Deutscher Name – halbe Miete?!

Kommentar

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist ein strukturelles Phänomen - zielführende Handlungsstrategien müssen daher auf mehreren Ebenen wirken. Die Berliner Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung beleuchtet die Eckpunkte und Herausforderungen ihrer Strategie für eine nachhaltige Antidiskriminierungspolitik.

Auf einer Handfläche liegt ein Schlüssel

„Deutscher Name – halbe Miete?“ Diese wohl eher rhetorische Frage übertitelte die erste Fachwerkstatt, in der sich die damals noch junge Berliner Landesantidiskriminierungsstelle 2009 der Problematik aus antidiskriminierungspolitischer Sicht zum ersten Mal gezielt annahm.

Ausgangslage

Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt sind ein sehr reales Problem. Selten jedoch fallen die Wahrnehmung von Diskriminierung und die empirisch belegten Befunde im Sinne tatsächlich gemeldeter Diskriminierungserlebnisse so weit auseinander, wie das im Bereich Wohnen der Fall ist. Die den Beratungsstellen und Mieter*innenorganisationen bekannten Fälle spiegeln die tagtäglich erlebte und nahezu als alltäglich empfundene Diskriminierung bei weitem nicht wider.

Noch vor wenigen Jahren hieß es in manchen Wohnungsanzeigen völlig unverhohlen „keine Ausländer“ und es wurde werbend auf eine „deutsche Mieterstruktur“ hingewiesen. Derart offen diskriminierende Vermietungspraxen sind seltener, die dahinterstehenden Vorbehalte jedoch keineswegs überwunden.

Im Schatten solcher Einstellungsmuster greifen mittelbare Formen der Diskriminierung. „Tut mir leid, die Wohnung ist schon vergeben“ heißt es heute. Oft genügt schon ein als nichtdeutsch betrachteter Akzent oder die Nennung eines als nichtdeutsch gedeuteten Namens am Telefon, um die Wohnungssuche rasch enden zu lassen. Eine erste Untersuchung, die das auch für Berlin belegte, verdanken wir Emsal Kılıç.

Ethnische Herkunft und Sprache sind Merkmale, die im besonderen Ausgrenzung und Benachteiligung auf sich ziehen. Die Ergebnisse einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus 2015 belegen, dass es selbst unter vermieterfreundlichsten Voraussetzungen zu rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt kommt. Das Risiko einer Benachteiligung wird durch eine sichtbare Religionszugehörigkeit – wie zum Beispiel das Tragen eines Kopftuches – nochmals deutlich erhöht. Insbesondere geflüchtete Menschen, aber auch Projekte, die sich für sie einsetzen, sind bei der Suche nach Wohn- und Gewerberaum einem hohen Diskriminierungsrisiko ausgesetzt.

Diskriminierung sichtbar machen – Testingverfahren einsetzen

Eine Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt nachzuweisen, ist schwer. Testingverfahren können sehr probate Mittel sein, um Diskriminierung in bestimmten Bereichen überhaupt erst sichtbar und damit angreifbar zu machen. 2017 haben der SPIEGEL und der Bayerische Rundfunk ein groß angelegtes Testing-Verfahren durchgeführt, das insgesamt 20.000 Wohnungsanfragen umfasste. Pro Wohnung wurden dabei inhaltlich vergleichbare Bewerbungen von fiktiven Profilen versandt.

Die Namen der vorgeblichen Interessent*innen sollten auf deren unterschiedliche Herkunft schließen lassen – neben als deutsch, türkisch und arabisch wurden auch als polnisch und italienisch zu identifizierende Namen benutzt. Als Diskriminierung gewertet wurden alle Fälle, in denen bei derselben Wohnung die Bewerber*innen mit ‚deutschem‘ Namen zur Besichtigung eingeladen wurden, die Mitbewerber*innen mit einem als nichtdeutsch klassifizierten Namen hingegen übergangen wurden. Das Ergebnis: Allein schon ein als nichtdeutsch wahrgenommener Name senkt signifikant die Wahrscheinlichkeit, zu einem Besichtigungstermin eingeladen zu werden. Betroffen sind vor allem Bewerber*innen mit einem arabisch oder türkisch klingenden Namen.

