Selbst-Berechtigung: Über die Selbstorganisation von Flüchtlingen in Deutschland

von Judith Welkmann

Spätestens mit der Grundgesetzänderung 1993 wurden die Rechte von Flüchtlingen in Deutschland massiv eingeschränkt. Dies zeigt sich nicht allein in den Einreise- und Visabestimmungen, in der Abschiebepolitik und in den vielen Hürden für ein erfolgreiches Asylverfahren, sondern auch in den Rahmenbedingungen, unter denen Flüchtlinge im Asylverfahren und geduldete Flüchtlinge in vielen Fällen zu leben haben. Zielsetzung dieser restriktiven Politik ist erklärtermaßen, die Einreise von Asylsuchenden nach Deutschland zu reduzieren beziehungsweise abgelehnte Asylsuchende zu einer schnellen Ausreise aus Deutschland zu bewegen.1

Vor diesem Hintergrund entstanden bereits in den 1980er und 90er Jahren zahlreiche antirassistische Initiativen, Flüchtlingsunterstützungs- und Menschenrechtsorganisationen. In den meisten Gruppen waren allerdings Flüchtlinge und MigrantInnen, die Hauptleidtragenden der rassistischen Migrationspolitik, bestenfalls unterrepräsentiert. Dennoch gab es zahlreiche Widerstandsaktionen - beispielsweise den „Bettelmarsch“ der Roma 1990, Proteste gegen Sammellager in Köln Niehl 1992, einen Hungerstreik gegen „Fresspakete“ in Freiburg 1994 (...) - die jedoch zumindest bis vor einigen Jahren nicht als Formen der Selbstorganisation wahrgenommen wurden.

Der folgende Artikel beschäftigt sich mit der Frage:

Unter welchen Bedingungen konstituieren sich Flüchtlinge, die eine weitgehend entrechtete Personengruppe sind, als politische Subjekte? Wie gelingt es ihnen, in einem gesellschaftspolitischen Umfeld, welches sie nicht selten als störende und angstbesetzte Fremde und bestenfalls als Bedürftige wahrnimmt, zusammen zu kommen, um für„ihre Rechte“ kämpfen?

Dazu will ich zunächst einige theoretische Überlegungen zum Begriff von „Rechten“ anstellen. Anschließend werde ich zwei konkrete Mobilisierungen der letzten Zeit schildern, die in Flüchtlingslagern ihren Anfang genommen haben, und abschließend, anhand dieser Beispiele einige vorläufige Antworten auf diese Fragen formulieren.

Zur Rechtsdimension der Flüchtlingskämpfe: Freiheit und gesellschaftliche Teilhabe – universelle Menschenrechte

Wie in den meisten sozialen Kämpfen, so geht es bei den Kämpfen von Flüchtlingen auch um die Empörung gegen eine tief empfundene Verletzung ihrer Würde, provoziert durch diskriminierende Gesetze und Praktiken. Es geht um Widerstand  gegen eine Diskriminierung, die im Fall der Flüchtlinge als Rassismus in Erscheinung tritt. Die Proteste drehen sich darum, an  einer gesellschaftlicher Infrastruktur teilzuhaben zu können, die die meisten BürgerInnen in einem reichen Land wie Deutschland völlig selbstverständlich genießen: Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung, einer menschenwürdigen Unterbringung oder für die Auszahlung von Sozialleistungen in Form von Bargeld. Die Adressaten dieser Forderungen sind sowohl staatliche bzw. kommunale Stellen wie Sozialämter und Ausländerbehörden als auch die Öffentlichkeit im Allgemeinen.

Zugleich kämpfen Flüchtlinge für ein Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung , das sich beispielsweise in Bewegungsfreiheit, einem Bleiberecht oder der Erlaubnis zu arbeiten niederschlägt. Auch diese Rechte sind für Flüchtlinge sehr reduziert oder gar nicht vorhanden. Staatliche Institutionen greifen in etliche Lebensäußerungen und -planungen der Flüchtlinge ein; die Abschiebung ist hierfür nur der drastischste Ausdruck. Flüchtlinge bekommen außerdem nur in Ausnahmefällen eine Arbeitserlaubnis, ihre Daten – einschließlich Fingerabdrücke - werden schon bei der Einreise erhoben und europaweit abgeglichen, ihre Bewegungsfreiheit wird durch Sondergesetze wie die Residenzpflichtenorm beschnitten.

