von Maren Wilmes
Irreguläre Migration rückt nicht zuletzt deshalb zunehmend in den Mittelpunkt der wissenschaftlichen und politischen Diskussion, weil immer mehr Kommunen - sei es aus eigener Initiative oder durch den Druck lokaler (kirchlicher) Verbände und Vereine - sich diesem Thema annähern (vgl. den Beitrag von Simone Buckel) und irreguläre Migrantinnen und Migranten verstärkt als Teil ihrer Bevölkerung wahrnehmen. Während auf bundesdeutscher bzw. europäischer Ebene eher über Strategien zur Vermeidung irregulärer Migration nachgedacht wird, können die Kommunen es nicht ignorieren, dass Menschen ohne Papiere und deren spezielle Lebenssituation mittlerweile zur städtischen Realität gehören; gerade in den Kommunen werden die sozialen Folgen des Versuchs der Migrantinnen und Migranten, sich aufenthaltsrechtlich irregulär in Deutschland aufzuhalten, praktisch beobacht- und damit sichtbar, wenn beispielsweise Kinder nicht zur Schule gehen oder Kranke nicht behandelt werden (vgl. die Beiträge von Christa Goetsch & Antje Möller und MediBüro Berlin). Folgeprobleme der irregulären Migration entstehen vor allem dadurch, dass die legalen Zugangsmöglichkeiten zu den Bereichen Arbeit, Gesundheit, Bildung und Wohnen seitens des Staates in Abhängigkeit vom Aufenthaltsstatus festlegt werden und von der Kommune nicht direkt beeinflussbar sind. In einer solidarischen Stadtgemeinschaft jedoch, in der die sichtbaren Folgen nicht nur zum moralischen Problem werden können, sondern auch eine unmittelbare Gefährdung der Stadtbevölkerung darstellen (Gesundheitsfolgen bei unbehandelten Krankheiten, Entstehung rechtsfreier Räume), müssen kommunale Handlungspotentiale ausgelotet werden, um über lokale Strukturen Lösungswege zu finden.
In Köln fand das Thema „Menschen ohne Papiere“ erstmals im Jahr 2005 über den „Runden Tisch für Flüchtlingsfragen“ Eingang in die kommunalpolitische Diskussion, woraufhin eine im Frühjahr und Sommer 2007 durchgeführte Studie1 (basierend auf einer qualitativen Befragung von Experten und irregulären Migrantinnen und Migranten) in Auftrag gegeben wurde, die sich explizit mit den Problemlagen von „Menschen ohne Papiere“ in Köln befasst. Einige Ergebnisse der Studie sollen im Folgenden vorgestellt werden.
Irreguläre MigrantInnen
Die Gruppe der irregulären Migrantinnen und Migranten in Köln kennzeichnet eine bemerkenswerte Heterogenität. Sie umfasst sowohl Arbeitsmigranten, Flüchtlinge und abgelehnte Asylbewerber als auch Kinder und ältere Menschen, die bei ihren in Deutschland ansässigen Familien leben möchten, aber die Bedingungen für den Familiennachzug nicht erfüllen. Eingeschleuste, zur Prostitution gezwungene Frauen gehören ebenso zu dieser Gruppe wie Studierende und Aupairs, die die ihnen zugebilligte Aufenthaltszeit überschreiten. Die Mehrzahl der in Köln lebenden Personen ohne Papiere reiste zunächst legal (als Tourist, Studierender, Aupair, Saisonarbeiter, Asylsuchender) ein und wuchs dann über den Verlust des Aufenthaltstitels in die Irregularität hinein. Auch ein Wechsel zwischen regulärem und irregulärem Aufenthalt kommt nicht selten vor.