 

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt hat viele Facetten

Neben der ethnischen Herkunft, der Sprache oder dem Aufenthaltsstatus ziehen auch weitere Merkmale Ausgrenzung nach sich und sind in diesem Problemfeld keinesfalls außer Acht zu lassen. Wenn ein*e Vermieter*in von älteren Mietinteressent*innen die Bestätigung einer Nichtpflegebedürftigkeit verlangt, rücken beispielsweise Alter und Behinderung in den Vordergrund. Wenn eine alleinerziehende und Arbeitslosengeld beziehende Mutter mit drei Kindern eine Absage bekommt, mit dem Hinweis, im Haus wohnen ältere (soll heißen: ruhebedürftige) Mieter*innen, scheinen der soziale Status und Familienstatus sowie das Kinderreichtum als Defizite betrachtet zu werden und haben diskriminierende Folgen. Aus diesem Grund ist es immer wichtig, mehrdimensionale Diskriminierung mitzudenken.

Bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt geht es zudem nicht nur um die Fragen eines gleichberechtigten Zugangs, sondern auch um die Frage der Mietkonditionen, der Wohnungsqualität, des Wohnumfelds, des nachbarschaftlichen Miteinanders, der Beteiligungsmöglichkeiten im Quartier und der Konzentration auf bestimmte Stadtteile.

 

Die Berliner Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) wurde 2007 eingerichtet. Sie war ihrerzeit die erste auf landesministerieller Ebene eingerichtete Antidiskriminierungsstelle. Zwischenzeitlich sind ein eigenständiges Ressorthandlungsfeld und eine Fachabteilung daraus erwachsen, die der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zugeordnet ist. Zu ihren sehr breit gefächerten Aufgaben gehören unter anderem die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt, die Initiierung und Förderung von präventiven Maßnahmen (z.B. Fortbildungen, Diversitytrainings, Informationsmaterial) und die Entwicklung und Umsetzung von Strategien gegen strukturelle Diskriminierungen. Mehr über diese und weitere Aufgabengebiete erfahren Sie hier.

Eckpunkte der Berliner Strategie zur Bekämpfung der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Aus allem Vorangegangenem ist klar: Bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt handelt es sich nicht um einige Einzelfälle, sondern um eine strukturelle Problematik, die auf verschiedenen Ebenen adressiert werden muss. Die Herausforderungen für eine nachhaltige Antidiskriminierungspolitik sind entsprechend außerordentlich komplex.

Gerade auch vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt misst der Berliner Senat dem Thema eine hohe Priorität bei. Zu seinen zentralen Vorhaben gehört ausweislich der Richtlinien seiner Regierungspolitik nicht nur eine generelle Aufwertung und Stärkung der ministeriellen Antidiskriminierungsarbeit, sondern auch die Ausrichtung derselben auf merkmalsübergreifende und handlungsfeldbezogene Ansätze. Die Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wird in den Richtlinien sehr konkret adressiert:

„Gegen Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt wird eine in Diskriminierungsfällen vermittelnde Interventionsstelle aufgebaut. Sie wird Erfahrungen aus institutioneller und selbstorganisierter Beratungsarbeit, wohnungswirtschaftlicher Praxis, der für Wohnen zuständigen Senatsverwaltung sowie wissenschaftliche Expertisen einbeziehen."

Diesen Auftrag hat die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) direkt übernommen und als eines der ersten „Hundert-Tage-Projekte“ des rot-rot-grünen Senats die Fachstelle Fair mieten – Fair wohnen aufgebaut. Sie hat zum 01.07.2017 ihre Arbeit aufgenommen und wird über Mittel der LADS gefördert. Mit ihrer Beratungs- sowie auch der strategisch-strukturellen Arbeit basiert die Fachstelle konzeptionell auf zwei Säulen. Sie ist in dieser Form und in der Ausrichtung auf ein Handlungsfeld bundesweit einmalig.

 

Logo der Fachstelle "Fair mieten - Fair wohnen"

Der Fachstelle kommt im Rahmen der Berliner Ansätze zur Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eine absolute Schlüsselrolle zu. In ihrer Arbeit spiegeln sich die zentralen Eckpunkte der Berliner Strategie wider:

1. Gute Beratungsangebote gewährleisten

Die Unterstützung der Betroffenen durch Beratungs- und Anlaufstellen ist besonders wichtig. Der Berliner Senat sieht sich dabei in der Verantwortung eine bedarfsgerechte, niedrigschwellige und plurale Beratungsinfrastruktur zu gewährleisten und somit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Betroffene im Diskriminierungsfall über ihre Rechte und Möglichkeiten qualifiziert beraten und ermutigt werden, sich gegen Benachteiligung zu wehren. Für den Bereich des Wohnungsmarkts schließt die Fachstelle Fair mieten – Fair wohnen hier eine große Lücke.

