Antidiskriminierungsrecht und Antidiskriminierungspolitik in Frankreich Herbst 2005, Herbst 2006 und nun der November 2007. Wieder einmal sind französische Vorstädte Schauplatz gewaltsamer Jugendkrawalle geworden
EUMC stellt neuen Jahresbericht 2006 vor Keinen erheblichen Fortschritt bei der Bekämpfung von Diskriminierung von Migranten in Beschäftigung, Bildung und Wohnungswesen in der gesamten EU stellt der EUMC-Jahresbericht 2006 fest.
Warum es gut ist, dass Deutschland ein Antidiskriminierungsgesetz hat Das Gesetz ist Ausdruck des politischen Willens, für das gesellschaftliche Ziel der Gleichbehandlung einzutreten.
Grundrechte - Richtlinien - AGG Die Verfassungstraditionen der Mitgliedsstaaten zu Grund- und Menschenrechten bilden die Grundlage für das europäische Gleichbehandlungsrecht.
Aktionswoche gegen Rassimus Als deutliches Zeichen gegen Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit findet järhlich in März die bundesweite Aktionswoche gegen Rassismus statt.
Zur Situation von Schwulen und Lesben in Polen Das polnische Recht garantiert einen gewissen Schutz vor sexueller Diskriminierung. Eine Studie zeigt nun, dass homosexuelle Personen in beträchtlichem Maße Opfer körperlicher Gewalt werden.
Vom Westen nichts Neues - Die Leitkulturdebatte von heute ähnelt den antisemitischen Debatten bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts Richtig deutsch lernen sollten sie, sich sittlich benehmen und vor allem nicht auffallen in der Mehrheitsgesellschaft – die Juden im ausgehenden 19. Jahrhundert.
Was heißt Toleranz? Eine kurze Gebrauchsanweisung für einen schwierigen Begriff In den aktuellen politischen Debatten auf nationaler und internationaler Ebene spielt der Begriff der Toleranz eine große Rolle, denkt man etwa an die jüngsten Diskussionen über die Karikaturen Mohammeds in verschiedenen europäischen Zeitungen.
Was ist real in der Berichterstattung? Über (rassistische) Traditionen in der Faktennennung Meinungs- und Pressefreiheit sind hohe Güter und für eine verantwortungsbewusste Demokratie unerlässlich. Darum mutet es einschränkend an, wenn die Ergänzungsrichtlinie des Presserates 12.1 die Erwähnung von bestimmten Merkmalen einer Person ausdrücklich als „nicht erwähnenswert“ deklariert.