Im Gegensatz zu Teilhaberechten können solche Freiheitsrechte durch Akte zivilen Ungehorsams bzw. durch eher individuelle Praxen der Nichtbeachtung relativ „einfach“ angeeignet werden. Die Übertretung der Residenzpflichtgrenzen, „Schwarzarbeit“ oder „Untertauchen“ sind tausendfach praktizierte Formen des Unterlaufens von rassistischen Ausschlüssen. Dennoch sind die Kosten dieser Aneignungen oft erheblich: wer sein Bleiberecht „durchsetzt“, indem er sich der Abschiebung entzieht und „untertaucht“, begibt sich damit in die weitgehend rechtlose Situation des oder der Illegalisierten.

Die prekäre und entwürdigende Lage der Flüchtlinge ist immer der Auslöser für Proteste und Widerstände; sie ist aber keineswegs eine hinreichende Bedingung dafür, dass Flüchtlinge sich organisieren.

Solidaritäten im Flüchtlingslager3

Flüchtlingslager und Sammelunterkünfte bedeuten eine große psychische Belastung für die Menschen, die gezwungen werden, hier zu leben. Hier müssen Menschen zusammenleben, die nicht selten unter Traumata, Deprivation und Zukunftsängsten leiden. Dies führt häufig zu Alkoholismus, psychischen Zusammenbrüchen und Gewaltausbrüchen – auch gegen MitbewohnerInnen. Mitunter trifft man in solchen Unterkünften auf Menschen, die gesund nach Deutschland gekommen sind, nach vielen Jahren in einer Sammelunterkunft aber psychisch am Ende und nicht mehr ansprechbar sind.

Unter guten Bedingungen können Sammelunterkünfte aber zugleich auch Brennpunkte und Katalysatoren sein für sich entwickelnden Widerstand; Orte der Kommunikation über Erfahrungen mit Behörden und Beratungseinrichtungen; Räume, in denen Vertrauen aufgebaut werden und verlässliche MitstreiterInnen gefunden werden können. Ob eine Atmosphäre des Vertrauens zwischen den Flüchtlingen in einem Wohnheim entsteht oder ob alle isoliert bleiben und sich für sich allein durchs Leben kämpfen, entscheidet sich mitunter an der Fähigkeit von einzelnen BewohnerInnen, die Initiative zu ergreifen und integrierend zu wirken: Beispielsweise ein gemeinsames Abendessen der HeimbewohnerInnen zu organisieren, Räume zu schaffen für den Austausch von Problemen, von Ängsten und von Wissen, oder sich um ihre kranken MitbewohnerInnen zu kümmern.

Zwei Erfahrungen: Das Flüchtlingsheim in Remscheid ....

Wer als Flüchtling nach Remscheid zugewiesen wurde, hatte bislang Pech: Im Gegensatz zu anderen nordrhein-westfälischen Städten mussten Geduldete hier in Sammelunterkünften leben; Sozialleistungen wurden oft in Form von Gutscheinen ausgezahlt. Manche bekamen ihre Gutscheine nur für wenige Tage, so dass sie alle Nase lang mehrere Kilometer zur Behörde laufen mussten oder gezwungen waren, ohne gültigen Fahrausweis zu fahren - Busfahrer akzeptieren keine Gutscheine. Krankenscheine wurden unter Umständen gar nicht erst erteilt.4

Dieses Problem traf auch Mohamed Sillah, der Anfang 2007 an starken Bauchschmerzen litt. Seinen Freunden aus dem Wohnheim berichtete er, er habe beim zuständigen Sozialamtsmitarbeiter um einen Krankenschein gebeten; dieser sei ihm aber mit der Begründung verweigert worden, dass er ohnehin abgeschoben würde.

Schließlich wurden die Schmerzen so unerträglich, dass Mohamed ins Krankenhaus musste. Ein Freund, ebenfalls Heimbewohner, begleitete ihn. Doch auf halbem Wege brach Mohamed Sillah zusammen. Drei Tage später starb er. Bis heute ist ungeklärt, ob er durch eine rechtzeitige medizinische Behandlung hätte gerettet werden können.