Ebenso wie viele legal wandernde Arbeitsmigranten, versuchen Menschen ohne Aufenthaltsstatus, der Perspektivlosigkeit auf den Arbeitsmärkten ihrer Herkunftsländer zu entkommen. Migrationsauslöser ist nach Auskunft der Interviewten zumeist die Tatsache, dass trotz Ausbildung und beruflicher Qualifikation kein ausreichendes reales Einkommen zur Deckung der Lebenshaltungskosten und zur Tätigung weiterer Investitionen erzielt werden kann. Aus diesem Grund verspricht selbst die irreguläre Migration einen größeren Nutzen als der Verbleib im Herkunftsland, wobei die Beweggründe nicht allein auf ökonomische Faktoren zurück geführt werden können. Allerdings wäre die Realisierung des Migrationsvorhabens ohne bereits bestehende Kontakte im Zielland eher schwierig. Viele Irreguläre erwähnten in diesem Zusammenhang die Bedeutung emigrierter Familienangehöriger oder Freunde, die nicht nur von ihren Erfolgen im Ausland berichten, sondern auch als „Experten“ und mögliche Anlaufstellen dienen und damit aus Sicht der Daheimgebliebenen eine erfolgreiche Migration ermöglichen könnten.
Dabei ist die Migrationsentscheidung gleichermaßen beeinflusst von der Nachfrage nach irregulären Arbeitskräften für ortsgebundene Tätigkeiten in bestimmten Regionen der Welt, u.a. in Deutschland und damit auch in Köln, die eine erfolgreiche Inklusion in den Arbeitsmarkt und damit eine Einkommenserzielung wahrscheinlich werden lässt. So finden irreguläre Arbeitsmigranten Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere auch deshalb, weil sie unter Bedingungen der Illegalität ihre Leistungen unter Umgehung geltender sozialrechtlicher Standards und ohne Steuerzahlung anbieten müssen; dieser „Wettbewerbsvorteil“ gestattet es ihnen, mit regulär Arbeitenden im Rahmen der herrschenden Bedingungen des Aufnahmelandes zu konkurrieren.
Arbeiten in der Irregularität
Migrantinnen und Migranten, die sich irregulär in der Bundesrepublik aufhalten, können keine regulären Arbeitsverhältnisse zu arbeits- und sozialrechtlichen Standards eingehen und nur außerhalb jeglicher tarifvertraglicher Abmachungen individuelle, mündliche Vereinbarungen mit ihren Arbeitgebern treffen. Den Kontakt zu Arbeitgebern, die bereit sind, zu diesen Bedingungen Beschäftigungen zu vergeben, erlangen sie in der ersten Zeit zumeist über Zeitungsanzeigen oder über die Vermittlung durch bereits in Köln irregulär arbeitende Bekannte. Über Empfehlungen gelingt es vielen mit der Zeit, sich einen festen Stamm von Arbeitgebern aufzubauen.
Personen ohne Papiere arbeiten schwerpunktmäßig im Dienstleistungssektor, insbesondere in Privathaushalten und im Gaststättengewerbe. Einige der Befragten gaben an, vor allem in der ersten Zeit nach ihrer Ankunft in Köln über Kontaktpersonen in Gaststätten mit Besitzern der gleichen Herkunftsregion Arbeit gefunden zu haben; diese Tätigkeiten sind im Allgemeinen jedoch zumeist durch schlechte Arbeitsbedingungen und wenig Kontinuität gekennzeichnet. Nur vereinzelt berichteten Interviewte noch von Tätigkeiten in der Bauwirtschaft, die unter Irregulären generell stark abzunehmen scheinen im Zuge der erhöhten ordnungsbehördlichen Kontrolldichte, starker Nachfrageschwankungen und erheblicher Unzuverlässigkeiten bezüglich Vertragserfüllung und Lohnauszahlung.
Dagegen trifft im stetig wachsenden Dienstleistungssektor und hier vor allem in Privathaushalten eine steigende Nachfrage nach zuverlässigen und preiswerten Arbeitskräften auf ein relativ breites Angebot an Arbeitgebern in Köln. So wird dieser Sektor für irreguläre Migrantinnen und Migranten insbesondere auch wegen des verhältnismäßig geringen Entdeckungsrisikos und der vergleichsweise guten Arbeitsbedingungen immer attraktiver. Die Arbeitsmöglichkeiten in diesem Bereich reichen von Reinigungstätigkeiten in Privathaushalten, gewerblich genutzten Gebäuden und Mietshäusern über Kinderbetreuung und Pflegedienste bis hin zu handwerklichen Arbeiten, die zumeist von Männern verrichtet werden. Dabei beläuft sich die Arbeitszeit überwiegend auf nur einige Stunden pro Woche, sodass alle Befragten über mehrere – bis hin zu neun oder zehn – Arbeitsverhältnisse verfügen, die sie wöchentlich bzw. vierzehntägig ausüben. Eine gewisse beständige Nachfrage ermöglicht es den Arbeitnehmern gegebenenfalls auch, problematische Arbeitsstellen aufzugeben und sich sukzessive einen stabilen und verlässlichen Kundenstamm zu sichern.
