Europäische Migrationspolitik
Im Dezember 2007 hat der Europäische Rat angesichts der wachsenden Bedeutung der Migrationstrends ein erneutes politisches Engagement für den Aufbau einer umfassenden EU-Zuwanderungspolitik gefordert. Wie vom Europäischen Rat hervorgehoben, würden weitere Entwicklungen in diesem Politikbereich eine Reihe gemeinsamer politischer Grundsätze erfordern, die alle Aspekte der Migration umfassen und als Plattform für künftige operationelle Maßnahmen dienen können. Der Vertrag von Lissabon wird, wenn er im Januar 2009 in Kraft tritt, nützliche Instrumente und eine solidere Rechtsgrundlage zur Verwirklichung dieser Ziele verfügbar machen.
Die Kommission hat daraufhin eine (im Juni verabschiedete) Mitteilung erarbeitet und eine Plattform für künftige Aktionen vorgeschlagen. In ihrer Mitteilung geht die Kommission auf die Tatsache ein, dass nationale Zuwanderungspolitiken in einer Europäischen Union ohne Kontrollen an den Innengrenzen in einer unlösbaren Wechselbeziehung miteinander stehen. Die vorgeschlagene EU-Aktion soll nationale Politiken nicht ersetzen, sondern ergänzen. Das Mainstreaming nationaler Politiken, die Förderung effektiver Überwachungsmechanismen und der Austausch bewährter Verfahren kann nur durch Maßnahmen auf EU-Ebene gewährleistet werden. Gleichzeitig bleiben die Befugnisse der Mitgliedstaaten – beispielsweise bei der Festlegung der zulässigen Zahl zugewanderter Arbeitskräfte – unangetastet.
Die Mitteilung basiert auf einer Reihe grundlegender gemeinsamer Prinzipien und Maßnahmen, die drei politischen Zielen dienen: Wohlstand, Solidarität und Sicherheit.
Wohlstand umfasst alle Aspekte in Verbindung mit Wirtschaftsmigration, dem Arbeitsmarkt und Wirtschaftswachstum. In der Mitteilung wird die Notwendigkeit betont, weitere Anreize für hoch qualifizierte Zuwanderer zu schaffen, in Ausbildung zu investieren und echte Alter Alternativen für die illegale Beschäftigung von Migranten anzubieten. Ferner werden besser koordinierte Bemühungen zur Eingliederung von Zuwanderern in die Gastgesellschaft gefordert. Die Mitteilung enthält auch die Empfehlung, effektive Überwachungsmechanismen für die Ermittlung des künftigen Qualifikationsbedarfs und die Bewertung politischer Maßnahmen zu entwickeln. Der Bezug zur Lissabon-Strategie wird hier besonders deutlich. Migration zeichnet sich als politische Priorität im nächsten Drei-Jahres-Zyklus der Integrierten Leitlinien 2008-2010 ab.
Solidarität bezieht sich vor allem auf die Notwendigkeit, den Informationsaustausch zu verbessern, auf geteilte Verantwortung, gegenseitiges Vertrauen und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen zwischen den Mitgliedstaaten. Ein effektiveres Zuwanderungsmanagement setzt voraus, dass interoperable Systeme und gemeinsame Unterstützungsmechanismen entwickelt und Humanressourcen sowie technische und finanzielle Mittel zusammengelegt werden. Solidarität bezieht sich auch auf die Notwendigkeit einer echten Partnerschaft mit den Herkunfts- und Transitländern.
Bei Sicherheit geht es um die Notwendigkeit, illegale Zuwanderung wirksam zu verhindern und zu reduzieren und gegen Menschenhandel und andere einschlägige kriminelle Machenschaften vorzugehen. Die Mitteilung macht darauf aufmerksam, dass die Verhinderung und Reduzierung dieser Aktivitäten für die Glaubwürdigkeit und öffentliche Akzeptanz dieser EU-Politik von größter Bedeutung ist.
Des Weiteren befasst sich die Mitteilung mit Governance-Fragen. Die gemeinsame Zuwanderungspolitik verlangt eine enge Abstimmung zwischen der EU und der nationalen Ebene, insbesondere in wirtschafts-, sozial- und entwicklungspolitischen Bereichen. Allerdings sollte der Rahmen so flexibel sein, dass er an Veränderungen angepasst werden kann. Die Dimension „Migration“ sollte in alle verwandten Politikbereiche, insbesondere Beschäftigungs- und Sozialpolitik, einbezogen werden. Im Rahmen der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität, die voraussichtlich noch vor Sommer 2008 von der Kommission verabschiedet wird, sollen die Zusammenhänge zwischen Migration, demographischem Wandel, Fachkräftemangel und Arbeitsmarktentwicklungen sowie die Notwendigkeit, die Eingliederung und Integration von Zuwanderern sicherzustellen, untersucht werden
Aus: Sozial Agenda, Magazin über die Europäische Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Nr.17, Juni 2008. Hrsg. von der Generaldirektion für Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit der Europäischen Kommission
Sozial Agenda, Magazin über die Europäische Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Nr.17, Juni 2008.