Informationen für Geflüchtete

Gibt es besondere Stipendien für geflüchtete Menschen? Welche Möglichkeiten der Studienfinanzierung in Deutschland gibt es? Was ist ein Begabtenförderungswerk? Diese Seite gibt Auskunft. 

Stipendien für Geflüchtete. Foto von Menschen, die zusammensitzen

Das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung

Wir laden Geflüchtete ein, sich bei uns um ein Stipendium zu bewerben. Dafür haben wir auf dieser Seite Informationen für Geflüchtete zusammengestellt. Unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten haben einen Film gedreht, um Geflüchteten einen Einblick in den Bewerbungsprozess und das Stipendienprogramm zu geben.

 

Voraussetzung für eine Bewerbung beim Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber ein Studium beginnen oder fortsetzen will (im Erststudium oder im Masterstudium, unabhängig vom Hochschultyp und von der Semesterzahl) und zum Studium zugelassen ist oder wird.

Geflüchtete können sich in jedem Bewerbungsverfahren, auch schon vor der Aufnahme des Studiums, bewerben. Es gelten die allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen.

Allgemeine Informationen zu den 13 Begabtenförderungswerken

Das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung ist eines von 13 Begabtenförderungswerken in Deutschland. Der Flyer und die folgenden Ausführungen bieten einen Überblick über das Angebot der 13 Begabtenförderungswerke.

Was ist eine Studienförderung? Was ist ein Stipendium?

 

Eine Studienförderung durch ein Begabtenförderungswerk unterstützt dich bei deinem Studium. Das beinhaltet finanzielle Hilfe (ein Stipendium) und ideelle Förderung.

Die «ideelle Förderung» beinhaltet z.B. Veranstaltungen zur politischen Bildung, Beratung und Vernetzungsangebote. Mit dem Geld kannst du deinen Alltag finanzieren. Ein Stipendium musst du – anders als BAföG – später nicht zurückzahlen.

Um ein Stipendium zu erhalten, musst du dich bei einem Begabtenförderungswerk bewerben. Die Bewerbungsfristen und Anforderungen an künftige Stipendiat/innen sind unterschiedlich (siehe Websites). Du wirst an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Fast alle Begabtenförderungswerke vergeben Stipendien für ein Studium für nahezu alle Studiengänge. Auch für Doktorand/innen gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten.

Aber beachte: Nur sehr wenige Studierende können eines der begehrten Stipendien eines Begabtenförderungswerkes bekommen, denn die Anforderungen sind hoch; deswegen informiere dich auch über alternative Möglichkeiten der Studienfinanzierung.

Was ist eine Stiftung? Was ist ein Begabtenförderungswerk?

In Deutschland gibt es 13 Begabtenförderungswerke und weitere Stiftungen, die Studierende unterstützen. Ein Begabtenförderungswerk bekommt Geld vom Staat, um damit Studierende und Promovierende zu finanzieren. Die Werke unterscheiden sich im Selbstbild, in den Werten und Zielen und in ihrem Förderprogramm.

Bevor du dich bewirbst, solltest du dich über die unterschiedlichen Ansichten und Förderziele der Begabtenförderungswerke genau informieren und überlegen, welches Werk dich besonders interessiert und welches gut zu dir passt (siehe www.stipendiumplus.de und die Websites der einzelnen Förderwerke).

Was bringt mir eine Studienförderung?

Eine Studienförderung bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • Finanzielle Unterstützung mit einem monatlichen Stipendium, gegebenenfalls Übernahme von Studiengebühren im Ausland und vieles mehr
  • Teilnahme an Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen (Politik, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft...) zum Ausbau unterschiedlicher Kompetenzen oder zur Berufsorientierung
  • Austausch und Vernetzung mit anderen Stipendiat/innen Beratung zur Studien- und Arbeitsplanung.

 


Was für Stipendien gibt es?

Zu den 13 Begabtenförderungswerken gehören die Studienwerke der politischen Stiftungen, die Parteien im Deutschen Bundestag nahestehen.  

Und andere Begabtenförderungswerke, die Gewerkschaften, Unternehmen, Kirchen oder Religionsgemeinschaften nahestehen:

Außerdem:

Interessiert? Dann informiere dich hier. Weitere Informationen (auch andere Stipendien):

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    Hinweis zum Flüchtlingsstatus

    Geflüchtete können grundsätzlich unabhängig vom Stand ihres Asylverfahrens ein Studium aufnehmen, wenn sie die entsprechenden hochschulrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Einige Studienwerke haben jedoch abweichende Fördervoraussetzungen, die vom Aufenthaltsstatus der Bewerberin oder des Bewerbers abhängen.


    Diese Informationen wurden von Stipendiatinnen und Stipendiaten der Heinrich-Böll-Stiftung zusammengestellt. Alle Informationen auch im Flyer