Lokales Integrationsmonitoring – Ein geeignetes Instrument zur Förderung gleicher Bildungschancen?

Von Frank Gesemann

Zu einer zukunftsorientierten politischen Steuerung von Integrationsprozessen gehört die Entwicklung von Kriterien für die Feststellung und Bewertung von Erfolgen sowie die Bereitstellung von Ressourcen für eine sorgfältige Evaluation von Programmen und Maßnahmen (vgl. Bertelsmann Stiftung / Bundesministerium des Innern 2005: 27). Im Rahmen einer Neuausrichtung der Integrationspolitik sind hierbei die Entwicklung aussagekräftiger Indikatoren und die Etablierung eines strategischen Berichtswesens von zentraler Bedeutung. Indikatoren sollen eine verlässliche Messung der Integration von Migranten ermöglichen, wobei es vor allem darauf ankommt, aus einer komplexen und häufig unübersichtlichen empirischen Wirklichkeit die relevantesten Sachverhalte herauszufiltern. Monitoringsysteme bieten einen programmatischen und konzeptionellen Rahmen, innerhalb dessen die Integration von Migranten auf der Grundlage der ausgewählten Indikatoren gemessen werden kann. Sie sollen Informationen über den Stand und den Verlauf der Integration zur Verfügung stellen und insbesondere auch ein gezieltes Eingreifen der Politik ermöglichen, um die soziale Integration von Migranten zu verbessern (vgl. Siegert 2006: 59ff.).

Das Bildungswesen zählt zu den zentralen gesellschaftlichen Bereichen, von deren Leistungsfähigkeit nicht nur die individuellen Entfaltungschancen von Kindern und Jugendlichen, sondern auch die ökonomische Wettbewerbsfähigkeit und der soziale Zusammenhalt der Gesellschaft wesentlich beeinflusst werden. Die Vielfalt der Wanderungsbewegungen und die Heterogenität der Zuwandererbevölkerungen stellen hierbei das Bildungssystem auf allen Stufen vor erhebliche Herausforderungen, die lange Zeit unterschätzt worden sind. Sie sind aber auch mit Potenzialen wie Mehrsprachigkeit, interkulturellen Kompetenzen und einer häufig überdurchschnittlichen Motivation von Migranten verbunden, die lange Zeit nicht als Chancen wahrgenommen worden sind. Angesichts der demographischen Entwicklung und der globalen Herausforderungen sind Bildung und Ausbildung junger Migrantinnen und Migranten von großer Bedeutung für die zukünftige Produktivität und den gesellschaftlichen Wohlstand (vgl. Konsortium Bildungsberichterstattung 2006: 1; 137).

In der Erklärung des Bundes zum Nationalen Integrationsplan vom Juli 2007 wird die Zunahme von Integrationsproblemen in Teilen der zweiten und dritten Generation von Zugewanderten vor allem als Ergebnis von Defiziten des deutschen Bildungswesens gewertet: „Die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von sozialer Herkunft und Migrationshintergrund in Deutschland ist im internationalen Vergleich besonders ausgeprägt. Zudem gelingt es hier offenbar weniger gut als in anderen Staaten, Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund systematisch und konsequent beim Erwerb der Landessprache zu unterstützen“ (Die Bundesregierung 2007: 12). Zwar werden die Ursachen für den mangelnden Erfolg des deutschen Bildungssystems beim Umgang mit sozialer Ungleichheit und kultureller Vielfalt nicht weiter erörtert, aber es wird hervorgehoben, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund „die Chance auf bestmögliche Bildung“ brauchen, um ihre Potenziale zu entwickeln. Zur Unterstützung dieses Prozesses „muss der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und Dienstleistungen erhöht werden“ (ebd.: 13).

Bemerkenswert ist zudem, dass die Themen „Indikatoren, Monitoring, Evaluierung“ im Nationalen Integrationsplan in systematischer Weise nur von der Arbeitsgruppe „Integration vor Ort unterstützen“ behandelt wurden. Evaluierung und Monitoring werden in diesem Kontext als wichtige Instrumente des Qualitätsmanagements und der kommunalen Politiksteuerung vorgestellt, die zur Aufklärung über Wirkungszusammenhänge, über Kosten und Nutzen von Integrationsmaßnahmen sowie zur Qualifizierung von Strategien, Konzepten und Programmen beitragen sollen: „Die Querschnittsaufgabe Integration (kann) durch regelmäßige Evaluierung und Fortschreibung von Konzepten und Maßnahmen, besonders mit Blick auf die Vielzahl beteiligter Akteure und eine um Effektivität bemühte Ausrichtung, besser bewältigt werden. Deshalb sollten Monitoring und Evaluierung als ein integraler und aktiver Bestandteil von Integrationskonzepten etabliert werden“ (ebd.: 121).

