Schulerfolg durch Elternselbstorganisation: das Beispiel des spanischen Elternvereins

 

von Adolfo Fernández

Die staatlich organisierte Einwanderung der spanischen Arbeiter in Deutschland fing im Jahre 1960 an. Das technische Instrument war die Vereinbarung zwischen Deutschland und Spanien für die Anwerbung von spanischen Arbeitern für die Bundesrepublik Deutschland vom 28 März 1960. Bereits dieses erste Jahr schätzte das IEE (Instituto Español de Emigración), dass ca. 26000 Spanier nach Deutschland gekommen waren.

Die Möglichkeit für die Spanier Arbeit zu bekommen, und das mit einem Lohn der verglichen mit den Löhnen in Spanien hoch war, bedeutete für viele Spanier einen starken Anreiz nach Deutschland zu gehen. So wuchs die Zahl der Spanier in der Bundesrepublik allmählich bis auf 287.021 im Jahre 1973. In diesem Jahr ereignete sich der „Ölschock“ und dadurch eine wachsende Wirtschaftskrise. Die Bundesregierung verfügte in November den Anwerbestop und 1974 die „Flankierenden Maßnahmen“ zu Verringerung der Zahl der Ausländer in der Bundesrepublik. Die Zahl der Spanier ging 1975 auf 247.447 zurück. Die Verfestigung der Demokratie in Spanien nach dem Ende der Diktatur1975, und die politische Stabilität des Landes nach Inkrafttreten der demokratischen Verfassung von 1978 trugen auch zur Rückkehr der Spanier bei. 1980 war die Zahl der Spanier in Deutschland auf 179952 gesunken, im Jahre 2000 auf 129.471 und 2006 auf 106.819.

Der Aufenthalt der Gastarbeiter war als temporär gedacht, ohne Aufenthalts-Verfestigung und dadurch mit geringen sozialen Kosten. Die Anwerbung richtete sich primär an alleinstehende oder allein kommende, gesunde, unbescholtene Erwachsene nicht älter als 40 Jahre die arbeitsfähig waren und in den Rezessionszeiten als Puffer gegen die Arbeitslosigkeit dienen sollten, weil man sie zurück schicken konnte. Die Fremden bekamen den Namen „Gastarbeiter“. Gleichwohl verlief die Entwicklung anders.

Die Sorgen der Spanier die während der 60er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland blieben, waren außer der Fremdheit des Landes, die Unkenntnis der Sprache und der Gewohnheiten der Deutschen, die Verlängerung der befristeten Arbeitsverträge und Aufenthaltsgenehmigungen.

Wichtige Ziele waren die freie Wahl und freier Wechsel des Arbeitsplatzes, die freie Wahl des Wohnortes, die Familienzusammenführung oder mit zunehmender Aufenthaltsdauer die Gründung einer Familie, und dadurch bedingt das Finden und Mieten einer Wohnung (die ausreichend groß sein musste um die Bedingung für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für die Familie zu erfüllen) und die Erziehung der Kinder.

Da die deutsche Gesellschaft betonte, dass Beschäftigung und Aufenthalt auf begrenzte Zeit zu gewähren sei, widersprachen die langfristigen Bedürfnisse der Familien den Interessen der hiesigen Gesellschaft.

Der Staat und die Unternehmen, die wegen des wirtschaftliche Wachstums massiv Gastarbeiter rekrutierten ( die Anwerbung hatte 1955 mit Italien angefangen), waren wenig bereit, die Kosten für die Entstehung von Wohnraum, Kindergärten oder Schulplätzen zu tragen.

Ende der 60er Jahre verfügten die Spanier über ausreichende Erfahrungen um zu merken, dass die mangelnde Unterbringung, die provisorischen Lösungen, das Fehlen von Kindergartenplätzen und Schulkonzepten zu Fehlentwicklungen führten, die sich sehr ungünstig auswirkten.

Was folgte beschreibt die Broschüre „Lo que somos y hacemos“, „Wer wir sind, was wir tun“ vom November 1979 von Bund der Spanischen Elternvereine in der Bundesrepublik Deutschland e.V.

Die Eltern organisieren sich

Um dieser Fehlentwicklung entgegen zu wirken, fingen Eltern an sich zu treffen, um dauernde Lösungen für ihre Kinder herbeizuführen. Fragen des Transportes der Kinder in die Schulen, Erhaltung und Bewahrung der eigenen Kultur, Schwierigkeiten für Kinder und Eltern mit dem deutschen Schulsystem, Fragen der Angemessenheit der verschiedenen Schulangebote, etc. standen im Mittelpunkt der Beratungen. Zunächst waren es Elternräte (juntas de padres), die sich solchen Aufgaben widmeten. Allmählich gingen sie über, Elternvereine zu gründen. So entstanden schon Ende der sechziger Jahre die ersten Vereine spanischer Eltern. Diese Entwicklung setzte sich in den siebziger Jahren fort und heute (1979) gibt es kaum eine spanische Gemeinde, die nicht über einen Elternrat oder einen Elternverein verfügt. Das Hauptziel dieser Vereinigungen ist in ihren Vereinsstatuten verankert: ,,Die Lösung der Schul- und Erziehungsprobleme der spanischen Kinder, die Besserung der Bildungschancen und dergleichen". Andere Ziele sind die Wahrung der eigenen Kultur und die Elternbildung.