2. Vernetzung befördern

Um eine Praxis und Kultur des diskriminierungsarmen und fairen Vermietens voranzubringen, ist ein dialog- und vernetzungsorientiertes Vorgehen ein ganz zentraler Erfolgsfaktor. Die (Berliner) Wohnungswirtschaft, die Mieter*innenorganisationen, zivilgesellschaftliche Organisationen, die Verwaltung und Wissenschaft sowie selbstverständlich auch Selbstorganisationen derjenigen Gruppen, die einem hohen Diskriminierungsrisiko auf dem Wohnungsmarkt ausgesetzt sind, müssen hier eingebunden werden.

Diesbezügliches best-practice-Beispiel ist der Fachbeirat der Fachstelle Fair mieten – Fair wohnen, dem es gelungen ist, u.a. Vertreter*innen des Verbands der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU), der Senatsverwaltungen für Stadt und Wohnen sowie für Integration und Vertreter*innen von Antidiskriminierungsprojekten wie dem Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB (ADNB) und Amaro Foro e.V., den Flüchtlingsrat, den Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) oder den Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin an einen Tisch zu bringen.

3. Diversitykompetenz stärken

In Bezug auf die Nachhaltigkeit der Ansätze ist die Entwicklung und Koordination von fachspezifischen Qualifizierungsangeboten sowie die Kompetenzstärkung zu diversityorientierter Vermietungs- und Verwaltungspraxis von großer Bedeutung. Zielgruppe sind hier zunächst die Gatekeeper, also diejenigen, die den Zugang zu Wohnraum regeln, wie Vermieter*innen, Hausverwaltungen, Makler*innen oder Beschäftigte von Wohnungsbaugenossenschaften.

So bietet die Fachstelle auch Inhouse-Schulungen für Wohnungsmarktakteur*innen an. Themen der Qualifizierungsangebote sind u.a. die Sensibilisierung für Diskriminierung beim Zugang zu und bei der Nutzung von Wohnraum, die Kompetenzbildung zu Ansätzen antidiskriminierungsarmer Vermietung sowie in Kooperation mit dem Berliner Mieterverein relevante Aspekte des Mietrechts.

4. Rechtlichen Diskriminierungsschutz weiterentwickeln

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fällt im Bereich Wohnungsmarkt eher durch Ausnahmeregelungen als durch stringente Vorgaben zur Gleichbehandlung auf. So fallen Vermieter*innen, die nicht mehr als 50 Wohnungen vermieten, nicht unter das AGG. Damit ist ein erheblicher Anteil des Wohnungsbestandes in Deutschland schlicht und einfach von einem umfassenden Diskriminierungsschutz ausgenommen. Zum anderen sind nach § 19 (3) AGG Ausnahmen vom Gebot der Gleichbehandlung zum „Erhalt und Aufbau sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie ausgewogener Siedlungsstrukturen“ zulässig. Diese umstrittenen bundesdeutschen Sonderregelungen können die Probleme einer (strukturellen) Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt durchaus verschärfen. Der Senat wird prüfen, inwieweit im Rahmen einer Bundesratsinitiative zur Novellierung des AGG die antidiskriminierungsrechtlichen Stellschrauben für den Bereich Wohnungsmarkt fester gezogen, aber auch mehr Merkmale (wie Sprache oder Familienstatus) in den rechtlichen Diskriminierungsschutz einbezogen werden können. Zudem sollte über ein Verbandsklagerecht der Rechtszugang für die Betroffenen erleichtert werden.

5. Sensibilisierungsarbeit forcieren

Wer Diskriminierung bekämpfen will, muss sie zunächst sichtbar machen. Es braucht insofern eine breitere öffentliche Aufmerksamkeit für die gravierende Problematik der Ungleichbehandlung und Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Der von der LADS im Rahmen ihrer Sensibilisierungsarbeit entwickelte Spot „Die (un)sichtbare Diskriminierung“ ist hierfür ein gutes Beispiel und soll deswegen den Beitrag abrunden:

Bild entfernt.