Es sind vor allem die Kommunen, „die einen Großteil der Integrationsleistungen erbringen müssen“ und für die eine erfolgreiche Integration von Migranten „von zentralem Interesse“ ist (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände 2006). In diesem Zusammenhang hat sich in vielen Städten, Kreisen und Gemeinden ein erweitertes Verständnis einer aktivierenden und fördernden Sozialpolitik herausgebildet, das vor allem durch eine stärkere Verknüpfung mit der Bildungs- und Integrationspolitik gekennzeichnet ist. Diese beiden Politikfelder haben in den vergangenen Jahren eine beispiellose Aufwertung erfahren. In der „Aachener Erklärung“ des Deutschen Städtetags vom November 2007 fordern die Städte ein stärkeres Engagement in der Bildungspolitik. Leitbild ist die „kommunale Bildungslandschaft im Sinne eines vernetzten Systems von Erziehung, Bildung und Betreuung“, in dem die Städte „eine zentrale Rolle bei der Steuerung und Moderation der zielorientierten Zusammenarbeit“ beanspruchen. Als Grundlage für Steuerung und Qualitätssicherung sollten Kommunen und Länder nach Auffassung des Deutschen Städtetags gemeinsam „ein umfassendes Bildungsmonitoring als integriertes Berichtswesen von Bildungsverläufen vor Ort“ entwickeln (vgl. Deutscher Städtetag 2007b).

In diesem Beitrag werden Stand und Perspektiven der Einrichtung eines lokalen Bildungs und Integrationsmonitorings im Hinblick auf eine Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund diskutiert. Im Anschluss an eine kurze Problematisierung der Datengrundlage werden einige ausgewählte Modelle eines Bildungs- und Integrationsmonitoring in Deutschland vorgestellt. Ein kurzes Resümee beschließt den Beitrag.

Datengrundlage
Bemühungen zur Verbesserung des Bildungserfolgs von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Rahmen eines systematischen Bildungs- und Integrationsmonitoring erfordern zunächst einmal eine Verbesserung der Datengrundlage. Die immer noch vorherrschende Unterscheidung zwischen Deutschen und Ausländern in der amtlichen Bildungsstatistik spiegelt die soziale Wirklichkeit einer Einwanderungsgesellschaft nicht mehr angemessen wider, da die Differenz zwischen der ausländischen Bevölkerung und der Bevölkerung mit Migrationshintergrund seit Ende der 1990er Jahre immer größer geworden ist. Im ersten, gemeinsam von Bund und Ländern in Auftrag gegebenen Bericht zu „Bildung in Deutschland“ wird vor diesem Hintergrund hervorgehoben, dass „Bildungspraxis und Bildungspolitik … genauerer Informationen darüber [bedürfen], wie sich die mit dem Migrationsstatus verbundenen Probleme empirisch im Einzelnen auf den verschiedenen Bildungs- und Ausbildungsstufen darstellen, wie sie sich nach Herkunftsgruppen, Regionen und Schularten unterscheiden und ob sie sich im Bildungsverlauf verstärken oder verringern“ (Konsortium Bildungsberichterstattung 2006: 138).1

Daten zum Migrationshintergrund der Bevölkerung in Deutschland wurden erstmals im Mikrozensus 2005 erhoben. Die Ergebnisse zeigen, dass in Deutschland 15,3 Millionen Personen mit Migrationshintergrund leben, was einem Anteil von 18,6 Prozent an der Gesamtbevölkerung entspricht. Ausländerinnen und Ausländer stellen mit 7,3 Millionen etwas weniger als die Hälfte aller Personen mit Migrationshintergrund, Deutsche mit 8,0 Millionen etwas mehr als die Hälfte. Von der Bevölkerung mit Migrationshintergrund verfügen etwa 70 Prozent über eigene Migrationserfahrungen, 30 Prozent sind in Deutschland geboren. Bei den unter 18-jährigen Personen haben bereits 28,6 Prozent und bei unter 6-Jährigen 32,7 Prozent einen Migrationshintergrund (vgl. Statistisches Bundesamt 2007).

