Migration als Bildungsherausforderung für wen? Fragen, Thesen und Ergebnisse zu Subjektbildungsprozessen unter Migrationsbedingungen

von Dr. Nadine Rose

Dieser Beitrag stellt die zentralen Fragen, Thesen und Ergebnisse der nahezu gleichnamigen Dissertation (vgl. Rose 2012a) vor, einer Arbeit die sich im Schnittfeld von Migrationspädagogik und Bildungstheorie, von empirischer Migrations- und Bildungsforschung situiert und ihre maßgeblichen Impulse diskurstheoretischen Überlegungen verdankt – insbesondere denen Judith Butlers. So fragt die Dissertation grundsätzlich danach, welchen Einfluss Zuschreibungen als ‚fremde Andere’ auf die Selbstbeschreibungen von jugendlichen Männern haben und wie sich die Selbstverständnisse dieser Jugendlichen im Rahmen der deutschen Migrationsgesellschaft entwickeln. Eine wichtige These ist allerdings, dass die Frage in dieser Form etwas zu einfach formuliert ist und ihr ein komplexeres, machtanalytisch ausgearbeitetes Verständnis von Subjektbildungsprozessen unterlegt werden müsste, das dann auch die Beantwortung der Frage nach der lebensgeschichtlichen Bedeutung von Zuschreibungen interessanter macht.

Im Zentrum der Arbeit steht demnach das Interesse für Subjektbildungsprozesse im Kontext von Migration. Solchen Subjektbildungsprozessen nähere ich mich in einer doppelten Perspektive an: Zum einen lege ich das Augenmerk auf den eher formativen, also konstituierenden Aspekt der Subjektbildung, verstanden als machtvolle Konstitution zum Subjekt: also die Perspektive der Subjektivierung (vgl. exemplarisch: Foucault 1994a, 1994b, Rieger-Ladich 2004). Zum anderen lege ich mein Augenmerk auf den eher transformativen, gleichfalls machtvollen, aber eher überschreitenden Aspekt von Bildungsprozessen, verstanden als Transformation zentraler Kategorien des Welt- und Selbstverhältnisses (vgl. exemplarisch: Kokemohr 2007, Koller 2011): also die Perspektive der Bildung.

Die zentrale These der Arbeit ist nun, dass beide Vorstellungen enger zusammen gedacht werden müssen, als dies sowohl innerhalb der Bildungstheorie als auch innerhalb der Migrationsforschung bisweilen üblich ist. Und damit verbunden ist der Hinweis, dass weder Subjektbildung noch Bildungsprozesse sich außerhalb von Machtkonstellationen realisieren (können). Insofern fragt die Arbeit nach – möglicher Weise migrationsspezifischen – Subjektivierungs- und Bildungsprozessen innerhalb der deutschen Migrationsgesellschaft.

Den Gegenstand, an dem nun die Rekonstruktion von Subjektivierungs- und Bildungsprozessen realisiert bzw. der These von ihrem Zusammenwirken nachgegangen wird, bilden biographische Erzählungen. Der Untersuchung liegt ein Sample von insgesamt 9 narrativen biographischen Interviews mit jungen Männern im Alter zwischen 20 – 25 Jahren zugrunde, deren Eltern eingewandert sind oder die im Kindesalter in die Bundesrepublik Deutschland eingewandert sind. Diese Interviews dienen als Basis dafür, dem eingangs formulierten Interesse an Subjektbildungsprozessen nicht allein theoretisch, sondern auch empirisch nachzugehen: Dies bedeutet in einem ersten Schritt in theoretischer Perspektive zu klären, wie Subjektivierung unter Migrationsbedingungen (1.) gedacht werden kann, um später empirisch nach der Relevanz von rassismusrelevanten Anrufungen in den Interviewtexten (3.) zu fragen. Vorher gilt es im zweiten Schritt, wiederum auf der theoretischen Ebene über Bildung im Anschluss an das vorgeschlagene Subjekt(ivierungs)verständnis nachzudenken (2.), um dann später empirisch nach einem resignifizierenden Umgang mit zugeschriebener ‚Fremdheit’ fragen zu können (4.). Diese (ge-) doppelte Perspektive auf Subjektivierungs- und Bildungsprozesse, spiegelt sich ebenfalls in den leitenden Fragen der Arbeit, die den jeweiligen Abschnitten unterlegt sind:

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Theoretische Rahmung

1. Die Perspektive rassismusrelevanter Anrufungen

Für die theoretische Rahmung der Arbeit sind die butlersche Subjekttheorie und ihre Begriffe Anrufung und Identifizierung hochgradig bedeutsam. Ergänzt wird diese Subjekttheorie um ein Diskriminierungsverständnis, das auf Stuart Halls Vorstellung von Rassismus als wirksamem Diskurs aufruht.