Zwar gehen irreguläre Migrantinnen und Migranten in jedem der von ihnen aufgesuchten Wirtschaftssektoren das Risiko ein, auf unzuverlässige Arbeitgeber zu treffen, die Verträge nicht erfüllen und Löhne nicht in der abgesprochenen Höhe auszahlen; dieses Risiko scheint jedoch im Bausektor und im Gaststättengewerbe sehr viel höher zu sein als im Privatsektor, wo in der Regel ein relativ stabiles Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer existiert, was wiederum die Präferenz der Irregulären fördert, in diesem Sektor zu arbeiten.
Wohnen in der Irregularität
Vor allem in der ersten Zeit nach ihrer Ankunft fehlen irregulären Migrantinnen und Migranten die Ressourcen und das notwendige Wissen, um selbständig eine Wohnung anmieten zu können. Meist gehen sie Untermietverhältnisse ein, indem sie einen Schlafplatz mieten oder sich mit mehreren Personen eine kleine Wohnung teilen. Dies bedeutet aber auch, keine behördlich verfügbare Wohnadresse vorweisen zu können; auf den Klingeln oder Briefkästen steht zumeist kein Name oder nur der des Hauptmieters, und auf alle weiteren Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnung findet sich kein von außen sichtbarer Hinweis. Damit ist zwar eine gewisse Anonymität gesichert, doch die Möglichkeit, ihren fehlenden Aufenthaltsstaus beim Anmieten einer Wohnung offen legen zu müssen, erschwert irregulären Migrantinnen und Migranten den Zugang zu Wohnraum und bringt sie beispielsweise in Abhängigkeiten zum Vermieter. Eine potentielle Erpressbarkeit sowie im Vergleich zur Wohnqualität hohe Mieten können die Folge sein. Eine fehlende Wohnadresse führt aber auch zu Problemen in weiteren Bereichen der Lebensführung: So muss beispielsweise bei der Schulanmeldung des Kindes eine Wohnadresse angegeben werden, auf die die Schulleitung bei Bedarf zurückgreifen kann.
Erste Anlaufstelle für Wohnmöglichkeiten sind überwiegend Kontaktpersonen aus dem Heimatland oder mit der gleichen Muttersprache, die Unterkünfte in großen Wohngemeinschaften vermitteln. In Ein- bis Drei-Zimmerwohnungen werden die Räume nachts mit Matratzen und Teppichen ausgelegt, sodass alle Bewohner Platz zum Schlafen finden. Kleine Küchenzeilen mit oft nur ein bis zwei Herdplatten machen es den Betroffenen schwer, ausgewogene Mahlzeiten zuzubereiten. Diese großen Wohngemeinschaften auf engem Raum mit bis zu zehn Bewohnerinnen und Bewohnern, die dazu noch ständig wechseln, sind für alle Beteiligten psychisch sehr belastend und höchst fragil.
Die weiteren Wege sind nach der ersten Anlaufstelle sehr vielfältig. So berichten Befragte von irregulären Migrantinnen und Migranten, die ohne Aussicht auf Arbeitsmöglichkeiten über mehrere Jahre zwischen Bekannten der ersten Kontaktperson ständig „weitergereicht“ wurden, da es entweder zu Spannungen im Zusammenleben kam, der Betroffene sich ausgenutzt fühlte oder die Belastungen für die Gastgeber zu hoch wurden. Alleinstehende Irreguläre berichten auch von Unterkünften in Studentenwohnheimen, die über gute infrastrukturelle Bedingungen wie allgemein nutzbare sanitäre Anlagen und Küchen verfügen. In Köln gibt es jedoch auch einige, zumeist gleichgeschlechtliche, Wohngemeinschaften, in denen sich bis zu sechs Frauen bzw. Männer zusammenschließen und in Zwei- bis Dreizimmerwohnungen relativ stabil und sicher mit einem verhältnismäßig normalen Arbeits- und Lebensalltag wohnen. Einige der befragten Ehepaare haben es mit der Zeit geschafft, in kleinen Mietwohnungen ein vergleichsweise normales Familienleben zu führen und können ihren Kindern unter Inkaufnahme höherer Mietkosten und der vorübergehenden oder auch dauerhaften Aufgabe ihrer Rückkehrabsichten einen einigermaßen geregelten Familienalltag ermöglichen.