Eine Differenzierung der Einwohner nach dem Migrationshintergrund ist eine zentrale Voraussetzung für ein systematisches Monitoring und die Bewertung von Integrationsprozessen. Der Wandel vom Ausländer- zum Migrationskonzept steht allerdings erst noch am Anfang, sodass bei Analysen zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund häufig noch auf Daten zurückgegriffen werden muss, die nur nach der Staatsangehörigkeit differenzieren. Dabei ist die Datenlage von Kommune zu Kommune unterschiedlich. In Städten wie Stuttgart, Wiesbaden oder Frankfurt am Main sind in den vergangenen Jahren Verfahren entwickelt worden, um die Einwohner mit Migrationshintergrund aus dem Melderegister zu ermitteln. In Berlin werden in der Schulstatistik seit dem Schuljahr 1997/98 Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache und seit dem Schuljahr 2005/2006 auch Schulabgänger nichtdeutscher Herkunftssprache  erfasst.3 Die Kultusministerkonferenz hat zudem am 08.05.2003 beschlossen, dass Daten zum Migrationshintergrund bei der Einführung einer auf Individualdaten basierenden Schulstatistik ab dem Schuljahr 2008/09 erhoben werden sollen.

Ethnic monitoring in Frankfurt am Main – Protokoll eines gescheiterten Versuchs
In der Stadt Frankfurt am Main haben die „Studie zur Erforschung des Standes der Integration von Zuwanderern und Deutschen“ (vgl. Straßburger 2001) und die „Dokumentation zur Situation von Schülerinnen und Schülern mit Migrationserfahrungen“ (vgl. Plath u. a. 2002) die Problematik der Datengrundlage und der Kategorien „Deutsche“ und „Ausländer“ aufgezeigt. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2003 ein „Ethnic monitoring“ zur „Verbesserung der Situation von Kindern mit Migrationshintergrund“ beschlossen: „Das Monitoring soll als Instrument der regionalen Bildungsplanung eine effiziente Steuerung des Ressourceneinsatzes ermöglichen. Es soll Daten zur regionalen Bildungsplanung liefern, soziale Benachteiligungen im Bildungswesen nach Umfang und Verlauf identifizieren und insbesondere Annäherungen an eine sinnvolle Erhebung des Merkmals „Migrationshintergrund“ liefern. Eine fundierte Erhebung soll Grundlagen für gezielte Strategien, z.B. zur verbesserten Förderung benachteiligter Gruppen schaffen und Aussagen über die Wirkung dieser Strategien ermöglichen.“

Zu einer Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung ist es allerdings nicht gekommen. Sie scheiterte an der unzureichenden Datengrundlage, da viele der gewünschten Indikatoren zwar in verschiedenen Datenbanken vorliegen, aber in der gegenwärtigen Form (nicht befriedigende Lösung der Frage des Migrationshintergrundes, unzureichende Aufbereitung und Veröffentlichung der Daten) nicht den Anforderungen eines Monitoring genügen und der  mangelnden Kooperationsbereitschaft städtischer Ämter bei der Suche nach einer praktikablen Lösung. Inzwischen gibt es eine neue Beschlusslage: Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat am 5.7.2007 gebeten, ein Integrationsmonitoring aufzubauen und die Integrationsberichterstattung „in veränderter Form, d. h. nicht mehr als summarischen Tätigkeitsbericht, sondern als ganzheitliche Dokumentation, Auswertung und Bewertung kommunaler Integrationspolitik vorzulegen“. Das Amt für Multikulturelle Angelegenheiten arbeitet zurzeit mit externer Unterstützung an einer Umsetzung dieses Beschlusses.

Monitoring zur Bildungsbeteiligung in Wiesbaden – Element einer differenzierten IntegrationsberichtserstattungDie Landeshauptstadt Wiesbaden hat im Januar 2005 einen „Sozialbericht zur Bildungsbeteiligung in Wiesbaden“ vorgelegt, der von einer ämterübergreifenden Projektgruppe erarbeitet wurde. Im Zentrum des Berichts stehen eine Bestandsaufnahme der Bildungsbeteiligung im vorschulischen und schulischen Bereich sowie die Identifizierung von Bildungsgewinnern und -verlierern. Zu den Gruppen, die bislang ihre Potenziale im Bildungssystem nur unzureichend realisieren können, gehören demnach Kinder aus Familien mit niedrigem sozialem bzw. sozioökonomischem Status, Kinder aus Familien mit Migrationserfahrung und – mit zunehmender Tendenz – männliche Kinder und Jugendliche. Der Bericht unterstreicht die große Bedeutung, die der Verbesserung der Bildungsbeteiligung aus der Perspektive der sozialen Kommunalpolitik zukommt, diskutiert kommunale Handlungsfelder und -möglichkeiten und gibt Hinweise auf Handlungsbedarfe entlang der Bildungsphasen und Übergänge.