Im Rückgriff auf Althussers Konzept der Anrufung (vgl. Althusser 1977), konkretisiert Butler ihre Annahme, Sprechakte oder umfassender formuliert durch andere aktualisierte Diskurse seien subjektivierend, also gleichermaßen subjektkonstituierend und unterwerfend wirksam (vgl. Butler 2001: 8). Das Subjekt entsteht für sie in Abhängigkeit von und in Unterwerfung unter normative Diskurse, die bereits regulieren, was das Subjekt überhaupt sein kann (und damit auch implizit, was es nicht sein kann und darf). Als Beispiel für eine solche Einsetzung des Subjekts durch und in der Sprache dient Butler die Anrufung der Hebamme: „Es ist ein Mädchen“ (vgl. Butler 1997: 29). Diese Anrufung weist ‚ihr‘ nicht nur in der symbolischen Ordnung einen spezifischen Platz zu, sondern artikuliert auch eine Norm, der ‚das Mädchen‘ fortan zu folgen hat – ebenso wie es die Grenze ihrer anerkennbaren Subjektivität als ‚Mädchen‘ bestimmt. Sich immer wieder (‚richtig‘ oder ‚normal‘) als ‚Mädchen‘ zu identifizieren und sich immer wieder (‚richtig‘ oder ‚normal‘) als ‚Mädchen‘ zu zeigen, verifiziert dann die normative Ordnung der Zweigeschlechtlichkeit. Gleichzeitig ist in der Kluft, die zwischen reglementierender Anrufung und gezeigter Identifizierung bestehen kann, für Butler auch die Chance zur resignifizierenden Verschiebung von Normen angelegt – darauf kommen wir noch zurück.

Butler hat dieses Subjektverständnis vor allem in Bezug auf das (ver)geschlechtlich(t)e Werden als Subjekt entfaltet. Mein Plädoyer geht – im Anschluss an Butlers Überlegungen in Hass spricht (Butler 2006) – dahin, es auch für eine andere dominante Ordnung der Differenz auszudeuten: Für das Werden als „Migrationsanderer“ (Mecheril et al. 2010: 17). Denn gerade im Rückgriff auf Paul Mecheril und Stuart Hall lässt sich davon ausgehen, dass rassistische Diskurse ähnlich praktische Wirkungen zeitigen wie heteronormative. Auch die Frage, wer ‚eigen’ oder ‚fremd’ ist, wird durch ein machtvoll und binär operierendes, ein „rassistisches Klassifikationsystem“ (Hall 2001: 7) geregelt, dessen historische Entwicklung im Kontext des europäischen Kolonialismus Hall nachzeichnet. Dieses Klassifikationssystem erlaubt es bis heute, insbesondere „körperliche Merkmale als Bedeutungsträger, als Zeichen innerhalb eines Diskurses der Differenz“ (ebd.) zu lesen. In der Kombination beider Perspektiven ist davon auszugehen, dass sich Prozesse der Subjektivierung in der Migrationsgesellschaft mit Hilfe rassismusrelevanter Anrufungen realisieren, in denen ‚Migrationsanderen’ bedeutet wird, wer sie (für andere anerkennbar) sein sollen und können.

2. Die Perspektive der subversiven Ausdeutung von rassismusrelevanten Anrufungen

Sowohl Butler als auch Hall sind aber auch maßgeblich daran interessiert, wie diese anrufend nahegelegten Fixierungen praktisch unterlaufen werden (können); also zu fragen: 

„wie die Einzelnen diese Positionen formen, stilisieren, herstellen und „verkörpern“, warum sie dies nie ein für alle Mal vollständig umsetzen, warum manche dies gar nicht tun, oder warum manche in einem fortwährenden, agonistischen Prozess mit Normen und Regeln“ (Hall 2004: 183) stehen.