Mehrere Interviewte berichteten auch von Mietshäusern in Köln, in denen fast ausschließlich an Menschen ohne Papiere vermietet wird. Die Apartmenthäuser gewährleisten durch die große Anzahl an Wohnungen in Verbindung mit fehlenden Namensangaben eine gewisse Anonymität, die Bewohner unterliegen jedoch auch durch auf Denunziationen zurückzuführende Polizeikontrollen einem größeren Risiko der Aufdeckung. Nicht selten werden bei Razzien in diesen Wohnhäusern gleich eine Vielzahl an Bewohnern gleichzeitig aufgegriffen und abgeschoben.
Die Höhe der Mieten für Wohnungen oder Zimmer variiert zwischen üblichen Kölner Standardmietpreisen und vollkommen überhöhten Mietforderungen für kleine und in schlechtem Zustand befindliche Ein- bis Zweizimmerwohnungen. Vor allem die Aufenthaltsdauer sowie das notwendige Wissen der Betroffenen in Bezug auf Wohnungsmiete und Vermieter scheinen bei der Wohnungssuche und der Miethöhe ausschlaggebend zu sein.
Gesundheit und Irregularität
Ein Leben in der Irregularität bedeutet für die betroffenen Menschen, dass sie über keine Krankenversicherung zur Abdeckung von ärztlichen Behandlungskosten verfügen. Sie haben zwar wie jeder andere ein Recht auf medizinische Betreuung. Allerdings schließen sie sich aus den Leistungen des Gesundheitssystems oftmals selbst aus, weil sie mit der potentiellen Inanspruchnahme der Leistung befürchten, dass ihr unrechtmäßiger Aufenthalt wegen der fehlenden Krankenversicherung vom Personal des Krankenhaus oder der Arztpraxis registriert wird und unerwünschte Folgen haben könnte. Nur in äußersten Notfällen suchen irreguläre Migrantinnen und Migranten privatärztliche Praxen auf und lassen sich behandeln.
In Köln sind in den letzten Jahren einige ambulante ärztliche Versorgungsmöglichkeiten geschaffen worden, die für ein breites Krankheitsspektrum relativ gute medizinische Versorgung bieten. Die „Malteser Migranten Medizin Köln“ gewährleistet im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ein breites Spektrum von Erkrankungen ärztliche Versorgung. Ehrenamtliche Internisten und Krankenschwestern und Pfleger behandeln unter Wahrung der Anonymität einmal wöchentlich für vier Stunden Patienten in den Räumlichkeiten eines Kölner Krankenhauses. Im Jahr 2006 wurden hier ca. 260 Patientinnen und Patienten ohne Aufenthaltsstatus betreut. Das besonders niedrigschwellige Angebot, kostenlos und professionell medizinische Leistungen anzubieten, scheint bei den Patientinnen und Patienten dazu zu führen, dass sie Vertrauen gewinnen und die Einrichtung schließlich regelmäßig aufsuchen. Eine weitere Möglichkeit der ärztlichen Behandlung besteht über die „Beratungsstelle zu sexuell übertragbaren Krankheiten einschließlich Aids“ des Gesundheitsamtes. Diese stellt anonym und kostenlos die gynäkologische Versorgung irregulärer Frauen in Köln im Rahmen ihrer Mittel weitgehend sicher. Die Beratungsstelle wird als verlässliche, vertrauenswürdige und sichere Möglichkeit wahrgenommen, Zugang zu medizinischer Hilfe zu erlangen, und war fast allen interviewten Frauen bekannt. Die Frauen berichteten von „ihrer Gynäkologin“, die sehr gut berate und behandle. Sie nehmen es als auf ihre Bedürfnisse ausgerichtetes und damit leicht zugängliches Angebot wahr. Trotz der institutionellen Anbindung an das Gesundheitsamt und damit an eine städtische Behörde scheint auch diese Sprechstunde für die Betroffenen einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen.