Die Freunde von Mohamed waren wütend und verzweifelt und machten das Sozialamt für den Tod ihres Freundes verantwortlich. Viele hatten selbst schlechte Erfahrungen mit den Remscheider Behörden gemacht. Es kam zu einem verstärkten Austausch im Wohnheim über die verschiedenen Erfahrungen, über die Behördenpraxis in anderen Städten und über die Frage der Rechtswidrigkeit bestimmter Praktiken. Der Tod Mohamed Sillahs war auch Anlass für erste intensivere Kontakte der Remscheider Flüchtlingen mit AktivistInnen der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen.

 

 Mitten im Bundestagswahlkampf gründete sich 1998 die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen und zog unter dem Motto „Wir haben keine Wahl, aber wir haben eine Stimme“ durch zahlreiche deutsche Städte. Nach diesem spektakulären Auftakt, an dem insgesamt mehrere Tausend Menschen beteiligt waren, lebte die Karawane als eine bundesweite Netzwerkstruktur weiter, bestehend aus weitgehend vor Ort arbeitenden, migrantischen und/oder Flüchtlingsgruppen. Seitdem hat die Karawane etliche Kampagnen – etwa gegen die Residenzpflicht oder gegen rassistische Polizeigewalt – initiiert und mehrere „Anti-Lager-Touren“ zu verschiedenen Flüchtlingslagern durchgeführt, um auf diese Weise mit mehr Flüchtlingen in Austausch zu kommen und diese in die Arbeit einzubinden.

Die Karawane war weder die erste noch ist sie die einzige Selbstorganisation von Flüchtlingen. Dennoch stellt sie einen qualitativen Sprung dar: als bundesweit funktionierendes Netz, in dem Flüchtlinge und MigrantInnen unterschiedlichster Herkunft zusammenkommen. Die Struktur ist offen für alle, die sich in solidarischer Weise gegen Rassismus wehren wollen, so dass auch Menschen ohne Migrationshintergrund mitarbeiten; dennoch haben Flüchtlinge die Protagonistenrolle, sie entscheiden über die Zeitpunkte und Formen des Widerstands gegen ihre Lebensbedingungen. Die Karawane ist bis heute eine wichtige Inspiration, Sprachrohr und Katalysator für zahllose Flüchtlingsproteste.

Eine starke solidarische Unterstützung erfuhren die Flüchtlinge, nachdem wenige Monate nach dem Tod von Mohamed Sillah in den frühen Morgenstunden eine Polizeirazzia im Flüchtlingsheim stattfand: Sämtliche Bewohner wurden aus dem Schlaf gerissen, bei einigen wurde die Türe eingetreten und sie mussten zum Teil stundenlang bewegungslos und unbekleidet an einer Wand stehen. Die Polizei begründete die Razzia mit dem Verdacht, dass im Heim mit Drogen gehandelt würde. Gefunden wurden ganze 0,2 Gramm Haschisch.

Obwohl die lokale Presse der Razzia zunächst wenig Skandalöses abgewinnen konnte, bildete sich rasch ein Unterstützungsumfeld für die Betroffenen, und eine Protestdemo wurde organisiert. AnwältInnen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) fand sich bereit, die Flüchtlinge in den auf die Razzia folgenden Ermittlungsverfahren zu vertreten. Das zuständige Landgericht stellte später fest, dass die Ermittlungen und die Razzia gegen alle Flüchtlinge aus dem Wohnheim – statt ausschließlich gegen die drei, gegen die ein Anfangsverdacht bestanden hatte – rechtswidrig war.

In der Folgezeit wurde der Kontakt zwischen Karawane und den Remscheider Flüchtlingen intensiver; einige der Flüchtlinge nahmen nun auch an bundesweiten Karawanetreffen teil und wurden auf diese Weise selber Teil der Karawanestruktur. Die Probleme mit Behörden und Heimleitung bestanden aber nach wie vor.

Als die Migrationsbeauftragte des Landes NRW, Monika Düker (Bündnis 90/die Grünen), die Remscheider Flüchtlinge Ende 2008 besuchte, hofften diese, über die Medienaufmerksamkeit auch ein Sprachrohr für ihre Probleme zu bekommen. Leider sahen sie sich getäuscht. Daraufhin beschlossen sie, selber mit einem Offenen Brief an die Öffentlichkeit zu treten, in dem sie ihre wichtigsten Probleme benannten und den Sozialdezernenten zu einem Treffen aufforderten. Als wichtigste Probleme nannten sie die Überwachung in ihrem Heim durch tägliche Anwesenheitskontrollen und Kameras. Über fünfzig BewohnerInnen mehrerer Remscheider Flüchtlingsheime unterzeichneten diesen Brief; außerdem gab es zahlreiche Solidaritätsunterschriften.