Wenn Subjekte also rassismusrelevanten Anrufungen nicht gänzlich folgen, sondern die darin offerierten Positionen auch „formen“ können, dann eröffnet sich ein Spielraum, den ich als Bildungsspielraum ausdeute. So macht es im Anschluss an Butler Sinn, Bildung als Resignifizierung, als einen Vorgang der Infragestellung und Verschiebung der diskursiven Bedingungen des Seins zu verstehen.

Resignifizierung bedeutet dann, handlungspraktisch den Spielraum auszunutzen, der sich aufgrund des nicht vollständigen oder ordnungsgemäßen Zitierens einer anrufend aufgerufenen Norm ergeben kann. D.h. erstens, Resignifizierung irritiert (in unterschiedlichem Umfang) die Vorstellung davon, was ‚normal‘ ist, weil sie ihr nur begrenzt folgt, zweitens, erweist sich Resignifizierung damit als sprachliche Transformation, als eine Verschiebung im Diskurs und weniger auf eine Transformation im Subjekt, und drittens, lässt sich Resignifizierung damit eher als politisches Projekt verstehen, weil es um eine Verschiebung der kollektiven Bedingungen und nicht allein der individuellen Bedingungen des Seins geht.

Bildung ist dann als sprachlich gefasster Prozess bestimmt, der über ein einzelnes Subjekt hinausweist und weniger ein Anders-Werden des Ich, als ein Anders-Werden der Ordnung meint, in der das Ich werden kann. Ein solches Bildungsverständnis ist zutiefst der Einsicht verpflichtet, dass kein Standpunkt eingenommen werden kann, der der relativen Befangenheit in Machteffekten und Zwangsmechanismen entkommt: Bildungsprozesse sind damit grundsätzlich als relational (und als ambivalent) gefasst, wenn Bildung, verstanden als Resignifizierungspraxis, sich notwendig unter Bedingungen der Unterwerfung realisiert und dabei diejenige Macht nutzt, die diese Unterwerfung dem Subjekt erst zuträgt.

Unter der allgemeinen Frage „Wie werden ‚Migrationsandere’ als solche subjektiviert?“ gilt es also der Bedeutung von rassismusrelevanten Anrufungen für Positionierungsprozesse nachzugehen und gleichzeitig auf die mögliche, bildungsrelevante Kluft zwischen normativen Anrufungen und gezeigten Identifizierungen zu achten sowie allgemeiner auf die Wirkungen von Anrufungen und den Umgang mit Differenz-Markierungen.

Empirische Ergebnisse

3. Gehorsame Positionen?

Um in empirischer Einstellung zu verdeutlichen, wie (unterschiedlich) „Migrationsandere“ (Mecheril et al. 2010: 17) subjektiviert werden, habe ich zwei Fallstudien ausgearbeitet: Bayram Özdal* und Josef Schmidt*(1). Diese sind auf der Basis einer vorwiegend narrationsanalytischen Auswertung biographischer Interviews entstanden.(2) Über den Zugang der Biographieforschung versuche ich darüber aufzuklären, welche Effekte bestimmte lebensbegleitende Anrufungen für die Subjektposition(ierung)en Einzelner haben (können) und im Vergleich der Fallstudien wird dabei eine gewisse Spannweite des Möglichkeitsraumes für migrationsandere Subjektpositionen sichtbar.

Für den Vergleich ausgewählt wurden Interviewtexte deren Hauptfiguren sich ähnlich lange in Deutschland aufhalten – beide sind im Alter von 6 Jahren mit ihren Familien eingewandert –, allerdings geradezu polare Subjektpostion(ierung)en und einen ebensolchen Umgang mit dem ‚Makel’ ihrer nicht-deutschen Herkunft ausbilden – was auch aber nicht allein auf ihren unterschiedlichen formellen Status als ‚Flüchtling’ oder ‚Spätaussiedler’ zurückweist.