Den Weg zu diesen Angeboten gewährleistet in Köln vor allem das breite Netz an Beratungsorganisationen, die Informationen über die Sprechstunden des Gesundheitsamtes, die Malteser, aber auch über privatärztliche Praxen an ihre Klienten vermitteln und damit deren Inanspruchnahme erleichtern.
Doch auch die Existenz dieser medizinischen Betreuungsangebote in Köln vermittelt den Betroffenen kein hinreichendes Sicherheitsgefühl, das ihnen die Angst vor schweren Erkrankungen und den Folgen von Verschleppung, Vermeidung und fehlender Prävention nehmen würde. Dies liegt unter anderem auch daran, dass die entstehenden Kosten bei Akuterkrankungen, Unfällen etc., die sie gegebenenfalls in Privatpraxen begleichen müssen, für die irregulären Migranten sehr hoch sind und sie auch finanziell ruinieren können. Spezielle Notfälle und stationäre Behandlungen können weder die Malteser noch die Sprechstunde des Gesundheitsamtes mit ihren eingeschränkten infrastrukturellen Rahmenbedingungen auffangen. So stellen vor allem auch Schwangerschaft und Geburt die Betroffenen oftmals vor große Probleme. Ein in Köln zur Finanzierung stationärer Krankenhausaufenthalte geschaffener Fonds ermöglicht zwar einigen irregulären Migranten stationäre Behandlungen, ist jedoch keinesfalls kosten- bzw. bedarfsdeckend.
Bildungskarrieren in der Irregularität
In der Bundesrepublik herrscht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass Kindern der Zugang zu schulischer Bildung nicht verweigert werden darf. Über ihre Gesetzgebung schließen jedoch fast alle Bundesländer Kinder ohne Aufenthaltsstatus von der Schulpflicht aus. Eine zusätzliche Hürde für Schuldirektoren und Lehrer, dessen ungeachtet irreguläre Kinder in ihrer Schule aufzunehmen, stellt außerdem die Meldepflicht nach § 87 (1) AufenthG dar. Hiernach sind sie bei Bekanntwerden des fehlenden Aufenthaltsstatus verpflichtet, den Behörden Mitteilung zu machen. Hinzu kommt, dass es für die betreffenden Eltern nicht möglich ist, bei der Schulanmeldung ihre Wohnadresse offen zu legen. Die Schulen unterstellen jedoch bei der Anmeldung eine soziale Adressierbarkeit der Familie in Form einer Wohnadresse, indem sie die Vorlage einer Meldebescheinigung als Voraussetzung zum Schulbesuch einfordern. Häufig ist damit bereits das Misslingen des Eintritts in eine Schule vorgezeichnet.
In Nordrhein-Westfalen ist der Schulbesuch nicht vom Aufenthaltsstatus des Kindes abhängig (§ 34 (6) SchulG NRW), sodass auch in Köln Kinder ohne Papiere grundsätzlich schulpflichtig sind. Trotzdem ist der Schuleintritt für irreguläre Kinder noch lange nicht selbstverständlich und die Schulsuche für Eltern mit hohen Belastungen und großem Zeitaufwand verbunden. In wenigen Fällen konnte Kindern ohne Papiere der Eintritt in eine Schule über deutsche Bekannte oder Arbeitgeber der Eltern ermöglicht werden; im Normalfall sind es aber bestimmte Beratungseinrichtungen, die beim Kontakt mit Schulen und Kindergärten unterstützen und vermitteln. Solche Vermittlungstätigkeiten beruhen jedoch zumeist auf informellen und privaten Kontakten und sind daher nur mit Einschränkungen zugänglich und in gewissem Maße auch willkürlich. Generell entsteht durch die enge Kooperation befragter Träger mit nur wenigen Schulen eine relativ einseitige Belastung derjenigen Schulen in Köln, die sich als offen für Kinder ohne Papiere erweisen; die Nicht-Institutionalisierung der Beschulung irregulärer Kinder stellt einen großen Unsicherheitsfaktor dar, der für die jeweiligen Schulen zu Mehrarbeit und einem erhöhten Organisationsaufwand führt. Für Eltern ohne Aufenthaltstatus gibt es daher keine Garantie, ihren Kindern einen Kindergarten- oder Schulplatz verschaffen zu können und damit gleichzeitig ihren eigenen Arbeitsalltag zu erleichtern. Dies fördert ein Gefühl des Ausgeliefertseins, das sich dadurch noch verstärkt, dass ihre an der Situation vollkommen unschuldigen Kinder in Mitleidenschaft gezogen werden.