Zu den Empfehlungen des Berichts gehört die Etablierung eines Bildungsmonitorings, um auf der Grundlage ausgewählter Indikatoren nicht nur den aktuellen Stand, sondern auch die weitere Entwicklung der Bildungsbeteiligung beobachten zu können. Mit der anschließend vom Magistrat am 13. Dezember 2005 beschlossenen Einführung des Monitoring wird das Ziel verfolgt,

  • die Entwicklung der Bildungsbeteiligung in den verschiedenen Phasen des schulischen und außerschulischen Bildungssystems zu verfolgen,
  • Fortschritte, oder auch Rückschritte in der Bildungsbeteiligung messbar zu machen und 
  • das Bildungsverhalten der verschiedenen Bevölkerungsgruppen auf Annäherungen zu überprüfen.

Die Ergebnisse des Monitoring zur Bildungsbeteiligung sollen künftig einmal pro Jahr veröffentlicht werden. Im Bericht für das Jahr 2006 wurde zudem angekündigt, dass eine Erweiterung des Monitoring um Daten zur schichtenspezifischen Bildungsbeteiligung geplant ist (Landeshauptstadt Wiesbaden 2006).

Das „Monitoring zur Bildungsbeteiligung“ ist eines unter mehreren Elementen der hoch entwickelten Wiesbadener Sozial- und Integrationsberichterstattung – mit bundesweiter Ausstrahlungskraft (vgl. Bertelsmann Stiftung / Bundesministerium des Innern 2005: 29). Hierzu gehört auch das Monitoring zur Integration von Migranten in Wiesbaden als zentraler Bestandteil des Integrationskonzepts, das die Stadt Wiesbaden am 12. Februar 2004 beschlossen hat (Landeshauptstadt Wiesbaden 2004). Das Monitoringsystem soll – auf der Grundlage von Indikatoren und Kennzahlen – den Stand des Integrationsprozesses, die Wirkungen der Integrationsmaßnahmen und die Veränderungen der Rahmenbedingungen regelmäßig dokumentieren und eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung von Handlungsschwerpunkten und die weitere Steuerung des Prozesses liefern.5 Zu allen sechs Handlungsfeldern des Integrationskonzepts (Sprachkompetenz, Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnen, Gesundheit, Integrationskompetenz der Verwaltung) sollen langfristig Steuerungskreise gebildet werden, die sich auf ein Handlungsprogramm mit jeweils spezifischen Zielen, Messgrößen zur Zielerreichung und ein für alle verbindliches Berichtsformat einigen. 

Das Wiesbadener Monitoringsystem beeindruckt vor allem durch die Verknüpfung der verschiedenen Handlungsfelder kommunaler Integrationspolitik im Rahmen einer differenzierten und kontinuierlichen Berichterstattung. Zu den Stärken des Monitoring zur Bildungsbeteiligung gehört zudem, dass die unterschiedlichen Bildungsphasen und -übergänge in überzeugender Weise entlang der „Altersachse“ von Kindern und Jugendlichen entwickelt wurden. Zu den Schwächen des Monitorings gehört allerdings, dass Kontextmerkmale des Bildungserfolgs von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund bislang (noch) nicht systematisch erfasst und vor allem die Bildungsinstitutionen selbst nicht in den Blick genommen werden, obwohl die Bedeutung von attraktiven Angebotsstrukturen insbesondere in sozialstrukturell benachteiligten Gebieten im Sozialbericht zur Bildungsbeteiligung deutlich hervorgehoben wird (vgl. Landeshauptstadt Wiesbaden 2005: 58; 76).

„Integration durch Bildung“ des Berliner Senats –Vom Programm zur IntegrationssteuerungDer Senat von Berlin hat bereits im Mai 2005 ein Programm „Integration durch Bildung“ beschlossen. Dieses umfangreiche „Konzept zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Migrationshintergrund“ umfasst eine Analyse von Ausgangslage und Zielgruppen, die Entwicklung von Leitideen, Zielen und Indikatoren sowie die Identifizierung von Handlungsfeldern und Maßnahmen (vgl. Abgeordnetenhaus 2005a). Mit dem Programm „Integration durch Bildung“ verfolgt der Senat drei integrationspolitische Hauptziele:

  •  die Erhöhung der Bildungsbeteiligung und das Erreichen höher qualifizierter Schulabschlüsse bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund als „Grundlage für ein selbstverantwortliches Leben und gesellschaftliche Partizipation“;
  • den Abbau von Sprachbarrieren bei Eltern mit Migrationshintergrund, die Einbeziehung in den Spracherwerbsprozess der Kinder und eine Verbesserung der Mitwirkung von Migranten in den Gremien und bei allen Aktivitäten von Bildungseinrichtungen;
  • den Erwerb bzw. die Verbesserung einer gründlichen Kenntnis von Kultur und Gesellschaft bei Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und deren Eltern.