Notwendigkeit einer Elternorganisation auf Bundesebene

Wenngleich die Eltern sich auf Lokalebene organisierten, so entdeckten sie bald, dass die Problematik der Beschulung ihrer Kinder nicht ein lokales, sondern ein Problem auf Bundesebene darstellte, so dass schon in den ersten 1970er Jahren der Gedanke des Austausches und der Koordinierung der verschiedenen Vereine in vielen Gemeinden entstand. Es war in Wiesbaden als nach einem Vortrag von Herrn Luis Zabalegui, dem damaligem Referenten für Schulwesen und Erwachsenenbildung der Spanischen Katholischen Missionen in der BRD mit Sitz in Bonn die Idee der Gründung einer Nationalorganisation von Eltern ausdiskutiert und konkretisiert wurde. Das geschah im Mai 1973. Herr Zabalegui übernahm die Aufgabe, in den nachfolgenden Wochen bei anderen Ortsvereinen sich über die Stimmung zur Gründung einer Nationalelternorganisation zu informieren. Einen Monat später konnte Herr Zabalegui den Eltern in Wiesbaden über das breite Echo berichten, dass diese Idee bei den an anderen Orten bestehenden Elternvereinen gefunden hatte. Es wurde der 10. und 11. November 1973 als Termin für das erste Treffen von Delegierten der vorhandenen Elternvereine bestimmt. Von etwa 35 solchen Elterngruppen folgten 24 der Einladung. So wurde der Bund der Spanischen Elternvereine in der BRD e.V. gegründet. Ein vorläufiger Vorstand bekam den Auftrag, eine zweite Generalversammlung vorzubereiten, in der die Statuten der neuen Organisation verabschiedet und ein Vorstand nach der Satzung gewählt werden sollte.........bis hier die Broschüre vom 1979.

Eine ähnliche Entwicklung durchliefen die Spanischen Elternvereine in anderen europäischen Ländern. Nach der Gründung von deren nationalen Föderationen wurde 1981 die („Confederación Europea de Asociaciones Españolas de Padres de Familia“) „Europäische Konföderation der Spanische Elternvereine“ gegründet mit Verbänden aus den Niederlanden, Belgien, Schweiz, Gross Britannien, Frankreich und Deutschland.

Die spanischen Elternvereine verstanden sich als selbständige Organisationen, deren Mitglieder sich gegenseitig mit Informationen, dolmetschen und übersetzen, mit organisierten Hausaufgabenhilfe für die Schule und vielem mehr unterstützten. Durch die Entstehung der Vereine gingen die Erfahrungen und Kenntnisse von den Eltern, deren Kinder einen bestimmten Bereich der schulischen Bildung durchlaufen hatten, nicht verloren, was sehr wichtig für eine günstigere schulische Entwicklung der folgenden Kinder wurde.

Die Elternvereine setzten sich für die Einschulung der spanischen Kinder in die deutschen Regelklassen ein, auch unterstützten sie den Besuch der deutschen Kindergärten. Gleichzeitig verlangten sie die Unterrichtung in spanischer Sprache für die Kinder, was meistens nachmittags in den sogenannten Zusatzschulen nach der deutschen Regelschule geschah und heute noch geschieht.

"Die ausdauernde Verfolgung der Lösung: deutsche Regelschule plus muttersprachlicher Unterricht als unverzichtbare und angemessene Forderung für die spanischen Schüler, brachte den Erfolg, den exemplarisch folgendes Zitat zum Ausdruck bringt:
Die Betrachtung nach Staatsangehörigkeit ergibt, dass die Verteilung auf die Schularten bei spanischen Jugendlichen am ehesten mit der der Deutschen zu vergleichen ist. Nur etwas über ein Viertel der jungen Spanier und Spanierinnen besucht die Hauptschule, während dieser Anteil bei allen übrigen Nationalitäten wesentlich höher ist. Der Anteil der spanischen Jugendlichen, der weiterführende Schulen besucht, liegt mit 51 % Realschülern und Gymnasiasten weit über den entsprechenden Werten der anderen Vergleichsgruppen."1

Nach dem Schulerfolg folgte der Berufserfolg, wie folgendes Zitat darstellt.