Derzeit kann nichts darüber ausgesagt werden, wie viele Kinder ohne Aufenthaltsstatus in Köln tatsächlich in eine Schule gehen und wie hoch die Anzahl derjenigen Kinder ist, die nur kurz oder niemals eine Schule besucht haben. Laut Aussagen von Experten gibt es in Köln einerseits solche irregulären Kinder, die direkt über die Schulleitung bei der Schule angemeldet wurden und somit offiziell als Schülerinnen und Schüler registriert sind; sie sind über die Schule versichert und haben auch die Möglichkeit, Abschlusszeugnisse zu erhalten. Andererseits gehen irreguläre Kinder auch „schwarz“ zur Schule; sie sind dann beispielsweise bei Unfällen nicht versichert und bekommen eventuell auch kein Zeugnis ausgehändigt, was einen Übergang in die Sekundarstufe I zusätzlich erschwert. Für alle Schulkinder ohne Papiere gilt, dass der regelmäßige Schulbesuch und der Kontakt zu Gleichaltrigen eine gewisse Normalität außerhalb der Familienwohnung gewährleistet; sie unterscheiden sich in der Schule in nur wenigen Aspekten von anderen Kindern. Doch insbesondere Schulausflüge und -reisen stellen die Familie vor große Schwierigkeiten, da das Verlassen und der teilweise mehrtägige Aufenthalt außerhalb der Stadt die Gefahr der Aufdeckung der Kinder und damit auch der Eltern verschärft. Ein Wechsel in eine weiterführende Schulform nach der Grundschule oder nach der Sekundarstufe I schließlich ist für irreguläre Kinder in Köln zwar grundsätzlich möglich, jedoch sehr ungewiss. Für die betroffenen Kinder wie auch für die Eltern ist damit das Risiko verbunden, bereits erworbenes kulturelles Kapital wieder zu verlieren bzw. nicht angemessen erweitern zu können. Begonnene Bildungskarrieren erweisen sich damit bei irregulären Kindern als leicht zerstörbar.
Einige Kinder von statuslosen Eltern in Köln besuchen auch den Kindergarten, obwohl es keinen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz gibt und der Zugang durch die komplizierte Finanzierungs- und Förderstruktur von Kindergartenplätzen und wegen der Vielzahl der potentiell involvierten Organisationen (Kommunen, Land, freie Träger) problematisch ist. Insbesondere über die Hilfe von Beratungseinrichtungen werden individuelle Lösungen zwischen Beratungseinrichtung, Eltern und Kindergarten gefunden. Die Kindergärten, in denen eine Aufnahme möglich ist, sind jedoch selten die geographisch der Wohnung am nächsten gelegenen, sodass weite Anfahrtswege mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht die Ausnahme darstellen. Für die Eltern bedeutet dies neben der täglichen Abwicklung ihrer Arbeitsstellen einen weiteren zeitintensiven Organisationsaufwand, der zudem mit täglichen Kosten für U-Bahn oder Bus verbunden ist. Fehlende Betreuungsmöglichkeiten im Kindergarten können bei manchen Familien durch Einkommenseinbußen zwischenzeitlich zu erheblichen Notlagen führen, in denen die Sicherung der Grundbedürfnisse nur sehr eingeschränkt gelingt.