Im August 2005 hat der Senat von Berlin ein umfassendes, ressortübergreifendes Integrationskonzept vorgelegt, in das auch die Hauptziele des Programms „Integration durch Bildung“ aufgenommen wurden. Im Zentrum des Gesamtkonzepts stehen die Beschreibung aktueller und künftiger Herausforderungen der Integrationspolitik sowie der damit verbundenen Anforderungen an die Landespolitik. Zu den Zielen des Senats gehört, die integrationspolitischen Anstrengungen der verschiedenen Senatsverwaltungen in den Rahmen einer gesamtstädtischen Strategie zu stellen, die vielfältigen Programme und Maßnahmen stärker aufeinander zu beziehen und die jeweiligen Zielkoordinaten zu präzisieren. Integrationspolitik wird als Querschnittsaufgabe in einem strategisch ausgerichteten Steuerungsprozess konzipiert, der die Präzisierung von Leitbildern und politischen Zielen, die Entwicklung integrationspolitischer Indikatoren und ein regelmäßiges Berichterstattungssystem umfasst (vgl. Abgeordnetenhaus 2005b).

Nach der Auswertung der zahlreichen Anhörungen in den Ausschüssen hat das Abgeordnetenhaus von Berlin den Senat im Juni 2006 aufgefordert, ein „mittelfristiges Arbeitsprogramm zur Integrationssteuerung zu erarbeiten, indem konkrete Ziele, Maßnahmen und Berichterstattungsverfahren sowie zur Überprüfung der Arbeitsergebnisse messbare Indikatoren festgelegt werden“ (Abgeordnetenhaus von Berlin 2007: 1). Im zweiten Integrationskonzept vom Juli 2007 hat der Berliner Senat acht Handlungsstrategien identifiziert, „die für den Erfolg der Berliner Integrationspolitik ausschlaggebend sind“ und diese mit Zielen, spezifischen Handlungsfeldern, Leitprojekten und Indikatoren untersetzt (ebd.: 6). Mit einem regelmäßigen indikatorengestützten Bericht sollen Senat, Abgeordnetenhaus und Öffentlichkeit über integrationspolitische Entwicklungen informiert und die Grundlage für eine Weiterentwicklung von Programmen und Maßnahmen gelegt werden.

Das übergeordnete Ziel im Handlungsfeld „Integration durch Bildung“ ist „die Angleichung des Niveaus der Schulabschlüsse und des Sprachniveaus zwischen Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund in allen Stadien der vorschulischen Bildung sowie eine gleichberechtigte Partizipation erwachsener Migranten/innen an Angeboten der Aus- und Weiterbildung“.Diesem Oberziel werden 10 Teilziele und 13 Indikatoren für die „Überprüfung der Zielerreichung“ zugeordnet. Die Indikatoren orientieren sich an den verschiedenen Phasen der Bildungslaufbahn (vorschulische Bildung, Grundschule, weiterführende Schule, berufliche Bildung, Hochschule, Erwachsenen- und Weiterbildung). Zu ihnen gehören Indikatoren, die sich vor allem auf die Bildungsbeteiligung und die Zertifikate von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beziehen, aber auch auf (mangelnde) Kompetenzen (Sprachförderbedarf einzuschulender Kinder, Sprachstandmessung in der 7. Jahrgangsstufe) und Merkmale der interkulturellen Öffnung von Bildungseinrichtungen (Anteil der Erzieher/innen und Lehrer/innen mit Migrationshintergrund, Anteil der Eltern mit Migrationshintergrund an Elternvertretern) beziehen.     

Zu den Stärken des Berliner Modells gehören vor allem die Verknüpfung von Zielen und Indikatoren, auch wenn die Zuordnung nicht immer zu überzeugen vermag, die Orientierung an den verschiedenen Phasen der Bildungslaufbahn, die über das Wiesbadener Monitoring hinausgeht (Einbeziehung von beruflicher Bildung, Hochschule, Erwachsenen- und Weiterbildung) sowie die Einbeziehung von Kontextmerkmalen wie beispielsweise die interkulturelle Öffnung von Bildungseinrichtungen. Zu den Schwächen gehören die mangelnde Tiefe des Indikatorensets, das vor allem die kritischen Übergänge zwischen den verschiedenen Bildungsphasen ausblendet sowie die mangelnde ethnische, soziale und sozialräumliche Differenzierung der Daten.