Die Resonanz auf diesen Offenen Brief war beachtlich. Der WDR sendete Interviews mit den Flüchtlingen und kontrastierte in einem Bericht der Sendung cosmo tv die Situation in Remscheid mit deutlich besseren Regelungen in anderen NRW-Städten.
Schließlich kam es zu den geforderten Gesprächen mit dem Sozialdezernenten, von dem alle KarawaneaktivistInnen, die nicht im Heim wohnten, explizit ausgeladen wurden. Der Dezernent sagte den Flüchtlingen zu, dass das Gutscheinsystem eingestellt werde und dass Krankenscheine künftig für jeweils drei Monate erteilt würden. Außerdem sollte die tägliche Anwesenheitskontrolle auf einmal wöchentlich reduziert werden. An der Kameraüberwachung jedoch hielt die Stadt, „aus Gründen der Sicherheit“, fest.

Man kann als vorläufige Quintessenz – denn die Auseinandersetzung ist noch nicht beendet – festhalten, dass die Flüchtlinge einen Teilerfolg erzielt haben. Jedoch ist auch dieser Teilerfolg äußerst prekär und muss weiterhin kritisch verfolgt werden: Beispielsweise wird die Zusage der quartalsweisen Ausstellung der Krankenscheine bislang oft nicht eingehalten.

... und das Flüchtlingslager in Katzhütte (Thüringen)

Etwas anders gelagert sind die Probleme in der Flüchtlingsunterkunft Katzhütte. Die Unterkunft wird, ähnlich wie viele in Thüringen, als „Isolationslager“ bezeichnet. Der Grund: Bei Katzhütte handelt es sich um ein altes DDR-Sommerferienlager aus den 60er Jahren, mitten im Thüringer Wald gelegen. Im Winter 2008 waren hier achtundachtzig AsylbewerberInnen – viele davon Kinder und Senioren - untergebracht. Die Zustände waren, bzw. sind katastrophal: Schwarzschimmel in den Bungalows, undichte Dächer, teils daumenbreite Risse in den Wänden, aufsteigende Feuchtigkeit, fehlende Wärmeisolation und fehlendes Warmwasser auch im Winter. 

Auch hier gingen die BewohnerInnen mit einer Erklärung und einer Pressekonferenz an die Öffentlichkeit: Wir wollen in normalen Häusern wohnen und nicht in Baracken! Zuvor hatten sie sich an die Flüchtlingsorganisation The VOICE in Jena gewandt, die bereits für die Schießung mehrere Lager in Thüringen erfolgreich gekämpft hatte. The VOICE auch die Katzhütter Flüchtlinge, wird aber vom zuständigen Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt systematisch aus allen Gesprächen und Verhandlungen ausgeschlossen. 

Der Protest der Flüchtlinge geht jedoch über die Verbesserung der hygienischen Zustände hinaus. Sie fordern die Schließung des Lagers, weil das Lager, anderthalb Zugstunden von der nächst größeren Stadt Saalfeld entfernt liegt und somit de facto gesellschaftliche Isolation bedeutet.5 

Im Mai 2008 besuchte Astrid Rothe-Beinlich, Landessprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Lager in Katzhütte und  stellte nach ihrem Besuch fest, dass ihrer Ansicht nach " ein Ferienlager (...) zu längerfristigen Wohnzwecken nicht geeignet (ist), deshalb insistieren wir weiter für die Schließung dieser Unterkunft und machen uns für noch mehr dezentrale Unterbringungen stark.“

Dennoch gab es in den folgenden Monaten - trotz anhaltender Proteste – wenig bis keine Bewegung seitens des Landratsamts Saalfeld-Rudolstadt. Ein Jahr nach Beginn der Proteste gab sogar die Betreiberfirma auf und kündigte den Vertrag. Seitdem führt das Landratsamt das Lager in Eigenregie weiter. An den Verhältnissen hat sich kaum etwas geändert.

Widerstand und Selbstorganisation – was gehört dazu?

