Ebd., Ressort Ausländische Arbeitnehmer (2003): Ausländerförderprogramm. Integriert – Qualifiziert - Gleichberechtigt. Gemeinsam die Zukunft Europas gestalten. Frankfurt a.M.
- Ebd., FB Internationales/Europa, Ressort Ausländische Arbeitnehmer (2003): Novi Most - Neue Brücke. Für Frieden und soziale Gerechtigkeit in Europa. Frankfurt a.M.
- Ebd., Ressort Migration (2007): Migrationspolitisches Positions- und Arbeitspapier. Frankfurt a.M.
- Ebd., Ressort Migration (2008): Zeitschrift IG Migration - Nationaler Integrationsplan. 11. Ausgabe. Frankfurt a.M.
- Ebd., Ressort Migration (2009):“...von Novosibirsk nach Nürnberg“. Betriebliche Handlungshilfe für die Werbung russischsprachiger Beschäftigter. Frankfurt a.M.
- Ebd., Ressort Migration/Integration (2011): Vielfalt fördern - Zusammenhalt stärken. Handlungshilfe für eine interkulturelle Gleichstellungs- und Personalpolitik. Frankfurt a.M.
- Ebd., (2012): Demokratie fördern - Vielfalt leben. Neue Perspektiven für mehr poli-tische Partizipation. Frankfurt a.M.
- Ebd., Ressort Migration/Integration und Ressort Frauen– und Gleichstellungspolitik (2012): Familien- und Sozialleistungen für Menschen ohne deutschen Pass. Frankfurt a.M.
- IGM Vorstand (2012): Politische Planung 2013. Rahmenbedingungen und operative Jahresziele. Frankfurt a.M.
- IGM Vorstand, FB Grundsatzfragen und Gesellschaftspolitik (2012): Vorbereitung zur Bundestagswahl. Frankfurt. a.M.
- IGM Ressort Migration/Integration (2013): 3-Säulen –Papier. Politisch-strategische Ausrichtung des migrations- und integrationspolitischen Arbeitsfeldes. Frankfurt a.M.
- Öztürk, Nihat (2002): Partizipation von Migranten und Einwanderern in Betrieben und den Gewerkschaften - das Beispiel der Industriegewerkschaft Metall. In: Treichler, Andreas: Wohlfahrtsstaat, Einwanderung und ethnische Minderheiten. Probleme, Entwicklungen, Perspektiven. Wiesbaden
- Pries, Ludger (2012): Migration und Integration in Deutschland – Lebenslügen, Stereotype und wissenschaftliche Befunde. In: Heinz, Andreas, Kluge Ulrike (Hg.): Einwanderung - Bedrohung oder Zukunft. Mythen und Fakten zur Integration. Frankfurt a.M
- Siebenhüter, Sandra (2011): Integrationshemmnis Leiharbeit. Auswirkungen von Leiharbeit auf Menschen mit Migrationshintergrund. Eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung. Frankfurt a.M.
- Wlecklik, Petra (2010): Migrantinnen in der Arbeitswelt. In: Schwitzer, Helga (Hg.): aktiv kompetent mittendrin. Frauenbilder in der Arbeitswelt. Hamburg
- Wlecklik, Petra (2011): Konsequente Gleichstellungspolitik - ein Beitrag zur mehr Demokratie. In: Frieden und Wissenschaft. Heft 1.
Petra Wlecklik, gelernte Industriekauffrau, Politologin, Supervisorin, Autorin. Seit 1993 hauptamtlich Beschäftigte bei der IG Metall, bis 2006 in der Bildungsarbeit, ab 2006 politische Sekretärin in der migrations- und integrationspolitischen Arbeit.