Resümee
Bildung und Ausbildung haben eine Schlüsselfunktion für den erfolgreichen Verlauf von Integrationsprozessen. Sie entscheiden über den Zugang zu gesellschaftlichen Positionen und Ressourcen und die Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen. Sprachliche und kulturelle Kompetenzen von Migranten beeinflussen die Erfolge im Bildungs- und Ausbildungssystem sowie die Integration in den Arbeitsmarkt (kulturelle Integration). Qualifizierte Schulabschlüsse, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Hochschulausbildung sind von zentraler Bedeutung für die Aufstiegschancen und die soziale Platzierung von Zuwanderern (strukturelle Integration). Die Einrichtungen des Bildungssystems sind zudem von großer Bedeutung für die Entwicklung interkultureller Kontakte und Freundschaften (soziale Integration) sowie die Identifikation von Migranten mit den Grundwerten und Strukturen einer demokratischen Gesellschaft (identifikatorische Integration).

Die Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Forschung zeigen, dass der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowohl durch individuelle und familiäre Lebensbedingungen (z.B. Einreisealter, soziale Position und Bildungsnähe der Eltern, Familien- und Freizeitsprache, interethnische Kontakte) als auch durch institutionelle und gesellschaftliche Bedingungen (z.B. Förderung von Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen, Nutzung und Dauer des Besuchs von Kindertageseinrichtungen, ethnische und sozioökonomische Zusammensetzung der Schülerschaft, Unterschiede in der Qualität der Lehrer/innen, in der Ausstattung der Schulen sowie im sozialen und intellektuellen Klima von Schulen) beeinflusst werden.

Welche Schlussfolgerungen lassen sich hieraus für die Einrichtung eines Monitorings zur Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ziehen?

1.  Ein direkter Vergleich der Bildungsdaten von Personen mit und ohne Migrationshintergrund ist aufgrund unterschiedlicher sozioökonomischer Lebensbedingungen (Bildungsniveau und sozialer Status der Eltern) und wechselnder Zusammensetzung der Schülerschaft (Zu- und Abwanderung) schwierig.  Die Gesamtgruppe der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund besteht zudem aus sehr unterschiedlichen Personengruppen, die sich in Bezug auf ihre nationale bzw. ethnische Herkunft (Unionsbürger, Angehörige von Drittstaaten), ihre Migrationsgeschichte (Arbeits-, Flucht- oder Heiratsmigration), ihre Bildungsbiographie (Einschulung in Deutschland, Seiteneinsteiger im deutschen Schulsystem und ihren rechtlichen Status (deutsche Staatsbürger, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, temporärer Aufenthaltsstatus) deutlich voneinander unterscheiden.
2.  Für ein Integrationsmonitoring ist die Erfassung des Migrationshintergrundes über den Geburtsort von Kindern und Jugendlichen bzw. den Geburtsort / das Geburtsland ihrer Eltern unverzichtbar (erste und zweite Generation). Im Bildungsbereich ist die Erfassung der Kommunikationssprache in der Familie sinnvoll, da sie allgemeine Hinweise auf einen möglichen Förderbedarf bietet. Wünschenswert wären auch die Ermittlung von Seiteneinsteigern im deutschen Schulsystem über das Jahr der Zuwanderung von Kindern und Jugendlichen sowie die Erfassung von Bildungsniveau und sozialem Status der Eltern. Unverzichtbar sind zudem eine differenzierte Erfassung des Schulerfolgs von Kindern und Jugendlichen aus den wichtigsten Herkunftsländern sowie eine sozialraumbezogene Datenerhebung, da die Bildungseinrichtungen für den Prozess der stadträumlichen Integration von besonderer Bedeutung sind (vgl. Gesemann 2006a).
3. Ein aussagekräftiges Monitoring zur Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sollte daher 

  • die zentralen Daten zu den verschiedenen Bildungsphasen und übergängen (Eltern- und Familienbildung, Früh- und Elementarbildung und Übergang Elementarbereich – Grundschule, Bildung im Grundschulalter und Übergang Grundschule – weiterführende Schulen, Bildungsbeteiligung im Rahmen der Sekundarstufen I und II, und Schulabschlüsse, Übergang Schule – Berufsausbildung, Hochschule) zusammenführen; 
  • nicht auf Daten zum Migrationsstatus und zur Herkunftssprache beschränkt werden, sondern auch die soziale Lage von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen. Wenn diese Dimension ausgeblendet wird, dann droht die Gefahr einer Ethnisierung sozial bedingter Bildungsungleichheiten. Unverzichtbar ist zudem eine Differenzierung der Daten nach Geschlecht, zumal diesem Merkmal eine zunehmende Bedeutung bei der Erklärung von Bildungserfolgen zukommt;  
  • nicht nur Daten zu den Kompetenzen und Leistungen von Kindern und Jugendlichen, zur Verteilung auf die verschiedenen Schularten und zu den erreichten Bildungsabschlüssen umfassen, sondern auch die Dimensionen der sozialen Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund (Kontakte und Freundschaften) und identifikatorischen Integration (Vertrauen in Bildungsinstitutionen) berücksichtigen;
  • nicht nur individuelle Merkmale von Kindern und Jugendlichen erfassen, sondern auch Kontextfaktoren berücksichtigen (sozioökonomischer Status des Wohngebietes, soziale und ethnische Zusammensetzung der Schülerschaft, zentrale Merkmale von Bildungseinrichtungen). Vernachlässigt man diese Kontextfaktoren, dann besteht die Gefahr, dass Bildungserfolge individualisiert werden. 