Was also braucht es, damit Flüchtlinge den Mut entwickeln, ihre Situation nicht länger hinzunehmen und nicht nur individuell, sondern politisch-strategisch dagegen vorzugehen? Unter welchen Umständen artikuliert sich Unzufriedenheit und Wut auch in kollektiver Form?

Wie wir in Remscheid und Katzhütte gesehen haben, erfordert dieser Schritt in aller erster Linie, dass ein Resonanzboden für die Forderungen da ist: Es muss jenseits der betroffenen Flüchtlinge andere Menschen und gesellschaftliche Gruppen geben, welche erkennbar ihre Wahrnehmung der Situation teilen – denn eine Situation, die niemand in der Öffentlichkeit als skandalös betrachtet, wird auch niemand skandalisieren (können).6 Ob die Medien einen Protest aufgreifen oder nicht, kann entscheidend sein, nicht nur für die Erfolgschancen, sondern auch für die nötige Motivation, um weiterzukämpfen. 

Ein zweites Element ist das Wissen über die eigenen (kodifizierten, gesetzlich garantierten) Rechte, die oft von den Behörden nicht respektiert werden und den Flüchtlingen selbst nicht bekannt sind. Um diese Rechte durchzusetzen, ist Vernetzung und der Austausch mit anderen, ausländerrechtlich versierten und solidarischen Personen nötig.

Die Bezugnahme auf diese formalisierten Rechte, die Flüchtlingen in Deutschland (noch) zugestanden werden, ist dabei weitgehend instrumentell: es ist schlicht einfacher gegen eine eindeutige Rechtswidrigkeit vorzugehen als eine Diskriminierung anzuklagen, die vom deutschen Recht gedeckt oder sogar vorgeschrieben ist. Allerdings beziehen sich viele Proteste und Forderungen explizit nicht auf den abgesteckten Rahmen bundesdeutscher Gesetzgebung, sondern weisen weit über ihn hinaus: Es geht eben nicht um Paragraphen, sondern um Würde und darum, nicht diskriminiert zu werden.

Hier wird deutlich, dass wir unterscheiden müssen zwischen einem Begriff von „Recht“ als formalisiertem, in Gesetzestexten kodifizierten „Recht“, auf welches sich der Bürger/der Mensch gegenüber staatlichen Institutionen de facto berufen kann, und andererseits einem normativen Begriff von „Recht“ im Sinne von „berechtigt sein“.7 Ausgangspunkt für dieses Verständnis von „Rechten“ ist von daher eine geteilte Überzeugung, dass die Situation für die Flüchtlinge „ungerecht“ oder „eine Missachtung der Menschenwürde“ ist. Der Begriff beinhaltet aber mehr als ein bloßes „Gerechtigkeitsempfinden“, weil er intersubjektiv ist und auf einem diskursivem Feld neu ausgehandelt werden kann.8

Die Legitimierung dieses normativen Rechts-Begriffs stützt sich bei vielen AntirassistInnen  auf einen klaren Bezug auf die Menschenrechte, die das deutsche (Ausländer)Rechtssystem missachtet, bzw. auf die Idee einer Welt-Bürgerschaft - einer gleichberechtigten Teilhabe aller ungeachtet ihrer Herkunft.

Die Karawane begründet das Recht auf Teilhabe noch weitergehend, indem sie die historische und politische Verantwortung Europas bzw. „des Westens“ für Fluchtursachen ins Blickfeld rückt: Die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen leitet die Karawane aus einer historischen Verantwortung der reichen gegenüber den armen Ländern ab. Auch deshalb bezieht sich die Arbeit der Karawane nicht allein auf die Skandalisierung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Deutschland, sondern auch auf die Thematisierung europäischer Interessen und Einflüsse auf die Politik ihrer Herkunftsländer. Paradigmatisch der Wahlspruch: Wir sind hier, weil ihr unsere Länder zerstört!