Für den Fall Bayram Özdal* zeigt sich als charakteristisch, dass die Hauptfigur sich offensiv als positionierter ‚Anderer’ im Migrationskontext entwirft. In diesem Fall finden sich vielfache rassismusrelevante Anrufungen als „Ausländer“ inszeniert, die als diskriminierend eingestuft werden und zu einer Auseinandersetzung mit dieser Zuschreibung herauszufordern scheinen. So erlangt die natio-ethno-kulturelle Identifizierung als „Ausländer“ in diesem Fall eine entscheidende Rolle und dient als Ressource und Referenzpunkt für die herausgearbeiteten Strategien des Umgangs:

Betrachtet man den erzählten Umgang, der auf die Inhaltsebene der Erzählung bzw. auf die erzählte Vergangenheit verweist, so lässt sich dieser mit den Schlagworten „Durchkommen und Vorbild-Sein“ zusammenfassen. Gemeint ist damit, dass für die Figur Bayram zum einen eine pragmatische Erfolgsorientierung, zum anderen eine Funktion als Rollenmodell reklamiert wird. So wird es einerseits als wichtig für Bayram ausgewiesen, das Abitur und einen „ordentlichen Beruf“ (B 515) zu erlangen, andererseits ist es wichtig, als angehender Lehrer insbesondere für ‚migrationsandere’ Jugendliche als „Bezugsperson“ (B 819) zu fungieren, die ihnen zeigt, was sie (auch) schaffen können.

Neben diesem erzählten Umgang lässt sich aber auch auf der Darstellungsebene der Erzählung ein spezifischer erzählender Umgang mit rassismusrelevanten Anrufungen herausarbeiten, der sich als „Skandalisierung“ charakterisieren lässt. Im Hinblick darauf wie – aus der aktuellen Perspektive heraus – erzählt wird, fällt nämlich ein skandalisierender Erzählgestus auf, mit dessen Hilfe es gelingt, die Positionierung als ‚Anderer’, konkret als „Ausländer“ dafür zu nutzen, um diskriminierende Verhältnisse für „Ausländer“ öffentlich anzuklagen. Dadurch wird nicht nur eine Opferpositionierung Bayrams vermieden, sondern die Aufmerksamkeit wird auch hin auf die angeprangerten Ungerechtigkeiten und konkreten Diskriminierungserfahrungen verschoben.

Demgegenüber kann der Fall Josef Schmidt* als relativ privilegierter Fall charakterisiert werden, weil Josefs Einwanderungsstatus darin kaum eine Bedeutung zukommt und die Inszenierung keine konkreten rassismusrelevanten Anrufungsszenen enthält. Die Privilegierung findet ihren Ausdruck auch darin, dass für die Figur Josef eine, vom Faktum der Migration unabhängige, Positionierung als kreativer „Abgewrackter“ formuliert werden kann, was auf ihren – im Vergleich zum Fall Bayram – deutlich weiteren Möglichkeitsraum für (anerkennbare) Positionierungen verweist. Die allgemeine Nachrangigkeit natio-ethno-kultureller Differenzkategorien in dieser Geschichte spiegelt sich auch in der insgesamt wenig bedeutsamen natio-ethno-kulturellen Identifizierung als „Teil vom Kuchen“ wieder. Diese verdeutlicht eine weitgehende Normalisierung Josefs im Migrationskontext, der der erzählte und erzählende Umgang korrespondiert:

Auf der Inhaltsebene lässt sich der erzählte Umgang mit dem Schlagwort einer „affirmativen Anpassung“ an den Migrationskontext zusammenfassen. Gemeint ist damit, dass sich in diesem Fall eine starke Leistungsorientierung mit einer starken Integrationsorientierung verschränkt. Für die Figur Josef ist es erstrebenswert „der Beste“ (J 573) zu sein und gleichzeitig im Migrationskontext etwas zu „erreichen“ (J 437). Beide Orientierungen tragen ganz praktisch – und über die formal-juristische ‚Eindeutschung‘ hinausgehend – dazu bei, dass Josef als Migrationsanderer für seine Umgebung zunehmend unsichtbar wird.

Auf der Darstellungsebene korrespondiert der erzählende Umgang diesem Prozess des zunehmenden Unsichtbarwerdens und kann unter dem Schlagwort „Vergessen-Machen der Migrationstatsache“ zusammengefasst werden. Gemeint ist damit, dass für die Beschreibung der Figur Josef das Faktum der Migration irrelevanter wird, je weiter sich die Darstellung von der konkreten biographischen Phase der Wanderung entfernt. Josef erscheint damit aus der aktuellen Erzählperspektive heraus vorwiegend als ‚normal(isiert)’ im Migrationskontext. Die nachfolgende Graphik bündelt die beschriebenen Unterschiedlichkeit der Fälle im direkten Vergleich.