In vielen Konzepten von Ländern und Kommunen zur Integration von Zuwanderern kommt der interkulturellen Öffnung eine Schlüsselbedeutung zu. Im „Integrationskonzept von Berlin“ wird sie beispielsweise als das „vorrangige integrationspolitische Leitbild“ des Senats beschrieben, das die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen ermöglichen soll. Vor diesem Hintergrund erscheint es zwingend, aussagekräftige Indikatoren zu entwickeln, um den Prozess der interkulturellen Öffnung von Bildungseinrichtungen systematisch beobachten und bewerten zu können. Die Bildungserfolge von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund hängen nicht zuletzt von der Qualität der Bildungseinrichtungen, dem institutionellen Umgang mit kultureller Vielfalt sowie einer gelingenden Kooperation mit Eltern und zentralen Akteuren im Stadtteil ab.  

Die Einrichtung eines Monitoring-Systems, das regelmäßig geeignete Daten über die soziale Situation und die Bildungsbeteiligung verschiedener Bevölkerungsgruppen liefert, ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine kommunale Bildungspolitik, die auf die Förderung gleicher Bildungschancen und die Erschließung aller Potenziale abzielt. Hierzu bedarf es einer kommunalen Strategie, die Bildungs-, Familien-, Integrations-, Sozial- und Stadtentwicklungspolitik stärker miteinander verknüpft. Erforderlich ist der Aufbau einer „integrierten Fachplanung“, „die geeignet ist, die Verengungen und Begrenzungen der Teilsysteme Kinder- und Jugendhilfe sowie Schule zu überwinden und ein konsistentes Gesamtsystem für Bildung, Betreuung und Erziehung im kommunalen Raum zu entwickeln“ (BMFSFJ 2006: 566; siehe auch Radtke u. a. 2005). Nur die Kommunen haben das Interesse und die Möglichkeit, die verschiedenen Bildungsorte und -institutionen miteinander zu verknüpfen und eine kontinuierliche Berichterstattung zur Bildungsbeteiligung zu leisten.


Anmerkungen

Dieser Beitrag  basiert auf Überlegungen, die im Rahmen einer Gutachtertätigkeit für das von der Europäischen Union geförderte Projekt „Indicators of immigrant integration“ entstanden sind (vgl. Gesemann 2006; 2007), die aktualisiert und weiterentwickelt wurden. Weiterführende Gedanken zu den integrationspolitischen Aufgaben und Möglichkeiten einer kommunalen Bildungspolitik finden sich in einem Beitrag für den von Gesemann/Roth (2008) herausgegebenen Band „Lokale Integrationspolitik in der Einwanderungsgesellschaft (vgl. Gesemann 2008).

Siehe hierzu auch den von der Arbeitsstelle Interkulturelle Konflikte und gesellschaftliche Integration (AKI) herausgegebenen Band „Migrationshintergrund von Kindern und Jugendlichen: Wege zur Weiterentwicklung der amtlichen Statistik“ (AKI 2005) mit einer Bilanz von Söhn/Özcan (2005) sowie den Beitrag von Söhn (2007).  

2. Zu den Personen mit Migrationshintergrund werden in der Definition des Statistischen Bundesamts (2007: 6) „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“.

3. Mit dem Merkmal „nichtdeutsche Herkunftssprache“ werden in Berlin Schüler/innen erfasst, die in der Familie überwiegend ihre Muttersprache sprechen.