"Die Erfolge im Bildungsbereich haben sich in den Arbeitsmarkt übersetzt. Verglichen mit den anderen Zuwanderungsgruppen aus der Anwerbezeit weisen Spanier die günstigsten Ausbildungszahlen die höchsten Angestelltenanteile und die niedrigste Arbeitslosenquote auf."2

Die Elternvereine und der Bund der Spanischen Elternvereine in der Bundesrepublik Deutschland e.V. unterhielten Kontakte mit den spanischen und deutschen Administrationen und informierten die Familien über Gesetze und Gesetzesänderungen die sie betrafen.

Sie protestierten seiner Zeit gegen die Reduzierung des Kindergeldes für die Familienkinder die in Spanien wohnten, oder gegen die Reduzierung des Alters der Kinder, die im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen durften. Sie informierten die Spanier über den best möglichen Aufenthaltstatus, seiner Zeit die „Aufenthaltsberechtigung“ und über die Wege eine „Aufenthaltsberechtigung“ zu erlangen. Sie lehnten die Rotationspläne oder die „Rückkehrprämie“ ab, sowie die Nationalitätenschulen nach dem bayerischen Modell.
In den 1980er Jahren wurden in den Vollversammlungen des Bundes der Spanischen Elternvereine Auszüge der Deutschen Verfassung in spanischer Sprache verteilt. Aus zweierlei Gründen: Erstens zum Kennerlernen, und zweitens um zu erfahren, dass die Verfassung auch uns schützte.

Nach dem Eintritt Spaniens in die EU 1986, waren die Bedingungen der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für die Spanier so sehr verbessert, dass praktisch keine Schwierigkeiten mehr bestanden.

Eine alte Forderung blieb jedoch über die Jahrzehnte bestehen, die „doppelte Staatsangehörigkeit“. 1981 in der VIII Vollversammlung des „Bundes der Spanischen Elternvereine“ in Vallendar bei Koblenz wurde unter anderem beschlossen, die doppelte Staatsangehörigkeit zu verlangen. Über die Jahre hinweg wurde in verschiedenen Schüben durch persönliche Kontakte mit den Administrationen oder mit Schriften wie z.B. an den früheren Bundeskanzler Hr. Schröder und den früheren spanischen Regierungschef Hr. Aznar daran erinnert.

Endlich gilt seit dem 28.8.2007: Bundesministerium des Innern: „Im Hinblick auf das Ziel der fortschreitenden europäischen Integration hat der Gesetzgeber eine spezielle Regelung getroffen: Bei der Einbürgerung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wird generell nicht mehr zur Einbürgerungsvoraussetzung gemacht, dass zuvor dessen Staatsangehörigkeit aufgegeben wird (§ 12 Abs. 2 StAG)“.
Wir wissen nicht welches Gewicht unsere Bemühungen oder die der anderen Unionsbürger für diese Entscheidung gehabt haben, das Ergebnis freut uns sehr.

Jetzt sind die Türen für die Spanier in der Bundesrepublik Deutschland für Bilingualität plus Binationalität offen.

Mit der Spanischen Weiterbildungsakademie / Academia Española de Formación AEF e.V. die 1983 in Bonn gegründet wurde, unterhält der Bund der Spanischen Elternvereine enge Beziehungen im Bereich der Erwachsenenbildung.
So in der Kooperation und Mitverantwortung für das Projekt ADENTRO für die Bildung von Multiplikatoren für die soziale Aktivierung und Integration der älteren Zuwanderer , oder das Projekt IMPULSO für die professionelle Aufwertung der bilingualen und bikulturellen jungen Spanierinnen und Spanier die in Deutschland ausgebildet worden sind.
Das Projekt SCHLAUE KINDER STARKER ELTERN des Bundes der Spanischen Elternvereine und des AEF einerseits und des Eltern-Netzwerkes NRW und des Integrationsbeauftragten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen andererseits, ist ein interkulturelles Projekt zur Qualifizierung von Migranteneltern zur Mitwirkung am Schul- und Bildungserfolg ihrer Kinder, anhand der Erfahrungen des Bundes der Spanischen Elternvereine.

Anmerkungen

1 Auszug aus dem „Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration , Flüchtlinge und Integration, Fr. Marieluise Beck, über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland “Berlin, Juni 2005

2 Auszug aus: „Wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des Sachverständigenrates für Zuwanderung und Integration des Bundesministeriums des Innern der Bundesrepublik Deutschland zur Frage: „Wie können Migrantenselbstorganisationen den Integrationsprozess betreuen?“ Münster/ Osnabrück, den 27.2.2004
Dr. Uwe Hunger Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS, )Universität Osnabrück

 

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Adolfo Fernández ist Vorsitzender des Spanischen Elternrates in Hamburg und Umgebung e.V. und Mitglied des Vorstandes des Bundes der Spanischen Elternvereine in der Bundesrepublik Deutschland e.V., Bonn.