 

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4. Resignifizierende Praxis?

Abschließend gilt es, die herausgearbeiteten Identifizierungen und ihre Nutzungen darauf zu befragen, inwieweit sich diese als bildungsrelevante Praxen der Resignifizierung lesen lassen. Dabei eröffnet sich ein eher uneinheitliches und ambivalentes Bild:

Die natio-ethno-kulturelle Identifizierung „Teil vom Kuchen“ im Fall Josef Schmidt kann als kreative Metapher verstanden werden. Sie resignifiziert insofern, als sie ein neues Bild in den Diskurs des Multikulturalismus einführt, der Vielfalt als Bereicherung kennzeichnet. Als „Teil vom Kuchen“ erscheint Zugehörigkeit uneingeschränkt begehrenswert und betont den Anspruch, in etwas Größerem, Gemeinsamen aufzugehen. Wenig resignifiziert findet sich darin allerdings die – im Multikulturalismus-Diskurs dominante Normalität – Vielfalt als Bereicherung zu betrachten. Angesichts einer noch dominanteren Norm der Eindeutigkeit, die fraglose Zugehörigkeit an eine eindeutige Positionierung im ‚deutschen Wir’ koppelt, kann sie hingegen durchaus als vorsichtige, resignifizierende Infragestellung dieser Norm betrachtet werden.

Im Fall Bayram Özdal wird der Begriff „Ausländer“ als Identifizierung genutzt, worin auch die negativ-abwertenden Implikationen des Begriffes anklingen, die sich in öffentlichen Diskursen und konkreten Anrufungen eingelagert finden. Gleichzeitig wird diese Identifizierung aber selbstbewusst artikuliert und gegen ein dominantes Verständnis von „Ausländern“ positiv umgewertet und gewendet: Insbesondere wenn sie als zentrale biographische Identifizierung für Bayram zu verstehen gegeben wird und als Referenzpunkt für den skandalisierenden Erzählgestus dient. Weniger die Identifizierung selbst fordert hier die dominante Zugehörigkeitsnorm heraus, die ebenfalls klar zwischen „Ausländern“ und „Deutschen“ unterscheidet. Eher ist es die Nutzung dieser Identifizierung als Ort einer ‚authentischen’ Sprecherposition, auf deren Basis sich die Diskriminierung von „Ausländern“ gerade skandalisieren lässt. Die Identifizierung als „Ausländer“ resignifiziert damit kategorial kaum sichtbar und am ehesten insofern, als sich mit ihrer Hilfe eine selbstbewusste und anklagende Positionierung – trotz abwertender Begriffsimplikationen – artikulieren lässt.

5. Fazit

Selbstverständlich lassen sich auf der Basis zweier Einzelfalluntersuchungen nur begrenzte allgemeine Aussagen hinsichtlich der Frage ableiten, wie Migrationsandere subjektiviert werden.  Die Ergebnisse der Untersuchung legen aber nahe, dass die lebensbegleitende Wiederholung und Aktualisierung von rassismusrelevanten Anrufungen sich einschränkend auf den Möglichkeitsraum für die Subjektpositionierungen von jungen Männern aus eingewanderten Familien auswirkt – insbesondere wenn diese Anrufungen als diskriminierend eingestuft werden. Auch ist deutlich geworden, dass es für die Figur Bayram angesichts des insgesamt eingeschränkteren Möglichkeitsraumes eher nahe liegt, den rassismusrelevanten Anrufungen als „Ausländer“ auch in der Identifizierung zu entsprechen bzw. in Relation zu den Anrufungen eine entsprechende Selbstbeschreibung zu entwickeln. Gleichzeitig zeigte sich, dass selbst dort, wo diese normative Einschärfung des ‚Anders-Seins’ immer wieder aktualisiert wird, Handlungsspielräume für eine resignifizierende Positionierungspraxis bestehen bleiben. So verdeutlichen diese Analysen zu Subjektbildungsprozessen in der Migrationsgesellschaft nicht nur die Fruchtbarkeit der Perspektive für den migrationswissenschaftlichen und bildungstheoretischen Diskurs, sondern sie verweisen vor allem auf die Involviertheit der Mehrheitsgesellschaft in solchen Anrufungs- und Subjektbildungsprozessen. Damit stellt sich die Frage, ob Migration nicht eher für die Mehrheitsgesellschaft eine zentrale Bildungsherausforderung darstellt und weniger für die untersuchten Jugendlichen selbst.