 Erfolge und Erfahrungen teilen

Eine weitere, zentrale, Bedingung ist schlicht die Erfahrung, dass man Erfolg haben und Forderungen durchsetzen kann. So banal dies klingt: Genau hier liegt eine große Schwierigkeit für die Mobilisierung von Flüchtlingen, die oft schlichtweg jede Hoffnung verloren haben, an ihrer Situation etwas ändern zu können. Als die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen mit den Bewohnern des Remscheider Flüchtlingsheims über die Probleme diskutierten, meinten mehrere: „Hier in Remscheid könnt ihr mit dem Kopf gegen die Wand rennen, hier bewegt sich nichts.“

Ähnlich resigniert äußerten sich später Flüchtlinge aus Katzhütte bei einem Besuch der Karawane, - woraufhin ein Remscheider Flüchtling das Wort ergriff und von den (Teil)erfolgen dort berichtete. In solchen Momenten ist es also wichtig, dass das Netzwerk der Karawane nicht nur über jahrelange Erfahrung in politischer Arbeit verfügt, sondern auch über eine ganze Reihe von Erfolgen zurückblickt, und dass solche Erfahrungen geteilt und weitergegeben werden können. Von allergrößter Bedeutung ist, dass die AktivistInnen dabei bleiben, auch wenn sie ihr „eigenes“ Problem bereits gelöst haben, und andere Flüchtlinge an ihrem Wissen teilhaben lassen.

Als die Remscheider Flüchtlinge aus dem Männerwohnheim das erste mal das Wohnheim für Frauen besuchten und mit ihnen über die Probleme dort geredet hatten, meinte einer: Uns geht es gar nicht so schlimm, die Frauen sind noch viel schlechter dran. Wir müssen sie unterstützen! Ähnliche Reaktionen und spontane Solidarisierungen finden immer wieder statt, wenn sich Flüchtlinge aus unterschiedlichen Orten austauschen.

Die Reaktion der Gegenseite – Repression und Spaltung

Die Reaktion von Politik und Behörden auf  kollektiven Widerstand von Flüchtlingen beinhaltet praktisch immer den Versuch der Spaltung. Das ist manchmal schlicht die De-legitimierung des Protestes durch die Behauptung, einige Unzufriedene – oder, schlimmer noch, linke Gruppen von außen - würden die anderen Flüchtlinge nur aufwiegeln.

So auch in Remscheid. Hier unterstellte der Sachgebietsleiter für Übergangsheime nach der Veröffentlichung des Offenen Briefs, dass der Protest vor allem aus dem Männerwohnheim gekommen sei und die Flüchtlinge in den anderen Heimen gar nicht gewusst hätten, was sie mit den Offenen Brief unterschreiben. Ergo hätten die anderen Heime gar keine Probleme. 

Gern greifen die Verantwortlichen auch zu Zuckerbrot und Peitsche und werden dabei in manchen Fällen von ehren- oder hauptamtlichen „BetreuerInnen“ unterstützt. So wurden einzelnen Flüchtlingen Jobs oder Integrationskurse versprochen für den Fall, dass sie den Kontakt zu den anderen AktivistInnen abbrechen und sich künftig „vernünftig“ verhalten.

Ein anderes Instrument, um unbequeme Flüchtlinge loszuwerden, ist (die Drohung mit der) Abschiebung: Mohamed Sbaih, ein Sprecher der Flüchtlinge aus Katzhütte, der zwangsverlegt wurde, engagierte sich trotzdem weiterhin für die Schließung des Lagers. Die Ausländerbehörde versuchte seitdem bereits  drei Mal, ihn abzuschieben – ins Westjordanland, wohin bislang de facto niemand abgeschoben werden konnte. Drei Mal untersagte das Gericht per Eilentscheid in letzter Minute die Abschiebung.  Die Karawane organisiert eine Kampagne für sein Bleiberecht.

Solidarität braucht Vertrauen braucht Zeit:
zum Spannungsverhältnis zwischen politischer Arbeit und Einzelfallarbeit

Um Repression und Spaltungsversuchen zu begegnen, braucht es bereits im Vorfeld eine solide Vertrauensbasis und stabile solidarische Netze. Die Erfahrungen aus Remscheid, Katzhütte und anderen Unterkünften zeigen, dass es zahlreiche Besuche, Treffen, gemeinsame Feste und den Aufbau von gegenseitigem Vertrauen braucht, bis die ersten den Mut fassen, politisch und kollektiv für ihre Rechte zu kämpfen. Im Fall von Remscheid war wichtig, dass neben der politischen Arbeit viel Unterstützung für Einzelne geleistet wurde, – beispielsweise Begleitung bei Behördengängen und Rechtsberatung im Asylverfahren. Das war notwendig, um sich kennen zu lernen und Vertrauen zu gewinnen; andererseits bot sich so eine gute Möglichkeit, um Informationen über die Praxis der Behörden zusammenzutragen - und manchmal auch, um Schikanen abzuwenden oder zu vermeiden.