Kommunale Handlungspotentiale
Im Vergleich zu anderen Städten verfügt Köln über eine nennenswerte Basisversorgung für irreguläre Migrantinnen und Migranten im Bereich der Gesundheit, aber auch hinsichtlich der Vermittlung von Zugängen zu Kindergärten und Schulen. Sicherlich gilt dies insbesondere für diejenige Gruppe Papierloser, die bereits Kontakte zu Beratungseinrichtungen aufgenommen hat, die empirisch keineswegs als unwesentlich eingestuft werden kann.
Die durch irreguläre Migration neu entstehenden Organisations- und Kooperationsformen in Köln verdeutlichen, dass sich in Kommunen nicht die Frage nach Verhinderungs-, sondern vor allem nach Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen kommunaler Handlungsoptionen stellt. Denn vorwiegend hier scheint es möglich, wie im Übrigen auch Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, beispielsweise Entscheidungen zu Anmeldeverfahren in Schulen zu treffen und damit informelle Kooperationsformen zwischen Organisationen der Sozialen Arbeit und Schulen zur Vermittlung von Schülern zu schaffen oder spezifische Zugänge zum Gesundheitssystem und seinen Leistungen herzustellen. So können speziell in den öffentlich strukturierten, rechtlich straff organisierten Bereichen der Erziehung und der Gesundheit kommunale pragmatische Arrangements helfen, Notlagen zu verhindern und die für die Kommune problematischen Folgen einzuschränken, die mit irregulärer Migration verbunden sind.
Natürlich sind solche Kooperationsformen auch in Köln noch ausbaufähig: So fehlt bisher eine klare Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Einschulung von irregulären Kindern und eine Einigung auf informelle Aufnahmeverfahren in Kindergärten, um Unsicherheiten beim Schul- und Kindergartenpersonal vorzubeugen. Damit könnte nicht nur der Arbeitsaufwand für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemindert werden, die sich mühsam für den frühzeitigen Einbezug der Kinder von irregulären Migrantinnen und Migranten einsetzen und dabei auf viel Unkenntnis stoßen, sondern es wäre auch gewährleistet, dass Kinder dort, wo es vermeidbar ist, nicht die Folgelasten dafür tragen müssen, dass ihre Eltern – aus welchen Gründen auch immer – ein Leben als irreguläre Migranten führen.
Auch die gesundheitliche Versorgung scheint hinsichtlich der Basisversorgung infrastrukturell noch verbesserbar, um auch kurzfristig auf gesundheitliche Notlagen irregulärer Migrantinnen und Migranten reagieren zu können und eine stabile Grundlage für stationäre Aufenthalte beispielsweise darüber zu schaffen, dass in Kooperation zwischen der Stadt und den Kirchen eine gemeinsame Finanzierung des vorhandenen Fonds für die nächsten Jahre sichergestellt wird. Analog zum Schulpersonal müssen auch für behandelnde Ärzte und das Krankenhauspersonal Regelungen getroffen werden, mit denen man sie der Pflicht enthebt, irreguläre Migrantinnen und Migranten zu melden. Zudem scheint es angemessen, über Notunterkünfte nachzudenken, die den betroffenen Menschen unabhängig von ihrem rechtlichen Status ermöglichen, kurzfristig und übergangsweise eine Bleibe zu finden, sodass sie die Möglichkeit erhalten, prekäre Wohnverhältnisse zu verlassen, ohne obdachlos zu werden. Auch wenn im Bereich der Erwerbsarbeit von kommunaler Seite nur wenige Handlungsmöglichkeiten bestehen, könnte beispielsweise eine auf die Belange von irregulären Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgerichtete Rechtsberatung über eine mögliche Einklagbarkeit des Lohnes informieren und auch allgemein die Aufmerksamkeit auf die zum Teil anstößigen Arbeitsbedingungen einzelner Arbeitstellen lenken und dadurch öffentlichen Druck erzeugen.
Februar 2008
1 Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Ergebnisse der Publikation „Menschen ohne Papiere in Köln“ (Michael Bommes/ Maren Wilmes: Köln 2007) zusammen.
Maren Wilmes ist Mitarbeirin am Institut für Migrationsforschung und interkulturelle Studien (IMIS) in Osnabrück.