Fußnoten:
(1) Diese Namen sind selbstverständlich Pseudonyme, das soll das * verdeutlichen.
(2) Methodisch ist das Untersuchungsdesign am Vorgehen sozialwissenschaftlicher Biographieforschung orientiert, konkret am Erhebungs- und Auswertungsverfahren für narrative biographische Interviews, wie es Fritz Schütze (vgl. Schütze 1983, Schütze 1987) maßgeblich entwickelt hat. Allerdings wird diese Methodik zu einer performativ und gesellschaftstheoretisch informierten Lesart ausgebaut (vgl. Rose 2012a: 221ff.). Diese erlaubt es, das biographische Erzählen als Inszenierung zu lesen (vgl. auch Rose 2012b) und nach den relevanten Anrufungen und Identifizierungen in dieser Inszenierung zu fragen.

 

Literaturverzeichnis

Althusser, Louis (1977): Ideologie und ideologische Staatsapparate. In: Louis Althusser: Aufsätze zur marxistischen Theorie. Hamburg: Verlag für das Studium der Arbeiterbewegung, S. 108 - 168.

Butler, Judith P. (2001): Die Psyche der Macht. Das Subjekt der Unterwerfung. 1. Aufl. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Butler, Judith P. (2006): Haß spricht. Zur Politik des Performativen. 1. Aufl. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Foucault, Michel (1994): Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. 1. Aufl. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Hall, Stuart (2001): Rassismus als ideologischer Diskurs. In: Nora Räthzel (Hg.): Theorien über Rassismus. Hamburg: Argument Verlag, S. 7–16.

Kokemohr, Rainer (2007): Bildung als Welt- und Selbstentwurf im Anspruch des Fremden. Eine theoretisch-empirische Annäherung an eine Bildungsprozesstheorie. In: Hans-Christoph Koller, Winfried Marotzki und Olaf Sanders (Hg.): Bildungsprozesse und

Fremdheitserfahrung. Beiträge zu einer Theorie transformatorischer Bildungsprozesse. Bielefeld: Transcript Verlag, S. 13–68.

Koller, Hans-Christoph (2011): Anders werden. Zur Erforschung transformatorischer Bildungsprozesse. In: Orte des Empirischen in der Bildungstheorie. Würzburg: Königshausen & Neumann, S. 108–123.

Mecheril, Paul u.a. (Hg.) (2010): Migrationspädagogik. Weinheim: Beltz.

Rieger-Ladich, Markus (2004): Unterwerfung und Überschreitung. Michel Foucaults Theorie der Subjektivierung. In: Norbert Ricken und Markus Rieger-Ladich (Hg.): Michel Foucault. Pädagogische Lektüren. 1. Aufl. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften, S. 203–224.

Rose, Nadine (2012a): Migration als Bildungsherausforderung. Subjektivierung und Diskriminierung im Spiegel von Migrationsbiographien. 1. Aufl. Bielefeld: Transcript Verlag.

Rose, Nadine (2012b): Subjekt, Bildung, Text. Diskurstheoretische Anregungen und Herausforderungen für biographische Forschung. In: Ingrid Miethe und Rüdiger Müller (Hg.): Qualitative Bildungsforschung und Bildungstheorie. 1. Aufl. Opladen:

Schütze, Fritz (1983): Biographieforschung und narratives Interview. In: Neue Praxis 13 (3), S. 283–293.

Schütze, Fritz (1987): Das narrative Interview in Interaktionsfeldstudien. Hagen: Fernuniversitätsverlag Hagen.

 

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Dr. Nadine Rose ist als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich für Erziehungs- und Bildungswissenschaften der Universität Bremen im Arbeitsbereich 'Theorie und Geschichte' beschäftigt.