Gleichzeitig ist vor allem bei von Abschiebung bedrohten Flüchtlingen die Angst vor den Behörden enorm groß, so dass es sie enormen Mut kostet, öffentlich ihre Stimme gegen Diskriminierung zu erheben. Um also neue AktivistInnen zu ermutigen, müssen die Netze der Selbstorganisierung in der Lage und bereit sein, eine starke Solidarität und Unterstützung für jeden und jede einzelne zu mobilisieren. Die oft kraftraubende Arbeit für den Einzelfall ist von daher Vorbedingung, um tatsächlich effektiv selbstorganisierten Widerstand gegen die rassistischen und ausgrenzenden Strukturen mobilisieren zu können.

Endnoten

1 vgl. bspw. die Begründung zum Entwurf des Asylbewerberleistungsgesetz vom 2. März 1993, BT-Drucks 12/ 4451 S 5.

2 Flüchtlinge, die außerhalb ihrer Residenzpflichtgrenzen (ein Landkreis oder Bundesland) von der Polizei kontrolliert werden, müssen mit Bußgeldern und im wiederholten Fall auch mit Gefängnisstrafen und sogar mit ihrer Abschiebung rechnen. Eine solche Regelung existiert bislang nur in Deutschland. Sie wird auch als Einschüchterungsmittel gerade gegen politisch aktive Flüchtlinge eingesetzt (siehe bspw. Förderverein THE VOICE: Einblick in den Kampf gegen die Residenzpflicht).

3 Eine gute Übersicht über Lager und die Proteste dagegen findet sich in Timm Zülch: Alle Lager müssen geschlossen werden. Der lange Kampf des Akubuo Anusonwu Chukwudi, sowie Sarah Sahara: Gekämpft wird überall! Widerstand und Proteste gegen Flüchtlingslager weltweit, beide aus interface (Hrsg): WiderstandsBewegungen. Antirassismus zwischen Alltag & Aktion. Assoziation A (2005)

4 Die medizinische Versorgung ist nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf die unabweisbar notwendige Behandlung "akuter Schmerzzustände" beschränkt, bzw. wenn eine akute Bedrohung von Leben und Gesundheit gegeben ist.

5 Das zuständige Landratsamt reagierte mit einer Verharmlosung der Situation, Verleugnung von Verantwortung und der Erklärung, an dem Lager festhalten zu wollen.. Wenige Wochen nach den ersten Protesten wurden zwei Flüchtlinge in weit entfernte Flüchtlingslager „zwangsverlegt“ – und zwar mit folgender Begründung der Leiterin des Fachdienstes Öffentliche Ordnung Saalfeld-Rudolfstadt : „Von Ihnen geht eine negative Wirkung auf das Verhalten der anderen Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft aus. Bei Ihrem Verbleib in Katzhütte müssen weitere Unruhen befürchtet werden. Ihr Verhalten und die von Ihnen gestellten Forderungen sind mit Ihrem weiteren Aufenthalt in der Gemeinschaftsunterkunft in Katzhütte nicht zu vereinbaren. ...”

6 Etwas anderes sind natürlich Proteste und Widerstände, die in einem strukturell totalitärem Umfeld, wie z.B. einem Abschiebegefängnis, stattfinden. Sofern diese nicht von „draußen“ begleitet werden, sind die Aktionen im Regelfall selbstzerstörerische Verzweiflungstaten und keine strategischen, zielgerichteten Aktionen.

7 Das Englische unterscheidet hier sprachlich exakter zwischen „law“ und „right“.

8 Natürlich lassen sich die beiden Begriffe von „Recht“ nicht völlig auseinander differenzieren; beide können sich gegebenenfalls annähern und schließlich in eins fallen: nämlich dann, wenn der normative Rechtbegriff einen gesellschaftlichen Konsens erlangt und schließlich gesetzlich kodifiziert wird.

Bild entfernt.

Judith Welkmann ist Sozialwissenschaftlerin und arbeitet zu sozialen Bewegungen und Migration. Seit vielen Jahren ist sie in der antirassistischen Arbeit aktiv.