4. Stadt Frankfurt am Main, Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung, 06.06.2005.

5. Mit dem Bericht 2007 wurden die Daten bereits im vierten Jahr fortgeschrieben
 

Literatur

  • Abgeordnetenhaus von Berlin (2005a): Integration durch Bildung. Drucksache 15/3973, 13.05.2005.
  • Abgeordnetenhaus von Berlin (2005b): Ein Integrationskonzept für Berlin. Drucksache 15/4208, 23.08.2005.
  • Abgeordnetenhaus von Berlin (2007): Weiterentwicklung des Integrationskonzepts für Berlin. Drucksache 16/0715, 3.7.2007.  
  • Arbeitsstelle Interkulturelle Konflikte und gesellschaftliche Integration (Hrsg.) (2005): Migrationshintergrund von Kindern und Jugendlichen: Wege zur Weiterentwicklung der amtlichen Statistik. Bonn / Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung.
  • Bertelsmann Stiftung / Bundesministerium des Innern (Hrsg.) 2005: Erfolgreiche Integration ist kein Zufall. Strategien kommunaler Integrationspolitik. Gütersloh: Verlag Bertelsmann-Stiftung.
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (2006): Positionspapier zum Integrationsgipfel am 14.07.2006. Berlin.
  • Deutscher Städtetag (2007): Aachener Erklärung des Deutschen Städtetages anlässlich des Kongresses „Bildung in der Stadt“ am 22./23. November 2007.
    Die Bundesregierung (2007): Der Nationale Integrationsplan. Neue Wege – Neue Chancen. Berlin.
  • Gesemann, Frank (2006): Indikatoren der Integration im Bildungsbereich. INTI-Projekt Indicators of Immigrant Integration. Gutachten im Auftrag des Integrationsbeauftragten des Senats von Berlin. Berlin.
  • Gesemann, Frank (2007): Indikatoren der Integration im Bildungsbereich, in: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration (Hrsg.): Indikatoren zur Messung von Integrationserfolgen. Ergebnisse des transnationalen Projekts Indikatoren für die Zuwandererintegrati-on. Berlin, S. 48-70.
  • Gesemann, Frank (2008): Kommunale Bildungspolitik – Schlüssel zur Integration von Migranten?, in: Frank Gesemann/Roland Roth (Hrsg.): Lokale Integrationspolitik in der Einwanderungsgesellschaft. Wiesbaden: VS Verlag (in Vorbereitung)
  • Gesemann, Frank / Roland Roth (2008): Lokale Integrationspolitik in der Einwanderungsgesellschaft. Migration und Integration als Herausforderung von Kommunen Wiesbaden: VS Verlag (in Vorbereitung)
  • Konsortium Bildungsberichterstattung (2006) (Hrsg.): Bildung in Deutschland. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration. Im Auftrag der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
  • Landeshauptstadt Wiesbaden (2004): Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Wiesbaden. Wiesbaden: Einwohner- und Integrationsamt. 
  • Landeshauptstadt Wiesbaden (2005): Gleiche Bildungschancen für alle? Sozialbericht zur Bildungsbeteiligung in Wiesbaden?. Wiesbaden: Amt für Soziale Arbeit.
  • Landeshauptstadt Wiesbaden (2006): Monitoring zur Bildungsbeteiligung in Wiesbaden. Wiesbaden 2006: Amt für Wahlen, Statistik und Stadtforschung.
  • Plath, Ingrid / Bender-Szymanski / Koch, Christian (2002): Dokumentation zur Situa-tion von Schülerinnen und Schülern mit Migrationserfahrungen an Frankfurter Schu-len im Schuljahr 2000/2001. Frankfurt am Main: Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung.
  • Radtke, Frank-Olaf / Hullen, Maren / Rathgeb, Kerstin (2005): Lokales Bildungs- und Integrationsmanagement. Bericht der wissenschaftlichen Begleitforschung im Rahmen der Hessischen Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS). Frankfurt am Main: Johann Wolfgang Goethe-Universität.
  • Siegert, Manuel (2006): Integrationsmonitoring – State of the Art in internationaler Perspektive. Studie im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Überarbeitete Fassung vom 23. Februar 2006. Bamberg.
  • Söhn, Janina (2007): Bildungsdaten und Migrationshintergrund. Bilanz und Perspekti-ven, in: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration (Hrsg.): Indikatoren zur Messung von Integrationserfolgen. Ergebnisse des transnationalen Projekts Indikatoren für die Zuwandererintegration. Berlin, S. 71-78.
  • Söhn, Janina / Özcan, Veysel (2005): Bildungsdaten und Migrationshintergrund: Eine Bilanz, in: Arbeitsstelle Interkulturelle Konflikte und gesellschaftliche Integration (A-KI) (2005): Migrationshintergrund von Kindern und Jugendlichen: Wege zur Weiterentwicklung der amtlichen Statistik. Bonn / Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bundesministerium für Bildung und Forschung.
  • Statistisches Bundesamt (2007): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2005. Wiesbaden.
  • Straßburger, Gaby (2001): Evaluation von Integrationsprozessen in Frankfurt am Main. Studie zur Erforschung des Standes der Integration von Zuwanderern und Deutschen in Frankfurt am Main am Beispiel von drei ausgewählten Stadtteilen. Bamberg: europäisches forum für migrationsstudien.

 

Frank Gesemann ist Geschäftsführer von M & S – Migration und Stadtentwicklung in Berlin.